Das geht doch nicht, das ist doch unmöglich! Sie exekutieren hier in Nordrhein-Westfalen Schritt für Schritt – und da tun Sie mir wirklich leid – den umweltpolitischen Rückschritt. Das kritisiere ich aufs Schärfste.
Das heute ist da ein weiterer Schritt. Deshalb lehnen wir diesen Antrag in aller Schärfe ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Sie haben gesehen, dass von der CDU-Fraktion – Abgeordneter Hovenjürgen – eine Kurzintervention angemeldet worden ist.
Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Rüße, ich darf festhalten: Es gibt keinen wissenschaftlichen Beleg für die von Ihnen aufgestellte Theorie, dass defekte Hausanschlüsse für eine Belastung des Grundwassers verantwortlich sind.
Nehmen Sie außerdem bitte fachlich zur Kenntnis: Die Abwasserfracht durchschießt die Abwasserleitung. Sie hält sich dort nicht dauerhaft auf. Nur an der Leckage besteht die Möglichkeit des Austritts des Wassers. Es macht sich dann auf den Weg durch die Bodenpassage.
Wissen Sie übrigens, wie GELSENWASSER oder andere Wasserversorger ihr Oberflächenwasser aufbereiten? – Genau über diesen Weg. Sie schicken Oberflächenwasser, das zum Beispiel mit Gänse- und Entenkot belastet ist, über die Bodenpassage und fördern es dann von dort aus in einen Mischbereich mit Grundwasser zusammen in die Wasserleitung. Selbst bei denen gibt es keine Belege dafür, dass ein häuslicher Anschluss für eine Belastung des Wassers gesorgt hat.
Ist es dann nicht legitim, denjenigen, denen wir eine Last aufgegeben haben, für die wegen einer offensichtlich nicht ausreichenden Gefährdung kein Grund vorhanden ist, eine Entlastung zukommen zu lassen?
Nachdem ich Sie – und auch die Kollegen der SPD – gestern zum Kommunalabgabengesetz erlebt habe, wundere ich mich über Ihr Verhalten heute.
(Beifall von der CDU und der FDP – Henning Höne [FDP]: Was ist denn eigentlich mit dem Wahlkreis von Horst Becker?)
Herr Kollege, was mich schon wundert, ist, wie Sie es immer schaffen, Dinge miteinander zu vermischen, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Sie vergleichen tatsächlich den Eintrag von Schmutzabwasser mit der Wassergewinnung bei GELSENWASSER bei Ihnen vor der Haustür am Halterner Stausee.
Dieses Wasser wird als Uferfiltrat durch die Kiesschicht geschickt und dann abgepumpt. – Damit können Sie aber doch nicht rechtfertigen, dass wir, weil es eine gewisse Reinigungskraft des Bodens gibt, das ungeregelte Eindringen von Abwasser akzeptieren.
Als Bewohner des ländlichen Raums sage ich Ihnen: Wir werden gezwungen, unsere Kleinkläranlagen immer wieder nachzurüsten: Umrüstung auf Dreikammerklärsystem, Umrüstung mit Belebungsanlagen und im Nachgang noch mal Umrüstung mit Pflanzenkläranlage.
Das alles wird auch und zu Recht erwartet, und auch das kostet einen Haufen Geld. Da ist man für eine Kläranlage, die dann vielleicht 10 oder 15 Jahre auf dem Stand der Technik ist, schnell 10.000 Euro los.
Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Für die Fraktion der AfD hat nun Herr Abgeordneter Beckamp das Wort.
(Michael Hübner [SPD]: Wir haben die Prüf- pflicht herausgenommen! Sie haben sie hin- eingeschrieben! Wir haben § 61a rausgenom- men! Jetzt nicht den weißen Schimmel ma- chen – das geht nicht! Das ist doch lächer- lich! – Gegenruf von Josef Hovenjürgen [CDU])
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man hier so zuhört, dann denkt man, es gehe um Dichtigkeitsprüfungen generell, ob welche stattfinden sollen oder gar nicht mehr stattfinden sollen.
Wenn man die SPD und die Grünen hört, dann scheint es darum zu gehen, dass gar keine Dichtigkeitsprüfungen mehr vorgenommen werden sollen. Das ist offenkundig nicht der Fall.
Die Frage ist nämlich nur: nach starren Fristen oder anlassbezogen? Der Vorschlag von CDU- und FDPFraktion lautet: „anlassbezogen“ – mit bestimmten konkretisierten Anlässen, die Sie genannt haben.
Gleichwohl frage ich mich aber – und das frage ich mich ja oft –, warum wir das hier besprechen. Liebe Fraktionen der CDU und FDP, warum besprechen wir das hier? Es geht doch um eine Rechtsverordnung. Die Ministerin hätte das doch schon längst machen können. Sie von der FDP strahlen mich so an. Ist das nicht so? Sie haben doch monatelang besprochen, was dort vorzunehmen ist.
Frau Ministerin, vielleicht erklären Sie mir gleich einmal, warum das seitens Ihres Hauses nicht längst passiert ist. Jetzt gehen wir den Umweg über die Fraktionen.
Das Ganze wurde schon vor anderthalb Jahren versprochen – jedenfalls konnte man das damals der Branchenzeitschrift von Haus & Grund entnehmen. Ich glaube, es waren Herr Deppe und Frau Winkelmann von der CDU, die damals in Aussicht gestellt haben, dass diese Regelungen auf „anlassbezogen“ vereinfacht werden.
Es ist im Übrigen sowieso – auch ohne Ihre ausdrückliche Regelung – so, dass anlassbezogen zu prüfen ist. Natürlich muss der Eigentümer prüfen, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt. Das ist ohne diese Regelung selbstverständlich auch der Fall. – Aber gut, dass wir hier trotzdem darüber reden.
Es wäre alles so viel einfacher und schneller möglich gewesen – gerade für die Eigentümer. Für uns ist es, offen gestanden, Pillepalle, hierfür eine redaktionelle Änderung vorzunehmen. Das ist wirklich nur in kleinster Weise notwendig.
Die Eigentümer haben aber die Pflicht, bis Ende 2020 Prüfungen vorzunehmen – das ist aktuell noch Gesetzeslage und wird es auch nach dem heutigen
Tag noch sein, weil die Verordnung heute ja nicht geändert wird; sie müsste ja erst noch durch das Ministerium geändert werden.
Eine Frage an die Ministerin lautet also – vielleicht können Sie diese gleich beantworten –: Warum ist das nicht schon längst passiert, was hier seitens FDP und CDU als tolle, fesche Idee präsentiert wird? Oder – das mag durchaus so sein; das kommt ja öfter vor – dient das der Statistikverschönerei für Parlamentsaktivitäten? Dies wäre in der Tat alles andere als bürgernah.
In der Sache selbst halten wir die Änderung für sinnvoll. Die Frage ist nur, ob das Verfahren sinnvoll ist. Hätten wir es nicht mit wenigen Federstrichen des Ministeriums schon längst haben können? – Ich freue mich auf eine Antwort. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beckamp. – Jetzt hat für die Landesregierung Frau Ministerin Heinen-Esser das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der bisherigen Debatte merke ich, wie emotional aufgeladen das Thema ist. Ich finde Emotionalität manchmal ganz schön, aber wenn es um eine Sache wie die Dichtheitsprüfung geht, die eine ganze Menge privater Hausbesitzer betrifft, ist Emotionalität fehl am Platz.