Ich freue mich auf die Diskussion, die vor uns liegt, und auch auf die Vorschläge der Opposition. Der Ministerpräsident hat es deutlich gesagt: Er ist bereit, sinnvolle Vorschläge aufzunehmen, und er ist auch bereit, Veränderungen im Gesetzentwurf zu akzeptieren.
Deswegen werden wir nicht die Rollen von Opposition und Koalition in Gänze tauschen. Vielleicht wünscht sich das der eine oder andere.
Das ist gut; okay. – Zumindest machen wir das nicht vor der nächsten Landtagswahl; ich glaube allerdings, danach auch nicht. Aber wir sind natürlich bereit, konstruktive Vorschläge aufzunehmen, gemeinsam Gespräche zu führen und an den Vorschlägen zu feilen, um einen breiten Konsens in diesem Hohen Haus zu erreichen. Das ist unser Ziel. Nach den Gesprächen, die wir bisher geführt haben, bin ich mir auch sicher, dass wir dieses Ziel erreichen können.
Wir – damit meine ich das Parlament und auch die Regierung – haben also eine sehr große Verantwortung. Wir stecken mitten in der Bewältigung der Krise, mitten in der Bewältigung der Pandemie. Gedanken über eine Exitstrategie sind natürlich klug und erwünscht. Wir begrüßen die Einsetzung des Expertenrats.
Am Ende der Krise werden wir alle Maßnahmen und deren Folgen bewerten und auch darüber diskutieren, ob sie gut waren, ob sie überzogen waren oder ob sie vielleicht zu niedrig angesetzt waren – verbunden mit dem Ziel, bei zukünftigen Pandemien in den nächsten Jahren bestens aufgestellt zu sein.
Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt brauchen wir zielgerichtete, kluge und verhältnismäßige Maßnahmen, um diese Krise so gut wie möglich zu überstehen. Das ist das, was für die Bürgerinnen und Bürger bei der Politik im Vordergrund steht und was die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten. Wir haben eine große Verantwortung. Werden wir dieser großen Verantwortung gerecht. Arbeiten wir besonnen und konstruktiv zusammen. Wir alle gemeinsam sind das Parlament. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Laschet, bei Ihrem heutigen Gesetzentwurf zur Coronakrise fragt man sich schon, was Sie eigentlich gegen die Ärzte und Krankenschwestern haben.
Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger und Rettungssanitäter sind Bürger, die täglich – auch ganz ohne Corona – für uns alle da sind, wenn es darauf ankommt. Das sind Menschen, die sich zum Teil mit Dienstzeiten konfrontiert sehen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Gehalt stehen. Das sind Helfer, die sich tagtäglich mit Krankheit und Tod auseinandersetzen müssen. Das sind Menschen, die sich berufen fühlen, zu helfen.
Die Politik muss ihnen nicht erst sagen, dass sie helfen sollen. Vielmehr tun sie das von ganz allein.
Statt für etwaige Not- oder Engpasssituationen bei der Personaldecke zunächst freundlich für die freiwillige Anwerbung von medizinischem Personal zu werben, kommen Sie mit Zwangsverpflichtungen und dem Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit um die Ecke.
obwohl es doch gerade jetzt jeden Grund gibt, ihnen zu vertrauen. Das ist ein Menschenbild, das Illiberalität ausstrahlt, eines, welches autoritär und mit Zwang arbeiten will.
Herr Laschet, ich will Ihnen persönlich gar nicht unterstellen, dass Sie so denken. Dass es so in Ihrem Gesetzesvorschlag steht, zeigt aber doch mindestens, wie überhastet, ungenau und unüberlegt Ihr Gesetz ist. Sie legen uns heute hier einen Gesetzentwurf vor, der auf 84 Seiten manch Vernünftiges, aber leider auch viel Krudes, Unüberlegtes und verfassungsrechtlich Bedenkliches zu einer unguten Mixtur zusammenrührt.
Als AfD-Fraktion haben wir dieses mit „hopplahopp“ noch nett bezeichnete Verfahren daher sofort beim Landtagspräsidium stoppen lassen.
Wenn es um Grundrechte, also die Werte unseres Grundgesetzes, unserer Verfassung, geht, dann sind wir als Opposition hier im Hause der Verfassungsschutz, der die Verfassung vor Ihnen, der Landesregierung, schützt, ja schützen muss.
Ich bin auch den Kollegen von SPD und Grünen dankbar dafür, dass wir hier unabhängig voneinander, aber doch gemeinsam die Menschen in Nordrhein-Westfalen vor diesem unausgegorenen Gesetz schützen.
Verfassung und Gesetz wahren und verteidigen – das haben Sie, Herr Laschet, bei Ihrem Amtsantritt mit der Ableistung Ihres Eides geschworen. Sie sollten dies auch in Zeiten der Pandemie verinnerlichen.
Aber – dieser Eindruck drängt sich auf – kaum, dass Markus Söder Ihnen bei der Coronabekämpfung scheinbar den Rang abgelaufen hat, wollen Sie jetzt so stark in die Grundrechte der Bürger eingreifen, wie es noch nie geschehen ist.
Immerhin haben Sie angekündigt, die berechtigten Bedenken der Opposition ernst nehmen zu wollen. Zumindest dafür mein Dank! Es ist gut, dass Sie dies nun spät – fast zu spät, aber dann doch – eingesehen haben. Denn Sie schießen nun einmal aktionistisch weit über das Ziel hinaus.
Es ist das sprichwörtliche Hü und Hott dieser schwarz-gelben Landesregierung. Das ist umso ärgerlicher, als dass die Menschen doch gerade jetzt der Politik, dem Staat und seinen Institutionen vertrauen müssen.
Stattdessen kommt es einem so vor, als seien Sie als Landeschef im Auto zu einem Termin unterwegs. Erst trödeln Sie, blinken links, blinken rechts, fahren
dann doch nicht ab, halten die Geschwindigkeit für die grüne Welle nicht – und dann rasen Sie auf einmal mit Blick auf die Uhr plötzlich los, können dabei die Spur nicht halten und fahren in die Leitplanken der Verfassung.
Es ist natürlich eine Petitesse; aber auch Ihre PRInszenierung mitsamt falsch angezogenem Mundschutz passt da hinein. Es wirkt etwas zu gewollt, zu getrieben und macht Sie daher fehleranfällig.
Herr Laschet, ich habe Verständnis dafür, dass Sie in diesen Tagen stark beansprucht sind – stärker als sonst. Ich habe auch Verständnis dafür, dass man mal einen Fehler begeht. Das geht uns allen so, und – Sie werden es kaum glauben – das geht auch mir so.
Aber bei einem Thema, bei dem doch eigentlich klar sein muss, dass wir in Zeiten wie diesen zusammenstehen – in unseren Beziehungen und Familien, in der Stadtgesellschaft und als Nation sowie, soweit das geht, in Europa und der Welt –, mit Ihrem Gesetzentwurf eine derartige Bauchlandung hinzulegen, ist umso unverständlicher.
Wir haben daher auch hier im Parlament da, wo es richtig war, zusammen mit der Regierung und dem politischen Wettbewerber gestimmt, als es um die Unterstützung der von der Coronakrise wirtschaftlich betroffenen Menschen ging. Gerade als Schutzmacht der kleinen Selbstständigen und ihrer Beschäftigten haben wir als AfD-Fraktion Ihre Regierung unterstützt, wenn etwas richtig war.
Heute nun legt die Landesregierung einen 84-seitigen Gesetzentwurf vor, der alles Mögliche beinhaltet – darunter auch Punkte, die unsere Zustimmung finden.
Was aber nicht geht, ist, Grundrechtseingriffe mal eben binnen eines Plenartages und ohne jegliche Anhörung und Beratung beschließen lassen zu wollen. Sie sprechen in Ihrem eigenen Entwurf ja ganz offen selbst davon, wie Sie zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit und die Berufsfreiheit einschränken möchten.
Zu Beginn meiner Rede hatte ich das Thema „Zwangsrekrutierung von Ärzten und Krankenschwestern“ bereits angesprochen. Aber auch beim Thema „körperliche Unversehrtheit“, das ja wohl unter anderem in Bezug auf eine etwaige Zwangsimpfung gemeint sein soll oder zumindest sein könnte, sind doch erhebliche Zweifel angebracht.
Ein erster Impfstoff, der auf den Markt kommen wird, wird naturgemäß nicht nach den Maßstäben und klinischen Regularien überprüft worden sein, wie es den gewohnten hohen Standards entspräche. Das kann ja auch gar nicht anders sein.
Diesen dann aber womöglich unter Zwang den Bürgern verabreichen zu wollen, gefährdete die Gesundheit der Menschen und widerspräche damit dem Hippokratischen Eid.
Dass Sie mit diesem Gesetzentwurf schon allein durch die Art der Einbringung demokratische Standards missachten wollten, ist hier schon mehrfach und zu Recht moniert worden. Es hat gute Gründe, warum wir geordnete und bewährte Verfahren für die Einbringung von Gesetzen haben – insbesondere dann, wenn es um verfassungsgemäße Rechte geht.
Wenn wir gerade schon bei diesem neuralgischen Thema sind: Auch Ihre Vorschläge hinsichtlich der Arbeit der Kreistage während der Pandemie sind ganz sicher nicht der Weisheit letzter Schluss.
Wie es anders gehen kann, zeigt beispielsweise die Stellungnahme des Städtetages, bei der ich erneut darauf hinweisen muss, dass Sie das in einem anständigen Verfahren auch vorher hätten wissen können. Der Städtetag befasst sich unter anderem mit Ihrem Gesetzentwurf zur Aufrechterhaltung der kommunalen Handlungsfähigkeit und schlägt im Gegensatz zu Ihnen vor, dass entweder der Hauptausschuss generell den Rat vertritt oder aber, in Anlehnung an den Bundestag, in spiegelbildlich verkleinerter Form getagt wird. So werden Wahlergebnisse, Minderheitenrechte und damit Demokratie gewahrt – ganz anders, als das bei Ihrem Gesetzentwurf der Fall ist.
Dasselbe gilt für das Thema „Befristung“. Wenn Sie diesen Gesetzentwurf eigentlich, wie ursprünglich geplant, an einem Tag durchpeitschen wollen, dann lassen Sie uns das gesamte Gesetz doch wenigstens bis zum 31. Dezember 2020 befristen, es evaluieren und in den Ausschüssen beraten, was sich bewährt hat, was noch fehlt und was sich als unbrauchbar erwiesen hat. Ich kann überhaupt nicht erkennen, was dagegensprechen sollte – außer natürlich, dass dieser Vorschlag von der AfD kommt.
Ich könnte mir sogar vorstellen, den Parlamentsvorbehalt in angemessener Taktung auch für das Ausrufen oder die Beendigung des Krisenfalls zu installieren. Das sollten wir in den Ausschüssen besprechen. Immerhin haben wir als Opposition noch eine Woche herausgeholt, um das tun zu können.
Aber auch unterhalb des verfassungsrechtlich Bedenklichen gibt es eine ganze Reihe von unausgegorenen und nicht zu Ende gedachten Punkten in Ihrem verunglückten Entwurf.
Nehmen wir das Stichwort „E-Government“. Glauben Sie wirklich, dass ausgerechnet da, wo Ihrerseits mal eine Befristung auftaucht, diese zielführend ist? Die
Bürger dürfen nun endlich vieles online abwickeln, was vorher angeblich nicht ging. Das gehört wohl zu „Krise als Chance“. Aber genau das, bei dem die Krise mal einen Fortschritt befördert, wollen Sie danach wieder einsammeln. Wie das gehen soll, wenn sich die Bürger erst einmal daran gewöhnt haben, dass es endlich auch online funktioniert, ist doch mehr als fraglich – und noch weniger wünschenswert.
Wir haben übrigens auch hierzu einen Änderungsantrag eingebracht, um dabei den Datenschutz der Menschen sicherzustellen.