Ja, auch wir wollen es den Eigentümern von Baudenkmälern, die größtenteils Private sind, erleichtern, Strom aus Sonne, aus Wasser oder aus anderen natürlichen Kraftquellen für ihre Denkmäler zu nutzen.
ir wollen da aber nicht stehen bleiben, sondern insgesamt die wirtschaftliche Nutzung von Baudenkmälern in unserem Land erleichtern. Wir sind überzeugt: Nur wenn Baudenkmäler genutzt werden können, können sie auch wirksam geschützt werden.
Ich habe wohl deutlich gemacht, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Grünen mit ihrem Antrag etwas zu kurz springen. Am 24. Mai 2019 – Kollege Fabian Schrumpf ist darauf eben persönlich eingegangen – hat der Landtag unseren CDU/FDP-Antrag „Starke Denkmalpflege – starke Heimat! Eigentümer beim Erhalt und der Nutzung von Denkmälern unterstützen“ mit Mehrheit beschlossen. Die SPD hat seinerzeit dagegen gestimmt. Die Grünen haben sich lediglich enthalten.
Wir haben unsere Haltung als NRW-Koalition mit dem Beschluss klargemacht. Wir stehen an der Seite der vielen Tausend privaten, kirchlichen und kommunalen Eigentümer von Denkmälern in unserem Land. Sie erhalten von uns eine immer bessere Unterstützung.
In unserem Auftrag prüft jetzt die Landesregierung die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir rechnen Mitte dieses Jahres mit einem Vorschlag der Landesregierung, …
Wir feiern in diesem Jahr gemeinsam 40 Jahre Denkmalschutzgesetz. Das ist wirklich ein guter Zeitpunkt, um ein modernes neues Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen zu beschließen. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Grünen entdecken das Thema „Heimat und ihre Denkmäler“. Sie wollen einen Beitrag dazu leisten, diese Aufgabe noch besser zu bewältigen. Dies wäre durchaus lobenswert. Aber ist es auch glaubhaft? Wäre es glaubhaft, wäre es zumindest handwerklich schlecht gemacht.
Lassen Sie uns in die zwei angesprochenen Themen der beabsichtigten Gesetzesänderung im Einzelnen einsteigen und mit der energetischen Modernisierung beginnen.
Zu Recht stellen Sie fest, dass es bei historischen Bauten einen Zielkonflikt zwischen der wirtschaftlichen Nutzung eines historischen Gebäudes und der Verwirklichung heute geltender Ansprüche an Energieeffizienz und klimafreundliche Energieversorgung gibt. Da ist von den Denkmalbehörden im Einzelfall zu klären, welche Veränderungen möglich sind, ohne
die Schutzaspekte zu beeinträchtigen. Hier ist nicht nur Einfühlungsvermögen der Sachbearbeiter, sondern auch eine hohe Sachkenntnis gefordert.
Zu Recht fordern Sie eine Klarstellung im Gesetz ein, um Rechtssicherheit für eine Abwägungsentscheidung zu schaffen. Aber dann schütten Sie das Kind gleich mit dem Bade aus. Indem Sie die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes besonders berücksichtigen wollen, engen Sie den Abwägungsspielraum wieder unangemessen ein.
Sinnvoll und hilfreich wäre eine Formulierung gewesen, nach der die Belange im Rahmen der wirtschaftlichen Möglichkeiten angemessen zu berücksichtigen sind. Aber dies tun Sie dann ja bewusst nicht. Die beabsichtigte Klarheit wird verfehlt.
Das zweite Thema ist der Schutz von Bodendenkmälern. Warum überrascht es mich nicht, dass Ihnen der Schutz von Bodendenkmälern in Abbaugebieten von Bodenschätzen und in Braunkohletagebauflächen am Herzen liegt? Haben Sie sich nicht schon früher intensiv dafür eingesetzt, Sand- und Kiesabbau massiv zu reduzieren?
Auch Ihr Engagement und die Unterstützung von Linksradikalen oder, wie Sie es nennen, Aktivisten gegen den Braunkohleabbau sprechen doch eine eindeutige Sprache, worum es Ihnen in Wirklichkeit geht. Nun wollen Sie sich als Schutzpatron hehrer Schutzzwecke von Bodendenkmälern hervortun. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!
Sie führen dann eine dramatisch niedrige Zahl von nur 5 % der Tagebauflächen im Rhein-Erft-Kreis an, die durch das Amt für Bodendenkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland archäologisch untersucht werden. Damit werden 95 % der Fläche nicht untersucht. Hätten Sie die Zahlen für das ganze Land herangezogen, hätte sich die im Antrag aufgebaute Dramatik wahrscheinlich schnell relativiert; denn das Gesamtergebnis läge wohl kaum anders.
Wie fällt denn eine entsprechende Prüfung von Flächen für Windparks und Solarparks aus? Hätten Sie auch eine entsprechende Prüfung für Windparks und Solarparks eingefordert, die mit der Abschaltung von Atomkraftwerken und Kohlekraftwerken ja in großem Umfang erforderlich sind? Dann hätte man Ihren hehren Zielen vielleicht noch Glauben schenken können.
Und wo sollen, bitte schön, all diese Denkmalpfleger eigentlich herkommen, die auch diese Flächen dann noch prüfen müssten?
Aber Sie wollen auch noch private Ausbauunternehmen einbinden und finanziell unterstützen. An wen haben Sie denn da gedacht?
Nichts davon, keine Klarheit dazu steht in Ihrem Antrag. Aber für gute Zwecke dürfen auch Fledermäuse
Es sind viele Fragen offen. Wir werden sehen, ob Sie mehr wollen, als Sand ins Getriebe des Rohstoffabbaus zu streuen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Walger-Demolsky. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Landesregierung hat zugesagt, im 40. Jahr des Bestehens des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen eine Änderung vorzulegen. Das werden wir auch tun. Sie wissen, dass das Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 11. März 1980 stammt. Insofern werden Sie in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Beratung bekommen.
Wir haben uns ganz bewusst viel Zeit genommen, weil es, wie Sie alle miteinander wissen, zahlreiche Akteure im Denkmalschutz gibt und dort viele Interessen gewogen werden dürfen und auch gewogen werden müssen, um ein modernes Denkmalschutzgesetz für Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen.
Insofern, sehr geehrter Herr Remmel, ist die beste Lösung für ein Denkmal ohne Frage eine Nutzung. Das schließt natürlich auch eine Anpassung an heutige Erfordernisse im Zusammenhang mit der energetischen Ausstattung bzw. der energetischen Optimierung von Gebäuden ein.
Aber genauso richtig ist das, was der Abgeordnete Schrumpf formuliert hat. Wir müssen auch das Thema „Barrierearmut und Barrierefreiheit“ mitdenken; denn wir haben ganz viele Denkmäler, die heutigen Wohnansprüchen letztendlich nicht Genüge tun und im Besonderen für ältere Bewohner, die möglicherweise eine Mobilitätseinschränkung haben, so gut wie gar nicht mehr nutzbar sind.
Deswegen macht es Sinn, sich so viel Zeit für eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NordrheinWestfalen genommen zu haben. Wir werden im ersten Quartal 2020 in die regierungsinterne Abstimmung eintreten. Dann werden Sie zeitnah einen entsprechenden Entwurf erhalten, der auch umfassender ist als diese punktuelle Änderung, die Sie hier heute vorlegen.
Gestatten Sie mir bitte, noch kurz auf die angeregte Streichung des § 19 Abs. 1 einzugehen, die zur Folge hätte, dass die Regelungen der folgenden Pa
ragrafen für Bodendenkmäler in Abgrabungsgebieten wieder Anwendung finden würden, nämlich der § 14, Grabungsschutzgebiete, der § 25, Denkmalpflegeplan, und der § 30, Enteignung. Diese Regelungen sind ihrerseits für den Schutz von Bodendenkmälern aber praktisch nicht entscheidend.
Das sollte insbesondere vor folgendem Hintergrund betrachtet werden: Nach Angaben der Landschaftsverbände in Nordrhein-Westfalen wird von der Möglichkeit, Grabungsschutzgebiete als ein zusätzliches Schutzinstrument zu nutzen und für archäologische Fundstellen auszuweisen, in der Praxis keinen Gebrauch gemacht.
Darüber hinaus hat die Regelung des § 25, Denkmalpflegeplan – die Gemeinden sollen ihn aufstellen –, keine rechtliche Wirkung und ist damit für den Schutz von Bodendenkmälern nicht maßgebend.
Die Enteignungsvorschrift des § 30 ist bereits aufgrund des verfassungsrechtlich gebotenen eng begrenzten Anwendungsbereichs sehr restriktiv auszulegen und entsprechend zu handhaben.
Die darüber hinaus vorgeschlagene Anfügung in § 19 Abs. 3 zur Kostenübernahme verweist auf eine ohnehin geltende Rechtslage und ist mit Blick auf das Gebot, Wiederholungen im Gesetz möglichst zu vermeiden, abzulehnen.
Der Umstand, Herr Abgeordneter Remmel, auf den Sie eingegangen sind, dass im Rahmen der Braunkohleabtragung eine Kostentragung in der Vergangenheit nicht gemäß § 29 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen erfolgt, ist – offen gesagt – auf seinerzeit zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der ehemaligen Rheinbraun AG geschlossene Verträge zurückzuführen. Nun ist Rheinbraun 2003 aufgelöst worden. Das war die Regierungszeit von Steinbrück und Vesper, also SPD und Grünen.
Vielleicht hören Sie einmal nach, warum zu Ihrer Zeit ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde. Ziel und Zweck war es, dass die strittige Frage der Kostentragungspflicht durch die Regelung des Vertrages ausgeräumt werden sollte. Insofern: Pacta sunt servanda; Verträge sind einzuhalten. Daran halten wir uns auch als Landesregierung.
Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen mit Ihnen und im Besonderen auf den weiteren Austausch zu einem Denkmalschutzgesetz. Wir hoffen natürlich als Landesregierung, dass wir ein Denkmalschutzgesetz im Laufe dieses Jahres, im Laufe des 40-jährigen Jubiläums des bestehenden Gesetzes, in einem größtmöglichen Konsens im nordrhein-westfälischen Landtag auf den Weg bringen können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/8298 – Neudruck – an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen. Dieser Ausschuss hat die Federführung. Daneben gibt es mitberatene Ausschüsse, nämlich den Wissenschaftsausschuss, den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung. Möchte jemand den Gesetzentwurf nicht überweisen? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides ist nicht der Fall. Dann haben wir ihn so überwiesen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erste Rednerin hat für die antragstellende Fraktion der AfD Frau Kollegin Walger-Demolsky das Wort.