Protokoll der Sitzung vom 29.05.2020

Besonders furchtbar ist, dass diese Gewalt zumeist im sozialen Nahbereich geschieht, also dort, wo Kinder Geborgenheit finden und wo sie vertrauen können sollten.

Das Dunkelfeld in diesem Bereich ist sehr groß. Die aktuelle Krise lässt uns leider befürchten, dass dieses Dunkelfeld noch größer geworden ist. Denn – wir haben bereits mehrfach darüber gesprochen – Meldewege über Institutionen wie Kitas oder Schulen, aber auch Hinweise aus Vereinen und über Ärzte stehen derzeit nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Insbesondere kleine Kinder haben aktuell wenig Chancen, sich Hilfe holen zu können.

Das Dunkelfeld aufzuhellen und Kinder und Jugendliche vor Gewalt zu schützen, ist eine zentrale Aufgabe auch und gerade politischen Handelns. Kinderschutz ist dabei eine Netzwerkaufgabe. Dieses Netz müssen wir – das zeigen die Fälle, die hier schon beschrieben worden sind – noch enger weben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir brauchen starke Strukturen. Das heißt zum einen, dass wir starke Fachberatungsstellen brauchen. Diese müssen ausgebaut werden, damit Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene niedrigschwellig Angebote und Hilfe finden. Diese Hilfsangebote muss es auch flächendeckend überall in NRW geben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wir brauchen gleichermaßen feste Strukturen der Kooperation aller am Kinderschutz Beteiligten. Das heißt aber auch, dass wir finanzielle Ressourcen brauchen, damit hier ein verlässlicher Rahmen geschaffen werden kann und die Koordinierung von Netzwerken, die wir so dringend vor allem vor Ort in den Kommunen brauchen, sichergestellt werden kann. Denn das Ganze darf nicht davon abhängig sein, ob in den einzelnen Institutionen engagierte Leute tätig sind. Daher müssen wir Strukturen schaffen, die das Zusammenwirken hier verstärken.

Sehr geehrte Damen und Herren, ein wichtiger Teil des Kinderschutzes ist das Gesundheitswesen. Das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen von NRW wurde bereits angesprochen. Das Land hat hier Strukturen gestärkt, um den

Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen durch telefonische Beratung Unterstützung zu bieten. Zudem besteht die Möglichkeit einer anonymisierten gemeinsamen Beurteilung von Verletzungen durch ein Online-Konsilsystem. Des Weiteren wurde der Bereich Fortbildung – ich finde, auch der ist sehr wichtig – noch einmal gestärkt.

Wir stellen aber auch fest, dass es für den medizinischen Kinderschutz und damit auch für die Netzwerkarbeit, für die Fortbildung, für das gemeinsame Beurteilen und für das gemeinsame Voranbringen des Kinderschutzes nach wie vor keine ausreichende Refinanzierung gibt. Hier besteht dringend Nachholbedarf, weil es beim Kinderschutz auch eine Frage ist, über welche finanziellen Ressourcen er verfügt. Da müssen wir nacharbeiten; denn es kann nicht sein, dass Kinderschutz an mangelnden finanziellen Ressourcen scheitert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Der Antrag spricht konkret von der Frage des interkollegialen Austauschs von Kinderärztinnen und Kinderärzten beim Verdacht auf Misshandlungen. In der Tat ist das eine Frage, die durch das Bundeskinderschutzgesetz nicht geregelt ist. Es wurde angesprochen: Im Rahmen der Meldung eines Verdachts auf Kindeswohlgefährdung sind Kinderärztinnen und Kinderärzte sehr wohl von ihrer Schweigepflicht entbunden. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Rahmen für die Frage eines interkollegialen Austausches.

Es gilt daher zu prüfen, inwieweit ein solcher Austausch rechtssicher ermöglicht werden kann. Zu einer solchen Prüfung gehört aber auch die Frage nach der landesgesetzlichen Regelungskompetenz bzw. ob dies bundesgesetzlich geregelt werden muss. Allerdings – das ist, finde ich, auch ein wichtiger Punkt – muss neben der formaljuristischen Prüfung die Frage der gesetzlichen Verortung noch erweitert werden um die Frage: „Wo ist es eigentlich fachlich richtig angesiedelt?“

Der Fall aus Lügde zeigt uns sehr deutlich, dass es unterschiedliche Standards in unseren Jugendhilfeeinrichtungen und bei den Kinderschutzstrukturen gibt. Außerdem haben Schnittstellenprobleme zu diesem Behördenversagen beigetragen.

Es ist also die Frage, ob es sinnvoll ist, das landesgesetzlich zu regeln, womit ein weiterer Flickenteppich auch in den Kinderschutzstrukturen entsteht. Möglicherweise ist es sinnvoller, ein solches Vorgehen bundesgesetzlich zu regeln, damit es eben nicht so läuft, dass sich zwar Kolleginnen und Kollegen in NRW untereinander, nicht aber mit Kolleginnen oder Kollegen in Niedersachsen austauschen können.

Vor diesem Hintergrund müssen diese Fragen ernsthaft geprüft werden. Sie müssen formaljuristisch geprüft werden. Ebenso muss geprüft werden, wo aus

fachlicher Sicht der richtige Ort ist, um den Kinderschutz mit einem Bündel von Maßnahmen zu stärken und die Kinder in Nordrhein-Westfalen besser vor Gewalt zu schützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Paul. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Laumann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bundeskinderschutzgesetz ist klar geregelt, was Ärztinnen und Ärzte tun können, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind misshandelt wurde oder gefährdet ist. Trotzdem sind Ärztinnen und Ärzte manchmal bei der praktischen Umsetzung unsicher.

Aus ihrer Sicht ist es wichtig, dass sie vor einer Entscheidung über mögliche weitere Schritte – zum Beispiel das Einschalten des Jugendamtes – zunächst mehr Sicherheit darüber erlangen, ob ihre Befürchtungen abgesichert sind und welche Diagnose am Ende vorliegt. Da mag natürlich auch mangelnde Erfahrung eine Rolle spielen. Auf jeden Fall gibt es seit langer Zeit den Wunsch der Ärzte, hier in einen stärkeren interkollegialen Austausch eintreten zu können.

Meine Vorgängerin hatte deswegen die Rechtslage eindeutig klären lassen. Wir können nicht landesrechtlich, sondern nur bundesrechtlich regeln, dass ein solcher Austausch unter Ärztinnen und Ärzten möglich ist.

Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, ein Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen in Nordrhein-Westfalen zu installieren. Auf der einen Seite kann dadurch, um den medizinischen Bereich abzufedern, der Austausch mit der Kinderklinik in Datteln erfolgen, die ohne Zweifel bei Fragen des Kinderschutzes, des Kindesmissbrauchs und Komplikationen, die mit Kindern zusammenhängen, eine hohe Expertise hat. Auf der anderen Seite haben wir die Justizmedizin in Köln in diesen Verbund aufgenommen. In diesem Rahmen findet dann ein enger Austausch über einzelne Fälle statt.

Mittlerweile läuft dieser Austausch in NordrheinWestfalen sehr, sehr gut an; es ist eine hohe fachliche Kompetenz gegeben. Deswegen habe ich bereits bei der Bewilligung des Projektes klar gesagt, dass dies nicht nur ein Projekt auf Zeit ist. Das ist zwar jetzt erst einmal so, aber die Planungen des MAGS sind ganz klar so, dass das eine Dauereinrichtung wird. Jeder der Beteiligten weiß auch, dass die Finanzierung für dieses Projekt überhaupt nicht infrage steht.

Um es zusammenzufassen: Aus Sicht des MAGS können wir mit der jetzigen gesetzlichen Grundlage, die wir durch die Bundesgesetzgebung haben, nicht mehr machen – aber auch nicht weniger machen –, als wir gemacht haben. Deswegen ist es nur möglich, hier zu Veränderungen zu kommen, wenn der Bundesgesetzgeber eine andere Rechtsgrundlage

schafft. Dazu gibt es natürlich auch in Berlin unterschiedliche Meinungen. Das zu lösen, liegt aber in der Kompetenz und Verantwortung des Deutschen Bundestages.

Ich finde, wir haben angesichts der jetzigen Situation für Nordrhein-Westfalen ein fachlich vernünftiges Instrument geschaffen, das sich einer zunehmenden Beliebtheit oder Bekanntheit bei den Ärztinnen und Ärzten in unserem Land erfreut. Ich glaube deswegen, dass wir mit dieser Institution eine richtige Entscheidung getroffen haben. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. – Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 9, neu.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 17/9383 an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – dieser Ausschuss bekommt die Federführung – und zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wie immer sollen die abschließenden Beratungen und Abstimmungen dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Stimmt jemand gegen die Überweisung? – Möchte sich jemand enthalten? – Beides war nicht der Fall. Dann haben wir den Antrag so überwiesen.

Ich rufe auf:

10 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den

Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen (VSG NRW)

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/7747

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 17/9319

zweite Lesung

Änderungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/9446

Ich eröffne die Aussprache, und bereit steht für die CDU-Fraktion Herr Dr. Katzidis, der jetzt das Wort hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir von der CDU-Fraktion werden diesen Gesetzentwurf ablehnen, natürlich inklusive Änderungsantrag, und zwar aus mehreren Gründen.

Erstens. Er kommt nach unserer Auffassung zur Unzeit. Wir sind jetzt drei Jahre in dieser Legislaturperiode. Wir sind angetreten, einen Neustart im Bereich der inneren Sicherheit zu vollziehen, und genau das haben wir in den letzten drei Jahren getan. Unsere Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei und der Verfassungsschutz, haben noch genug zu tun.

Wir haben angefangen, die personelle Situation zu verbessern, sowohl bei den Polizeianwärtern als auch bei den Tarifbeschäftigten, den sogenannten Polizeiverwaltungsassistenten. Wir haben die Ausstattung massiv verbessert – Stichworte: Smartphones, Bodycams, Streifenwagen, ballistische Helme. Wir haben das Polizeigesetz erweitert und unserer Polizei mehr Befugnisse gegeben, damit sie sachgerechter und auch im Bereich der Organisierten Kriminalität präventiv tätig werden kann. Alles in allem haben unsere Sicherheitsbehörden momentan genug zu tun. Wir brauchen jetzt in dieser Phase nicht noch ein zusätzliches, neues Kompetenzwirrwarr.

Zweiter Punkt. Die Anhörung zu diesem Gesetzentwurf war nach unserer Auffassung sehr eindeutig. Zuständigkeitserweiterungen sind kein Allheilmittel – das wurde sehr deutlich von den Sachverständigen dargestellt – und begründen primär scheinbare, aber keine tatsächlichen Vorteile. Die Bundesländer, die im Übrigen schon Erweiterungen vorgenommen haben – Bayern, das Saarland und Hessen –, sind bislang konkrete Erfolgsnachweise schuldig geblieben. Thüringen hat die Zuständigkeitserweiterung im Verfassungsschutzgesetz wieder zurückgenommen, und sogar der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist gegen eine Zuständigkeitserweiterung und sieht keinen echten Mehrwert darin.

Drittens. Eine Erweiterung bringt darüber hinaus auch rechtliche und tatsächliche Probleme mit sich. Bei der Beobachtung der Organisierten Kriminalität im Vorfeld eines Anfangs- und Gefahrenverdachtes stellt sich die Frage, wie die Definition von Vorfeld erfolgen soll und wie unter anderem auch die Optimierung des Nebeneinanders von Polizei und Verfassungsschutz erfolgen soll. Rechtliche Vorteile sind daher wahrscheinlich nur gering und bringen keinen echten Mehrwert, weder für die Polizei noch für den Verfassungsschutz. Von daher ist das auch eine Sache, die problematisch wäre.

Darüber hinaus müsste man auch rechtlich noch dezidierter bewerten, wie es um das Legalitätsprinzip

bestellt wäre. Denn es ist auch klar und unmissverständlich von den Sachverständigen gesagt worden, dass gleiche Aufgabenbereiche auch unter gleichen Voraussetzungen bekämpft und bearbeitet werden müssen. Das wäre dann hier nicht mehr der Fall.

Viertens. Ich komme zu den verfassungsrechtlichen Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf. Das Bundesverfassungsgericht hat sich 2003 eindeutig positioniert mit Blick auf die Trennung von Behörden, Polizei und Verfassungsschutz. Sachsen wurde im Jahr 2006 vom eigenen Verfassungsgericht zurückgepfiffen. Hessen hat 2018 eine entsprechende Regelung aufgenommen, und dagegen wird auch schon geklagt. Es liegt eine Verfassungsbeschwerde vor.

Gleiche Aufgaben dürfen nach unserem Verständnis und nach unserem verfassungsrechtlichen Verständnis demzufolge nur unter gleichen rechtlichen Bedingungen und Grenzen wahrgenommen werden. Deswegen haben wir hier auch verfassungsrechtliche Bedenken, was den Gesetzentwurf angeht.

Alles in allem können wir also hier und heute sagen: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab, wir lehnen den Änderungsantrag ab. Wir würden nach unserer Überzeugung mit diesem Gesetzentwurf vorrangig nur neue Probleme schaffen. Wir schließen keine Lücken, die einen echten Mehrwert bringen.

Wir haben im Übrigen aktuell bei den Kriminalhauptstellen in Nordrhein-Westfalen fast 500 Planstellen zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Wir haben beim Landeskriminalamt fast 50 Ermittler im Bereich der Organisierten Kriminalität, sodass wir also enorm viele Beamtinnen und Beamte und auch Tarifbeschäftigte haben, die in dem Bereich tätig sind. Unsere nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden leisten in dem Bereich eine hervorragende Arbeit.

Einen Mehrwert sehen wir hier also nicht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)