Jörg Geerlings

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon viel gesagt worden, und es wird wohl eine spannende Debatte um das neue Versammlungsrecht, das wir – ich denke, das ist Konsens – schaffen werden. Herr Minister Reul hat vorhin gesagt, dass er die rhetorische Frage, warum das nicht in den Jahren 2010 bis 2017 geschehen ist, nicht stellen will, daher stelle ich sie auch nicht. Das macht aber nichts.
Lieber Kollege Wolf, ich fand, es waren schon außerordentlich spannende Ansätze, die in dem Gesetzentwurf enthalten sind, auch wenn er eine gereifte Vorlage im nördlichsten Bundesland, in SchleswigHolstein, hatte. Ich meine, man kann aus der Diskussion festhalten, dass der ganz überwiegenden Mehrheit der Mitglieder dieses Hauses diese Grundrechte sehr am Herzen liegen, weil sie schlichtweg – so heißt es immer so schön – konstituierend für eine freiheitliche, demokratische Grundordnung sind. Das gilt für den Artikel 8 des Grundgesetzes genauso wie für die Meinungsfreiheit. Beide gehören, in vielen Dingen jedenfalls, zueinander und müssen gemeinsam erörtert werden. Insofern ist es meines Erachtens wichtig und richtig, dass wir dies hier machen. Insofern danke ich der SPD-Fraktion, dass sie diesen Impuls heute setzt.
Der Minister hat gerade erste Dinge aus einem möglichen Entwurf der Landesregierung, der dem Koalitionsvertrag von CDU und FDP geschuldet ist, genannt. Das zu kommentieren verbietet sich, weil ein Entwurf noch nicht vorliegt. Er wird offensichtlich kommen. Daher ist es wichtig, dass wir die grundlegenden Überzeugungen hier im Hause teilen. Ich finde, das ist bei solchen Grundrechtsfragen außerordentlich wichtig. Deshalb wird es eine spannende, eine fruchtbare Diskussion, die wir hier miteinander führen.
Es ist aber auch keine triviale Angelegenheit; denn vieles von dem, was wir hier beschließen oder sagen, landet oftmals vor den Gerichten. Das ist keine neue Erkenntnis. Gerade bei der Demonstrationsfreiheit, beim Versammlungsrecht, sind die Eilentscheidungen beispielsweise der Verwaltungsgerichte Maßstab. Dort muss oft innerhalb weniger Stunden entschieden werden, ob eine Demonstration zulässig oder nicht und welche Aspekte zugrunde gelegt werden dürfen.
Wenn wir nach Leipzig schauen, wie es der Kollege Lürbke eben richtigerweise getan hat, dann sehen wir, dass eine solche Entscheidung ein regelrechtes Erdbeben in einem Land auslösen kann. Denn da hat das Gericht – ich möchte jetzt keine Gerichtsbewertung vornehmen oder gar Gerichtschelte betreiben – eine Demonstration, deren Inhalte wir überwiegend nicht teilen, an einem Ort zugelassen, wo so viele Menschen gar nicht hätten zusammenkommen dürfen. Es hat sozusagen einen Superspreader-Event geschaffen, und mit den Folgen müssen wir leben.
Wir als demokratischer Staat schaffen es aber, auch mit solchen Diskussionen umzugehen und diese auszuhalten. Das ist, glaube ich, auch das Wichtige, dass man seine Meinung nicht sozusagen an die Meinung derjenigen, deren Meinung man nicht teilt, setzt, sondern dass ein freiheitlich-demokratischer Staat so etwas aushält und auch Meinungen anderer zumindest zur Kenntnis nimmt, vielleicht von dem eigenen Recht der Versammlungsfreiheit Gebrauch macht, dagegenhält und diskutiert, und das ist in den letzten Tagen in Deutschland und möglicherweise auch darüber hinaus intensiv geschehen.
Was brauchen wir, wenn wir ein Versammlungsrecht schaffen? Maßstab sind für mich allein die Verfassung und die Rechtsprechung. Hier hat sich schon einiges getan; der Minister hat es eben angesprochen. Es ist also dringend notwendig, ein solches Recht zu schaffen. Dann sollte es auf aktuellstem Stand sein und bei aller Ungewissheit vor den Gerichten auch möglichst rechtssicher sein. Deswegen finde ich es gut, wenn vor allem diese Einzelaspekte, die eben in der Diskussion schon anklangen, noch einmal genannt werden, möglicherweise in das Gesetz eingepflegt werden und wir die Chance haben, diese Ideen, die hier heute diskutiert werden, in einem Versammlungsgesetz zusammenzuführen, das Maßstab ist und Orientierung bietet.
Ich fand die Diskussion außerordentlich spannend und freue mich auf die weitere gemeinsame Diskussion aller Fraktionen zu diesem Thema. Vor allen Dingen ist es wichtig, dass ein Versammlungsrecht geschaffen wird, das der Verfassung und auch der Verfassungsrechtsprechung Genüge tut. – Vielen Dank und auf spannende Diskussionen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen möchte gerne mehr Transparenz bei politischen Entscheidungsprozessen herstellen und deshalb ein verbindliches Lobbyregister und einen legislativen Fußabdruck einführen.
Die Frage, ob verbindliche Regeln für den Umgang mit Lobbyismus erforderlich sind, wird auf unterschiedlichen staatlichen Ebenen seit Langem kontrovers diskutiert, nun auch hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen. In der Tat ist natürlich eine Unterscheidung zwischen den Ebenen vonnöten.
Bevor ich jedoch zu einer abschließenden Antwort komme, möchte ich zunächst ein paar Fragen an die Antragsteller richten:
Erstens. Was ist eigentlich Lobbyismus? – Der Begriff bezeichnet in Deutschland eine Form der Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, bei der Interessengruppen, sogenannte Lobbys, durch persönliche Kontakte, aber auch durch öffentliche Stellungnahmen die Gesetzgebung, das Regierungshandeln und nicht zuletzt die öffentliche Meinung beeinflussen möchten.
Insoweit stimme ich dem Antragsteller zu – ich zitiere –:
„Es gehört zum Wesen einer funktionierenden Demokratie, dass Bürgerinnen und Bürger, Verbände und Vereine und auch Unternehmen ihre Interessen gegenüber der Politik artikulieren können. Insofern haben sie das Recht, zu versuchen, auf entsprechende Regierungstätigkeiten und Gesetzgebungsverfahren in ihrem Interesse Einfluss zu nehmen.“
Alle Abgeordneten dieses Hohen Hauses sind täglich Adressaten von Lobbyismus. Wir erhalten Stellungnahmen, Zuschriften, Briefe und Zeitschriften, EMails oder Anrufe. Auch in den Anhörungen der Ausschüsse sind Vorträge von Lobbyisten an der Tagesordnung. Insofern ist Lobbyismus etwas Alltägliches und auch Normales.
Zweitens. Ist Lobbyismus etwas Schlechtes? – Zugegeben, der Begriff ist in Deutschland negativ besetzt. Auch der Antragsteller gibt sich Mühe, Lobbyismus als etwas Negatives darzustellen. Da werden Vermutungen über Philipp Amthor geschrieben, der Cum-Ex-Skandal wird erwähnt usw.
Es ist natürlich richtig, Dinge, die schieflaufen und falsch laufen, auch zu benennen und zu brandmarken. Die Frage ist aber, ob das pauschal erfolgen muss.
Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, geben sich jede Mühe, Lobbyismus als etwas Schlechtes zu brandmarken, ihn in Verruf zu bringen und ihn auch zu skandalisieren.
Warum schreiben Sie aber nicht über die Gespräche, die wir alle zum Beispiel mit Kirchen, Gewerkschaften oder Sozialverbänden führen? Warum sagen Sie nichts dazu, dass Sie sich regelmäßig mit Lobbyisten wie dem Bund für Umwelt und Naturschutz treffen, was ich gar nicht bewerten möchte? – Auch dabei handelt es sich um Lobbyismus.
Das ist sehr gut. – Ihre Schwarz-Weiß-Malerei – hier die guten Umweltverbände, dort die bösen Konzerne – funktioniert jedenfalls nicht und wäre in der Sache auch daneben.
Das werden wir sicherlich in der Diskussion noch einmal vertiefen.
Damit komme ich zur weiteren Frage, wie Sie es selbst mit Lobbyismus halten. Ich könnte es mir jetzt einfach machen und aus dem „SPIEGEL“ vom 14.
Mai 2011 zu zitieren: Erst Bio und dann Bimbes. – Damit ist eigentlich alles gesagt.
Da aber meine Redezeit noch nicht vorbei ist, werde ich noch einige Ausführungen machen. Damit Sie mir nicht vorwerfen, ich würde alte, längst vergessene Geschichten hervorkramen, spreche ich nicht über Joschka Fischer, Rezzo Schlauch oder Gunda Röstel, sondern beschränke ich mich auf aktuelle Fälle.
Daniel Mack war zwei Jahre lang Mitglied des Hessischen Landtags. Dort beschäftigte er sich unter anderem mit der Digital- und Netzpolitik. Seit Jahresbeginn 2020 ist er Lobbyist für Verkehrs-, Umwelt- und Digitalpolitik, und zwar nicht etwa bei einer Vorfeldorganisation der Grünen, sondern beim deutschen Autokonzern Daimler.
Kerstin Andreae saß 17 Jahre lang für die Grünen im Bundestag, unter anderem als stellvertretende Fraktionsvorsitzende, und beschäftigte sich dort mit Wissenschaft und Technologie. Seit knapp einem Jahr ist sie nun Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands Energie- und Wasserwirtschaft, der auch die Betreiber von Atom- und Kohlekraftwerken vertritt.
Matthias Berninger war Staatssekretär beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft. Das ist das Ministerium, das sich unterem anderem für gesunde Ernährung einsetzt. Zwei Jahre nach seinem Ausscheiden begann er eine Tätigkeit als Lobbyist beim Süßwarenkonzern Mars. Seit dem vergangenen Jahr ist er Politikchef des Bayerkonzerns und darf in dieser Funktion unter anderem für das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat werben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, wer für mehr Transparenz bei politischen Entscheidungsprozessen eintritt und sich für den gläsernen Politikbetrieb einsetzt, sollte sich an das wohlbekannte Sprichwort erinnern: Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
Daher freue ich mich bereits jetzt auf die Debatte im Innenausschuss. Dort werden wir sicher Gelegenheit haben, die heute aufgeworfenen Fragen vertieft zu diskutieren. Der Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfDFraktion malt mit ihrem Antrag das Schreckensszenario vom finsteren, schwarzen Mann aus Europa an die Wand, der durch den Kontinent zieht und mit dem Knüppel auf die deutschen Gerichte einschlägt, um sie ihrer Unabhängigkeit zu berauben.
Ist dem so? Ist die Unabhängigkeit deutscher Gerichte in Gefahr? – Nein, mitnichten. Am 5. Mai dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in einem viel beachteten Urteil festgestellt, dass die Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihenkaufprogramm kompetenzwidrig gefasst wurden.
Das Gericht wirft dem Europäischen Gerichtshof eine eindeutige Überschreitung seiner Kompetenzen vor und attestiert ihm eine – Zitat – nicht mehr nachvollziehbare – Zitatende – Auslegung des europäischen Rechts. Der Gerichtshof habe, so Karlsruhe, das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung verletzt.
Als Konsequenz untersagt das Gericht deutschen Staatsorganen, Behörden und Gerichten, am Zustandekommen oder an der Umsetzung, Vollziehung oder Operationalisierung von ultra vires ergangenen Rechtsakten europäischer Organe mitzuwirken.
Der Kölner Staatsrechtler Otto Depenheuer schrieb über dieses Urteil im „Cicero“:
„Das ist in Sache wie in Form ein Paukenschlag aus Karlsruhe, wie man ihn so noch nie gehört hat und der noch lange nachhallen wird. Er justiert in der Konsequenz die Machtverteilung innerhalb der EU ebenso neu, wie er die künftige Entwicklung der EU nachhaltig prägen dürfte. Insbesondere hat das Bundesverfassungsgericht den EuGH mit diesem Urteil quasi an die Leine des Grundgesetzes gelegt.“
Mit diesem Urteil, das – da bin ich mir sicher – Rechtsgeschichte schreiben wird, hat das Bundesverfassungsgericht seine Unabhängigkeit kraftvoll bewiesen – vielleicht so kraftvoll und eindrucksvoll wie im europarechtlichen Kontext noch nie zuvor.
Dieses Urteil geht auch weit über das hinaus, was das Bundesverfassungsgericht im sogenannten Mangold-Beschluss vom Juli 2010 entschieden hat. Damals hatten die Richter eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gerade eben noch akzeptiert, weil sie zwar möglicherweise juristisch
angreifbar sei, aber nicht in einer so extremen Weise rechtlich falsch.
Karlsruhe hatte aber zugleich angedroht, dem EuGH die Gefolgschaft zu verweigern, wenn er offensichtlich kompetenzwidriges Handeln einer Unionsgewalt billige.
Dieser Fall ist nun aus Sicht des Gerichtes eingetreten, und das Bundesverfassungsgericht hat seiner Ankündigung Taten folgen lassen. Auch wenn ich mich wiederhole: Das Bundesverfassungsgericht hat seine Unabhängigkeit kraftvoll bewiesen.
Gerichte sind unabhängig, aber das heißt nicht, dass sie auch frei von Kritik sind. Zu einer demokratischen, freiheitlichen und pluralen Gesellschaft gehört es dazu, dass Gerichtsurteile diskutiert und auch kritisiert werden.
Davon, meine Damen und Herren von der AfD, macht auch Ihre Partei ausgiebig Gebrauch. Zum Beispiel sagte die AfD Sachsen am 8. Juli 2017: „Berliner Urteil gegen U-Bahn-Treter ist Fehlurteil!“
„Nach Urteil wegen Verleumdung: AfD-Vorsitzender kritisiert Amtsrichter“, titelte die „Passauer Neue Presse“ am 14. November 2019.
„Skandal-Urteil“ schrieb der AfD-Kreisverband Wittenberg am 29. März 2020 auf seiner Internetseite.
Unsere Gerichte sind unabhängig, unsere Richterinnen und Richter sind stark. Sie entscheiden nach Recht und Gesetz und beweisen dabei Rückgrat, auch und insbesondere dann, wenn ihre Entscheidungen kritisiert werden oder wenn sie sogar – dieses Spiel beherrscht die AfD am besten – auf das Schlimmste persönlich angefeindet werden.
Sie brauchen keinen besonderen Schutz, der über das hinausgeht, was unsere Verfassung gewährleistet, so wie es die AfD beantragt. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Transparenz in Politik und Verwaltung ist wichtig. Sie ermöglicht dem Menschen, sich zu informieren und sich aktiv in politische Prozesse einzubringen. Sie stärkt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Politik und Behörden. Sie erleichtert Kontrolle und Korruptionsbekämpfung. Sie bringt auch dem Staat selbst Vorteile, weil Informationen behördenintern und im Austausch verschiedener Dienststellen besser zugänglich gemacht werden.
NRW gehörte im Jahr 2002 zu den ersten Ländern, die ein Informationsfreiheitsgesetz bekommen haben. Als viertes von 16 Ländern haben wir den Zugang zu Informationen auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Inzwischen haben 13 Bundesländer eigene Informationsfreiheitsgesetze erlassen. Drei Länder, Bayern, Niedersachsen und Sachsen, haben bisher noch kein solches Gesetz erlassen.
Unser Informationsfreiheitsgesetz enthält ein sogenanntes Jedermannsrecht zum voraussetzungslosen Zugang zu Informationen von öffentlichen Stellen. Es enthält einen – im Vergleich mit anderen Gesetzen – weitestgehenden Anspruch. Die informationssuchende Person kann zum Beispiel die Art und Weise der Information grundsätzlich selbst wählen.
Damit gewährt dieses Gesetz den größtmöglichen Umfang von Informationen und Transparenz.
Im Transparenzranking der Open Knowledge Foundation belegt Nordrhein-Westfalen Rang sieben unter den 16 Ländern. Das ist ein gesunder Mittelfeldplatz.
Ich habe mich intensiv mit dem Transparenzranking beschäftigt, vor allem mit dem Kapitel Informationsrechte. Ob wirklich alle dort genannten Kriterien von Bedeutung sind – etwa die Zusammenlegung von Informationsfreiheits- und Umweltinformationsgesetz – möchte ich bezweifeln. Trotzdem wird deutlich: Beim Thema „Informationsrechte“ haben wir noch Nachholbedarf, sowohl gemessen in absoluten Punkten als auch im Ländervergleich.
Genau daran arbeiten wir in der NRW-Koalition intensiv. Zur Stärkung der Transparenz des Staates und für bessere Möglichkeiten der Nutzung öffentlicher Informationen und Daten – etwa durch die Wissenschaft – wollen wir eine gesetzliche Regelung zur Bereitstellung von Daten, Stichwort: Open Data, schaffen.
Darüber haben wir gestern bei der Einbringung des Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes bereits gesprochen.
Eine Open-Data-Regelung ist – da müssen wir uns gar nicht verstecken – ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Informationsrechten und zu mehr Transparenz. Über die Details dieser Regelung werden wir uns in den Ausschussberatungen sicher noch unterhalten.
Auch die Frage, ob und wie wir den Zugang zu amtlichen Informationen erleichtern, werden wir in den Ausschüssen diskutieren. Dabei müssen wir – so viel kann ich schon jetzt vorwegnehmen – eine Abwägung treffen zwischen dem berechtigten Informationsinteresse der Bürgerinnen und Bürger und der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung.
Denn wir als NRW-Koalition sind angetreten, um unser Land schneller und leistungsfähiger zu machen. Wir wollen die Menschen im Land von Bürokratie entlasten und unsere Behörden im Dienste der Menschen effizienter machen. Nur beispielhaft nenne ich dafür die fünf Entfesselungspakete, die unser Wirtschaftsminister bereits erarbeitet hat.
In diesem Geiste müssen wir auch aufpassen, dass wir den Behörden nicht durch Statistiken und Veröffentlichungspflichten Fesseln anlegen, die wir Ihnen gerade erst durch das Entrümpeln von Vorschriften abgenommen haben.
Ich freue mich auf diese Debatte. Der Überweisung des Gesetzentwurfs in die Ausschüsse stimmt die CDU-Fraktion natürlich zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Engstfeld, Sie haben hier aus meiner Sicht eine fragwürdige Beweiswürdigung vorgenommen. Offensichtlich haben Sie dem Landtagspräsidenten nicht so genau zugehört. Das ist jedenfalls fragwürdig.
Eines ist allerdings nicht fragwürdig. Wenn ich Ihre Aussage würdige, kann ich nur sagen: Sie haben in mehr als sieben Minuten über eine Minute nichts Substanzielles von sich gegeben.
Der Vorwurf, dass ein Minister die Nichtwahrheit gesagt habe, muss aufgeklärt werden. Er ist schwerwiegend.
Doch kann ich Ihnen direkt zu Beginn eine Feststellung nicht ersparen: Die Debatte über die Frage, ob ein Zeuge in einem Untersuchungsausschuss die Wahrheit oder die Unwahrheit gesagt hat, gehört hier überhaupt nicht hin. Sie gehört zuallererst im Rahmen der Beweiswürdigung in den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss selbst.
Oder sie ist, wenn der Anfangsverdacht strafbaren Handelns besteht, Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Sie ist aber keine Angelegenheit des Parlaments, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn das Parlament die Aufklärung eines bestimmten Sachverhalts in einen Untersuchungsausschuss verweist, dann muss es die verfahrensrechtlichen Bedingungen akzeptieren, unter denen die Aufklärungsmaßnahmen stattfinden sollen.
Dann finden Zeugenvernehmungen, Beweiswürdigungen und alles, was mit dem Verfahren zu tun hat, dort statt – und nicht mehr im Plenum des Landtags.
Sie können sich ja später noch einmal äußern. Bleiben Sie einmal ruhig.
Insbesondere das Beweiserhebungsrecht steht gemäß Art. 41 Abs. 1 Satz 2 unserer Landesverfassung ausschließlich dem Untersuchungsausschuss zu, nicht aber dem Plenum.
Es wäre nicht erlaubt, dem Minister der Justiz Medienberichte vorzuenthalten und ihm eine Zeugenaussage abzufordern. Denn als Zeuge vor einem Untersuchungsausschuss hat er bestimmte Rechte, die ihm vor dem Parlament eben nicht eingeräumt sind.
Sie unternehmen hier den unzulässigen Versuch, die Beweiserhebung in das Parlament zu transferieren.
Ich appelliere an Sie: Führen Sie diese Debatte dort, wo sie hingehört, nämlich im Untersuchungsausschuss.
Das wird nicht besser, wenn Sie laut schreien.
Die SPD-Fraktion hat bereits angekündigt, den Minister der Justiz und die ehemalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vor dem Untersuchungsausschuss unter Eid aussagen zu lassen.
Sorry; auch das kann ich Ihnen nicht ersparen: Nordrhein-Westfalen sieht einen Zeugeneid im Untersuchungsausschuss ausdrücklich nicht vor. Aber dennoch warten wir diese Debatte und die dortigen Ergebnisse ab.
Andere Ergebnisse müssen wir gar nicht erst abwarten, nämlich die Ergebnisse staatsanwaltlicher Untersuchungen. Bereits zu Wochenbeginn hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf geprüft, ob ein Anfangsverdacht insbesondere für eine falsche uneidliche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss vorliegen könnte.
Sie hat für die Prüfung keine 24 Stunden benötigt, um sich zum Sachverhalt zu äußern. Ich zitiere aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vom 26. November 2019:
„Der Umstand, dass ein Telefonat unbekannten Inhalts stattgefunden hat, ist nach Bewertung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nicht ausreichend für die Annahme zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte dafür, dass die Angaben von Minister Biesenbach oder Staatsministerin a. D. Schulze Föcking zu bestimmten Gesprächsthemen vor dem Untersuchungsausschuss unrichtig gewesen sind.
Vor diesem Hintergrund liegt ein Anfangsverdacht für eine Straftat, der – ungeachtet der hier zusätzlich zu beachtenden strafrechtlichen Immunität von Landtagsabgeordneten – unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme von Ermittlungen ist, nicht vor.“
Ein Anfangsverdacht liegt nicht vor.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und der AfD – hier in seltener Einigkeit –, spätestens nach dieser Mitteilung der Staatsanwaltschaft hätten Sie den Antrag auf Durchführung einer Aktuellen Stunde eigentlich zurückziehen müssen:
Clausula rebus sic stantibus – Wegfall der Geschäftsgrundlage.
Dass Sie das nicht getan haben, lässt tief blicken und zeigt Ihre eigentlichen Motive.
Es geht Ihnen nicht um Wahrheitsfindung, sondern um Skandalisierung.
Wieder einmal erfinden Sie einen Skandal. Wieder einmal machen Sie Klamauk. Wieder einmal werfen Sie mit dem Dreck, damit irgendetwas davon möglicherweise hängen bleibt.
Meine Damen und Herren, wir haben in dieser Wahlperiode bereits jetzt vier Parlamentarische Untersuchungsausschüsse.
Werfen wir doch einmal einen vergleichenden Blick auf die Gegenstände unserer vier Untersuchungsausschüsse.
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss I „Fall Amri“ untersuchen wir, wie es dazu kommen konnte, dass zwölf Menschen am 19. Dezember 2016 am Breitscheidplatz ermordet wurden. Das war der bislang schlimmste Terroranschlag auf deutschem Boden.
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss III „Kleve“ geht es darum, dass ein Häftling infolge tragischer Verwechslungen zu Tode gekommen ist, nachdem er in seiner Zelle einen Brand gelegt hatte.
Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV „Kindesmissbrauch“ untersuchen wir die Hintergründe des vielfach sexualisierten Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde. Dieser
Fall zählt zu den schlimmsten überhaupt und berührt unsere Herzen tief.
Im hier relevanten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss II geht es um die fehlerhafte Bedienung eines Fernsehers oder Tablets auf einem Bauernhof im Münsterland und deren Folgen.
Die Bewertung überlasse ich Ihnen. Untersuchungsausschüsse sind dafür da, schwerwiegende Fehler und Versäumnisse mit schlimmen Folgen aufzuklären. Sie eignen sich nicht für politische Spielchen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Schauen wir noch einmal auf die Fakten: Der Minister hat sämtliche Telefondaten gespeichert und nicht etwa gelöscht. Als er am 8. November 2019 eine Verbindungsübersicht erhalten hat, hat er sie unaufgefordert und unverzüglich am 14. November 2019 dem Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses schriftlich berichtet. – So weit die Fakten.
So eine Vorgehensweise, so ein transparentes Verfahren hätten wir uns vor einigen Jahren gewünscht.
Erinnern wir uns nur einmal an den Sommer 2016 und den Untersuchungsausschuss zur Silvesternacht. „Kölner Polizei löschte Telefondaten“ titelte die „Rheinische Post“ am 13. Juli 2016. Damals wurde unter SPD-Innenminister Jäger zugelassen, dass Telefondaten im Kölner Polizeipräsidium gelöscht wurden.
Deshalb konnten nur noch die Daten ab – oh Wunder! – dem 2. bzw. 3. Januar 2016 rekonstruiert werden, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das war auch kein Einzelfall. Am 14. April 2016 titelte die „WAZ“: „Kraft hält Unterlagen unter Verschluss“.
In diesem Artikel heißt es – Zitat –:
„So fehlten in den an den Untersuchungsausschuss übersandten Akten die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle und Nachweise über Telefongespräche“.
Wenn in diesem Hause jemand gemauert und Informationen zurückgehalten hat, dann war das die rot
grüne Landesregierung mit Innenminister Ralf Jäger und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft.
Wer mehrfach das Recht eines Untersuchungsausschusses so sträflich missachtet hat, sollte vor der eigenen Haustüre kehren und nicht für kurzfristige Geländegewinne scheinheilig argumentieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum haben Sie nicht den in Ihrem Antrag zugrunde gelegten Maßstab damals an Ihr eigenes Regierungshandeln unter Rot-Grün gelegt?
Dann wären uns viele rot-grüne Regierungsjahre erspart geblieben. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon vor einem Monat, so beschäftigen wir uns heute auch wieder mit den ehrenamtlichen Richtern und ihrer Situation.
Rund 24.000 Menschen – das wurde Ihnen auch schon gesagt – arbeiten in unserem Bundesland als ehrenamtliche Richter, als Schöffen und Jugendschöffen, als Handelsrichter oder in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Tag für Tag engagieren sie sich. Sie wirken als Privatpersonen an der Rechtsprechung mit, vertreten dabei unsere Gesellschaft und sorgen dafür, dass die Rechtsprechung tatsächlich im Namen des Volkes ergeht.
Klar ist – ich denke, da sind wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg einig –, dass ehrenamtliche Richterinnen und Richter eine wichtige und wertvolle Arbeit leisten. Wir sind ihnen zu großem Dank verpflichtet und sollten ihnen mit Wertschätzung begegnen.
Diese Wertschätzung sollte aber auch darin zum Ausdruck kommen, wie wir hier im Parlament mit den Belangen der ehrenamtlichen Richter umgehen. Wir sollten dies sachlich tun, gut vorbereitet und mit Sorgfalt.
Da muss ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und – wie jetzt auch ergänzt – der Grünen, nun sagen, dass Ihr Antrag zum Thema „Richterräte“ im Oktober schon mangelhaft begründet war. Ich habe damals von einem Schnellschuss gesprochen. Ich finde, es ist heute nicht viel besser. Lassen Sie mich das an drei Punkten deutlich machen:
Erstens. Sie berufen sich auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts bzw. des Bundesarbeitsgerichts aus den Jahren 2009 und 2011, nach denen ehrenamtliche Richter nur diejenige Arbeitszeit, die in die Kernzeit fällt, als Arbeitszeit angerechnet bekommen, nicht aber die Stunden, die in die Gleitzeit fallen. Immerhin acht bzw. zehn Jahre nach diesen Urteilen greifen Sie das Thema auf – ein atemberaubendes Tempo.
Vor lauter Eile haben Sie aber vergessen, die praktischen Auswirkungen dieser Rechtsprechung zu erwähnen. Gibt es infolge der Urteile wirklich tatsächliche Probleme, und, wenn ja, wie sehen diese aus? In welchem Ausmaß treten sie auf? – Einen ausführlichen Nachweis bleiben Sie bislang schuldig. Der interessiert mich aber, wenn wir über die möglichen Maßnahmen sprechen.
Zweitens. Sie fordern eine Bundesratsinitiative. Zugleich weisen Sie aber darauf hin, dass die Justizminister der Länder sich in der Vergangenheit mehrfach mit der Thematik befassten, sich allerdings nicht auf eine Änderung der Rechtslage verständigen konnten. Glauben Sie, dass eine Bundesratsinitiative jetzt den Gordischen Knoten durchschlägt und den Durchbruch bringt? Oder soll das eine Kritik an der Bundesjustizministerin, die von der SPD gestellt wird, sein?
Drittens. Sie wollen die Landesregierung auffordern, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen, sobald
es eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz des Landes gibt. Da frage ich mich: Was soll denn in diesem Gesetzentwurf stehen? In welche Richtung soll er gehen? – Vorschläge bleiben Sie auch hier schuldig, Ideen haben Sie da offenbar kaum.
Auch heute komme ich nicht daran vorbei, es deutlich zu sagen: Ihre Fraktionen bleiben mit ihrem Antrag im Ungefähren und liefern keine gute Begründung. Er soll vielleicht Wertschätzung und Unterstützung suggerieren – das können wir sicherlich unterstützen –, aber er bewirkt leider das genaue Gegenteil, weil die Antragsteller sich nicht vernünftig mit dem Thema auseinandergesetzt haben.
Vielleicht bessern Sie Ihren Antrag noch auf und überlegen sich für die Beratung im Ausschuss neue Ideen und Argumente.
Ja, schreien Sie ruhig, Herr Wolf. Das kennen wir von Ihnen, Argumente leider weniger.
Ich bin jedenfalls auf die Diskussion gespannt und freue mich darauf im Rechtsausschuss. Der Verweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion beabsichtigt die Bildung von Vertretungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter, also für Schöffen, Handelsrichter und die ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie in Landwirtschaftssachen. Das ist ein Anliegen, über das man reden kann und über das man sich sachlich austauschen sollte.
Der Antragsteller sollte allerdings eine gute Begründung dafür liefern, die als Grundlage für die parlamentarische Debatte dient. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, geschätzte Kollegin Bongers, das haben Sie bisher leider nicht getan.
Ihre Begründung umfasst gerade einmal zwei Sätze. Dort schreiben Sie etwas von – Zitat – „Mitsprache und Partizipation“. Das sind wohlklingende Wörter,
die aber die Notwendigkeit von Vertretung nicht nachweisen. Einen Gesetzentwurf, wie Sie ihn vorgelegt haben, nennt man daher auch Schnellschuss.
Ich habe mich also selber auf die Suche nach Argumenten begeben und bin der Frage nachgegangen, ob die ehrenamtlichen Richter in unserem Land eigene Vertretungen brauchen.
Blicken wir auf die Aufgaben der Richterräte, die im Antrag als Vorbild herangezogen werden. Richterräte werden „für die Beteiligung an Personalangelegenheiten … sowie allgemeinen und sozialen Angelegenheiten“ errichtet. So steht es in § 15 des Richter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. In den Zuständigkeitsbereich fällt beispielsweise die Mitsprache bei Einstellungen, Versetzungen oder Entlassungen von Richtern, bei sozialen oder betrieblichen Fragen wie die nach der Gestaltung des Arbeitsplatzes, der technischen Ausstattung oder der Aufstellung von Urlaubsplänen. Richterräte übernehmen damit die Funktion der Personalvertretungen im öffentlichen Dienst.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind jedoch kein Personal des öffentlichen Dienstes. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus und stehen in keinem Dienstverhältnis zum Staat. Im Gegenteil: Sie sind Privatpersonen und vertreten die Gesellschaft. Sie in die Strukturen der betrieblichen Mitbestimmung zu pressen, ist nicht angemessen.
Auch, wenn es freiwillig ist, müssen wir darüber reden, ob es sinnvoll ist oder nicht.
Um die alltäglichen Bedarfe der ehrenamtlichen Richter kümmern sich die Verwaltungen der Gerichte. Dort sitzen gut ausgebildete und hoch motivierte Justizbeschäftigte, die Tag für Tag hervorragende Arbeit leisten.
Zur Wahrung der übrigen Interessen von ehrenamtlichen Richtern, die ganz andere als die der hauptberuflichen Richter sind, gibt es Verbände wie beispielsweise die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, die ebenfalls eine hervorragende Arbeit leisten.
Ein Bedarf für die Schaffung von Vertretungen für die ehrenamtlichen Richter ist also zunächst nicht erkennbar. Ein Blick in die Richtergesetze anderer Bundesländer zeigt, dass viele das ähnlich sehen. Ich nenne als Beispiele nur Niedersachsen, Bayern oder Baden-Württemberg, wo es ebenfalls lediglich Richterräte für hauptamtlich tätige Richter gibt.
Richtig ist, dass das Bundesrecht eine Vertretung für die ehrenamtlichen Richter an den Arbeits- und Sozialgerichten vorsieht. Es ist aber kein Grund ersicht
lich – und auch der Antragsteller bringt keine Argumente dafür –, dies pauschal und eins zu eins auf alle anderen Gerichte zu übertragen.
Geehrte Kollegen der SPD-Fraktion, Sie liefern ersichtlich keine guten Gründe für die Einführung dieser Richtervertretungen. Vielleicht bessert die SPD ihren Antrag noch nach oder überlegt sich für die Beratungen in den Ausschüssen weitere Argumente.
Sehr geehrter Kollege Wolf, natürlich sind auch uns 24.000 Ehrenamtler in diesem Bereich wichtig, und wir schätzen sie außerordentlich. Da besteht wohl Konsens.
Wir sprechen über die Frage,
ob wir solche Räte einführen sollen. Ich freue mich auch im Namen meiner Fraktion auf die Diskussion im Rechtsausschuss. Der Überweisung werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPDFraktion beantragt umfassende Einsicht in sämtliche Akten zum Hambacher Forst und wirft der Landesregierung vor, sie weigere sich, die Akten vollständig und ungeschwärzt zur Verfügung zu stellen.
Das ist ein schwerer Vorwurf, auf den ich mit dem gebotenen Ernst antworten möchte.
Blicken wir ein paar Tage zurück: Am vergangenen Donnerstag wurden die Akten der Staatskanzlei sowie des Innen-, des Bau- und des Wirtschaftsministeriums
zur Einsichtnahme durch Abgeordnete und Medienvertreter ausgelegt. Wie mir berichtet wurde, haben die Fraktionen, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion, davon rege Gebrauch gemacht, sogar unterstützt von mehreren Mitarbeitern. Wie ist das zu bewerten?
Erstens stelle ich fest, dass die Landesregierung die Akten freiwillig, ohne rechtliche Verpflichtung und ohne, dass es eines Antrags bedurft hatte, zugänglich gemacht hat. Allein ein Antrag der Medien hat schon dazu geführt, dass auch alle Abgeordneten zur Akteneinsicht eingeladen wurden.
Zweitens stelle ich fest, dass sich die Landesregierung dabei am Informationsfreiheitsgesetz orientiert hat, das ein sogenanntes Jedermannrecht zum voraussetzungslosen Zugang zu Informationen von öf
fentlichen Stellen gewährt und im Vergleich mit anderen Gesetzen die weitestgehende Anspruchsgrundlage ist.
Nach Presserecht beispielsweise gibt es einen Auskunftsanspruch, dessen Art der Erfüllung im Ermessen der Behörde liegt. Im Regelfall genügt dafür eine frei formulierte Beantwortung.
Auch nach den aus Art. 30 Abs. 1 unserer Landesverfassung abgeleiteten und in unserer Geschäftsordnung konkretisierten Informations- und Fragerechten der Abgeordneten gibt es lediglich ein Auskunftsrecht, nicht aber die Verpflichtung zur Vorlage von Akten.
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz hingegen kann die informationssuchende Person die Art und Weise der Information grundsätzlich selbst wählen. Damit gewährt dieses Gesetz den größtmöglichen Umfang von Information und Transparenz.
Allerdings gewährt auch das IFG keine uneingeschränkte Information. Das Gesetz nennt aus gutem Grund Ausschlussgründe, wann eine Information nicht öffentlich werden darf. Deshalb waren sicher auch Teile der Akten geschwärzt. Wollen Sie, dass sensible personenbezogene Daten in die Öffentlichkeit gelangen,
oder wollen Sie etwa, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in unserem Land gefährdet wird, oder wollen Sie vielleicht, dass der Erfolg polizeilicher Maßnahmen vereitelt wird,
weil polizeitaktische Pläne bekannt werden? – Angesichts der Zwischenrufe muss man das ja leider annehmen.
Drittens stelle ich fest, dass die vorgelegten Akten sogar noch über das hinausgehen, was das Informationsfreiheitsgesetz vorschreibt. Es waren wohl auch Entwürfe und Notizen dabei, die eigentlich dem Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses unterliegen und gar nicht hätten veröffentlicht werden müssen.
Die Entscheidungsabläufe innerhalb der Ministerien und der Landesregierung
waren somit umfassend ablesbar.
Ja, bitte.
Ich hoffe, dass Sie die Frage nicht ernst meinen. Ich unterstelle erstens gar nichts.
Zweitens kenne ich die Gründe für eine Schwärzung nicht. Ich unterstelle, dass da jedenfalls nach Recht und Gesetz gehandelt wurde.
Ich erwarte auch von einer Landesregierung, dass sie Recht und Gesetz in diesem Punkt einhält.
Im Ergebnis ist festzuhalten: Die Offenlegung der Akten ist ein beispielhafter Akt der Transparenz.
Die Landesregierung verheimlicht offenbar nichts.
Warum sich ausgerechnet die SPD-Fraktion hier nun zum Gralshüter der Akteneinsicht macht, wundert mich doch sehr. Sie fordern hier etwas, was Sie selbst – aus nachvollziehbaren Gründen übrigens – immer abgelehnt haben. Oder haben Sie schon vergessen, dass Ihre Kollegen in der Verfassungskommission 2014 bis 2016 ein Akteneinsichtsrecht für Abgeordnete abgelehnt haben? Haben Sie auch schon vergessen, dass Sie sich erst kürzlich genauso geäußert haben?
Der Kollege Körfges hat im Namen Ihrer Fraktion in der Plenarsitzung am 11. Oktober 2018 genauso wie der SPD-Sprecher in der Sitzung des Hauptausschusses am 4. Juli jedenfalls entsprechende Anträge seitens der AfD-Fraktion abgelehnt – wie übrigens die anderen Fraktionen auch.
Oder haben Sie schon vergessen, was nach den schlimmen Vorfällen der Kölner Silvesternacht passiert ist? – Ich helfe Ihnen gerne. Am 14. April 2016 titelte die „WAZ“ – Zitat –:
„Kraft hält Unterlagen unter Verschluss.“
In dem Artikel heißt es – Zitat –:
„So fehlten in den an den Untersuchungsausschuss übersandten Akten die Mailkommunikation der Ministerpräsidentin, des Innenministers und des Regierungssprechers sowie zahlreiche Vermerke, Besprechungsprotokolle und Nachweise über Telefongespräche,...“
In einem Untersuchungsausschuss müssen alle Unterlagen, gegebenenfalls als Verschlusssache eingestuft, zur Verfügung gestellt werden. Wenn in diesem Haus jemand Informationen zurückgehalten hat, dann war es die alte rot-grüne Landesregierung mit Hannelore Kraft an der Spitze.
Was wollen Sie also mit Ihrem Antrag bezwecken? – Ganz einfach: Sie wollen einen Skandal erfinden, den es nicht gibt. Sie wollen das konsequente Vorgehen der Landesregierung gegen die kriminellen Aktivitäten und Besetzer im Hambacher Forst im Nachhinein in den Dreck ziehen. Sie wollen unsere Minister diskreditieren, weil sie keine eigenen Ideen für die Zukunft unseres Lands haben.
Wir aber stehen für Recht und Ordnung in unserem Land.
Wir stehen für ein konsequentes Vorgehen gegen gewaltbereite Aktivisten und Straftäter, und wir stehen an der Seite der Minister und ihrer Häuser, die schwierige Entscheidungen zu treffen hatten. Vor allen Dingen stehen wir an der Seite unserer Polizisten, die im Hambacher Forst mit erheblichen Gefahren konfrontiert waren,
beleidigt und mit Fäkalien beworfen wurden. Daher, meine sehr geehrten Damen und Herren, lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich
freue mich, eine dritte Lesung mit Ihnen durchführen zu dürfen. An den Argumenten wird sich indes wenig geändert haben.
Als Resümee aus der zweiten Lesung halte ich fest: Insbesondere Sie von der SPD haben Ihre Argumentation vorbei am Verfassungsrecht konsequent fortgesetzt.
Ihnen geht es nicht um Inhalte, sondern Sie haben ausschließlich darüber gegrübelt, welche politischen Auswirkungen das für Ihre SPD-Bürgermeisterinnen und -Bürgermeister, vielleicht auch -Landräte hat.
Ich darf Ihnen aber sagen, dass eine solche Orientierung an Posten und Pöstchen keine verfassungsrechtliche Relevanz hat. Das ist eine unzulässige Argumentation, wenn es um Fragen des Verfassungsrechts geht.
Sie lassen die Fakten konsequent außer Acht. Die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen ist deutlich gesunken. Das wissen Sie auch; Sie hätten sich jedenfalls informieren können. Das ist ein wesentlicher Grund dieser Gesetzesänderung. Das sollten Sie auch berücksichtigen. Aber offensichtlich wollen Sie das nicht verstehen.
Die Krönung gab es allerdings vor der zweiten Lesung im Kommunalausschuss. Hier müssen wir noch einmal die Rolle des Vorsitzenden würdigen. Herr Körfges, Sie haben noch nicht einmal versucht, die Sitzung neutral zu leiten. Sie haben mit der Geschäftsordnung getrickst und noch am Abend kurz vor der Sitzung des Hauptausschusses und des Kommunalausschusses versucht, eine schriftliche Anhörung anzuordnen.
Damit haben Sie die Geschäftsordnung völlig rechtswidrig ausgelegt. Danach ist das nur bei grundlegenden Veränderungen der Fall. Es ist aber keine grundlegende Änderung, wenn man die Begründung ausführlich in einem Antrag vorlegt. Das wissen Sie. Diese Begründung hätten wir auch mündlich vortragen können. Das hätten wir nicht schriftlich machen müssen.
Der Vorsitzende Körfges hat also rechtsirrig gehandelt. Dazu hat er auch noch ermessensfehlerhaft agiert. Er hätte die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände ja in den Kommunalausschuss holen können. Dann hätte man sich mit ihnen argumentativ auseinandersetzen können. Noch nicht einmal das hat er getan.
Das hören Sie nicht gerne. Das ist mir klar. Aber so war das.
Stattdessen gab es eine einstündige Geschäftsordnungsdebatte. Diese haben Sie auch noch falsch geführt. Herzlichen Glückwunsch!
Wir konnten uns alle über Monate intensiv mit diesem Thema beschäftigen. Es war die einfache Frage: Abschaffung der Stichwahl, ja oder nein? Das ist eine politische Frage, die Sie anders sehen als wir.
Wir wollen und werden die Stichwahl abschaffen. Jeder konnte sich intensiv damit auseinandersetzen.
Über Wochen und Monate haben Sie dazu eine Pressemitteilung nach der anderen herausgegeben. Ich glaube, Sie haben sich damit deutlich auseinandergesetzt.
Ich danke den kommunalen Spitzenverbänden, die kurz und knapp – dann kam es auch nicht mehr darauf an – geantwortet haben und die Übergangsregelungen, damit Rechtssicherheit herrscht, bewertet haben. Sie wollten zu der eigentlichen Frage gar keine Stellung mehr nehmen; denn sie mussten es auch nicht.
Wir haben uns stark an der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs orientiert.
Die Leitsätze lauten:
Erstens. Der Wegfall der Stichwahl bei den Bürgermeister- und Landratswahlen ist mit der Landesverfassung vereinbar.
Zweitens. Die Direktwahl der Bürgermeister und Landräte in einem Wahlgang mit relativer Mehrheit trägt auf der Basis der vom Gesetzgeber zugrunde gelegten tatsächlichen und normativen Grundlagen dem Erfordernis demokratischer Legitimation ausreichend Rechnung.
Drittens. Die Vorschrift verletzt weder den Grundsatz der Wahlgleichheit noch den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und verstößt auch nicht gegen den Grundsatz der unmittelbaren Wahl.
Viertens. Der Gesetzgeber ist gehalten, dies auch zukünftig im Blick zu behalten – was wir auch ausführlich getan haben.
Im Moment nicht. Jetzt möchte ich erst einmal zu Ende ausführen. Denn wir müssen sicherlich die Rechtskenntnisse der SPD noch einmal stärken.
In Randnummer 77 des seinerzeitigen Urteils des Verfassungsgerichts heißt es:
„Innerhalb des umschriebenen verfassungsrechtlichen Rahmens genießen die Länder im staatsorganisatorischen Bereich Autonomie bei der Regelung des Wahlsystems und Wahlrechts zu ihren Parlamenten und kommunalen Vertretungsorganen des Volkes (BVerfGE 99, 1, 11). Mangels weiterer Vorgaben in der nordrheinwestfälischen Verfassung verfügt der Landesgesetzgeber bei der Ausgestaltung der Direktwahl der Bürgermeister und Landräte über einen weiten Gestaltungsspielraum.“
Des Weiteren sagt das Verfassungsgericht, dass der Gesetzgeber die sinkende Wahlbeteiligung in den Blick genommen hat und auch gesehen hat, dass die Stichwahl jedenfalls in der Häufigkeit abnimmt, Randnummer 87 f. Es heißt dann:
„Dagegen ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern. Der Gesetzgeber hat die Änderung im Wahlmodus für die Bürgermeister- und Landratswahlen sachlich begründet.“
In Richtung des Kollegen Kämmerling von der SPD füge ich hinzu: Ich habe gestern aus diesem Urteil zitiert, wonach der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum habe. Dies habe der Verfassungsgerichtshof auch festgestellt. Daraufhin machte der Kollege Kämmerling die Zwischenbemerkung: Da müssen Sie aber selber lachen!
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, ist das Ihre Auffassung von Verfassungsorganen? Wir haben eine andere Auffassung von Verfassungsorganen, vor allen Dingen von dem Verfassungsgerichtshof unseres Landes.
Des Weiteren haben wir die Einteilung der Wahlkreise an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angepasst und stellen das bereits heute anzuwendende Recht klar – nicht mehr und nicht weniger.
Damit stärken wir den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit der Wahl.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wahlbeteiligung bei Stichwahlen ist gesunken. Es gibt einen eindeutigen Negativtrend. Damit wird die demokratische Legitimation in Zweifel gezogen.
Wir stärken die Legitimation von Bürgermeistern und Landräten und wollen mit unseren Anträgen auch die kommunale Selbstverwaltung stärken. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.