Protokoll der Sitzung vom 12.03.2020

Vor diesem Hintergrund macht dieser Antrag Sinn; denn 4G und 5G werden parallel betrieben. Wir werden die Lücken schließen, und in der Zeit, bis wir dieses Parallelnetz aufgebaut haben, werden auch die Anwendungen dafür zur Verfügung stehen. Denn selbst für autonomes Fahren werden Sie kein lückenloses 5G-Netz benötigen, weil die Autos dann untereinander kommunizieren werden.

Insofern ist alles auf einem guten Weg. Der Antrag von CDU und FDP hilft weiter bei der Frage der Baugenehmigungen, er hilft weiter beim Bauordnungsrecht, er hilft weiter bei der kommunalen Bauleitplanung. Und er ist auch ein Appell an die Unteren Bauaufsichtsbehörden, ebenfalls mitzuwirken und mitzuziehen auf dem Weg in Richtung 5G für NordrheinWestfalen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir stimmen also ab.

Die antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP haben direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 17/8774. Wer stimmt dem zu? – CDU und FDP sowie die AfD stimmen zu. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne stimmen dagegen. Wer enthält sich? – Herr Neppe (fraktionslos) enthält sich. Damit ist ein Ergebnis festgestellt, nämlich: Die Mehrheit hat dem Antrag Drucksache 17/8774 zugestimmt.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, möchte ich für das Protokoll die Abstimmungsergebnisse zu TOP 5 der gestrigen Plenarsitzung deklaratorisch feststellen. – Das ist die freundliche Variante. Informell kann ich zugeben: Ich habe unter TOP 5 eine Gruppe nicht erwähnt, die abgestimmt hat, und diesen Fehler muss ich jetzt formal korrigieren. Ich bitte um Ihr Verständnis. Hören Sie einfach einen Moment zu, und dann machen wir weiter mit TOP 4.

Zu TOP 5 der gestrigen Plenarsitzung

Menschenwürdige Situation an der türkisch-griechischen Grenze und in den griechischen Flüchtlingslagern spitzt sich zu – Landesregierung muss jetzt handeln, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/8763

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8822, Dringende Unterstützung für Griechenland und humanitäre Unterstützung für Idlib

möchte ich deklaratorisch feststellen: Der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8822, wurde mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, FDP, Grünen und AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten Neppe, Pretzell und Vogel gegen die Stimmen der SPD-Fraktion abgelehnt.

Ich rufe auf:

4 Gesetz zur Erleichterung des Zugangs zu amt

lichen Informationen in Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/8722 – Neudruck

erste Lesung

Die Aussprache ist eröffnet. Ans Pult tritt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Bolte-Richter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir legen Ihnen mit dem Entwurf eines Informationszugangsgesetzes heute einen Gesetzentwurf vor, der eigentlich nicht besser als in die heutige Zeit passen könnte; denn gerade in der heutigen Zeit – wir haben es an vielen Stellen der heutigen Debatte schon festgestellt – muss Politik, müssen die Demokratinnen und Demokraten, müssen wir als Parlamentarierinnen und Parlamentarier alles dafür tun, um Vertrauen in die Demokratie zu schaffen. Dabei geht es darum, demokratische Teilhabe zu ermöglichen, Transparenz zu schaffen und Glaubwürdigkeit zu stärken.

Das sind die Ziele, die wir mit unserem Gesetzentwurf verbinden bzw. die wir damit erreichen wollen.

Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger ermächtigen, als starke Zivilgesellschaft in unserem Land die Politik mitzubestimmen; denn Grundlage für politische Beteiligung ist der Zugang zur Information. Nur wer sich informieren kann, kann mitreden und fundiert mitentscheiden. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf ein faires Gleichgewicht zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Politik schaffen.

Meine Damen und Herren, das Informationsfreiheitsgesetz, wie es vor fast 20 Jahren beschlossen wurde,

ist eine Erfolgsgeschichte. Aber wie viele gute Dinge, die ein paar Jahre auf dem Buckel haben, ist dieses Gesetz etwas in die Jahre gekommen. Das Verfahren ist kompliziert. Es müssen Anträge gestellt und Gebühren bezahlt werden, die teilweise erhebliche Höhen erreichen können.

Holen wir endlich die Vorzüge der Digitalisierung in dieses Verfahren hinein. Nutzen wir endlich diese Vorzüge. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich einbringen wollen, sollen nicht länger Antragsformulare ausfüllen, sondern sie sollen Informationen und Daten bekommen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir wollen mit unserem Gesetz dafür sorgen, dass Behörden alle ihnen vorliegenden Daten im Netz bereitstellen können; denn wir leben im Jahr 2020. Die Bürgerinnen und Bürger wollen teilhaben. Sie wollen Zugang zu Informationen. Verwandeln wir also endlich die Holschuld der Bürgerinnen und Bürger in eine Bringschuld der Behörden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wir folgen mit unserem Gesetzentwurf dem Grundsatz: private Daten schützen, öffentliche Daten nützen. Wir wollen, dass alle Daten der öffentlichen Verwaltung veröffentlicht werden. Aber wir machen auch klar: Damit Transparenz gelingen kann, ist Datenschutz konstitutiv. Kein Mensch, keine Personengruppe, keine Institution soll durch die Veröffentlichung statistischer Daten stigmatisiert werden. Wir ziehen in unser Gesetz deshalb auch klare datenschutzrechtliche Leitplanken ein. Wir wollen außerdem ermöglichen, dass veröffentlichte Daten erklärt und kontextualisiert werden.

Wir haben im Sinne des Open-Data-Prinzips einen umfangreichen Veröffentlichungskatalog im Gesetzentwurf festgeschrieben. Die Menschen in unserem Land sollen sich informieren können, etwa was die wahren Hintergründe für die Räumung des Hambacher Waldes waren, und sie sollen die zugrundeliegenden Gutachten nachlesen können. Sie sollen erfahren können, welche Beschlüsse die Landesregierung fasst, welche Termine die Regierungsmitglieder wahrnehmen und wer Zugänge zur Landesregierung hat und wer nicht.

Daneben wollen wir, dass die vollständige amtliche Statistik und alle Daten, zum Beispiel Umweltdaten, nicht nur irgendwie veröffentlicht werden – vieles wird ja heute schon veröffentlicht –, sondern dass nach weitreichenden rechtlichen und technischen Standards möglichst eine Weiterverwendung der Daten ermöglicht wird.

Wir sagen es ja häufig: Daten sind der Rohstoff des 21. Jahrhunderts. So geht es in diesem Gesetzentwurf auch um die wirtschaftlichen Potenziale von Open Data. Es geht auch darum, Innovationen freizusetzen. Das Gesetz ermöglicht insbesondere auch die

wirtschaftliche Weiterverwendung, weil daraus erhebliche volkswirtschaftliche Gewinne resultieren können.

Aber es ist aus unserer Sicht mindestens ebenso wichtig, dass es viele Möglichkeiten für zivilgesellschaftliche Gruppen gibt, durch technische Anwendung, durch technische Projekte offene Daten zu nutzen und die Zivilgesellschaft zu stärken; denn es gibt bereits heute viele tolle Projekte, die offene Daten nutzen. Sorgen wir dafür, dass sie eine klare rechtliche Grundlage haben. Sorgen wir dafür, dass sie die politische und auch die rechtliche Unterstützung erhalten, die sie verdienen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Demokratie lebt vom Mitmachen. Sie lebt von Offenheit und Information. Sie lebt ganz besonders vom Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die politischen Institutionen. Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf dieses Vertrauen stärken und dort, wo es verlorengegangen ist, wiederherstellen. Durch mehr Informationen wollen wir mehr Demokratie, mehr Beteiligung und saubere Politik ermöglichen. Ich bin mir sicher, wir stehen vor einem sehr spannenden Gesetzgebungsprozess, auf den ich mich sehr freue. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Herr Bolte-Richter. – Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Dr. Geerlings.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Transparenz in Politik und Verwaltung ist wichtig. Sie ermöglicht dem Menschen, sich zu informieren und sich aktiv in politische Prozesse einzubringen. Sie stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Behörden. Sie erleichtert Kontrolle und Korruptionsbekämpfung. Sie bringt auch dem Staat selbst Vorteile, weil Informationen behördenintern und im Austausch verschiedener Dienststellen besser zugänglich gemacht werden.

NRW gehörte im Jahr 2002 zu den ersten Ländern, die ein Informationsfreiheitsgesetz bekommen haben. Als viertes von 16 Ländern haben wir den Zugang zu Informationen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Inzwischen haben 13 Bundesländer eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen. Drei Länder, Bayern, Niedersachsen und Sachsen, haben bisher noch kein solches Gesetz erlassen.

Unser Informationsfreiheitsgesetz enthält ein sogenanntes Jedermannsrecht zum voraussetzungslosen Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen. Es enthält einen – im Vergleich mit anderen Gesetzen – weitestgehenden Anspruch. Die informationssuchende Person kann zum Beispiel die Art und Weise der Information grundsätzlich selbst wählen.

Damit gewährt dieses Gesetz den größtmöglichen Umfang von Informationen und Transparenz.

Im Transparenzranking der Open Knowledge Foundation belegt Nordrhein-Westfalen Rang sieben unter den 16 Ländern. Das ist ein gesunder Mittelfeldplatz.

Ich habe mich intensiv mit dem Transparenzranking beschäftigt, vor allem mit dem Kapitel Informationsrechte. Ob wirklich alle dort genannten Kriterien von Bedeutung sind – etwa die Zusammenlegung von Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz – möchte ich bezweifeln. Trotzdem wird deutlich: Beim Thema „Informationsrechte“ haben wir noch Nachholbedarf, sowohl gemessen in absoluten Punkten als auch im Ländervergleich.

Genau daran arbeiten wir in der NRW-Koalition intensiv. Zur Stärkung der Transparenz des Staates und für bessere Möglichkeiten der Nutzung öffentlicher Informationen und Daten – etwa durch die Wissenschaft – wollen wir eine gesetzliche Regelung zur Bereitstellung von Daten, Stichwort: Open Data, schaffen.

Darüber haben wir gestern bei der Einbringung des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes bereits gesprochen.

Eine Open-Data-Regelung ist – da müssen wir uns gar nicht verstecken – ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Informationsrechten und zu mehr Transparenz. Über die Details dieser Regelung werden wir uns in den Ausschussberatungen sicher noch unterhalten.

Auch die Frage, ob und wie wir den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern, werden wir in den Ausschüssen diskutieren. Dabei müssen wir – so viel kann ich schon jetzt vorwegnehmen – eine Abwägung treffen zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger und der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.

Denn wir als NRW-Koalition sind angetreten, um unser Land schneller und leistungsfähiger zu machen. Wir wollen die Menschen im Land von Bürokratie entlasten und unsere Behörden im Dienste der Menschen effizienter machen. Nur beispielhaft nenne ich dafür die fünf Entfesselungspakete, die unser Wirtschaftsminister bereits erarbeitet hat.

In diesem Geiste müssen wir auch aufpassen, dass wir den Behörden nicht durch Statistiken und Veröffentlichungspflichten Fesseln anlegen, die wir Ihnen gerade erst durch das Entrümpeln von Vorschriften abgenommen haben.

Ich freue mich auf diese Debatte. Der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse stimmt die CDU-Fraktion natürlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der FDP)

Danke schön, Herr Dr. Geerlings. – Für die SPD-Fraktion spricht Kollege Göddertz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Gesetzesbegründung zur Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen spricht von einem Paradigmenwechsel: Weg von der Holschuld der Bürger und hin zu einer Bringschuld der Verwaltung.