zum Haushaltsplan des Landes NordrheinWestfalen für das Haushaltsjahr 2020 (Nach- tragshaushaltsgesetz 2020 – NHHG 2020)
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – mündlicher Bericht des Vorsitzenden –
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Finanzierung aller direkten und indirekten Folgen der Bewältigung der CoronaKrise (NRW-Rettungsschirmgesetz)
Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – mündlicher Bericht des Vorsitzenden –
Zu einem kurzen mündlichen Bericht über die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss sowie zu den Beschlussempfehlungen des Ausschusses erteile ich dem Vorsitzenden, dem Abgeordneten Martin Börschel, das Wort. Bitte schön.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will – ich habe Ihre Mahnung verstanden, Herr Präsident – sehr kurz berichten. Ich bin ja sozusagen eine personifizierte Coronafolge,
weil Sie üblicherweise die Berichte des Haushalts- und Finanzausschusses zur umfassenden Lektüre schriftlich zugesandt bekommen. Heute müssen wir das angesichts der Eilbedürftigkeit mündlich machen. Ich will versuchen, dem gerecht zu werden.
Wie es § 58 unserer Geschäftsordnung vorsieht, habe ich den kommunalen Spitzenverbänden im Rahmen eines Anhörungsverfahrens die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die kommunalen Spitzenverbände haben die Gelegenheit genutzt und uns eine Stellungnahme zu den beiden Gesetzentwürfen der Landesregierung übermittelt.
Ich habe mir in einem etwas unkonventionellen Verfahren die Freiheit genommen, ebenfalls einer Reihe von Sachverständigen, Institutionen und Verbänden die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen zu geben. Dass angesichts der Kürze der Zeit – es standen weniger als 24 Stunden zur Beantwortung zur Verfügung – sehr viele – weit über 20 – der Angeschriebenen die Gelegenheit genutzt haben, ihre Sicht der Dinge zur aktuellen Situation und zu den Gesetzentwürfen darzulegen, zeigt die Besonderheit und die Dramatik der Situation für viele.
Alle Sachverständigen und Institutionen, die sich gemeldet haben, begrüßen ausdrücklich, dass das Land bzw. der Landtag die Einrichtung eines Rettungsschirms beschließen will. Alle Angeschriebenen wünschen eine schnelle Beschlussfassung und bitten den Landtag eindringlich darum. Insofern sind sie mit dem, was wir heute tun, sehr einverstanden.
Im Übrigen gab es sehr differenzierte Hinweise. Es würde zu weit führen, diese Hinweise der nicht formal Angehörten alle einzeln anzuführen.
Ich will allerdings den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landtags herzlich dafür danken, dass sie es in sehr kurzer Zeit geschafft haben, dem Haushalts- und Finanzausschuss und dem Parlament insgesamt diese Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen.
Die kommunalen Spitzenverbände, die ich gerade schon ausdrücklich erwähnt habe, haben Wert darauf gelegt, in das weitere Verfahren, das eine unmittelbare Parlamentsbeteiligung im engeren Sinne nicht mehr vorsieht, auf angemessene Art und Weise eingebunden zu werden. Das gilt auch für die Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss.
Als Ausschussvorsitzender des HFA kann ich das, was die parlamentarischen Beratungen angeht, zusagen. Soweit es regierungsinterne Beratungen betrifft, muss die Regierung das ihrerseits tun. Nach dem, was wir soeben im HFA besprochen haben, gehe ich aber davon aus, dass das ohne Weiteres so passieren wird.
Ich habe schon angedeutet, dass es zu weit führen würde, auf alle Stellungnahmen im Einzelnen einzugehen. Ich bitte Sie allerdings alle sehr eindringlich, sich diese vielen Stellungnahmen, die in Teilen Hilferufen gleichen, bei den jetzt anstehenden Detailberatungen sehr intensiv zu Gemüte zu führen und sie zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin sicher, dass sie eine Menge existenzieller Punkte enthalten, die uns für die weitere Befassung mit dem Rettungsschirm und dem Nachtragshaushalt wichtige Anregungen geben.
Im Ausschuss selbst hat es Beratungen zu verschiedenen Änderungsanträgen gegeben, die ich hier der guten Ordnung und der Form halber kurz anführen muss.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8885 zum Kapitel 20 020, Allgemeine Bewilligungen, wurde in einer Einzelabstimmung mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8887 zum Tilgungszeitraum im Rahmen des Nachtragshaushalts wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8884, in dem es unter anderem um den Tilgungszeitraum und verschiedene Verfahrensfragen bezüglich der Zustimmung des Landtags oder des Haushalts- und Finanzausschusses geht, wurde mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Zum Rettungsschirmgesetz selbst hat es den Änderungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8886 gegeben, in dem es unter anderem um Kompensationen für Steuermindereinnahmen und eine Zweckbestimmung für das Gesundheitssystem in Nordrhein-Westfalen geht. Auch dieser Antrag wurde mit Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Mir liegt aber sehr daran, ausdrücklich zu betonen, dass Beratung und Beschlussfassung insgesamt von dem gemeinsamen Willen getragen waren, in dieser beispiellosen Krise gemeinsam das Notwendige zu tun – und das schnell, unbürokratisch und wirksam.
Das führte dazu, dass der Haushalts- und Finanzausschuss den Nachtragshaushalt 2020 Drucksache 17/8881 für die zweite und die dritte Lesung ebenso einstimmig zur Annahme empfohlen hat wie das NRW-Rettungsschirmgesetz Drucksache 17/8882. Auch hier gibt es einen einstimmigen Beschluss des HFA, dem Plenum die Annahme zu empfehlen.
Eine Bemerkung sei mir zum Schluss noch erlaubt: Wir haben vorhin in der Debatte einvernehmlich festgehalten, dass wir es hier mit einer Bewährungs
probe für die parlamentarische Demokratie zu tun haben. Allem, was der Landtag heute beschließen wird, folgen weitreichende Vollmachten für die Regierung. Wenn aber die parlamentarische Demokratie hier ihrer Bewährungsprobe gerecht werden soll, muss eine angemessene und zügige Beteiligung des Parlaments und seiner Ausschüsse sichergestellt sein.
In dieser besonderen Herausforderung für den Staat und seine Institutionen waren sich im Haushalts- und Finanzausschuss aber auch alle Fraktionen und die Regierung dahin gehend einig, sehr schnell zu einer belastbaren Vereinbarung kommen zu wollen. In welcher Art und Weise das geschehen könnte, werden wir im Rahmen einer ersten Überlegung der Obleute des HFA schon am kommenden Donnerstag, also übermorgen, erstmals besprechen. Vieles Weitere wird dann ohnehin mit dem Präsidenten, dem Landtagspräsidium und den Fraktionen insgesamt zu verabreden sein. Aber der Wille, hier gemeinsam das Notwendige und Richtige zu tun, stand immer im Vordergrund, auch im HFA. – Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege. – Eine weitere Aussprache ist in der zweiten Lesung nicht vorgesehen. Ich schließe daher die Beratung, und wir kommen unmittelbar zu den Abstimmungen zum Gesetzentwurf Drucksache 17/8881 in der zweiten Lesung von drei Lesungen.
Zunächst stimmen wir aber über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8888 ab. Wer diesem Änderungsantrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD. Wer ist dagegen? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 17/8888 abgelehnt.
Nun stimmen wir über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8881 ab. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8881 unverändert anzunehmen. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung. Wer möchte hier zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Gibt es jemanden, der dagegen stimmt? – Gibt es jemanden, der sich enthält? – Dann darf ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/8881 damit in der zweiten Lesung einstimmig angenommen worden ist.
Die Abstimmung über das NRW-Rettungsschirmgesetz Drucksache 17/8882 wird bis zum Abschluss der dritten Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 Drucksache 17/8881 zurückgestellt.
Damit kommen wir zur dritten Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die vorgeschriebene dritte Lesung des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 nun unmittelbar
anschließend durchzuführen. Da eine Aussprache in dritter Lesung nicht vorgesehen ist, kommen wir unmittelbar zu den Abstimmungen.
Wir stimmen erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8881 in der dritten Lesung ab. Es gilt weiterhin die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, die dieser ausdrücklich zur zweiten und dritten Lesung abgegeben hat. Der Ausschuss empfiehlt uns, den Gesetzentwurf Drucksache 17/8881 unverändert anzunehmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung nach der zweiten Lesung und nicht über die Beschlussempfehlung. Hierbei handelt es sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung.
Wer möchte hier zustimmen? – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Möchte sich jemand enthalten? – Dann darf ich feststellen, dass der Gesetzentwurf Drucksache 17/8881 damit in dritter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet worden ist.
Zweitens stimmen wir über den Gesetzentwurf Drucksache 17/8882 in zweiter Lesung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD, Grüne, CDU, FDP und AfD. Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Gibt es jemanden, der sich enthält? – Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 17/8882 in zweiter Lesung einstimmig angenommen und verabschiedet worden.
Wir müssen drittens über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8889 abstimmen. Wer möchte diesem zustimmen? – Das sind SPD und Grüne. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/8889 abgelehnt worden.