Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020

Aber wir können auch in anderen Bereichen feststellen: Wo Menschen auf engem Raum zusammenarbeiten oder wohnen, können solche Fälle passieren, auch wenn Sie schnell die notwendigen Quarantänemaßnahmen ergreifen und die Verbreitung vermeiden. Das ist wichtig. Wir haben für die entsprechenden Quarantäne- und Isolierbereiche für Infizierte, Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen gesorgt.

An einer Stelle gebe ich dem Kollegen Yetim recht. Er sagte, die Grünen seien vielleicht zu weit weg von den Kommunen. Wenn ich mir den Punkt „Zuweisung an die Kommunen“ angucke, dann meine ich, wir gehen da sehr behutsam vor.

(Michael Hübner [SPD]: Das stimmt, dass Sie nicht zu viel zuweisen!)

Wir weisen niemanden aus einer Einrichtung, die unter Quarantäne steht, den Kommunen zu.

(Zuruf)

Vielleicht hören Sie kurz zu, dann können Sie noch etwas lernen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Oh! – Weitere Zu- rufe)

Bevor wir jemanden zuweisen, wird derjenige vorab getestet. Ist er negativ getestet, darf er in die kommunale Unterkunft wechseln. Das Ganze haben wir auf 200 Personen pro Woche begrenzt. Für die Freien Demokraten – da ich bin unserem Integrations- und Flüchtlingsminister

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

zusammen mit der CDU-Fraktion dankbar – halte ich das für richtig und verantwortungsvoll.

Auch bezüglich der grünen Forderung, dass alle sofort dezentral untergebracht werden müssten, müssen wir noch einmal überlegen. Ich meine, das ist ein hehres Ziel, das Sie selbst in Regierungsverantwortung nie umgesetzt haben.

Herr Kollege.

Das hatte auch gute Gründe, nicht nur was den organisatorischen Aufwand betrifft. Seien wir doch ehrlich: Kommunale Flüchtlingsunterkünfte

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

sind nicht der Idealfall. Da gibt es nicht immer nur Einzelzimmer. Es gibt auch größere Unterkünfte, WGs. Da gibt es Familien- und Einzelwohnungen.

(Michael Hübner [SPD]: Wow! Ferienwohnun- gen quasi!)

Da sollten Sie noch einmal genau hinschauen. Das ist in Städten, in denen die Grünen in der Koalition sitzen, auch nicht anders.

Die Redezeit.

Ich glaube, wir machen das so, wie es ist, richtig. Wir sind allen Menschen in NRW verpflichtet. So werden wir ordentlich weitermachen.

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Sie können das jetzt niederbrüllen, das ist einfach.

Herr Kollege, die Redezeit.

Aber das hat sich in der Krise nicht geändert, und es wird sich auch danach nicht ändern. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU)

Herr Kollege, es hätte den Wunsch nach einer Zwischenfrage gegeben. Angesichts einer Redezeitüberziehung von doch beträchtlichem Ausmaß …

(Christian Dahm [SPD]: 17 Minuten!)

Aber ich habe es gerade auch trotz Redezeitüberziehung zugelassen, stelle es also anheim. – Frau Kollegin Düker hat sich zu einer Zwischenfrage gemeldet.

Danke schön, Frau Präsidentin für Ihren Großmut hier und heute. – Danke für das Zulassen der Zwischenfrage noch am Ende der Rede.

Herr Kollege, wie Sie aus den Berichten im Integrationsausschuss wissen, befinden sich in den Landeseinrichtungen nicht nur weiterhin Angehörige der Risikogruppen, sondern auch anerkannte Geflüchtete, also Flüchtlinge, die eine offizielle Anerkennung des

Bundesamtes haben. Das heißt, sie sind in der Lage, ihre Arbeit hier aufzunehmen, ihre Integration in den Kommunen voranzutreiben usw. usf.

Auf welcher Rechtsgrundlage behalten Sie diese anerkannten Geflüchteten, die dieselben Rechte haben wie Sie und ich, auch was Freizügigkeit angeht, in den Sammelunterkünften?

Frau Präsidentin! Verehrte Kollegin Düker, ich könnte jetzt gerne das Schreiben des Ministeriums heraussuchen, das an die entsprechenden kommunalen Ausländerbehörden gegangen ist. Da würde sich die entsprechende Grundlage finden lassen, die ich auch gerne nachreiche.

Im Einvernehmen mit den Kommunen wurde im März gesagt, dass erst einmal ausgesetzt wird. Seit Mai werden die Zuweisungen wieder aufgenommen.

Ich glaube, Sie machen es sich zu leicht. Überlegen Sie mal, wie die Realität vor Ort in den Kommunen in Zeiten der Coronakrise ist. Ich will mir nicht ausmalen, was gewesen wäre, wenn wir trotz aller Bedenken und Warnungen einfach weiter an die Kommunen zugewiesen hätten und wenn dann in diversen kommunalen Flüchtlingsunterkünften wirklich etwas passiert wäre, ein Massenausbruch des Coronavirus mit verbundenen Todesfällen. Dann hätte ich Sie gerne mal gesehen. Dann hätten Sie uns genau das vorgeworfen, dass wir während der Coronakrise weiter an die Kommunen zugewiesen hätten. Genau das hätten Sie uns heute vorgeworfen.

(Monika Düker [GRÜNE]: Beantworten Sie einfach die Frage nach der Rechtsgrundlage!)

Ich glaube, da machen Sie es sich sehr einfach. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP – Monika Düker [GRÜNE]: Das ist Rechtsbruch, was Sie da machen!)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenzen. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der AfD Frau Abgeordnete Walger-Demolsky das Wort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Spitze der Coronakrise waren in NordrheinWestfalen in über 300 Pflegeheimen Bewohner infiziert. In über 400 Heimen war das Personal infiziert. Es gibt keine fortlaufende Addition der Zahlen, aber aktuell finden wir immer noch eine große Anzahl von Coronainfektionen in 64 Pflegeeinrichtungen. Verstorben sind bis gestern 594 Menschen, die sich der Pflege anvertrauen mussten.

Einen Antrag zur Verbesserung der Situation in Pflegeheimen gibt es nicht, aber einen Antrag, der sich

mit der Situation in den zentralen Unterbringungen für Flüchtlinge befasst. Zum Vergleich: Hier waren bis heute wohl drei normale Einrichtungen plus eine zusätzliche Einrichtung betroffen. Verstorben ist zum Glück niemand, und das soll natürlich auch so bleiben.

In dieser Ausnahmesituation für das ganze Land stellen die Grünen nun den Asylstufenplan erneut komplett in Frage. Das ist verantwortungslos, denn der einzelne Mensch ist doch nicht sicherer untergebracht, weil der Träger einer Einrichtung das Land und nicht die Kommune ist.

(Monika Düker [GRÜNE]: Das nicht, aber …)

Auch wir unterstützen in der aktuellen Lage eine Entzerrung bei der Unterbringung in den Landeseinrichtungen, können Ihre grundsätzliche Kritik am Asylstufenplan aber nicht nachvollziehen.

Sie reden oft von 24 Monaten, in denen Migranten in den ZUE bleiben müssten. Schauen wir mal auf das vierte Quartal 2019. Da lag die tatsächliche Verweildauer in den Landeseinrichtungen zu 95 % bei maximal neun Monaten, bei Minderjährigen beschränkte sich die Verweildauer zu 97 % auf maximal sechs Monate. Selbst Corona wird nicht dafür sorgen, dass sich diese Zahlen auf Ihre 24 Monate zubewegen, denn die Wiederaufnahme der Weiterverteilung an die Kommunen ist doch längst beschlossen und in der konkreten Vorbereitung.

Mit Beginn der Coronakrise in Deutschland und auch in NRW hat das MKFFI, also das Ministerium, regelrecht generalstabsmäßig für die Sicherheit der Untergebrachten und der Angestellten gesorgt. Wäre an anderer Stelle ähnlich schnell reagiert worden, sähe die Situation zum Beispiel bei den Senioren heute sicher auch erheblich besser aus.

Zahlreiche, insbesondere vulnerable Personen in den ZUE wurden längst verlegt, aber das geht natürlich nicht über Nacht. Wie uns im Rahmen der letzten Integrationsausschusssitzung dargelegt wurde, gibt es aber auch innerhalb der Einrichtungen erhebliche Anstrengungen zur Bewältigung der Lage und zur Verhinderung von Infektionen.

Wir haben im Ausschuss viel über Hygiene gehört, ein Wort habe ich dabei von Ihnen, Frau Aymaz, allerdings vermisst, nämlich das Wort „Eigenverantwortung“. Diejenigen, die damals über das Flüchtlingslager Friedland aus der DDR zu uns gekommen sind, können sich noch sehr gut daran erinnern, was Eigenverantwortung bedeutet und wie man unter Umständen auch mal selbst für Sauberkeit sorgt.

Eine Zentrale Unterbringungseinrichtung ist und bleibt kein Hotel. Nein, auch kostenfreies WLAN auf den Zimmern ist keine Selbstverständlichkeit, in Altenheimen übrigens auch nicht.

Wie Ihren Anträgen weiterhin zu entnehmen ist, sind Sie auch jetzt wieder für eine Erhöhung der FLüAGPauschale und gleichzeitig gegen jegliche Abschiebung. Verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern sieht anders aus.

Wenn bei der Verfahrensberatung oder bei den Betreuungsangeboten die Leistungen für eine gewisse Zeit mal zurückgefahren werden müssen, ist das durchaus vertretbar. Für alle Bürger wurden staatliche Leistungen und Angebote ausgesetzt, von privatwirtschaftlichen Angeboten, die dazu auch noch Pleiten nach sich ziehen, ganz zu schweigen.