Protokoll der Sitzung vom 29.05.2020

hat nun Herr Minister Professor Dr. Pinkwart das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Ziel vor dem Hintergrund der uns alle stark belastenden Coronakrise ist es, einen doppelten Nutzen bei der Stärkung von Konjunktur und Wachstum zu erzielen. Dieser doppelte Nutzen, also konjunkturpolitische Impulse mit einer ohnehin notwendigen Modernisierung der Wirtschaft zu verbinden, ist Ziel unseres 10-Impulse-Programms, das der Ministerpräsident und ich für die Landesregierung Ende der vergangenen Woche vorgestellt haben.

Mit unseren Programmpunkten für Investitionen in öffentliche Infrastruktur, für ein Zusammendenken von Wirtschaftswachstum und Klimaschutz sowie für ein Vorziehen startbereiter Projekte in den Kohleregionen findet der Klimaschutz hier eine ganz besondere Beachtung.

Insofern haben wir das richtige und wichtige Anliegen, die konjunkturbelebenden Maßnahmen an den Zielen des Klimaschutzes auszurichten, bereits berücksichtigt.

Mit dem Konjunkturprogramm setzen wir dabei vielfach auf bereits laufende oder geplante Klimaschutzinvestitionen in der Landesverwaltung und in den Kommunen auf.

So kommt die Landesregierung ihrer Vorbildrolle bei der Senkung der CO2-Emissionen beispielsweise dadurch nach, dass sie für die Landesverwaltung den Bezug von Ökostrom fortgesetzt hat und auf den Landesliegenschaften jetzt deutlich mehr Photovoltaikanlagen errichtet, als das vorher der Fall war; Herr Untrieser hat darauf bereits hingewiesen.

Derzeit bereitet die Landesregierung zudem klimapolitische Anforderungen für Neubauten und Bestandsgebäude der Landesverwaltung vor. Damit schlagen wir einen Weg ein, der sowohl eine Konjunkturbelebung als auch einen möglichst klimaneutralen Gebäudebestand bis zum Jahr 2030 zum Ziel hat.

Wir treiben auch die Digitalisierung der Landesverwaltung voran. Dies hat natürlich, wie wir gerade feststellen, auch eine wichtige Wirkung auf das Thema „mobiles Arbeiten“ und damit letztlich wieder auf die Klimabilanz.

In der Landesverwaltung setzt die Landesregierung darauf, in Sachen „Mobilität“ nur solche Fahrzeuge zu beschaffen, die den modernsten Emissionsstandards genügen. Außerdem werden wir die Fahrzeugflotte der Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 auf klimagerechte Antriebe umstellen. Dazu bereiten wir derzeit auch entsprechende Maßnahmen vor, um die Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Fahrzeuge in mehreren Behörden sicherstellen zu

können. Insgesamt sehen wir mit unserem Programm auch einen Ausbau der Ladeinfrastruktur für batterie- wie wasserstoffbetriebene Fahrzeuge in Nordrhein-Westfalen vor.

Auch zugunsten der Kommunen setzt die Landesregierung bereits klimafreundliche Wachstumsimpulse. Im Rahmen eines attraktiven Förderpakets mit Zuschüssen für Fahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Beratungsdienstleistungen unterstützen wir unsere Kommunen dabei, ihren Fuhrpark auf Elektro- und Wasserstoffmobilität umzustellen.

Die Landesregierung fördert auch den öffentlichen Schienenpersonennahverkehr, indem sie im Rahmen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung Mittel in Höhe von 131 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2022 vollständig für klimafreundlichen ÖPNV zur Verfügung stellt.

Für die Förderung des Radverkehrs gibt die Landesregierung jährlich 47 Millionen Euro aus. Gemäß dem Landtagsbeschlusses vom 18. Dezember 2019 erarbeiten wir derzeit einen Gesetzentwurf und ein Maßnahmenpaket, in denen die Forderungen der Volksinitiative „Aufbruch Fahrrad“ aufgegriffen werden.

Das Bundesprojekt „Stromspar-Check Aktiv“ zum Tausch alter Kühlgeräte in einkommensschwachen Haushalten hat die Landesregierung für den Zeitraum November 2019 bis Mai 2022 um insgesamt 770.000 Euro aufgestockt. Davon können insbesondere größere Haushalte und Familien profitieren und auch ihre Klimabilanz positiv beeinflussen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Beispiele aus Landesverwaltung und Kommunen zeigen, dass wir bereits zahlreiche wichtige Maßnahmen umsetzen, die Klimaschutz und Wirtschaftsbelebung zum Ziel haben. Als öffentliche Hand werden wir die Investitionen in derartige Maßnahmen auch weiterhin verstärken, um so wichtige Weichen für eine zugleich nachhaltige und – das ist wichtig – wettbewerbsfähige Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu stellen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Professor Dr. Pinkwart. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Damit haben wir das Ende der Aussprache erreicht.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats, der uns nahelegt, den Antrag Drucksache 17/9349 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie und Landesplanung – federführend –, an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Verkehrsausschuss zu überweisen. Die abschlie

ßende Beratung und Abstimmung sollen dann im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen.

Ich darf fragen, wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten von CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Langguth. Der Vollständigkeit halber frage ich: Gibt es den Wunsch, dagegenzustimmen oder sich zu enthalten? – Nein, gibt es nicht. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.

Ich rufe auf:

9 Kinderschutz stärken – interkollegialen Aus

tausch von Kinderärzten bei Verdacht auf Kindesmisshandlungen ermöglichen – jetzt!

Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/9383

Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der AfD Frau Abgeordneter Dworeck-Danielowski das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Lockdown zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat zahlreiche besorgniserregende Nebeneffekte. Eine Sorge, die von Beginn an viele umgetrieben hat, ist die Sorge um die Kinder, die jetzt seit vielen Wochen zu Hause isoliert sind oder, wie es so schön auf Neudeutsch heißt, in sozialer Distanz leben.

Die Isolation ist schon für die meisten intakten Familien eine große Herausforderung. Für Kinder, die zu Hause Gewalt ausgesetzt sind, ist diese Zeit besonders gefährlich. Erst vor wenigen Wochen erreichte uns die traurige Nachricht, dass ein fünfjähriger Junge in Mönchengladbach von seinen Eltern totgeschlagen wurde.

Die Kinderschutz-Hotline des Bundesfamilienministeriums schlägt ebenfalls Alarm, weil deutlich mehr Anrufe von ratsuchenden Medizinern eingehen als üblich. Die Verletzungen werden so beschrieben, dass sie eher die Folge eines Verkehrsunfalls sein könnten: Knochenbrüche, Prellungen, Hämatome am ganzen Körper.

Wenn ein Mediziner – sei es der Kinderarzt, der Unfallchirurg oder der hausärztliche Notdienst – ein Kind mit einem Knochenbruch oder einem großen Hämatom sieht, muss er nicht nur den Knochenbruch diagnostizieren – das ist mithilfe eines Röntgenbildes relativ einfach – und behandeln. Nein, er muss sich auch die Frage stellen, ob die Verletzung mit der Geschichte zusammenpasst und wie sein Gesamteindruck der Situation ist.

Wir alle wünschen uns und fordern, dass der Kinderschutz als Querschnittsaufgabe wahrgenommen wird, das heißt, dass wir alle und insbesondere die Ärzte hinsehen. Damit ein Arzt Kindesmisshandlung diagnostizieren kann, muss er sich austauschen und das Gesamtbild sehen.

Bei uns Erwachsenen ist das im Rahmen einer Diagnosestellung völlig normal. Berichte von Fachärzten werden an den Hausarzt gesendet. Würden wir von einem Kardiologen und einem Internisten behandelt, ohne dass sich die Ärzte austauschen würden, würde also jeder Arzt nur stur auf seinen Teilbereich schauen, dann würde jeder von uns im Anschluss den Ärzten zu Recht vorwerfen, dass sie nicht gründlich und ordnungsgemäß arbeiten würden. Wir wollen als Erwachsene eine fundierte Diagnose und würden kaum in Erwägung ziehen, auf den Datenschutz zu pochen und dafür eine fehlerhafte Diagnose in Kauf zu nehmen.

Kindesmisshandlung ist eine Diagnose, die ganzheitlich gestellt wird. Man kann sie mit einer komplexen chronischen Krankheit vergleichen, die leider jedes Jahr immer noch über 100 Todesopfer fordert. Der Löwenanteil der Kinder ist nicht einmal sechs Jahre alt. In Deutschland sterben jede Woche mehr als zwei unschuldige Kinder an den Folgen ihrer Misshandlung. Diese Kinder hätten noch ihr ganzes Leben vor sich gehabt.

Täter sind häufig die eigenen Eltern. Es ist also fatal, dass ausgerechnet von den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten eine Einverständniserklärung eingeholt werden muss, um die Misshandlung fundiert diagnostizieren zu können. Die aktuelle Rechtslage sieht das aber so vor.

Uns ist bekannt, dass selbst das Rechtsgutachten der Landesregierung diese Regelung als falsch einschätzt. Hier wird ganz klar gesagt: Das Leben der Kinder ist wichtiger als das Recht der Eltern auf informationelle Selbstbestimmung. Oder – wie es auch schon zahlreiche Experten in den Anhörungen forderten –: Kinderschutz geht vor Datenschutz.

Nebenbei würden auch die Eltern bei besseren Diagnosemöglichkeiten geschützt, nämlich vor nicht gerechtfertigten Meldungen beim Jugendamt, die heute auch aus rechtlicher Verunsicherung von Ärzten bei einem vagen Verdacht der Kindesmisshandlung getätigt werden.

Die Anträge und Anhörungen hier im Hause sowie die Einsetzung der Kinderschutzkommission lassen hoffen, dass ein Bewusstsein dafür vorhanden ist, dass es ein Fehler war, den Kinderschutz so viele Jahre so sträflich zu vernachlässigen. Es gibt auf sämtlichen Ebenen zahlreiche Institutionen, die sich im Kinderschutz engagieren. Trotzdem wird die Anzahl der misshandelten Kinder kaum kleiner. Hier ist es wie bei allen Abgründen: Wir kennen vermutlich nur die Spitze des Eisbergs.

Sie, die regierungstragenden Fraktionen, haben sich zu Oppositionszeiten sehr stark für den interkollegialen Austausch eingesetzt. Das Thema hatte für Sie eine solche Relevanz, dass es sogar einen Platz in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag gefunden hat. Aber wie geht es denn jetzt weiter? Bei jeder Gelegenheit hören wir aus Ihren Reihen einsichtig, die Erkenntnisse seien da; aber die Kompetenz liege beim Bund, gegebenenfalls müsse man eine Bundesratsinitiative anstoßen usw. usf.

Alle Augen schauen auf die Reform des SGB VIII und hoffen auf eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, die den Ärzten, die den Kindern gewissenhaft helfen wollen, Rechtssicherheit verschafft. Aber ob und wann der Bund diese Änderung auf den Weg bringt, wissen wir nicht.

Herr Laschet und Herr Stamp – sie sind jetzt leider beide nicht anwesend – haben in den letzten Wochen mehrmals bewiesen, dass sie den Föderalismus und die eigenen Kompetenzen ja sehr zu schätzen wissen. Das Rechtsgutachten der Doktoren Guido und Damian Schmidt, das hier im Landtag schon 2013 als Expertise zurate gezogen wurde, hat es so eingeschätzt, dass die innerärztliche Kommunikation sehr wohl auch auf Landesebene geregelt werden könnte. Nach Einschätzung der Gutachter fällt es nicht unter einen bundeseinheitlichen Kompetenztitel.

Vor diesem Hintergrund lautet unser Appell an Sie alle hier im Landtag: Die Hände in den Schoss zu legen und darauf zu warten und zu hoffen, dass der Bund es richten wird, ist unserer Meinung nach zu wenig. Machen Sie Ihr Koalitionsversprechen wahr,

(Das Ende der Redezeit wird signalisiert.)

und sorgen Sie dafür, dass Ihren Einsichten Taten folgen. Jede Kindesmisshandlung, die frühzeitig und fundiert diagnostiziert wird, kann ein Kinderleben retten. Weitere Verzögerungen gefährden sehenden Auges die betroffenen Kinder. – In diesem Sinne: Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)

Vielen Dank, Frau Dworeck-Danielowski. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Gebauer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz unserer Kleinsten und Schwächsten ist ein hohes Gut. Der Staat und die Gesellschaft haben daher gleichermaßen dazu beizutragen, dass unsere Kinder bestmöglich aufwachsen können. Daher ist es ganz besonders wichtig, dass wir als Landesgesetzgeber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass dies gut gelingen kann.

Die Diskussion und die Forderung eines kinderärztlichen Austausches patientenbezogener Informationen sind deshalb nicht neu. Ein von der Landesregierung 2016 in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass ein kinderärztlicher Informationsaustausch bei einem vagen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ohne Einwilligung der Eltern oder Einschaltung des Familiengerichtes eine nach geltendem Recht nicht gerechtfertigte Schweigepflichtverletzung wäre.

Auch die sogenannte Bosbach-Kommission hat im Lichte des Falls Lügde darauf hingewiesen, dass sich Kinderärzte bei Verdachtsfällen künftig direkt austauschen müssen.

Ohne eine Änderung des Bundesrechtes haben wir als Landesgesetzgeber jedoch nicht die Kompetenz, den kinderärztlichen Informationsaustausch zu regeln.

Nichtsdestotrotz hat Nordrhein-Westfalen den Gesundheitsschutz von Kindern bei Verdachtsfällen von Missbrauch, Misshandlung oder Vernachlässigung in den vergangenen Jahren entschieden verbessert.

Mit dem Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen ist vor rund einem Jahr eine Anlaufstelle geschaffen worden, die sich dem Thema ganzheitlich widmet. Ärzte werden hier bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung unter anderem telefonisch beraten. Für den Aufbau des Zentrums hat das Land rund 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Das Kompetenzzentrum hat seinen Sitz am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln. Es soll Kindern und Allgemeinmedizinern, die Verdachtsfälle von Kindesmisshandlungen abklären wollen, mit einer anonymen Beratung unterstützend zur Seite stehen. Dazu können beispielsweise Fotografien oder Röntgenaufnahmen digital und anonymisiert über ein geschütztes Portal übermittelt und so von Experten beurteilt werden.