Protokoll der Sitzung vom 13.02.2020

Vielen Dank, Frau Kollegin Butschkau. – Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Kollegin Paul für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Prostitution ist sicherlich kein Job wie jeder andere. Aber Prostitution, auch als Gewerbe, ist Realität. Mir geht es, ehrlich gesagt, darum, dass wir durch gesetzliche Rahmenbedingungen einen Rahmen schaffen, um die Selbstbestimmung von Frauen zu stärken.

Frau Troles, mir ist in Ihrer Rede zu stark durchgeklungen, dass Sie doch ein sehr paternalistisches Bild haben. Ich glaube nicht, dass wir alle Frauen schützen, beschützen und retten müssen. Vielmehr müssen wir gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, die die Selbstbestimmung von Frauen stärken und damit auch einen Beitrag leisten, Menschenhandel wirksam zu bekämpfen.

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich reden wir hier über eine Gruppe von Frauen, die oftmals am Rand der Gesellschaft stehen und darüber hinaus häufig in prekären Lebensverhältnissen leben. Dementsprechend braucht es – Kollegin Butschkau hat darauf hingewiesen – auch im ländlichen Raum und nicht nur in städtischen Regionen Beratungsstrukturen, die diese Frauen überhaupt noch erreichen können.

Aber das fälschlicherweise als Prostituiertenschutzgesetz titulierte Gesetz von 2017 erschwert die Arbeit der Beratungsstellen noch. Von Prostituiertenschutz kann bei diesem Gesetz leider auch überhaupt keine Rede sein. Denn eigentlich hatte man sich vorgestellt, dass mit diesem Gesetz die Menschen im Mittelpunkt stehen würden.

Was ist allerdings passiert? – Im Grunde genommen wurden dort repressive Aspekte gestärkt, obwohl die Stärkung von Selbstbestimmung wichtig gewesen wäre. Und es handelt sich in der Tat in allererster Linie um ein administratives Gesetz. Aber auch dort gibt es Punkte, die nach wie vor nicht funktionieren.

Sehr geehrte Damen und Herren, das haben wir allerdings schon im Vorhinein diskutiert. Es ist breit dargelegt worden, dass das, was in dem Gesetz angelegt ist, überhaupt nicht dazu geeignet ist, Menschen in der Prostitution zu stärken, Menschenhandel zu verhindern und die Situation insgesamt zu verbessern.

Nicht zuletzt im Sachstandsbericht der Landesregierung wird darauf hingewiesen. Konsequenterweise analysiert die Landesregierung – ich zitiere aus dem Bericht –:

„Auch die jetzige Landesregierung beobachtet die Auswirkungen des Gesetzes bezogen auf die Pflicht für Prostituierte zur Anmeldung und gesundheitlichen Beratung sowie auf die Kondompflicht sehr kritisch. Es bestehen sogar begründete Zweifel, ob das Gesetz in der Praxis seinem ursprünglichen Schutzgedanken jemals gerecht werden kann.“

Nein, dieses Gesetz wird diesem Schutzgedanken nicht gerecht werden. Deswegen appelliere ich an Sie, Frau Ministerin: Nutzen Sie Ihren Einfluss in Berlin, um dieses Gesetz jetzt zu reformieren.

Wir müssen nicht noch bis 2025 warten, bis auch beim Bund endlich angekommen ist, dass das Gesetz in dieser Art und Weise unwirksam ist. Wir brauchen jetzt ein Gesetz, das im Sinne von Stärkung der Selbstbestimmung, im Sinne von wirksamem Schutz überarbeitet wird.

Wir brauchen aber kein Rumgeeiere und auch kein Rumevaluieren, zumal zumindest die Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein schon sehr dezidierte Erkenntnisse darüber geliefert haben, dass genau diese Ansprüche nicht eingelöst werden.

Dementsprechend haben wir, um die Situation in Nordrhein-Westfalen vor Ort verbessern zu können, einen Antrag vorgelegt, der dezidierter auf die unterschiedlichsten Probleme eingeht.

Denn nein, es ist nicht richtig, dass es sich allein um die Frage der Beratungsinfrastruktur handelt. Reden Sie mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern vor Ort, wie dieses Gesetz vor Ort umgesetzt werden muss! Da gibt es nicht die einheitlichen Richtlinien, da gibt es nicht die einheitlichen Verfahren. Das führt zusätzlich zu Verunsicherung, und zwar nicht nur bei den Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind, sondern auch bei denen, die das Gesetz vor Ort umsetzen sollen. Deshalb springen Sie zu kurz, wenn Sie hier einen Antrag vorlegen, in dem Sie all die Punkte, die bekannt sind, ignorieren.

Frau Troles, ich kann deshalb auch nicht verstehen, warum Sie unseren Antrag für obsolet halten. Ehrlich gesagt ist Ihr Antrag obsolet. Ich habe die Ministerin so verstanden, dass die Analyse, die Sie hier für die Evaluation der Beratungsstellen einfordern, doch eigentlich Teil der von Ihnen angekündigten Bestandsanalyse der Frauenhilfeinfrastruktur sein soll. Wenn das so ist, dann frage ich mich, warum Sie hier einen Antrag vorlegen, in dem Sie die Landesregierung noch einmal zu etwas auffordern, was sie nach eigenen Aussagen längst tut. Also, an dieser Stelle springt Ihr Antrag im Wesentlichen zu kurz.

Ich möchte auch sagen, dass ich mich über einen Vorgang doch einigermaßen geärgert habe. Liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und CDU, ich bin auf Sie zugegangen und habe gesagt: Lassen Sie

uns gemeinsam an diesem wichtigen Thema arbeiten. Denn an dieser Stelle ist es kein Streit zwischen uns hier im Haus, sondern es ist eigentlich ein Streit mit denen, die das nordische Modell favorisieren. Dem, was Kollegin Schneider gesagt hat, ist nichts hinzuzufügen. Das ist kein geeigneter Weg. Das ist der falsche Weg, der Frauen zusätzlich in ein Dunkelfeld und zusätzlich in Bedrohungssituationen drängt.

Wir hätten hier gemeinsam etwas auf den Weg bringen können. Wie gesagt, ich bin auf Sie zugegangen. Sie hatten allerdings nichts Besseres zu tun, als im Grunde genommen das, was ich Ihnen vorgeschlagen habe, in diesen Antrag zu gießen. Dass Sie nicht einmal auf uns zugekommen sind, um mit uns an dieser Stelle zusammenzuarbeiten, finde ich sehr, sehr schade, und ehrlich gesagt finde ich das auch keinen besonders guten Stil.

Ich denke, es hätte der Frauenpolitik und auch unserer gemeinsamen, eigentlich guten Haltung im Sinne von Schutz und Selbstbestimmung von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern gutgetan, wenn Sie den Konsens hier nicht aufgekündigt hätten. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Als nächster Redner hat Herr Abgeordneter Dr. Vincentz für die Fraktion der AfD das Wort. Bitte sehr, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Als Christ und Konservativer komme ich nicht umhin, mit dem Gedanken, dass ich mir menschliche Zuneigung in Deutschland kaufen kann, doch stark zu fremdeln. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich es zumindest sehr irritierend finde, das mit dem Erwerb einer Tüte Kartoffelchips oder einer Theaterkarte gleichzusetzen.

So komme ich an der Stelle auch nicht umhin, zu sagen, dass es dabei nicht um Dinge geht, die man in einem japanischen Kuschelcafé erwerben kann, das mir vielleicht in seiner Skurrilität zu einem Kaffee auch noch eine Umarmung der Kellnerin gönnt. Vielmehr passieren in einem Dunkelfeld Dinge – Frau Troles führte es aus –, von denen man sich nicht vorstellen kann, dass sie auch ohne einen dahinter stehenden mindestens ökonomischen Zwang stattfinden würden.

Der Kinsey-Report sagt, dass es eine gewisse Anzahl von Menschen gebe, die das trotzdem so machen würden, die trotzdem diesen Beruf ergreifen würden. Aber wenn man sich die Situation der Frauen genauer anschaut, stellt man fest, dass, wie gesagt, zumindest ein ökonomischer Zwang dahinter

steht. Daher verstehe ich nicht, dass sich in der Vergangenheit gerade die linke Seite des Plenums für eine Enttabuisierung der Prostitution stark gemacht hat und immer noch stark macht; schließlich haben wir es dort oft mit Folgen von Armut zu tun.

Nichtsdestotrotz gibt es einen gewissen Bedarf – den gab es in der Geschichte der Menschheit schon immer; das ist leider so –, und daraus leitet sich auch ein gewisses Angebot ab. Daher verdienen es die Menschen, die in diesem Bereich arbeiten, dass wir, so delikat oder so unangenehm das auch sein mag, genauer auf diesen Bereich schauen.

Was stellen wir fest? Das Prostituiertenschutzgesetz – Frau Paul, Sie haben das sehr gut ausgeführt – ist seinen Namen eigentlich nicht wert. Denn wenn wir uns die Zahlen, die bisher zur Evaluation zur Verfügung stehen, anschauen, wird uns klar, dass es seiner Aufgabe, dem Prostituiertenschutz, nicht nachkommt. Vielmehr führt es eher dazu, dass Menschen in die Illegalität gedrängt werden.

Ich denke, wir alle sind uns einig, dass es Prostitution in der Gesellschaft gibt. Dazu kann man stehen, wie man will. Aber wir sollten die Menschen, die aus welchen Gründen auch immer in dem Bereich arbeiten, schützen. Wir sollten uns um ihre Gesundheit, auch die seelische Gesundheit und ihre Arbeitsbedingungen kümmern. Ich denke, an der Stelle ziehen wir alle an einem Strang. Wie das im Endeffekt ausformuliert wird, darüber lässt sich sicherlich debattieren. Wir sind an der Stelle sehr offen. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Nun spricht Frau Ministerin Scharrenbach.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich denke, bei der Einschätzung der Wirkung des Prostituiertenschutzgesetzes sind wir uns doch sehr einig im Parlament und mit der Regierung.

Denn wir haben – es ist mehrfach abgehoben worden auf das Thema „Menschenhandel und Zwangsprostitution“ – in den letzten drei Jahren durchaus dargelegt, dass das Prostituiertenschutzgesetz

Frauen nicht vor Menschenhandel und Zwangsprostitution schützt. Zwar ist es vor diesem Hintergrund auf der Bundesebene entwickelt und weiterentwickelt worden, aber wir können aufgrund der Erfahrungen sowohl aus Nordrhein-Westfalen wie auch aus Schleswig-Holstein sehr deutlich darlegen, dass diese Zielsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes bisher nicht erreicht wurde und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht erreicht wird.

Auch Kollegin Schneider hat recht, wenn sie sagt, sie mache sich Sorgen um Frauen, die in der Beschaffungsprostitution unterwegs seien. Denn auch die Frauen in der Beschaffungsprostitution werden vom Prostituiertenschutzgesetz nicht geschützt. Das hat die Studie, die wir in Auftrag gegeben haben und die dann von der KOBER vorgelegt wurde, mehr als eindringlich dargelegt.

Deswegen haben wir als Landesregierung Nordrhein-Westfalen zusammen mit der Landesregierung Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag in die GFMK eingebracht und den Bund aufgefordert, die ersten Erfahrungen der Länder, die sehr frühzeitig für eine gesetzliche Umsetzung des Bundesprostituiertenschutzgesetzes gesorgt haben, aufzugreifen und sie in die Evaluierung, die er selbst für das Jahr 2019 angekündigt hat, einzubauen. – Die Evaluierung liegt mir immer noch nicht vor.

Wir haben auch versucht, auf das Bundesfamilienministerium zuzugehen und – da es uns nicht fragte, welche Erfahrungen wir haben – angeboten, unsere Erfahrungen direkt nach Berlin zu schicken in der Hoffnung, dass sie dort aufgegriffen werden. Auch dazu haben wir bisher keine Rückmeldung bekommen. Deswegen darf ich in Richtung SPD sagen, dass diesbezüglich noch Optimierungspotenzial besteht.

Denn das Ziel ist ja klar: Es geht um den Schutz von Frauen in der Prostitution. Wir müssen uns alle miteinander verständigen, wie wir dieses Ziel in der Zukunft umsetzen wollen.

Der Antrag vonseiten der regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP ist insofern wichtig, als er dem Grunde nach eine Neukonzeption von Beratungs- und Informationsstrukturen mit dem Ziel eines landesweit flächendeckenden Angebots formuliert. Darum geht es, und deswegen dürfen und müssen wir auch ein bisschen genauer auf die Ergebnisse der bisherigen Beratungs- und Informationsangebote im Land Nordrhein-Westfalen schauen. Diese sind zum Teil sehr regional, aber zum Teil, wenn ich KOBER nehme, auch landesweit unterwegs, um entsprechende Angebote zu machen und eine flächendeckende Versorgung herzustellen.

Auf diesen Weg wollen wir uns gern begeben, sofern der Landtag Nordrhein-Westfalen diese Antragslage zum Gegenstand macht. Wir werden uns natürlich auch die Anregungen von Bündnis 90/Die Grünen ansehen, was die weiteren Themen anbetrifft, die Sie im Zusammenhang mit dem Prostituiertenschutzgesetz aufgeworfen haben.

Für eines darf ich in diesem Zusammenhang noch werben. Wir sind als Landesregierung sehr intensiv auf der Bundesebene unterwegs, was die frühzeitige Einbeziehung der Erkenntnisse angeht. Gleichsam darf ich auch die anderen Fraktionen hier im Haus

darum bitten, sich gemeinsam mit uns für das Anliegen aus Nordrhein-Westfalen respektive aus Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag einzusetzen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Somit kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/8588 ab. Es wurde direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Inhalt des Antrags Drucksache 17/8588 zu? – CDU und FDP sowie die AfD-Fraktion und Herr Neppe, fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Die Grünen. Wer enthält sich? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache 17/8588 mit Mehrheit im Hohen Hause angenommen.

Wir stimmen zweitens über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/8639 ab. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP, AfD und Herr Neppe, fraktionslos. Wer enthält sich? – Die SPD enthält sich. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 17/8639 mit breiter Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe auf:

4 Wasser in NRW nachhaltig nutzen und schüt

zen!

Große Anfrage 14 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6865

Antwort der Landesregierung Drucksache 17/8021