Meine sehr verehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, eines der wertvollsten Güter unseres Rechtsstaates ist die freie, sichere und regulierte Rechtsgemeinschaft, die jeden Markt in Abwägung mit den Werten Sicherheit, Freiheit und öffentlichen Frieden bestehen lässt – auch den Waffenmarkt, der in einem verhältnismäßigen, legalen Rahmen existieren darf.
Die jüngste Geschichte zeigt allerdings: Wenn die Waffe in die Hände eines falschen Besitzers kommt, können Menschenleben gefährdet sein.
Auch die jüngsten bewaffneten Anschläge in Deutschland, insbesondere rassistisch und nationalistisch motivierte – wir sprachen heute Morgen darüber –, sind der Beleg dafür, dass der Staat eine hohe Verantwortung dafür trägt, dass Erwerber sowohl legaler als auch illegaler Waffen einer scharfen Kontrolle unterliegen.
Somit liegt der einzige Unterschied zwischen der vermeintlichen Straffreiheit, der von Ihnen angesprochenen Waffenamnestie von 2017/2018 und der regulären Vorgehensweise darin, dass bei Letzterer ein formales Strafverfahren eingeleitet wird. Das macht auch Sinn, um prüfen zu können, was mit der Waffe vorher geschehen ist und ob sie tatsächlich gefunden worden ist.
Das Strafverfahren wird jedoch bei nicht bestätigten Verdacht sofort eingestellt, sodass dem redlichen Bürger, der eine gefundene Waffe abgibt, weder Kosten noch sonstige Unannehmlichkeiten drohen.
Gegen denjenigen, der sich wirklich gegen die Rechtsordnung verhalten hat, kann ohne Umschweife weiter ermittelt werden – was auch Sinn macht.
Somit stellt sich die Frage nach dem Sinn einer dauerhaften Waffenamnestie, den es offensichtlich gar nicht gibt. Um bei diesem für das öffentliche Sicherheitsgefühl enorm wichtigen Thema als Staat Haltung zu zeigen, darf es keine Abschwächung des Waffenrechts geben – und schon gar nicht ein Verzeihen von illegalem Waffenbesitz, sofern er denn wirklich rechtswidrig war. Daher läuft der Antrag der AfD hier ins Leere.
Sie haben bei Ihrem Antrag auch zu erwähnen vergessen, dass genau der von Ihnen angesprochene Fall, nämlich der Fund einer Waffe, bereits detailliert im § 37 Waffengesetz geregelt ist. Sie haben in Ihrer Rede gerade von einer Gesetzeslücke gesprochen, die es indes überhaupt nicht gibt. Zur Erhellung zitiere ich aus § 37 Waffengesetz:
Die Behörde ordnet dann das weitere Vorgehen an. Wie man unter Juristen immer so schön sagt: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. – Das hätte hier vorher geschehen müssen.
Aber auch die meisten lauteren Bürger, um Ihre Formulierung noch einmal aufzugreifen, würden im Zweifelsfall schon aus gesundem Menschenverstand heraus ohne exakte Gesetzeskenntnis eine gefundene Waffe nicht anfassen und genau das tun, was der Gesetzgeber sowieso fordert, nämlich dieses zu melden und die Polizei oder eine andere Behörde zu informieren.
Selbst wenn ein Finder eine Waffe in Eigeninitiative zur Polizei bringen sollte, droht diesem – wie Sie ja selbst in Ihrem Antrag zugeben – in den meisten Fällen keine strafrechtliche Konsequenz. Das einmal eingeleitete Strafverfahren wird in aller Regel eingestellt. Es hinterlässt im Gegensatz zu Ihrer Aussage auch keinerlei Makel, da das eingestellte Strafverfahren im Bundeszentralregister nicht notiert wird.
Wie selten ein solcher Fall vorkommt, sieht man schon daran, dass Sie in NRW offenbar gar keinen Fall gefunden haben und in Ihrem Antrag auf einen Fall zurückgreifen, der sich im oberbayerischen Ebersberg abgespielt haben soll. Witzigerweise hat dort der Rechtsanwalt Horst Mahler gelebt. Ich bin nicht sicher, ob das zu seiner aktiven NPD-Zeit, davor oder danach war.
Aber auch zu Ihren weiteren Ausführungen müssen wir nicht mehr viel sagen. Denn bei genauerem Hinsehen zielt Ihr Antrag vielleicht in Wirklichkeit gar nicht auf den Schutz des lauteren Bürgers ab, der zufällig eine Waffe findet.
Die Forderung nach einer zeitlich unbegrenzten Straffreiheit der Rückgabe scheint vielmehr einen ganz anderen Zweck zu verfolgen: Die straflose Rückgabe bedeutet nämlich einen nahezu gefahrlosen Erwerb und Besitz illegaler Waffen durch die Hintertür. Das Risiko, eine illegale Waffe oder Munition zu erwerben, sinkt erheblich, wenn man weiß, dass man sie jederzeit problemlos und vor allem straffrei in einem opportunen Moment wieder abgeben kann.
Damit geht es letztlich um die Unterstützung illegalen Waffenbesitzes. Vielleicht befördern Sie schon die
Bringen tut das alles nichts. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir zu. Ansonsten werden wir dem Antrag wahrscheinlich nicht Folge leisten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mangen für die Fraktion der FDP. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun Herr Kollege Engstfeld das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den Antrag ab. Schon der Titel „Illegale Waffen verbieten“ zeigt die Qualität des Antrags. Waffen sind dann illegal, wenn sie verboten sind. Man braucht also keinen AfD-Antrag, um verbotene Waffen zu verbieten.
Zu Ihrer Forderung nach unbefristeter Amnestie: Auch das in Ihrem Antrag aufgezeigte Beispiel geht fehl, da eine Verlängerung der Amnestiezeit nicht zu 100 % vor Strafverfahren schützt – und übrigens auch nicht schützen soll.
In einem ähnlichen Fall aus Niedersachsen hat ebenfalls ein Rentner eine gefundene Waffe und Munition bei einer Polizeiwache abgegeben – während der Amnestiezeit. Dennoch wurde ein Strafverfahren eingeleitet – aufgrund des falschen Transports von Waffe und Munition. Sie dürfen nämlich nicht gemeinsam transportiert werden, und es muss verschlossen erfolgen.
Eine Übergabe vor Ort durch die Besitzerin oder den Besitzer der Waffe kann also auch während der Amnestiezeit zu einer strafrechtlichen Verfolgung führen, soweit Munition und Waffe nicht in getrennten und verschlossenen Behältnissen transportiert wurden, da es gefährlich ist, mit Waffen und Munition durch die Stadt zu fahren.
Wer dagegen die Polizei über eine gefundene Waffe informiert und diese abholen lässt, muss auch ohne Amnestie nicht mit einem Strafverfahren rechnen.
Der allerwichtigste Grund für die Ablehnung des Antrags ist für uns folgender: Eine Änderung des Waffengesetzes stellen wir uns völlig anders vor. Statt über die Verlängerung von Amnestiezeiten zu sprechen, fordern wir schon lange – nach den schrecklichen Anschlägen in Hanau und Halle umso mehr – eine deutliche Verschärfung des Waffengesetzes.
Zumindest Munition sollte nicht mehr zu Hause gelagert werden dürfen. Außerdem braucht es unserer Meinung nach eine strengere Überprüfung der Zuverlässigkeit von Personen, die einen Waffenschein haben oder beantragen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Engstfeld für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. – Für die Landesregierung hat nun Herr Minister Reul das Wort. Bitte sehr, Herr Minister.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns sicher alle einig, dass jemand, der eine Waffe bei der Polizei abgibt, dafür nicht bestraft werden sollte. Anders, als die AfD es fordert, ist eine unbefristete Amnestie aber nicht das, was wir in diesem Land brauchen. Eine solche Regelung, wie sie hier im Antrag steht, sorgt nicht für mehr Sicherheit. Das Waffenrecht ist aus gutem Grund restriktiv; denn wir alle wissen aufgrund jüngster Ereignisse, welchen Schaden Waffen anrichten können, wenn sie in falsche Hände geraten.
Darum ist der Gesetzgeber ständig gefordert, die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen umfassend und gründlich zu prüfen, sie anzupassen und auch dafür Sorge zu tragen, dass Waffen nur in verlässliche Hände gelangen.
Mit den jüngsten Änderungen des Waffenrechts wurde ein großer Schritt in die richtige Richtung getan. Nichtsdestotrotz ist und bleibt das Waffenrecht ein Bereich, in dem der Gesetzgeber immer wieder dafür sorgen muss, dass die Regelungen im Ergebnis zu mehr und nicht zu weniger Sicherheit führen.
Wir sollten uns dabei auf die wichtigen Fragen konzentrieren und nicht durch sachfremde Diskussionen ablenken lassen.
Dem Plenarantrag liegt eine Einzelfallkonstellation zugrunde, für die das Waffengesetz schon immer und auch aktuell eine Regelung vorsieht, und zwar unabhängig von der hier angesprochenen Amnestie. Es geht hierbei um den Fall, dass ein Angehöriger eine Waffe geerbt hat und nicht über die notwendige rechtliche Befugnis für deren Besitz verfügt. Für diese Fälle sieht das Gesetz bereits jetzt vor, dass dem Betroffenen ein Monat Zeit eingeräumt wird, um den Besitz durch Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde zu legalisieren.
Auch in den anderen Fällen, in denen jemand eine Waffe auffindet, steht die Polizei mit Rat und Tat zur Seite. Strafrechtliche Konsequenzen drohen nicht,
Das hat alles nichts mit der geforderten unbefristeten Amnestie zu tun. Das Ziel der bisherigen Amnestieregelung lag darin, die Zahl illegaler Waffen zu verringern. Und die Zahlen – darauf haben Kollegen eben bereits hingewiesen – belegen, dass dieses Ziel auch erreicht wurde.
Auch ohne Amnestieregelung werden unbescholtene Bürger nicht kriminalisiert, wenn sie unverhofft in den Besitz von Waffen gelangen. Dass es solche Konstellationen geben kann, etwa durch Erbfall, hat der Gesetzgeber erkannt und dafür angemessene rechtliche Regelungen geschaffen.
Bevor wir uns in einer Diskussion über Einzelfälle verlieren, sollten wir eher die jüngsten schrecklichen Ereignisse, bei denen Menschen durch Anschläge zu Tode gekommen sind, dazu nutzen, auch die bestehenden Regelungen zum Waffenbesitz immer wieder kritisch zu reflektieren. Dies sollte jedoch zielgerichtet im Sinne der Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger geschehen, ohne mit konstruierten Sonderbelangen vom Kern der notwendigen Debatte abzulenken.
(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das war ein CDU-Minister! – Heiterkeit von den GRÜNEN – Beifall von der CDU – Gegenruf von Herbert Reul, Minister des Innern: Hö- ren Sie mal, das brauche ich nicht! Ich bin zu alt!)