Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! An der bisherigen Debatte merke ich, wie emotional aufgeladen das Thema ist. Ich finde Emotionalität manchmal ganz schön, aber wenn es um eine Sache wie die Dichtheitsprüfung geht, die eine ganze Menge privater Hausbesitzer betrifft, ist Emotionalität fehl am Platz.
Die Funktionsprüfung häuslicher Abwasserleitungen ist hier im Haus – das haben meine Vorredner schon beschrieben – immer wieder heftig diskutiert worden. Hinterher gab es den Kompromiss, sich auf die Wasserschutzgebiete zu konzentrieren.
Aber was ist passiert? In der Frage der Dichtheitsprüfung liegen uns ausschließlich – und das ist das Problem – Schätzungen und Vermutungen vor. Aufgrund von Schätzungen, dass soundso viel Prozent der Leitungen nicht in Ordnung sind, verlangen wir von den Hausbesitzern eine Funktionsprüfung – allein auf Basis von Schätzungen, nicht aufgrund von Wissen, Kenntnissen oder Grundlagen!
Bin ich eine verantwortliche Ministerin, wenn ich eine Funktionsprüfung nur auf Basis von Vermutungen verlange und es auch noch zulasse, dass viele Hausbesitzer – das haben wir bei den Überprüfungen bis
2015 erlebt – für nichts und wieder nichts über den Tisch gezogen werden? Oder sollte ich nicht ein gewisses Grundvertrauen in die Hausbesitzer in unserem Land – auch in die in den Wasserschutzgebieten – haben und die Meinung vertreten, dass sie selbst verantwortlich für ihre Kanäle etc. sind?
Es ist die Frage gestellt worden, warum es so lange gedauert hat. Das will ich Ihnen sagen: weil die Formulierung in dem Koalitionsvertrag kompliziert ist. Es ist die Rede von Neubauvorhaben, wesentlichen Veränderungen und begründeten Verdachtsfällen.
Letzteres ist der entscheidende Halbsatz, auf den es ankommt: Was sind begründete Verdachtsfälle? Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie dieses Thema in ihrem Antrag noch einmal aufgegriffen haben, indem sie das konkretisiert haben: Ausschwemmung von Sanden und Erden, Ausspülung von Scherben, Ausspülung weiterer Fremdstoffe, die auf eine Undichtigkeit des häuslichen Kanals schließen lassen, oder Ablagerungen.
Das sind konkrete Punkte, aufgrund derer man untersuchen kann. Ich wehre mich aber dagegen, es nur auf Vermutungen basieren zu lassen.
Frau Ministerin, entschuldigen Sie, dass ich Sie unterbreche. Es gibt zwei Wünsche nach Zwischenfragen.
Sie haben sich gerade heftig gegen Schätzungen gewehrt. In der Antwort auf die Große Anfrage haben Sie uns genau die Zahlen, die vom Institut für Unterirdische Infrastruktur Gelsenkirchen
erhoben worden sind, zur Verfügung gestellt. Jetzt frage ich mich, welchen Wert dann solche Antworten auf eine Große Anfrage haben.
Herzlichen Dank für diese Frage. Ich muss Sie wirklich bitten, noch einmal in die Antwort hineinzuschauen. In der Antwort auf Ihre Anfrage – diese Große Anfrage zum Thema „Wasser“ stellt für uns alle eine gute Grundlage dar – heißt es, nach groben Schätzungen gehe man davon aus, dass die Schadensrate bei den privaten Hausanschlusskanälen deutlich höher sei als bei öffentlichen Kanälen, nämlich bei 50 bis 70 %.
Hier geht es um grobe Schätzungen. Ich habe soeben schon gesagt, dass ich basierend auf Schätzungen und Vermutungen keine Politik machen kann, die jedem Hausbesitzer im Wasserschutzgebiet quasi vorwirft: „Du bist der Blöde, du machst das alles falsch“, ohne so genau zu wissen, ob das tatsächlich so ist. Das ist keine seriöse Politik, Herr Rüße.
Das war die Antwort auf die Zwischenfrage von Herrn Kollegen Rüße. – Jetzt hat Herr Kollege Beckamp das Wort für seine Zwischenfrage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wäre wirklich prima, wenn hier im Saal etwas Ruhe einkehren würde. Dann bestände auch die Möglichkeit, dass wir alle einander zumindest akustisch verstehen.
Je nachdem, wie groß die Gefahr ist, müssen Sie selbstverständlich auf Grundlage von Schätzungen und Prognosen entsprechende Regelungen aufstellen. Das ist bei Atomkraft und sonstigen Dingen immer der Fall, und das ist durchaus vergleichbar. Es kommt dabei auf den Grad der Gefährdung an.
Nun meine Frage. Sie haben sich sehr ausführlich bei den Fraktionen von CDU und FDP für die Formulierung bedankt. War Ihr Haus nicht in der Lage, selbst eine solche Formulierung zu finden?
Herr Beckamp, das ist wirklich billig, oder? Wenn man an komplizierten Sachverhalten arbeitet und miteinander um komplizierte Sachverhalte ringt, dann finde ich es gut, dass in einem solchem Antrag die komplizierten Sachverhalte noch einmal klar und deutlich benannt werden.
Das Thema betrifft nicht nur eine kleine Gruppe, sondern es betrifft eine breite Gruppe von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern in unserem Land. Die Koalitionsfraktionen haben – auch in Absprache mit uns – ganz klare Kriterien vorgelegt, nach denen wir vorgehen werden. Das so früh wie möglich zu kommunizieren, ist unsere gemeinsame Aufgabe, und genau das findet jetzt und hier statt.
(Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher- schutz, dreht sich um und schaut Vizepräsi- dentin Angela Freimuth an. – Heiterkeit)
Ich weiß, dass es ein schwieriges und emotionales Thema ist. In der letzten Legislaturperiode ist das Thema „Dichtheitsprüfungen“ immer wieder – irgendwann kam die Konzentration auf die Wasserschutzgebiete auf – neu angegangen worden. Es haben
breiteste Diskussionen im öffentlichen Raum stattgefunden. Es geht darum, dass wir eine vernünftige und pragmatische Lösung finden, mit der wir alle leben können, …
… mit der wir den Schutz des Wassers garantieren können, mit der wir aber auch die Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer nicht überfordern und sie vor allen Dingen fair behandeln.
Ich mahne in dieser Debatte an, den Hausbesitzern Selbstständigkeit zuzumuten und nicht – Entschuldigung, Herr Rüße – mit erhobenem Zeigefinger durch die Welt zu laufen und jedem zu sagen, was er wie zu tun hat. Ich gehe davon aus, dass hier verantwortlich gehandelt wird.