Die nachfolgende Petition aus dem Bereich „Soziales“ ist beispielhaft für viele andere Eingaben aus dem Sozialrecht; es ist zu vermuten, dass den Ausschuss auch in Zukunft ähnliche Schicksale beschäftigen.
Der Petent pflegt seit mehreren Jahren seine auf den Rollstuhl angewiesene Ehefrau, die schwer an Demenz erkrankt ist. Sie leben in einer nordrhein-westfälischen Großstadt. Damit beide ihr Leben möglichst selbstbestimmt weiterführen konnten, stellte der Ehemann für seine Ehefrau einen Antrag auf Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen „aG“ – außergewöhnliche Gehbehinderung.
Dieses Merkzeichen bedeutet, dass sich solche Menschen wegen der Schwere ihres Leidens dauernd mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können. Mit dieser Einstufung hätte der Ehemann das Recht auf einen Parkplatz für behinderte Menschen haben können.
Ohne dieses Merkzeichen musste er bei Arztterminen oder zu sonstigen Gelegenheiten den Rollstuhl seiner Frau aufwendig entladen, und er erlebte die Ablehnung anderer Verkehrsteilnehmer, die ihn ansprachen und ihm vorwarfen, den Verkehr zu behindern, wenn er den Rollstuhl auf normalen Plätzen auslud.
Dem Antrag fügte er ein aktuelles Pflegegutachten bei. Dies reichte den Behörden aber nicht. Das Amt lehnte den Antrag ab. Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens reichte der Petent weitere ärztliche Bescheinigungen ein. Dennoch entschieden die Behörden, dass eine Nachbegutachtung erforderlich sei, die aber erst in einigen Monaten hätte durchgeführt werden können.
Der Petitionsausschuss beraumte kurzfristig einen Erörterungstermin vor Ort an und holte alle Beteiligten an den Tisch. Auch die erkrankte Ehefrau nahm an dem Termin teil. Alle erkannten sofort, dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verschlechtert hatte.
Die Behörden erbaten zunächst Bedenkzeit, meldeten sich aber nächsten Tag und verzichteten auf die erneute Begutachtung. Mithilfe der bereits eingereichten Gutachten und der Erörterung erhielt der Petent das beantragte Merkzeichen durch die Behörde.
Durch das Petitionsverfahren blieb dem Petenten erspart, sich mit weiteren Schritten und Schreiben gegen den ablehnenden Bescheid wehren zu müssen. Nun kann er mit seiner Ehefrau die Behindertenparkplätze in Anspruch nehmen.
Seitens des Ausschusses erkennen wir, dass wir generell die Beurteilung von Gehbehinderungen überdenken müssen. Die Behinderungen sind in der heutigen Zeit anders: weniger offensichtlich, aber gleichwohl nicht weniger belastend. Darauf müssen sich auch die Entscheidungsträger in den Behörden einstellen. Der Petitionsausschuss wird dieses Thema weiter begleiten.
Verkehrsstatistiken zeichnen nicht immer zutreffend ein Bild der Realität. Das zeigt der folgende Fall. Die Petenten leben aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters in einem Altenwohnheim, das an einer Ortsdurchgangsstraße liegt.
Sie setzen sich mit ihrer Eingabe dafür ein, dass vor Ort ein Zebrastreifen ähnlich einem Fußgängerüberweg eingerichtet werden sollte, um gerade älteren Menschen das sichere Überqueren der Straße zu ermöglichen.
Insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs sei dies unmöglich. Die zuständigen Behörden standen dem Begehren der Petenten ablehnend gegenüber und verwiesen auf eine entsprechende Verkehrszählung, die belegen sollte, dass die statistisch erhobene Zahl an Überquerungen pro Stunde keinen Zebrastreifen rechtfertigen würde.
Der Petitionsausschuss machte sich ein eigenes Bild vor Ort. Bereits nach wenigen Minuten war offensichtlich, dass die der Entscheidung zugrunde gelegten Daten überholt waren. Daraufhin einigten sich die Beteiligten, auf die zuständigen Behörden dahingehend einzuwirken, erneut eine Zählung des Verkehrsaufkommens durchzuführen und dann erneut über den Antrag zu beraten.
Eine typische Situation im ländlichen Raum hatte der Petitionsausschuss ebenfalls zu verhandeln, nämlich die Nutzung von Grundstücken für gewerbliche Tierhaltung. In einem Fall meldete sich ein Tierschutzverein beim Petitionsausschuss und bat um Unterstützung. Man plane schon lange die Ansiedelung einer Tierauffangstation für Hunde und habe auch ein entsprechendes städtisches Grundstück gefunden. Seit zwei Jahren versuche man nun, dieses auch zu kaufen und mit dem Bau zu beginnen, die Stadt weigere sich aber, ohne nähere Gründe anzugeben.
Der Ausschuss erörterte den Fall mit allen Beteiligten, und viele Missstände lösten sich auf. Die Stadt erklärte, dass man wegen der bereits geplanten Ansiedelung von Industriegebieten das vom Verein ins Auge gefasste Grundstück nicht an den Tierschutz geben wolle. Tiere seien im Gewerbegebiet dann nicht mehr gut aufgehoben.
Stattdessen versprach die Stadt, ein anderes Grundstück für eine Veräußerung an den Petenten in Erwägung zu ziehen und den Tierschutzverein zu unterstützen – eine gute Lösung für den ehrenamtlichen Verein und den Tierschutz.
In den Eingaben aus dem Ausländerrecht liegen die Schwerpunkte nach wie vor bei der Aufenthaltsgewährung. Dabei ist oft entscheidend, ob die Geflüchteten ihre Identität oder ihren Familienstand nachweisen können. Oft entstehen dadurch Folgeprobleme, wie der folgende Fall zeigt.
Eine Bürgerin wandte sich an den Petitionsausschuss, da sie ihren Verlobten heiraten wollte, was aber mangels wichtiger Dokumente seit einiger Zeit nicht möglich war. Bei ihrem Verlobten handelte es sich um einen Flüchtling aus dem Iran, der mit seinem Reisepass als Identitätsnachweis eingereist war.
Bei seiner Einreise musste er bei einer Bundesbehörde seinen Pass abgeben. Als der Petent diesen zu einem späteren Zeitpunkt zurückverlangte, war der Pass nicht mehr auffindbar. Dadurch war eine Eheschließung zunächst nicht möglich.
Nach Intervention des Petitionsausschusses konnte die Ausländerbehörde durch Nachforschungen den Aufenthaltsort des Passes ermitteln. Der Pass liegt inzwischen vor, und die Identität ist geklärt. Die Eheschließung kann nun beim Standesamt stattfinden.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal bei allen Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses bedanken, die auch in diesem Jahr unserer Tradition gefolgt sind, trotz politisch unterschiedlicher Sichtweisen die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt unserer Arbeit zu stellen, und stets zu einem einstimmigen Beschluss gekommen sind. So konnten wir, wann immer es möglich war, den Petitionen zum Erfolg verhelfen.
Zum Ende dieses Berichtes möchte ich noch auf die vielleicht wichtigsten Akteure des Petitionswesens in Nordrhein-Westfalen eingehen: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Petitionsreferats machen eine unverzichtbare Arbeit, welche das Bearbeiten der vielen Verfahren überhaupt erst möglich macht.
Die Leistung des Petitionsreferats zeichnet sich durch unermüdliche Akribie und Hingabe aus, die dem Ausschuss und somit auch allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes zugutekommen. Stellvertretend für alle Mitglieder des Ausschusses danke ich Ihnen für Ihre Arbeit und die hervorragende Unterstützung des Petitionsausschusses.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, wünsche Ihnen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. – Glück auf!
Vielen Dank, Herr Kollege Schnelle. Im Namen des Hohen Hauses danke ich dem stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses für seinen Bericht.
Ich möchte ebenfalls die Gelegenheit nutzen und im Namen des Hohen Hauses allen Mitgliedern des Petitionsausschusses sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des zuständigen Landtagsreferats für ihre geleistete Arbeit herzlich danken. Wir wissen, welche Arbeit Sie leisten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir wissen auch, welche Arbeit das Petitionsreferat leistet, damit der Ausschuss die vielen Bürgereingaben hoffentlich auch im nächsten Jahr so erfolgreich bearbeiten kann, wie wir es im Bericht gehört haben. Ganz herzlichen Dank auch im Namen des Hohen Hauses.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist ein gutes Zeichen, dass sich der Landtag in seiner letzten Sitzung des Jahres mit der schwierigen Situation der Wälder in Nordrhein-Westfalen beschäftigt – rechnet man die Ausschussberatungen mit, übrigens zum 13. Mal. Wir alle gemeinsam lassen den Wald in Nordrhein-Westfalen nicht im Stich. Ich glaube, das ist die wichtige Botschaft für heute.
Wir stehen an der Seite aller, die mit uns für den Wald in Nordrhein-Westfalen arbeiten. Der Klimawandel macht dem Wald zu schaffen. Stürme, Hitze, Dürre, Borkenkäfer und Krankheiten sind gerade dabei zu
zerstören, was über Generationen gewachsen ist und worauf wir heute und in weiteren Generationen angewiesen sind.
Es gibt aber immer noch Leute – das haben wir heute Morgen erst wieder gehört –, die sich hierhin stellen und sagen: Klimawandel? Den gibt es doch gar nicht. – Da frage ich mich: Wie blind müssen diese Leute eigentlich durch unser Land fahren?
Im Moment steht die Krisenbewältigung im Vordergrund. Wir von CDU und FDP möchten uns wirklich bei allen, die mit dem Wald zu tun haben, bedanken. Was Sie im letzten Jahr und auch in diesem Jahr geleistet haben und mindestens noch im kommenden Jahr, wahrscheinlich aber noch länger leisten werden, ist großartig und mehr, als man erwarten kann. Aber es ist notwendig. Herzlichen Dank Ihnen allen.
Die Schmallenberger Erklärung vom September und der Waldpakt vom November dieses Jahres sind Dokumente dieser Zusammenarbeit der Landesregierung mit den Betroffenen. Frau Ministerin, das sind genau die richtigen Zeichen und Ziele in der schwierigsten Phase, die der Wald in der 75-jährigen Geschichte Nordrhein-Westfalens bisher erlebt hat.
Jetzt ist die Zeit für unbürokratische Hilfe. Die Taskforce Käfer arbeitet gut. Das Umweltministerium hat Ad-hoc-Hilfen von erst 1 Million, dann 6,2 Millionen, mittlerweile 9,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Und die Gelder fließen ab. Sie kommen an. Und für die Aufforstung werden 100 Millionen Euro aus Landesmitteln bereitstehen – fest zugesagt.
Mit unserem heutigen Antrag wollen wir mehr Zeit für die Verpflichtung zur Wiederaufforstung geben. Wenn kein Pflanzgut vorhanden ist, wenn der Boden zu trocken ist, wenn nicht genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, wenn aufgrund der Knappheit die Preise für die Ersatzbäume, also für das Pflanzgut, steigen und die Waldeigentümer eigenes Saatgut gewinnen und selbst Pflanzen ziehen wollen, brauchen sie dafür mehr Zeit. Nach Einschätzung der Waldbauern wird die Wiederaufforstung mindestens sechs Jahre, vielleicht sogar noch mehr Zeit benötigen.
Meine Damen und Herren, wir erwarten, dass die Regeln und Fristen so gesetzt werden, dass sie die Waldbesitzer nicht überfordern.