Wir haben übrigens auch hierzu einen Änderungsantrag eingebracht, um dabei den Datenschutz der Menschen sicherzustellen.
Noch deutlich besser muss auch die Schulbildung samt Abschlüssen sichergestellt werden. Sie sind leider auch für die Kinder und Jugendlichen noch lange nicht so unterwegs, wie das sein müsste. Plötzlich war die Rede von „Notabitur“. Damit wurden sogar in völlig überzogener Weise Assoziationen zu Kriegszeiten geweckt. Das zeigt: Einige sind offensichtlich dabei, jegliche Maßstäbe zu verlieren.
Gerade deshalb unterstützen wir als AfD-Fraktion die Schulministerin uneingeschränkt, wenn sie die Abiturprüfungen in diesem Schuljahr ordnungsgemäß durchführen lassen will.
Auch die Terminverschiebung für den Beginn des Abiturs begrüßen wir. Sie ist letztlich dem Umstand geschuldet, dass die Abiturprüfungen in einem rechtssicheren Verfahren stattfinden müssen. So ist es wichtig, den Abiturientinnen und Abiturienten die fehlenden drei Unterrichtswochen nun nach den Osterferien anzubieten.
Betrachtet man aber die Entschlossenheit, die die Frau Ministerin für die Durchführung der Abiturprüfungen an den Tag legt, so ist es völlig unverständlich, dass sie zumindest im vorliegenden Gesetzentwurf für die übrigen Abschlussformen die Aussetzung freigibt. Gestern erfolgte noch eine Ergänzung durch ihr Ministerium. Sie haben ja dank der beantragten zweiten Lesung die Chance, Änderungsanträge einzureichen oder unseren Änderungsanträgen bei der bevorstehenden Lesung zuzustimmen.
Unabhängig davon, dass Prüfungen und Versetzungen ein unverzichtbarer Bestandteil von Schullaufbahnen sind – und es gibt keinen Grund, in dieser Zeit davon abzuweichen –, fehlt in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine wesentliche Grundprämisse. Wir müssen doch über die zeitliche Dimension dieser Maßnahmen sprechen: Ab wann sind die durch das Ministerium formulierten Vorgaben notwendig und sinnvoll? Ab wann müssen wir denn wirklich zu diesen drastischen Maßnahmen greifen?
Wir sprechen uns klar dagegen aus, die Abschlussverfahren des mittleren Abschlusses gemäß § 12 Abs. 3 Schulgesetz auszusetzen. Es ist nicht einzusehen, dass diese Prüfungen nicht stattfinden können, die Abiturprüfungen jedoch wohl. Wir sollten der
Öffentlichkeit nicht vermitteln, dass wir die Schüler der verschiedenen Schulformen in eine Zweiklassengesellschaft spalten: auf der einen Seite die angeblich wertvolleren Abiturienten, auf der anderen Seite die vermeintlich weniger wichtigen Schüler der anderen Schulformen.
Ich will an dieser Stelle ganz klar betonen, dass für uns jeder Absolvent, unabhängig von der besuchten Schulform, unverzichtbar und wertvoll ist. Letztlich sind wir es auch diesen jungen Leuten schuldig, ihre Leistungen wertzuschätzen und sie zu respektieren.
Deshalb sollten die Prüfungen des mittleren Schulabschlusses und der Abschlüsse der Berufs- und Weiterbildungskollegs ebenfalls unbedingt durchgeführt werden.
Sollten sich hier terminliche Schwierigkeiten ergeben oder die Unterrichtsvorgaben für die zentralen Aufgabenstellungen nicht erfüllt werden können, muss man eben darüber nachdenken, durch interne Aufgabenstellungen die Prüfungsverfahren durchführen zu lassen.
Das Gleiche gilt für die zentralen Deutsch- und Mathematikklausuren in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Diese sollten durch interne Klausuren des jeweiligen Fachlehrers ersetzt werden. So ist gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler auch im zweiten Halbjahr zwei Klausuren in beiden Fächern schreiben können.
Gerade in dieser für unser Schulsystem völlig neuen Krisensituation ist starkes Vertrauen in die Verantwortlichkeit und die Gewissenhaftigkeit der Lehrkräfte und Schulleitungen gefragt.
Es bleibt festzustellen, dass die Coronakrise nicht unser gesamtes Leben und die Lebensabläufe junger Menschen völlig durcheinanderbringen darf. Wir benötigen Lösungen, die pragmatisch, soweit es geht, die Normalität unserer Lebensverhältnisse aufrechterhalten, ohne den Schutz vor Krankheiten zu vernachlässigen.
Auch an dieser Stelle möchte ich mich noch einmal herzlich bei unseren Lehrkräften bedanken, die neben der Notbetreuung, der Bewältigung des Distanzlernens und diversen weiteren administrativen Aufgaben nun auch auf den stark verkürzten Korrekturzeitraum reagieren müssen – und natürlich auch bei all den Eltern, die nun ihre Kinder beim täglichen Lernen unterstützen. Ihnen gilt mein besonderer Dank.
Meine Damen und Herren, neben dem heutigen vermurksten Gesetzentwurf der Landesregierung zu Corona fehlt es auch ansonsten noch an vielem, um die Lage souverän zu meistern.
Mein Kollege Sven Tritschler wird nachher hier noch unseren 60-Punkte-Plan zur Bewältigung der Krise vorstellen. Ohne ihm vorgreifen zu wollen, will ich einige Punkte schon jetzt anklingen lassen.
Da sind die Grundrentner, die sich jetzt in einer ganz besonders schwierigen Lage befinden. Wie sollen sie sich Mundschutz, Desinfektionsmittel und Lieferdienste leisten, wo sie doch ohnehin schon kaum über die Runden kommen?
Wir schlagen daher vor, diesen Menschen während der Krise 150 Euro im Monat zusätzlich auszuschütten, damit dies überbrückt werden kann.
Das gilt auch für die vielen 450-Euro-Kräfte, die kein Kurzarbeitergeld bekommen. Darunter sind viele Rentner, Studenten und Alleinerziehende, die jetzt auf null rutschen. Wir sagen: Das darf nicht sein.
Auch in unseren Gefängnissen kann Corona nicht den Tag der Entlassung bedeuten, nur weil die Regierung meint, auch in den Zellen der Straftäter müsse ein Abstand von 1,50 m gewährleistet sein, und dabei auf keine bessere Idee kommt, als diese Leute wieder auf die Gesellschaft loszulassen. Das lässt sich doch nun auch durch Trakte für Infizierte und Nichtinfizierte lösen.
Wenn wir gerade schon dabei sind: Täglich bekomme ich Nachrichten von Justizvollzugsbeamten, dass der Staat sie beim Schutz vor Corona vergisst. Wir als AfD werden diese Menschen nicht vergessen.
Gleiches gilt auch für unsere Gerichtsvollzieher, die sich gestern in einem Brandbrief an die Abgeordneten gewendet haben.
Herr Justizminister, bitte sorgen Sie endlich dafür, dass die Infektionsgefahr für unsere Justizvollzugsbeamten durch die Sicherstellung der entsprechenden Ausrüstung und die bessere Gestaltung von Schichtplänen nun umgehend minimiert wird.
Nicht vergessen dürfen wir auch, wie wirksam die Zwangsmaßnahmen für die einheimische Bevölkerung überhaupt sind, wenn an den Grenzen und Flughäfen nicht unterbunden wird, dass weitere Infizierte und Erkrankte unkontrolliert, also ununtersucht, ins Land strömen. Auch dazu haben wir klare und schnell umsetzbare Lösungen parat. Ich bitte Sie, sich im Interesse unserer Bürger daraus zu bedienen.
Meine Damen und Herren, gerade in Zeiten wie diesen darf die Regierung Menschen nicht verunsichern und nicht aktionistisch über das Ziel hinausschießen. Sie haben sich möglicherweise vom Nebenkriegsschauplatz der anvisierten Kanzlerkandidatur treiben lassen, anstatt das Wesentliche zu leisten, nämlich schnell – und zwar schnell im Sinne von zügig und
Dass Sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Handlungskompetenz der Politik untergraben, kann mich in Zeiten, in denen wir auf die bisher vorbildliche Ruhe und Besonnenheit des Volkes angewiesen sind, selbst als Oppositionspolitiker nicht freuen.
Wir werden Ihnen nun dabei helfen, die schlimmsten Fehler in Ihrem überhasteten Gesetzentwurf abzustellen. Ich kann für unser Land nur hoffen, dass Sie nicht die Ratschläge Dritter ausblenden werden, egal woher sie kommen. Diesmal haben Sie ja nicht nur – wie immer – gemeint, dass Sie der AfD nicht zuhören müssen. Nein, dieses Mal haben Sie die Einbeziehung der Kompetenz der Sachverständigen in Expertenanhörungen gleich ganz unterlassen wollen. Das Ergebnis können wir heute besichtigen.
Wir werden nun in der nächsten Woche alle zusammen, von AfD bis Grüne, reparieren müssen, was Sie schon vorher und ohne Vertrauensverlust hätten haben können. Wir werden Sie mit Ihrer Bauchlandung – und nichts anderes ist dieser Gesetzentwurf – nicht liegen lassen, weil wir unser Land und seine Menschen nicht liegen lassen werden. Packen wir es also an! – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Als nächster Redner hat der fraktionslose Abgeordnete Pretzell das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Ministerpräsident, Ihr Gesetzentwurf hat an einigen Stellen – das ist schon angeklungen; ich bin nicht der Erste, der das sagt – Schwächen. Aber zunächst einige Punkte von meiner Seite, die so bislang noch nicht gesagt worden sind:
Zum einen haben Sie in Art. 1 § 12 des Gesetzesvorhabens die Idee, Anordnungen gegenüber den Krankenhausträgern treffen zu können. Es geht unter anderem um die Verschiebung elektiver Eingriffe und um die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten.
Nun ist es so, dass die Krankenhäuser derzeit völlig ohne solche Anordnungen, einfach weil es sich um Ärzte mit Verantwortungsbewusstsein und weiteres Personal mit ebensolcher Verantwortung handelt, alles tun, um solche Behandlungskapazitäten aufzubauen, soweit das überhaupt möglich ist, soweit das Material dafür überhaupt vorhanden ist. Ich halte es für eine falsche Vorstellung, dass Kliniken derzeit, wenn auf Intensivstationen COVID-19-Patienten um ihr Leben kämpfen, Schönheitsoperationen durchführen.
(Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Es gibt auch welche, die es nicht tun!)
Art. 1 § 13 enthält eine Generalklausel, die völlig unbestimmt ist und geradezu Tür und Tor für alles öffnet. Das halte ich in dieser Form für hoch problematisch und verfassungsrechtlich schwer haltbar.
In Art. 1 § 14 geht es um die Enteignung von verfügbarem Material und medizinischen Geräten. Das ist zu Beginn einer Krise zunächst einmal sinnvoll, um handlungsfähig zu werden. Wenn Sie aber auch die laufende Produktion zu Vorkrisenpreisen enteignen wollen – und das klingt dort sehr wohl an –, dann haben Sie folgendes Problem: Normalerweise steigt in einer solchen Krise bei erhöhtem Bedarf der Preis, und es gibt neue Markteintritte. Wenn Sie zu Vorkrisenpreisen kaufen wollen, gibt es keine neuen Markteintritte. Dann werden Sie auch nur Vorkrisenmengen konfiszieren können. Der Knappheitsindikator Preis fällt dann weg.
Ich möchte noch einen Aspekt von Herrn Löttgen aufgreifen. Ich glaube Ihnen, dass Sie hier sehr an der Sache interessiert sind. Wer wäre das an dieser Stelle nicht! Aber wenn ausgerechnet Herr Löttgen in seiner heutigen Rede seine Kritik auf Bayern lenkt, hat das durchaus ein Geschmäckle. Aber das müssen Sie beide vielleicht einmal miteinander diskutieren.
Zum Schluss möchte ich auch etwas loben. Ich glaube, dass der Expertenrat, den Sie einberufen haben, eine sehr gute Idee ist. Ich glaube auch, dass Ihr Anmahnen einer Exitstrategie hochgradig wichtig ist. Sie sprachen von einem Einbruch der Wirtschaft um bis zu 20 %. Das könnte eine Größenordnung sein, über die man im Worst Case diskutiert. Wenn es dazu kommt, ist Corona möglicherweise unser geringstes Problem. Denn dann sprechen wir über ganz andere Probleme gesellschaftlicher Natur, politischer Natur etc. Dann verlieren wir ganz andere Stabilitäten.
Man wird sicherlich Risikogruppen wie Ü65 noch eine ganze Weile isolieren müssen. Möglicherweise wird man auch Kitas und Schulen als Virenschleudern noch relativ lange geschlossen halten müssen.
Aber die Frage, wann wir die Wirtschaft wieder hochfahren, um nicht ein noch viel größeres Problem auf diese Epidemie draufzupacken, ist in der Tat von größter Wichtigkeit.
Ich hoffe, dass Sie diese Frage in den nächsten Wochen mit Hochdruck angehen werden. Denn ich befürchte in der Tat, dass das, was dann kommen könnte, noch sehr viel schlimmer wäre als das, was wir bereits jetzt als Problem vor uns haben. – Herzlichen Dank.