Meine Damen und Herren, es hat seitens des Landes nie weitreichendere Maßnahmen zum Schutz der Bürger und zum Schutz der Wirtschaft gegeben. Wir tun alles, um Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Kollaps zu bewahren. NRW ist bereit zum Verzicht, um damit alles möglich zu machen.
So schmerzlich der Verzicht in den kommenden Wochen auch sein wird und so groß die Herausforderungen auch sein werden, appelliere ich an die Menschen in Nordrhein-Westfalen: Die Politik ist bereit, sich mit aller Kraft gegen die Krise zu stemmen. Das kann und wird dann erfolgreich sein, wenn jeder Einzelne von uns sich an die erlassenen Regeln und Maßnahmen hält und mit Besonnenheit und Vernunft sein Verhalten an die veränderte Situation anpasst. Unser Bundesland braucht jetzt den Beitrag jedes Einzelnen.
Mit einem Blick in die Zukunft möchte ich für die Fraktion der CDU noch sagen: Wir vertrauen darauf, dass wir nach der Krise zu alter Stärke zurückfinden werden. NRW hat unglaubliches Potenzial. Wir sind kreativ, belastbar, strebsam, fleißig und innovativ. Dieses Potenzial werden wir auch in Zukunft abrufen und Wohlstand und Fortschritt mehren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen beste Gesundheit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie gerade schon in der Grundsatzdebatte ausgeführt, begrüßen wir die Maßnahmen der Landesregierung. Wir werden sowohl dem Rettungsschirmgesetz als auch dem Nachtragshaushaltsgesetz zustimmen.
Wir sehen, dass in vielen Bereichen die notwendigen Entscheidungen getroffen wurden. Die steuerlichen Maßnahmen sind bereits angelaufen. Ich konnte selbst anhand einiger Beispiele zur Kenntnis nehmen, dass die Steuerberater ihre Klienten schon Ende der Woche darauf aufmerksam gemacht haben, dass jetzt Anträge gestellt werden können. Insofern fließen die Informationen bereits.
Ich finde es, ehrlich gesagt, auch bemerkenswert – das muss man heute einmal festhalten –, dass es die Steuerverwaltung schafft, ein Formular auf eine Seite zu reduzieren
Insofern gebührt unserer Steuerverwaltung großer Dank für diese sensationelle Leistung. Denn ein Antrag auf Kurzarbeitergeld umfasst derzeit sechs Seiten, und es sind umfangreiche Nachweise zu erbringen. Beispielsweise muss dargelegt werden, ob das Unternehmen rentabel war. Außerdem muss noch dieses und jenes beigefügt werden. Damit werden riesige Hürden aufgebaut. Da ist unsere Steuerverwaltung hier mal richtig unbürokratisch und gut am Start.
Wir begrüßen und unterstützen auch, dass die Liquiditätsversorgung jetzt schnell erfolgen soll, was insbesondere den erhöhten Bürgschaftsrahmen angeht.
Wir müssen allerdings sehen, dass die Hausbanken da an ihre Grenzen stoßen. Insofern geht es nicht nur darum, dass die Steuerverwaltung unbürokratisch arbeitet. Vielmehr müssen auch die Hausbanken klare Vorgaben seitens der Bankenaufsicht bekommen, damit die Bürgschaften und die Kredite auch schnell zur Verfügung gestellt werden können.
Aus unserer Sicht wird es unter Umständen noch Erweiterungen geben müssen. Es mehren sich in vielen Stellungnahmen die Stimmen dahin gehend, dass neben der Liquiditätsversorgung auch eine Stärkung des Eigenkapitals erfolgen muss, da ein hohes Eigenkapital häufig Voraussetzung ist, um bei den Banken Kredite zu bekommen. Das wird sich auf der Strecke zeigen.
Deswegen brauchen wir – Herr Minister, das ist unsere große Bitte an Sie – ein höchstmögliches Maß an Flexibilität, um die Dinge im Vollzug auch anpassen zu können und dort, wo Lücken sind, gegebenenfalls nachsteuern zu können. Das ist aus unserer Sicht dringend notwendig.
Ansonsten begrüßen wir ebenfalls, dass, wie der Minister heute noch einmal erwähnt hat, aus dem Rettungsschirm auch Krankenhäuser ergänzend zum Bundesprogramm Unterstützung erfahren sollen. Auch hierzu mehren sich die Hilferufe. Im Übrigen weiß ich nicht, ob inzwischen auf Bundesebene sichergestellt wurde, dass auch der Reha-Bereich Unterstützung erfährt. Vielleicht kann das Land diesbezüglich auf Bundesebene tätig werden.
Diese Erweiterungen werden aus unserer Sicht durch die relativ offene Formulierung der beiden Gesetzentwürfe ermöglicht. Sie sind auch dringend notwendig. Das habe ich schon vorhin in der Grundsatzdebatte ausgeführt.
Unsere soziale Infrastruktur braucht eine Stärkung. Auch hier dürfen wir Träger und Kommunen nicht alleine lassen. Ich erwähne noch einmal ausdrücklich die von Gewalt betroffenen Frauen und die Inobhutnahmen. Selbstverständlich ist Jugendhilfe eine kommunale Aufgabe. An den Strukturen will auch niemand etwas ändern, auch nicht an den Trägerstrukturen. Aber die Träger stoßen gerade an die Grenzen der Finanzierung. Daher muss überlegt werden, wie den Trägern unbürokratisch geholfen werden kann.
Die Gewerkschaften – uns erreichen beispielsweise Stellungnahmen von ver.di – sagen, dass sie unter Umständen einen Rettungsschirm für die Beschäftigten brauchen. An dieser Stelle weise ich noch einmal darauf hin, dass Kurzarbeitergeld immer auch eine existenzbedrohende Situation auslösen kann,
ebenso wie Kündigungen aufgrund von Insolvenzen. Also brauchen wir auch hier unter Umständen Landesmittel.
Die Kommunen – das will ich noch einmal hervorheben; Kollege Hübner hat es dankenswerterweise auch ausgeführt – sagen uns, dass sie in eine Krise kommen werden. Sie berichten, dass schon jetzt Rückzahlungen für zu viel gezahlte Gewerbesteuer aus diesem Jahr anstehen. Aufgrund der Stundungen, die Sie richtigerweise angeregt haben, sind in diesem Jahr unter Umständen keine Einzahlungen mehr zu erwarten. Auch der kommunale Anteil an der Einkommensteuer oder an der Umsatzsteuer droht einzubrechen.
Ebenso haben die Kommunen die Kosten der Unterkunft zu einem großen Teil zu tragen. Bei einem größeren Kreis der Hilfsberechtigten werden auch hier die Ausgaben steigen.
Die Kommunen verzeichnen also sinkende Einnahmen und steigende Ausgaben. Dafür werden sie auf der Strecke ebenfalls einen Rettungsschirm benötigen. Wir sehen Möglichkeiten, das mit diesem Nachtragshaushalt und diesem Rettungsschirm gegebenenfalls auch mit abzudecken.
Als letzten Punkt, der uns ebenfalls wichtig ist, möchte ich hier das Konjunkturprogramm erwähnen. Jetzt leisten wir Nothilfe. Wir sind sozusagen die Feuerwehr. Das ist auch richtig. Man muss auf Sicht fahren und dann nachsteuern. Alles das ist in Ordnung.
Allerdings werden wir die Wirtschaft lange und nachhaltig durch Investitionsprogramme stärken müssen. Jetzt kommt es darauf an – darauf weise ich in dieser Debatte zum Nachtragsaushalt nochmals hin –, dass letztendlich zielgerichtete Investitionsprogramme
Wir wissen zum Beispiel, dass in den Kommunen nach wie vor großer Bedarf an Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung besteht. Hier müssen dringend Investitionen getätigt werden. Mit solchen Investitionen können wir nach der Krise die Wirtschaft nachhaltig stärken, aber auch die nötigen Maßnahmen für die Transformation unserer Wirtschaft unterstützen. Auch das sollten wir bei aller Hektik und allem schnellen Handeln jetzt nicht aus dem Blick verlieren.
Der Vollzug – die Vorredner haben es angesprochen – wird ein Riesenproblem sein, bedenkt man, dass meines Wissens rund 600.000 kleine Unternehmen ergänzende Zuschussmöglichkeiten dieses Rettungsschirms potenziell in Anspruch nehmen könnten. Wenn morgen auch nur die Hälfte dieser Unternehmen Anträge stellt, ist mir ein großes Rätsel, wie die Bezirksregierungen das schultern sollen.
Herr Pinkwart, nehmen Sie sich ein Beispiel an der Steuerverwaltung. Die Steuerverwaltung schafft das auf einer Seite. In Ihrem Haus sollte es doch auch möglich sein,
(Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirt- schaft, Innovation, Digitalisierung und Ener- gie: Da sind wir dran!)
die Beantragung so unbürokratisch sicherzustellen. Denn das kann ansonsten nicht abgewickelt werden.
Auch hier mahne ich noch einmal an: Für die Betroffenen geht es jetzt um jeden Tag und darum, dass die Mittel auch wirklich da ankommen, wo sie benötigt werden.
Wir stimmen beiden Gesetzentwürfen zu und hoffen, dass wir auf der Strecke im Dialog bleiben. Wir bieten als Opposition unsere Mitarbeit an, erwarten aber auch, dass die Dinge, die an uns herangetragen werden und die wir dann noch einmal vortragen, von der
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bürger unseres Landes und in weiten Teilen der Welt sind aktuell mit einer außerordentlichen Notsituation konfrontiert. Das Coronavirus bedroht Leib und Leben etlicher Menschen. Viel zu viele sind schon erkrankt und über 15.000 sogar bereits verstorben.
Unser tiefes Mitgefühl gilt allen Angehörigen und unser herzliches Dankeschön all denen, die tagtäglich, oft bis zur eigenen Erschöpfung, in der kritischen Infrastruktur bei der Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen mithelfen. Die dort Beschäftigten leisten Großartiges und verdienen dafür unsere höchste Anerkennung.
Eine Bekämpfung der Pandemie ist nur durch eine Reduzierung der Neuansteckungszahlungen möglich. Die sozialen Kontakte der Bürger müssen deshalb auf das notwendige Minimum reduziert werden. Deshalb haben das Land und die Kommunen in Nordrhein-Westfalen weitreichende Einschränkungen im Leben der Menschen beschlossen. Millionen können nicht zur Arbeit, nicht zur Schule oder in die Kita, ins Theater oder ins Kino, und viele Geschäfte sind geschlossen.
Diese Maßnahmen sollen Menschenleben retten. Sie schränken aber auch die persönliche Freiheit des Einzelnen ein und haben fatale Auswirkungen auf die Wirtschaft unseres Landes.
Große Unternehmen sind ebenso betroffen wie kleine Betriebe, Geschäfte, Gastronomie, Freiberufler und Solo-Selbstständige. Die staatlichen Betriebsverbote richten dort immense Vermögensschäden an, wenn aktuelle Umsätze vollständig ausfallen und sogar zukünftiges Geschäft durch Storno entfällt, aber vertragliche Fixkosten bestehen bleiben.
Zahlreiche Arbeitgeber haben deshalb bereits Kurzarbeit oder Insolvenz anmelden müssen, und unzählige Beschäftigte fürchten um ihren Arbeitsplatz. Verbindlichkeiten gegenüber Personal, Vermietern und Lieferanten können vielfach von Betriebsinhabern heute kaum noch bedient werden.
Es handelt sich nach Erwartungen von Ökonomen um die größte Krise seit dem Zweiten Weltkrieg. Deren Ausbruch kommt völlig unerwartet und hat ein
noch unbekanntes Ausmaß. Die Bundesbank prognostizierte deshalb erst gestern eine ausgeprägte Rezession mit Einbrüchen bei Binnennachfrage und Exportgeschäft von anhaltender Dauer. Das renommierte ifo-Institut hat verschiedene Szenarien berechnet, denen zufolge eine Wirtschaftsleistung zwischen 250 und 500 Milliarden Euro ausfällt und ein wirtschaftlicher Rückgang um bis zu 10 % gut vorstellbar ist.
Für die bestmögliche Bewältigung dieser Krise muss deshalb schnell alles Notwendige unternommen werden, um unsere Unternehmen, die Selbständigen in unserem Land, Vereine, Einrichtungen und Dienstleister für die Folgen der staatlich verordneten Stilllegung zu entschädigen.
So gilt es heute, mit einem Rettungspaket in historischem Ausmaß den Betroffenen zu helfen, die ohne eigenes Verschulden durch direkte Betätigungsverbote oder mittelbare Folgen der Coronakrise existenzgefährdet sind. Diese Hilfe ist notwendig, um das wirtschaftliche Überleben zu sichern, den Bankrott oder die Verstaatlichung von Unternehmen zu verhindern und damit auch die plurale, mittelständische Struktur in unserer Marktwirtschaft zu erhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer die Verstaatlichung ganzer Branchen verhindern und private Existenzen sichern will, der muss jetzt handeln.