Es geht auch nicht um die Frage, Herr Mostofizadeh, ob hier in Mikadomanier nach dem Motto „Solange der sich nicht bewegt, bewege ich mich auch nicht“ gehandelt wird. Und wenn dann die Gegenseite genau dasselbe sagt, passiert nichts. Darum
geht es nicht. Sagen Sie doch, an welchen Stellen es konkret werden soll. Dann müssen wir auf allen Ebenen daran arbeiten.
Herr Kollege Körfges, ich habe zu diesem Thema schon das eine oder andere Mal aus einer Pressemitteilung von Herrn Kutschaty und Herrn Mützenich nach einer gemeinsamen Sitzung zitiert – oder zumindest war Herr Mützenich bei Ihnen in der Landtagsfraktion, als Sie in Berlin waren. Wenn man sich diese durchliest – das kann ich jedem nur empfehlen –, findet man darin aber nicht, dass Herr Mützenich sehr für Ihr Modell und Ihre Vorschläge ist. Das steht dort mitnichten.
Also wiederhole ich meinen Appell: Wir alle sind gefragt, unsere Kolleginnen und Kollegen in Berlin davon zu überzeugen, dass hier etwas getan werden muss.
Die Landesregierung hat, was die Soziallasten angeht, an einer Stelle schon einen konkreten Vorschlag gemacht. Sie hat die Kosten der Unterkunft als ein Beispiel genannt. Davon würden alle Kommunen in allen Ländern profitieren, und am meisten würden die Kommunen davon profitieren, die bei uns am höchsten verschuldet sind. Insofern wäre es doch sinnvoll, zumindest die größten Löcher in diesen Eimern zu stopfen, bevor man über Einmalprogramme spricht. Denn sonst sprechen wir in 20 Jahren über die nächsten vermeintlichen Einmalprogramme.
Diese Diskussion, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzen wir im Ausschuss natürlich fort. Ich freue ich darauf und bin gespannt.
Vielen Dank, Herr Kollege Höne. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Tritschler das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Theorie des Keynesianismus beruht im Wesentlichen darauf, dass der Staat in Zeiten schlechter Konjunktur Schulden machen und Geld ausgeben soll, während er in Zeiten guter Konjunktur seine Kredite zurückführt. Diese antizyklische Politik klingt zwar schlüssig, hat aber ein Problem: Sie hat noch nie einen Praxistest bestanden.
Dafür gibt es vor allem zwei Gründe. Erstens sind durch die Zwänge einer Demokratie Politiker nicht besonders zum Sparen geneigt, insbesondere dann nicht, wenn sie damit die Wohltaten ihrer Vorgänger nachträglich finanzieren.
Zweitens ist die öffentliche Hand viel zu träge, um ihre Investitionen und die damit verbundenen schwerfälligen Vergabe- und Genehmigungsverfahren so zu timen, dass sie wirklich in die Rezession fallen und nicht danach in Boomzeiten wieder künstlich Produktionskapazitäten verknappen. Das ist ein Effekt, den wir aktuell zum Beispiel im Straßenbau beobachten können.
Der vorliegende Antrag und das zugrunde liegende Problem würden sich als Lehrbuchbeispiel für diese Schwächen wunderbar eignen. Wir haben eine Partei, die antragstellende – nennen wir sie Partei G –, die jahrzehntelang im Land regiert hat und maßgebliche Mitverantwortung für den Schuldenberg trägt. Partei G hat auch in der ersten Hälfte des aktuellen, noch andauernden, aber sichtlich endenden Wirtschaftsbooms regiert. Zum Abbau des in Rede stehenden Schuldenbergs hat sie in dieser Zeit jedoch nichts beigetragen.
Nun regiert Partei C, wobei das C eher symbolischer Natur ist. Partei C findet aktuell auch noch gute Konjunkturdaten vor, denkt aber nicht im Traum daran, Schulden zu bezahlen, die im Wesentlichen die Kollegen von Partei G und deren Freunde von Partei S zu verantworten haben. Also zeigen alle mit dem Finger auf alle.
Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind strukturell unterfinanziert, und zwar, seitdem Partei S, also die SPD, und der hier aus nicht ersichtlichen Gründen so verehrte Ministerpräsident Johannes Rau in der ersten Hälfte der 80er-Jahre den Verbundsatz gesenkt haben. Da sieht man es, Herr Körfges – Sie sprachen gerade von nationalbefreiten Zonen, was auch immer das ist –: Wo die SPD regiert, ist man eben schnell in einer von Geld befreiten Zone.
Diese Misswirtschaft, die Sie zu verantworten haben, hat aber nicht dazu geführt, dass alle Kommunen in NRW völlig überschuldet sind. Nein, es gab und gibt eine ganze Reihe von Kommunen, die über recht gesunde Finanzen verfügen. Andere dagegen – und das sind schon auffällig oft diejenigen, die jahrzehntelang von Rot oder Rot-Grün regiert waren, Herr Körfges, Herr Mostofizadeh – pfeifen finanziell aus dem letzten Loch, und das auch in Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen, wie es immer so schön heißt.
Warum ist das so? Ein wesentlicher Grund ist das, was man gerade auch wieder schamvoll als „Soziallasten“ tituliert hat. Was sich hinter diesem klangvollen Euphemismus hauptsächlich verbirgt, verrät uns zum Beispiel die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum aktuellen Haushaltsgesetz. Achtung, liebe Altparteien, folgende Fakten könnten Sie als rechtspopulistisch wahrnehmen. Dort heißt es – Zitat –: Die Kommunen
„… gewährleisten die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen und bewältigen die Herausforderungen der EU-Binnenmigration.“
Meine Damen und Herren, offene Grenzen und Sozialstaat, das geht nicht zusammen. Das kostet Geld, viel Geld, und das fehlt dann an anderer Stelle.
Die Grünen, die derzeit weder im Bund noch im Land regieren, zeigen nunmehr wieder mit dem Finger auf andere, damit diese das Problem, das sie mitverantworten, beseitigen. Das ist nicht besonders ehrlich, aber doch eine legitime Forderung.
Was machen die Landesregierung und die verantwortliche Ministerin, die sich hier immer gern als die große Macherin inszeniert? Eigentlich nichts. Man zeigt lieber auf den Bund. Das kann man zwar machen, aber dort regiert ja auch die CDU, also die Parteifreunde der Ministerin.
Andere Länder haben dieses Problem gar nicht. In Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern sind die Kommunen im Wesentlichen finanziell gesund oder zumindest nicht in diesem Maße verschuldet. Warum ausgerechnet diese nun das Geld ihrer Bürger zur Sanierung unserer Kommunen aufwenden sollen, hat von den Beteiligten noch keiner erklären können.
So bleibt halt alles, wie es ist. Das Zeitfenster für die Lösung des Altschuldenproblems schließt sich. Die Kommunen sind weiterhin überschuldet, notwendige Investitionen finden nicht statt, und keiner will es gewesen sein.
Wir sind natürlich auch in diesem Fall nicht gegen eine Ausschussüberweisung, auch wenn die gefühlt hundertste Debatte dort an der Unfähigkeit oder zumindest Unwilligkeit der Altparteien nichts ändern wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wir werden dieses Thema hier noch häufig auf Antragslage diskutieren, solange die Gespräche zwischen den Ländern und der Bundesregierung nicht abgeschlossen sind. Insofern darf ich auf eben diese laufenden Gesprächsprozesse zwischen der Bundesregierung und den Ländern Nordrhein-Westfalen, Saarland und Rheinland-Pfalz verweisen.
Aber – das ist schon angesprochen worden – der Bundesfinanzminister erwartet, dass alle anderen Länder ihre Zustimmung zu einer möglichen Lösung für eine Altschuldenhilfe mithilfe des Bundes erteilen. Das ist die große Aufgabe, vor der wir derzeit stehen.
Ich komme nun zu der Frage, wie sich die Kassenkredite entwickelt haben. Zum Jahresende 2018 schlugen in den 396 Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen rund 23 Milliarden Euro Kassenkredite zu Buche. Das sind immerhin gut 3 Milliarden Euro weniger – das will ich ausdrücklich betonen – als 2016.
Wir erleben also einen durchaus deutlichen Abbau dieser Kassenkredite. Das hängt auch damit zusammen, dass beispielsweise das Jahr 2017 das erste Jahr war, in dem die Kommunen nach 2008 endlich wieder einen Finanzmittelüberschuss in ihren Haushalten generiert haben. Nun nutzen sie diese Finanzmittelüberschüsse, um die Kassenkredite zurückzuführen. Das ist richtig, und das ist auch die gemeinsame Verabredung.
Hinzu kommt, dass sie im Jahr 2018, in dem sich dieser Prozess verstetigt hat, auch wieder richtig viel Geld in die Hand genommen haben, um in die kommunale Infrastruktur zu investieren: in Straßen, Schulen, Brücken, den Ausbau von Breitband und Vergleichbares.
Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ ist angesprochen worden. Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen besagt ganz klar: Wir werden den „Stärkungspakt Stadtfinanzen“ weiterentwickeln. – Das werden wir auch tun.
Zu den Ergebnissen des Stärkungspaktes. Der „Stärkungspakt Stadtfinanzen“, den Sie geschaffen haben – das wurde hier bereits angesprochen –, hatte ursprünglich zum Ziel, sich auch mit den Kassenkrediten zu beschäftigen. Das hat aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht geklappt.
Deswegen war jetzt das erste Ziel der Abbau der Ergebnisrechnungen des Defizits, um zu einem Ausgleich zu kommen. Dieses Ziel wurde durch Leistungseinschnitte für Bürgerinnen und Bürger auf der einen Seite und massive Steuererhöhungen auf der anderen Seite erreicht, sei es über die Grundsteuer
A und B oder über die Gewerbesteuer, die die Unternehmen trifft. Deswegen ist all das, was wir derzeit mit der Bundesregierung austauschen, auf die Frage gerichtet, wie ein mögliches Modell aussehen kann.
Es ist in der Tat die historische Chance, dass der Bund hilft. Denn er hat sich das erste Mal im vergangenen Jahr, am 10. Juli, per Bundeskabinettsbeschluss dazu eingelassen und gesagt: Ja, wir erkennen die Kassenkredite als Problem für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik an, und wir sind bereit, eine mögliche Lösung zu finden.
Es war das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass das Bundeskabinett das anerkannt hat. Das hat das Bundeskabinett auch anerkannt, weil Nordrhein-Westfalen sich massiv zusammen mit den anderen Ländern in die Unterarbeitsgruppe „Altschulden“ der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ eingebracht hat, weil wir es gemeinsam als Länder erreicht haben.
Deswegen wollen wir jetzt auch diesen Prozess gemeinsam mit der Bundesregierung vernünftig weiterführen. Denn es ist eben nicht trivial, welches Modell man baut. Es ist nicht klar, welches Modell der Bundesfinanzminister vor Augen hat. Es ist nicht klar, was am Ende ein Modell des Bundesfinanzministers auch für Nordrhein-Westfalen und die nordrheinwestfälischen Kommunen bedeutet.
Wenn am Ende dort steht, die Steuern müssen weiter erhöht werden, weiß ich nicht, ob das hier insgesamt zwischen Landesregierung und Landtag einhellig miteinander diskutiert wird. Denn Nordrhein-Westfalen ist heute schon Höchststeuerland innerhalb der Bundesrepublik. Nirgendwo sind die Steuern, ist die Grundsteuer-B-Belastung höher für die Bürgerschaft als in diesem Land. Das ist auch eine Folge des „Stärkungspakts Stadtfinanzen“ der Vorgängerregierung.
Deswegen setzen wir alles daran, diese Belastungen für die kommunale Familie, aber im Besonderen auch für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Dazu hat die Landesregierung in der Vergangenheit vielfältige Maßnahmen ergriffen.
Insofern, sehr geehrter Herr Abgeordneter Mostofizadeh bzw. Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, sind wir da einer Auffassung. Ich freue mich, dass Sie den Dreiklang der Landesregierung jetzt auch als Ihren Dreiklang vertonen: nämlich die Neuaufstellung, die Frage der Lösung der Wiederverschuldung und die Frage, was wir mit den Soziallasten machen. Das ist das, was die Landesregierung Nordrhein-Westfalen in diesem Prozess permanent vorträgt.
Wenn wir als Landesregierung – das habe ich auch immer offen gesagt – die Wiederverschuldungsregeln deutlich anziehen, also den Kommunen eine aufsichtsrechtliche sehr starke Einschränkung an die
Hand geben und sagen „Ihr dürft keine Kassenkredite mehr aufnehmen, oder nur unter bestimmten Auflagen“, bedeutet das gleichzeitig, dass das nur ehrlich ist, wenn die strukturelle Belastung der Haushalte über bundesgesetzliche Entscheidungen nachhaltig herauskommt.