Das Kompetenzzentrum hat seinen Sitz am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. Es soll Kindern und Allgemeinmedizinern, die Verdachtsfälle von Kindesmisshandlungen abklären wollen, mit einer anonymen Beratung unterstützend zur Seite stehen. Dazu können beispielsweise Fotografien oder Röntgenaufnahmen digital und anonymisiert über ein geschütztes Portal übermittelt und so von Experten beurteilt werden.
Auf diese Weise soll dem Arzt aus dem Dilemma zwischen Schweigepflicht und Kindeswohlgefährdung geholfen werden. Mediziner sind nämlich an die ärztliche Schweigepflicht gebunden.
Sie können sich also bei einem bloßen Verdacht nicht ohne Weiteres direkt an das Jugendamt, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wenden. Das Kompetenzzentrum soll in diesem Fall bei der Diagnostik und der Sicherung von Befunden helfen, um eine Absicherung zu geben.
Zum Kompetenzzentrum gehören auch die Medizinische Kinderschutzambulanz der Kinder- und Jugendklinik Datteln. Die Klinik ist mit acht Abteilungen auf alle Fragen des Kindeswohls spezialisiert – von Innerer Medizin über Psychotherapie, Neurologie und Schmerztherapie bis zur Ernährungsmedizin.
Das Kompetenzzentrum beschränkt sich nicht nur auf eine reine Beratung, sondern bietet neben Fortbildungen auch Kooperationen mit Kinderkliniken, Gesundheitsämtern und ambulanten medizinischen Einrichtungen an.
Parallel dazu bilden die vom Land geförderten Kinderschutzambulanzen einen wichtigen Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind. Durch kindgerechte ambulante und stationäre Diagnostik von Verdachtsfällen oder im Rahmen der Krisenintervention helfen und unterstützen sie beim Ergreifen der richtigen Maßnahmen. Sie sind zudem in der Beratung und Fortbildung des medizinischen Personals, der Eltern, der Erzieher und der Lehrer aktiv.
In Nordrhein-Westfalen gibt es bereits zahlreiche Kinderschutzambulanzen, die interdisziplinär arbeiten und eng mit den regionalen Hilfeinstitutionen kooperieren. Kinderschutzambulanzen bilden einen wichtigen Baustein im Hilfesystem der Versorgung von Kindern, die Opfer von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch geworden sind.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn uns die Gesetzgebungskompetenz fehlt, um das Dilemma der Ärzteschaft zu lösen, so wird deutlich, dass wir als Land bereits eine ganze Menge unternommen haben, um den Schutz von Kindern bei Verdachtsfällen von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung entschieden voranzubringen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der SPD Herr Kollege Dr. Maelzer das Wort. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz von Kindern ist in den vergangenen Jahren zu einem der beherrschenden Themen in diesem Land geworden. Es brauchte leider erst erschütternde Fälle wie den massenhaften Missbrauch in Lügde oder Bergisch Gladbach, die ein stärkeres Schlaglicht auf dieses Thema geworfen haben.
Landtag und Landesregierung haben erste wichtige Schritte unternommen. Das Land hat mit der Einrichtung einer Landesfachstelle begonnen, die als Ansprechpartner die Qualitätsentwicklung im Kinderschutz vorantreiben soll. Der Landtag hat erstmals eine Kinderschutzkommission eingerichtet, die systematisch Schwachstellen aufdecken und Verbesserungen vorschlagen soll.
Eine dieser mit Sicherheit existierenden Schwachstellen wird mit der Möglichkeit des interkollegialen
Der gemeinsame Antrag von CDU, SPD, FDP und Grünen „Jeder Fall ist ein Fall zu viel – alle Kräfte mobilisieren für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch“ weist darauf hin, dass umfassender Kinderschutz ein breites Netzwerk und aktive Zusammenarbeit von staatlichen und zivilen Stellen benötigt. Dazu zählen die Jugendhilfe, Schulen und Kitas sowie die Polizei. Ganz explizit wird aber auch auf die Rolle von Ärztinnen und Ärzten hingewiesen.
Zu der Anhörung war deshalb auch Dr. Ralf Kownatzki von RISKID eingeladen, der eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben hat. Er ging unter anderem auf ein Rechtsgutachten ein, das noch von der Vorgängerregierung in Auftrag gegeben worden war. Darin befürworten die Gutachter ein Informationssystem gegen Doktor-Hopping. Doch Plattformen wie RISKID seien auf der bestehenden Rechtsgrundlage rechtswidrig.
Das bedeutet eine Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Kindern. Eine rechtliche Güterabwägung muss zu dem Schluss kommen, dass das Leben der Kinder mehr wiegt als das Recht der Eltern auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Tatsache, dass wir es auf politischer Ebene noch immer nicht geschafft haben, eine Änderung der rechtlichen Grundlagen herbeizuführen, dürfte gerade angesichts der schlimmen Verbrechen an Kindern, die wir in den letzten Wochen in NordrheinWestfalen erlebt haben, auf immer größeres Unverständnis stoßen.
In Mönchengladbach starb im April 2020 ein fünfjähriger Junge an sogenannter stumpfer Gewalteinwirkung. Die Mutter und ihr Lebensgefährte sitzen in Untersuchungshaft.
Oftmals und auch in diesem Fall erfahren Kinder Gewalt über einen längeren Zeitraum. Bei einem Arztbesuch wären die Hämatome aufgefallen. Auch in der Kita wären die Verletzungen aufgefallen.
Kinderärzte, Kitas und Schulen sind die Augen der Gesellschaft, die oftmals als Erste Kinderleid aufdecken können. Umso schrecklicher ist es, dass jetzt in Viersen eine Erzieherin, eine Frau, der wir das Wohl unserer Kinder anvertrauen, im Verdacht steht, die dreijährige Greta ermordet zu haben.
Wenn ich meine Tochter in die Kita bringe, habe ich keinen Zweifel daran, dass das der Fall ist. Ich bin mir sicher, dass auch die Eltern der getöteten Greta dies gedacht haben.
Doch schon in drei Kitas zuvor hat es Probleme mit der Erzieherin und Übergriffe auf Kinder gegeben. In einer früheren Kita hat es viermal einen Notarzteinsatz wegen Atemstillstand gegeben. Zu einer Anzeige ist es aber nie gekommen, und der Datenschutz lässt einen informationellen Austausch zwischen Kitas nicht zu. Die Erzieherin wurde als empathielos und als ungeeignet für den Beruf beschrieben. Doch in Zeugnissen dürfen solche Hinweise nicht auftauchen.
Wer über diesen Fall liest, den lässt das nicht kalt. Darum finde ich es richtig, dass Herr Minister Stamp die Aufklärung dieses Falles vorantreiben will und beim Landesjugendamt einen Bericht angefordert hat.
Aber auch wir als Parlament sollten diese Aufklärung begleiten. Die nächste Sitzung des zuständigen Familienausschusses ist allerdings erst in einigen Wochen terminiert. Ich halte es daher für angemessen, wenn wir uns als Familienausschuss in einer Sondersitzung über die Hintergründe dieser schrecklichen Tat informieren lassen.
Wenn sich herausstellt, dass unsere Gesetze den Tod Gretas begünstigt haben, dann müssen wir auch hier zu Veränderungen kommen. Aber das ist erst der zweite Schritt. Zunächst steht die Aufklärung im Mittelpunkt.
Der Tod Gretas ist ein besonders schockierender Fall, weil er in Obhut einer Kita geschehen ist. Doch jede Woche sterben in Deutschland zwei bis drei Kinder durch Misshandlung und Gewalt. Berechtigte Datenschutzinteressen müssen mit dem Kinderschutz in Einklang gebracht werden. Es muss klar sein: Das Kindeswohl steht immer an erster Stelle.
Das muss in der Arztpraxis ebenso wie in der Kita gelten. Hier haben wir auch als Landesgesetzgeber noch eine gewaltige Aufgabe vor uns.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Maelzer. – Für die FDPFraktion hat nun Herr Abgeordneter Kollege Freynick das Wort.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Austausch von Ärztinnen und Ärzten über Befunde und Diagnosen im Fall eines Verdachts von Kindesmisshandlung ist derzeit nicht ohne Weiteres gestattet. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis der Erziehungsbe
Bei der im Antrag genannten privaten Plattform RISKID können zwar Patientendaten im Verdachtsfall von Kindesmisshandlung ausgetauscht werden. Zuvor muss aber auch hier nach derzeit geltendem Recht die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Dies stellt ein Paradoxon dar, wie es im Lehrbuch stehen könnte.
Fest steht: Eine rein landesgesetzliche Regelung ist nicht möglich. Maßgeblicher Baustein wird hier eine Reform des SGB VIII sein, an der auf Bundesebene derzeit auch gearbeitet wird.
Dennoch arbeitet die Landesregierung entschlossen an einer Verbesserung des Kinderschutzes in unserem Land. So beschäftigt sie sich derzeit im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe mit der Verbesserung der Prävention, Intervention und Nachsorge sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Hiervon erwarten wir als FDP-Landtagsfraktion Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, die den Kinderschutz in unserem Land auf eine neue Ebene heben werden. Das – da sind wir uns alle einig – sind wir unseren Kindern schuldig.
Bereits in den vergangenen Monaten wurden erste Maßnahmen im Bereich der medizinischen Aufdeckung von Kindesmissbrauch und Misshandlung getroffen. So wurde im vergangenen Jahr eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2 Millionen Euro für den Aufbau des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln gestartet.
In enger Zusammenarbeit mit der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln, einer der größten und erfahrensten Kinderkliniken in Deutschland, unterhält das Kompetenzzentrum Kooperationen mit weiteren Kinderkliniken, Gesundheitsämtern und den unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen im ambulanten Bereich und baut diese weiter aus.
Ärztinnen und Ärzte sowie alle weiteren Berufsgruppen im Gesundheitswesen können sich bei einem Verdacht auf Kindesmissbrauch, -misshandlung oder -vernachlässigung an das Kompetenzzentrum wenden. Die Beratung zu allen Fragen in Bezug auf die Diagnostik, die Sicherung von Befunden sowie die Handlungs- und Rechtssicherheit erfolgt landesweit kostenlos und kann entscheidend dazu beitragen, Kinder vor Gewalt oder Vernachlässigung zu schützen.
Dies sind erste wichtige Schritte. Es ist jedoch ein weiter Weg. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit entschlossenem Handeln den Kinderschutz in unserem Land deutlich verbessern werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Freynick. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Paul.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine zentrale gesamtgesellschaftliche und auch gesamtpolitische Verantwortung. Es ist unerträglich, dass Kinder täglich Opfer von Gewalt werden und sogar in der Folge von Misshandlung zu Tode kommen.
Besonders furchtbar ist, dass diese Gewalt zumeist im sozialen Nahbereich geschieht, also dort, wo Kinder Geborgenheit finden und wo sie vertrauen können sollten.