Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer die Verstaatlichung ganzer Branchen verhindern und private Existenzen sichern will, der muss jetzt handeln.
Es sind gerade die Privatwirtschaft und der Mittelstand gewesen, welche die ökonomische Basis für die Hilfen, die jetzt benötigt werden, erarbeitet haben. Öffentliche Hilfen müssen dabei betrieblich notwendig und ohne Fehlanreize oder Mitnahmeeffekte ausgestaltet sein, beispielsweise durch nachträgliche Prüfungen, die bei Falschangaben auch Sanktionen bewirken.
Unser übergeordnetes Ziel ist es, die Grundlagen der Wirtschaft und unseres Wirtschaftssystems zu bewahren, unverschuldete Marktaustritte zu vermeiden und der Wirtschaft die notwendigen Impulse zu geben, damit direkt nach Ende der Krise mit der Wiederaufnahme des wirtschaftlichen Lebens begonnen werden kann.
Mit der Einrichtung eines Sondervermögens von bei Bedarf bis zu 25 Milliarden Euro wird der nordrheinwestfälische Landtag heute ein Hilfsprogramm von historischer Dimension beschließen und damit für die Menschen in unserem Land Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit dokumentieren. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist in diesen Zeiten ganz wichtig, auch für die Stabilisierung und Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie.
Dieser NRW-Rettungsschirm ist nach den Grundsätzen der Schuldenbremse gedeckt, die eine Kreditaufnahme bei außergewöhnlichen Notsituationen ausdrücklich vorsieht. Die Hilfen müssen jetzt zeitnah und daher unbürokratisch gewährt werden. Damit dieser Prozess schnell, strukturiert und effizient erfolgt, sind klare Kriterien und Prinzipien für den Mitteleinsatz zu entwickeln.
Die Landeshilfen sollen dabei gerade die Lücken schließen, die der Bund hinterlässt, sie werden also strukturell komplementär zu den Bundesmitteln sein. Ich will Ihnen das anhand einiger Beispiele verdeutlichen.
Erstens. Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung verbessert die Liquidität der Betriebe in einer beachtlichen Größenordnung von vielen Milliarden durch Steuerstundung und Verzicht auf Säumniszuschläge, Vollstreckung oder Umsatzsteuervorauszahlungen. Der daraus resultierende Steuereinnahmeausfall muss im Haushalt ausgeglichen werden.
Zweitens. NRW leistet Soforthilfen für Betriebe mit 10 bis 50 Beschäftigten, für die der Bund keine unmittelbare eigene Unterstützung vorsieht. Das halten wir politisch und natürlich auch ökonomisch für ausgesprochen sinnvoll. Kleine und mittlere Unternehmen sind seit Jahrzehnten – gerade in Nordrhein-Westfalen – Träger unseres wirtschaftlichen Erfolges. Sie erbringen immense Leistungen für Wohlstand, Ausbildung und Beschäftigung. Deshalb wollen wir diese auch erhalten.
Drittens. Nordrhein-Westfalen setzt gerade in Zeiten der Krise auch auf Gründerförderung und führt die Programme fort, damit in unserem Land keine Innovation, die wir in den nächsten Monaten doch so dringend benötigen, verlorengeht.
Viertens. Auch eine Erhöhung des Volumens von Landesbürgschaften ist ganz wichtig. Das machen wir mit einem Sprung auf 5 Milliarden Euro – das ist eine Steigerung von über 550 % –, um Liquidität zu erhalten.
Ich sage deshalb ganz klar: Niemand in unserem Land braucht ein schlechtes Gewissen zu haben, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen der Gewährung individuell erfüllt sind.
Aufgrund des noch ungewissen Ausmaßes der Krise und der sich ständig wandelnden Herausforderung brauchen wir Flexibilität für die verantwortlichen Ressorts der Landesregierung bei der Bewirtschaftung des Rettungsfonds – sie haben unser Vertrauen verdient –, damit diese handlungsfähig sind.
Im Gegenzug erwarten wir die notwendige Transparenz. Ab einem zu definierenden Schwellenbetrag soll eine regelmäßige Beteiligung des Haushalts-
und Finanzausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags an den Ausgabeentscheidungen erfolgen, verbunden mit einer Berichterstattung an den Landtag zur konkreten Ausgestaltung der Hilfen sowie deren Ausgabevolumina und Wirksamkeit.
Den Vorschlägen des Landesrechnungshofs zur Mittelverwendung stehen wir offen gegenüber, beispielsweise Maßnahmen, ab einem gewissen Volumen eine regelmäßige Evaluation der Wirksamkeit vorzusehen.
Zur Wahrheit gehört auch: Dieses Rettungspaket, das die Folgen des aktuellen Shutdowns in Teilen kompensieren soll, wird alleine nicht ausreichen, alle wirtschaftlichen Einbußen wieder wettzumachen und sämtliche damit verbundene Probleme zu lösen.
Es sind zeitnah noch zahlreiche Begleitmaßnahmen zur Bekämpfung der Krise zu beschließen, vor allem im Bundesrecht. Dazu gehört beispielsweise die Modernisierung der strikten Bankenregulatorik, die sich derzeit eher als lösungshemmend erweist, sowie eine Flexibilisierung im Arbeitsrecht. So sollten etwa Arbeitnehmer, die durch Betriebsschließungen jetzt ohne Tätigkeit sind, sofort in den Dienstleistungsbereichen tätig werden können, die aktuell für die Versorgung der Bevölkerung besonders wichtig sind.
Um die Konjunktur nach Ende der Coronakrise wieder anzukurbeln, brauchen wir ferner ein bundesweites Entfesselungsgesetz,
das es ermöglicht, Investitionsvorhaben schnell und unbürokratisch in Angriff zu nehmen, damit Initiativen nicht jahrelang in der Genehmigungsbürokratie erstickt werden. Investitions- und beschäftigungshemmende Überregulierungen sind zumindest vorübergehend auf ein notwendiges Minimum zu begrenzen, sonst kommt unsere Wirtschaft nicht wieder in Schwung.
Dringlich ist ferner eine bundesweite Strategie, um durch Fortschritte bei der medizinischen Versorgung und deren Kapazitäten sowie Diagnostik eine Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit zu ermöglichen. Alle coronabedingten Folgen und Schäden werden wir mit diesem Nachtragshaushalt nicht lösen können.
Wir wünschen uns aus humanitären Gründen nichts mehr, als dass schnell medizinische Lösungen im Kampf gegen die Pandemie gefunden werden. Je schneller und besser dies gelingt, desto weniger werden wir alle angedachten Maßnahmen benötigen. Es wäre daher in jeder Hinsicht wünschenswert, wenn die heute zu beschließende Nettokreditaufnahme von 25 Milliarden Euro erst gar nicht in voller Höhe benötigt würde und damit die heute junge Generation mit der Rückzahlung nicht bis in das Jahr 2070 beschäftigt wäre.
Zeiten der Krise müssen immer auch Zeiten des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Handlungsfähigkeit des Parlamentarismus sein. Sie sind kein guter Aufhänger für Parteipolitik.
In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn wir heute im Hohen Haus zu einem gemeinsamen Verständnis kommen würden, welche Hilfen für die Menschen in unserem Land jetzt notwendig, sachgerecht und angemessen sind.
An der FDP-Landtagsfraktion wird jedenfalls kein vernünftiger Vorschlag scheitern, die Coronakrise in unserem Land gemeinsam zu überwinden. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Welt – und damit auch unser Land – befindet sich in einer so nie dagewesenen Ausnahmesituation. Die Menschen werden von einer Coronainformationsflut erschlagen, die sie zunächst einmal filtern und sortieren müssen. Was hilft wirklich gegen Corona? Was ist angemessen? Warum entscheidet die Politik alle zwei Tage neu? Wieso sind andere Länder möglicherweise schneller und erfolgreicher? Warum gilt das, was gestern noch als unmöglich galt, heute als zwingend?
Als sei dies nicht schon genug, haben die Menschen auch noch ganz persönliche, existenzielle Sorgen. Was passiert mit meiner Mutter oder mit meinem Vater? Wie funktioniert die Betreuung meiner Kinder? Habe ich im nächsten Monat noch genug Geld für die Miete? Behalte ich meinen Arbeitsplatz? Reichen die Ersparnisse und Vorräte, und wie lange soll das eigentlich noch gut gehen?
Vor diesem Hintergrund kann ich meine Rede nicht anders beginnen, als der großen Mehrzahl im Volk für die Ruhe und Besonnenheit, mit der die Allermeisten bisher auf diese Ausnahmesituation reagieren, zu danken.
Es ist großartig, wie sich die übergroße Mehrheit der Bürger verhält. Alte und Kranke erhalten Unterstützung aus der Nachbarschaft, über die sozialen Medien bieten sich die Bürger gegenseitig Hilfe an. Diese Eigenverantwortung und Eigeninitiative sind wesentliche Erfolgsfaktoren für eine liberale Ordnung. Wo immer dies möglich ist, hat die Politik dies daher zu fördern und sich zu bedanken. Meinen
Dank an die Menschen will ich zugleich mit dem Appell verbinden: Bleiben Sie weiter so ruhig und besonnen.
Die Aufgeregtheit der Politik, die ständigen Kehrtwenden – sie sind auch der Situation geschuldet –, die Unterschiede zwischen den Bundesländern und die Differenzen zwischen den einzelnen Staaten der Welt sollten Sie so wenig wie möglich verunsichern, auch wenn es einem die Politik oft schwermacht.
Wenn ich schon dabei bin, Danke zu sagen: Das gilt natürlich ganz besonders für all die Krankenschwestern und Polizisten, die Ärzte und Erzieherinnen, die Ordnungsämter, Apotheker, die Müllwerker, die Arbeitnehmer in der Energieversorgung, die Verkäuferinnen in unseren Lebensmittelmärkten und all die anderen, die jetzt weiter ihren Dienst in unserem Land und für unser Land und seine Menschen leisten.
Immer wieder habe ich hier gefordert, dass sich das finanziell auszahlen muss, und wurde daraufhin auch von Ihnen gerne mal als „rechts“ bezeichnet. Ich hoffe, liebe Kollegen von CDU, SPD, FDP und Grünen, dass sich der Gedanken spätestens jetzt auch bei Ihnen durchsetzt. Aus einigen Reden meiner Vorredner war das ja bereits herauszuhören.
Meine Damen und Herren, wir sollen nun heute auf Wunsch der Landesregierung binnen eines Tages über neue Kreditlinien in Höhe von 25 Milliarden Euro entscheiden, um die schlimmsten direkten und indirekten Folgen der Coronakrise zu lindern. Ich will vorweg sagen: Ja, wir stimmen dem zu. Es ist nachvollziehbar und richtig, in dieser Situation zunächst einmal Geld für die nötigsten Maßnahmen bereitzustellen. Es ist richtig, dass wir vorbereitet sind und in den nächsten Monaten nicht in die Lage geraten dürfen, aufgrund der zu erwartenden massiven Ausfälle von Steuereinnahmen die Gehälter von Polizisten, Richtern und Krankenschwestern nicht mehr bezahlen zu können.
Aber – und das gehört auch dazu – unser Ja ist nicht bedingungslos. Der von der Landesregierung eingebrachte Nachtragshaushalt über 25 Milliarden Euro auf Kredit ist bisher weitgehend unspezifiziert. Das stellen nicht nur wir fest, sondern auch der unabhängige Landesrechnungshof. Sie haben noch keine klare und konkrete Vorstellung davon, wie wir diese Krise schnellstmöglich eindämmen und den Menschen helfen können. Nicht einmal die Zahl von 25 Milliarden Euro selbst ist sicher, geschweige denn, was im Einzelnen damit ausgeglichen werden soll.
Klein- und Mittelstand und die dort Beschäftigten bedürfen nun klarer, schneller und unbürokratischer Hilfe.
Verstehen Sie mich nicht falsch. Natürlich kann man nicht jeden Posten en détail auf den Euro genau absehen, aber ich hätte seitens der Landesregierung doch deutlich mehr Konkretheit erwartet. Auch darin bin ich mir mit der Präsidentin des Landesrechnungshofs einig.
Erstens. Wir benötigen eine klare Priorität bei den Selbständigen mit kleinen Betreiben und deren Beschäftigten: Taxifahrer, Kleingastronomen, Friseure und Kosmetikerinnen, Kellner, Handwerker, Freelancer und Freiberufler. Wir als Schutzmacht gerade auch dieser Menschen werden genau darauf achten, wofür welches Geld ausgegeben werden soll.
Wie lange sollen zum Beispiel eine Friseurin oder eine freiberufliche Grafikerin mit 60 % Kurzarbeitergeld überleben? Wie sollen sie ihre Miete bezahlen, wo doch das Trinkgeld vollständig ausfällt und ihr Lohn und im schlimmsten Fall ihr Arbeitsplatz in Gefahr sind?
Es hilft auch nicht, wenn neunmalkluge Politiker die nicht gezahlten Mieten bei dem Vermieter auflaufen lassen wollen, der damit aber doch die in Rede stehende Wohnung abbezahlt.