Jörn Freynick
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalt für das kommende Jahr steht ganz im Zeichen der Bewältigung der Coronapandemie. Dementsprechend ist auch der Aufwuchs für den Einzelplan für die Bereiche Energie und Landesplanung zu betrachten. Insgesamt werden Mittel in Höhe von rund 2 Milliarden Euro vorgesehen, was eine Steigerung um 29 % zum Vorjahr bedeutet.
Die NRW-Koalition verfolgt hierbei eine intelligente Energie- und Klimaschutzpolitik, die den seit dem Jahr 2017 begonnenen Modernisierungsprozess mit den Schwerpunkten Innovation, Digitalisierung und Klimaschutz konsequent fortführt.
Im Mittelpunkt dieser Anstrengungen steht der Strukturwandel im Rheinischen Revier. Hierbei setzt uns die Leitentscheidung aus dem Herbst dieses Jahres einen genauen Fahrplan.
Das bisher vom Kohlebergbau dominierte Rheinische Revier wandeln wir nachhaltig zu einer modernen Mobilitäts- und Energieregion um. Für die kommenden Generationen gewinnen wir damit eine Zukunftsregion, die wir innovativ gestalten können.
Der Gewinnungsbetrieb in den Tagebauen Garzweiler II und Hambach wird deutlich früher als bisher vorgesehen enden, spätestens im Jahr 2038. Das ist ein enormer Beitrag Nordrhein-Westfalens zum Klimaschutz.
Im Bereich der Landesplanung führen wir unseren Kurs fort. NRW wird weiterhin zu einem Chancenland ausgebaut. Dazu gehört selbstverständlich die bedarfsgerechte Ausweisung von Wohngebieten und Wirtschaftsflächen wie
ebenso die Entwicklung und planerische Sicherung von wichtigen Standorten für neue Industrien. NRW muss ein attraktiver Standort für Unternehmen sein, um damit Wirtschaftskraft anzuziehen und unseren Wohlstand von morgen zu sichern.
Unbeirrt bleiben wir auch bei der Begleitung und Umsetzung der Vorgaben zur Windenergie. Wir wollen ein innovatives NRW nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger gestalten, wie es die rot-grüne Landesregierung bis 2017 mit dem einseitigen Ausbau der Windenergie betrieben hat.
Viel eher ist es uns ein Herzensanliegen, alle Menschen in unserem Land in diesem generationenübergreifenden Prozess mitzunehmen.
Die Novelle des Landesplanungsgesetzes wird zusätzlichen Freiraum für die Entwicklung in unserem Land schaffen. Konkret bedeutet dies die Verkürzung von Fristen, vereinfachte Beteiligungsformen, Deregulierung und die Freisetzung von Digitalisierungspotenzial.
Des Weiteren wird die Erörterung der Anregungen mit den Verfahrensbeteiligten zukünftig auf die entscheidenden Planungsaufgaben konzentriert und kann bei Bedarf digital durchgeführt werden.
Das wahre Herzstück dieser Novelle ist die Experimentierklausel. Sie ermöglicht es den Regionen, einfachere und schnellere Verfahren auszuprobieren. Was sich bewährt, kann auf ganz Nordrhein-Westfalen übertragen werden.
Die Novelle wird den Strukturwandel im Rheinischen Revier und an den Standorten der Steinkohlekraftwerke beschleunigen. Weitere Anwendungsbereiche umfassen die Energiewende, die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels und des Strukturwandels sowie die Anforderungen bezüglich der Digitalisierung.
All dies geht mit dem Ziel einher, den Wegfall von höheren Vorgaben und Standards als vom Bundesgesetzgeber vorgesehen zu verfolgen.
Lieber Herr Minister Professor Pinkwart, im Namen der NRW-Koalition möchte ich Ihnen als Wirtschaftsminister und Ihrem gesamten Haus für das konsequente und vehemente Vorantreiben der Entfesselung in unserem Land danken.
Für den Umbau hin zu einer klimaneutralen Industrie schafft die Landesregierung die notwendigen Unterstützungsmechanismen und Initiativen. Die von uns gestartete Landesinitiative IN4climate.NRW hat Anfang dieses Monats mit der Veröffentlichung ihrer Wasserstoff-Roadmap einen wichtigen Wegweiser hin zu einer klimafreundlichen Energiezukunft geschaffen.
Diese Beispiele zeigen: Mit dem Haushalt 2021 bleiben wir als NRW-Koalition auf dem eingeschlagenen Weg, Nordrhein-Westfalen zum modernsten und klimafreundlichsten Energiestandort Europas zu entwickeln. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als NRW-Koalition setzen wir uns unverändert für die Verbesserung von Prävention, Schutz von und die Hilfe bei sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ein.
Die Fälle von Gewalt gegen Kinder in Lügde, Bergisch Gladbach und Münster sind widerliche und unerträgliche Verbrechen – allerdings wohl auch nur die Spitze des Eisberges. Die Dunkelziffer an Fällen wird deutlich höher liegen. Deshalb müssen wir weiter entschlossen sein, alle bisherigen Konzepte konstruktiv zu hinterfragen, uns trauen, scheinbar bewährte Prozesse – wo es nötig ist – auf den Kopf zu stellen und diese dann neu auszurichten.
Dieser Wille zeigt sich erfreulicherweise in dem vorliegenden Teilplan des NRW-Familienministers Joachim Stamp und seinem Ministerium. Wir setzen darin einen starken Fokus auf den quantitativen und qualitativen Ausbau der spezialisierten Beratung. Dies umfasst vor allem die Prävention und die Intervention durch zusätzliche Fachkräfte und Beratungsstellen.
Zuschüsse für Projekte, die dem Kinderschutz dienlich sind, erhöhen wir deutlich. Mit einem Gesamtbetrag von 7,5 Millionen Euro für das kommende Haushaltsjahr investieren wir doppelt so viel in den Schutz unserer Kinder und Jugendlichen wie bisher. Weitere 5,5 Millionen Euro stellen wir dazu als Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2022 bis 2024 im kommenden Haushalt ein. Ich freue mich, dass mit dem erhöhten Budget für das kommende Jahr auch der Aufbau der Landesfachstelle zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Jahr 2021 weiter vorangetrieben wird.
Die Landesfachstelle ist ein elementarer Baustein für unsere Bestrebung hin zu mehr Kinderschutz. Sie ist für alle Mitarbeitenden in Kitas, offenen Türen, der Jugendarbeit und allen in der Kinder- und Jugendhilfe ein kompetenter Ansprechpartner zum Thema Kinderschutz. Sie bietet umfangreiche Informationen, Beratung und Fortbildung an und vernetzt und sensibilisiert Fachkräfte und Einrichtungen. Es zeigt sich: Die NRW-Koalition ist entschlossen, den Kinderschutz in unserem Land nachhaltig zu verbessern. Dass alle Kinder behütet, selbstbestimmt und frei von Ängsten aufwachsen können, sind wir unseren Kindern schuldig.
Für mich als Vater von drei noch sehr kleinen Kindern sind Zahlen nur die eine Sache; Strukturen sind da ein ganz anderes Thema. Da werden wir in den nächsten Monaten ganz gezielt hinschauen.
Aufklärung, Prävention, Fortbildung und ein verstärktes Verantwortungsbewusstsein sind wichtige
Schlagwörter, mit denen wir uns in der Kinderschutzkommission des Landtags intensiv beschäftigen. Daher geht abschließend mein Dank auch an die Kolleginnen und Kollegen, die in der Kinderschutzkommission ohne jegliches Parteigeplänkel gemeinschaftlich und konstruktiv mitarbeiten, und an die Akteure, mit denen wir für das Wohl unserer Kinder zusammenarbeiten. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die FDP fordert schon länger einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für Homeoffice und mobiles Arbeiten mit einem Anspruch auf Erörterung für die Beschäftigten. Sie sollen ein Recht auf Homeoffice erhalten, sofern Betriebsgröße oder betriebliche Belange dem nach Prüfung durch den Arbeitgeber nicht entgegenstehen.
Zugleich müssen Arbeitgeber beim Homeoffice von bürokratischen Vorgaben mancher Arbeitsschutzvorschriften entlastet werden. Dazu zählt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, das mit einer wöchentlichen
statt täglichen Höchstarbeitszeit die Spielräume ausnutzt, welche die EU-Arbeitszeitrichtlinie den Mitgliedsstaaten einräumt.
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht hingegen viel zu starre und bürokratische Vorgaben vor, die wir als FDP-Landtagsfraktion so nur ablehnen können.
So ist eine Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes in dem Entwurf des Bundesministeriums nicht vorgesehen. Beide Elemente – das mobile Arbeiten und flexiblere Arbeitszeiten – sind für uns jedoch unmissverständlich miteinander verbunden.
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen ihre Mails vielleicht spätabends beantworten, um vorher mehr Zeit für die Kinderbetreuung zu haben. Das wird übrigens schon jetzt millionenfach gemacht, obwohl es rein rechtlich im Moment illegal ist. Die Modernisierung des Arbeitsschutzes ist daher umso wichtiger. Natürlich beinhaltet das, dass niemand mehr arbeiten muss oder weniger Pausen machen darf.
Der Entwurf der SPD auf Bundesebene schreibt jedoch die Einhaltung des Arbeitsschutzes im Homeoffice zwingend vor, ohne klarzustellen, dass die Arbeitsstättenverordnung für dauerhaftes Homeoffice und für mobile Arbeit überhaupt nicht gilt.
Wir als Freie Demokraten sehen die positiven Potenziale des mobilen Arbeitens. Es sind jedoch die starren Vorgaben, die Bundesminister Heil in seinen Entwurf vorgibt, mit denen ich meine Probleme habe.
24 Tage im Jahr – eine starre und unflexible Zahl – habe demnach ein Arbeitnehmer Anspruch auf mobiles Arbeiten oder Heimarbeit. Wollen wir als Politik wirklich so tief in den Arbeitsalltag der Menschen eingreifen und starre Regulierungen und Vorgaben bestimmen? Warum überlassen wir das nicht den Firmen, Betrieben und Unternehmen?
24 Tage im Jahr sind für manche Branche viel zu wenig, für die problemlos mobiles Arbeiten über längere Zeiträume möglich wäre. Mit lediglich 24 Tagen im Jahr erreicht man nicht die erhoffte und gewünschte Kosteneinsparung durch kleinere Büroflächen am Betriebsstandort, wie Sie es in Ihrem Antrag beschrieben haben.
Eine starre Vorgabe wie diese zeigt uns, dass die Politik noch mehr auf die Sorgen und Bedürfnisse der Betriebe und der dortigen Beschäftigten achten muss. Wie mobiles Arbeiten unbürokratisch und gleichzeitig fair funktionieren kann, zeigt ein Blick jenseits der Grenze, in die Niederlande.
Aus diesen genannten Gründen werden wir Ihren Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Abgeordnete der Grünen, was Sie hier wieder für ein Theater veranstalten! Frau Brems, Sie sagen, die Leitentscheidung leite nicht und entscheide nichts. Das kann ich, ehrlich gesagt, nicht verstehen. Ich bin entsetzt darüber, wie locker Sie damit umgehen und solche Behauptungen hier aufstellen können.
Die 100 m Abstand, die momentan noch gelten, hat Ihre Regierung damals beschlossen.
Die Umsiedlungen haben Sie damals beschossen. Den Hambacher Forst abzuholzen, haben Sie damals beschlossen.
Meine Damen und Herren, es ist nicht redlich, wenn Sie sich hier hinstellen und davon nichts mehr wissen wollen, wenn Sie so tun, als hätte es das alles nicht gegeben und als wären Sie daran nicht beteiligt gewesen. Sie haben da überall mitgemacht!
Es geht um unser Land. Es geht nicht um eine einzelne Region. Es geht auch nicht allein um energiepolitische Fragen, sondern es geht um die Menschen vor Ort, und es geht darum, wie wir zukünftig Energie produzieren wollen. Es geht aber auch um Themen wie Nachhaltigkeit, Arbeitsplätze, Transformationsprozesse und auch um Versorgungssicherheit. All das klammern Sie komplett aus und tun so, als würde es das nicht geben.
Ich möchte in Richtung des Kollegen Kämmerling an der Stelle sagen: Ich fand Ihre Rede hier schon bemerkenswert.
Ja, das kann ich Ihnen sagen. Die Hälfte Ihrer Redezeit haben Sie darauf verwendet zu erklären, wie enttäuscht Sie von dem Prozedere sind, davon, dass Sie erst gestern von der Leitentscheidung erfahren haben. Darüber haben Sie fast die Hälfte Ihrer Redezeit gesprochen. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Das kann ich nicht nachvollziehen, sage ich ganz ehrlich, Herr Kämmerling. Woran liegt das? Das hängt damit zusammen, dass es das Beispiel von Ralph Bombis gibt, dass die Regierung damals schon das Parlament nicht richtig informiert hat. Und das gab es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Weil die FDP-Landtagsfraktion am 01.10. eine Aktuelle Stunde gefordert hat, wurde die alte Leitentscheidung hier überhaupt erst zum Thema gemacht.
Sie haben nun die Wahl, meine Damen und Herren. Wollen Sie konstruktiv an diesem Prozess teilnehmen, oder stellen Sie sich fundamental gegen die notwendigen Maßnahmen, um das Rheinische Revier zukunftsfest zu machen und den Menschen dort eine Perspektive zu geben?
(Stefan Kämmerling [SPD]: Meinen Sie jetzt wieder mich? Dann haben Sie gar nicht zuge- hört! – Das sage ich Ihnen allen, Herr Kämmerling. (Stefan Kämmerling [SPD]: Allen?)
Ja. Ich denke, das ist auch so in Ordnung, oder?
Ich lade Sie alle noch einmal zu einem konstruktiven Prozess ein.
Deshalb untermauere ich das noch einmal und möchte Sie in diesem Zusammenhang auch gerne an die Worte des damaligen Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen erinnern, der sagte: Wenn man in der Verantwortung steht, ist man in der Verantwortung für alle, die davon betroffen sind. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie darum: Beachten Sie das bitte auch. Es geht um die Menschen vor Ort.
Wir werden das Rheinische Revier von einer vom Kohleabbau geprägten Region schrittweise zu einer nachhaltigen Mobilitäts- und Energieregion umgestalten. Wir haben die historische Gelegenheit, ein seit mehreren Jahrzehnten durch den Tagebau zerschnittenes Gebiet wieder zu vereinen. In der Zukunft entsteht eine Folgelandschaft, die wir innovativ gestalten können, und das alles viel eher, als bisher geplant. So werden wir den Gewinnungsbetrieb in
den Tagebauen Garzweiler II und Hambach deutlich früher als geplant enden lassen. Die Jahre 2026, 2029, 2032 werden wir dazu nutzen, um prüfen zu lassen, ob das Ausstiegsdatum 2035 nicht vielleicht doch realisiert werden kann.
Ortschaften, die nahe am Tagebau Garzweiler II liegen, sollen einen Abstand von mindestens 400 m zur Abbruchkante haben. Gegebenenfalls besteht noch die Möglichkeit, diesen Abstand auf 500 m zu vergrößern, wenn wir früher aussteigen können.
Der weitere Gewinnungsbetrieb von Garzweiler II innerhalb des künftigen Abbaubereiches soll so gestaltet werden, dass eine Flächeninanspruchnahme im Tagebauvorfeld auf den notwendigen Umfang beschränkt wird. Anders als Sie es in der letzten Leitentscheidung von 2016 festgelegt haben, werden wir den Hambacher Forst erhalten.
In gleicher Weise verfahren wir mit dem Merzenicher Erbwald, dem Waldgebiet westlich des FFH-Gebiets Steinheide. Ebenso bleibt die Ortschaft Morschenich bestehen. Den bisher dort verbliebenen Einwohnerinnen und Einwohner wird weiterhin die Option angeboten, nach Morschenich-neu überzusiedeln. Generell werden wir die vorgeschriebenen Zeiträume für derartige Umsiedlungen verlängern, weil es schonender für die betroffenen Menschen ist und sie sich darauf einstellen sollen, dass sie ihr Zuhause verlieren.
Für uns als NRW-Koalition ist es wichtig, dass die Rekultivierung der Flächen des ehemaligen Tagebaus hochwertig und nachhaltig gestaltet wird. Tagebauböschungen müssen sicher und dauerhaft errichtet werden, und das dafür notwendige Füllmaterial zum Aufschütten der Böschungen soll hauptsächlich aus dem jeweiligen Abbaufeld stammen.
Den Tagebau Inden werden wir wie bisher fortführen. Hier wird bereits wie geplant ab 2029 Schluss mit der Braunkohlenverstromung sein.
Eine Leitentscheidung wie diese für das Rheinische Revier zeichnet nicht bloß eine Landkarte in anderen Farben und Mustern neu. Vielmehr betrifft sie die Menschen in dieser Region direkt und hat Auswirkungen auf unser gesamtes Land. Denn mit diesen Maßnahmen tragen wir dazu bei, dass der CO2Ausstoß, der durch die Braunkohlenverstromung derzeit verursacht wird, ab dem Jahr 2030 um zwei Drittel gesenkt wird. Wir tragen als Landespolitik die Verantwortung, hierbei gewissenhaft und mit Entschlossenheit zu gestalten.
Meine Damen und Herren, ich appelliere an jeden Einzelnen und an jede Einzelne von Ihnen: Die Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt jetzt. Schalten Sie sich konstruktiv und bitte auch frei von Ideologien in diesen Prozess ein! – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Chancen der Digitalisierung stehen in diesem Jahr aufgrund der Coronapandemie besonders im Zentrum. Viel zu lange lag das gesellschaftspolitische Augenmerk in diesem Themenfeld primär auf den Risiken. Daher war ich umso mehr erfreut, dass wir uns in dieser Enquetekommission von Anfang an damit befasst haben, inwieweit die digitale Transformation der Arbeitswelt neue positive Möglichkeiten, Chancen und Impulse geben kann.
Wir wollen, dass NRW eine Führungsrolle beim Ausbau von 5G einnimmt. Ebenso muss endlich die Glasfaserinfrastruktur flächendeckend gewährleistet
sein, so wie dies seit dem Jahr 2017 vom derzeitigen NRW-Digitalminister forciert wird.
Neben diesen infrastrukturellen Maßnahmen haben wir aber auch ein besonderes Augenmerk auf die Menschen selbst gelegt. Wir möchten den Beschäftigten in diesem Land mehr Möglichkeiten zu einer selbstbestimmten Arbeit ermöglichen. Daher fassen wir eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes ins Auge. Das bedeutet konkret eine Abkehr der Vorgabe einer täglichen Höchstarbeitszeit hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Es gibt Menschen, die auch um 22 Uhr gerne noch ihre E-Mails checken würden. Sie dürfen es aber nicht, zumindest dann nicht, wenn sie morgens um 8 Uhr schon wieder mit der Arbeit beginnen wollen. Das ist rechtlich nicht zulässig.
Die vergangenen Monate haben uns allen im großen Ausmaß gezeigt, dass wir endlich verlässliche und gute Regeln für das Homeoffice und für das mobile Arbeiten brauchen. Die Flexibilisierung von Arbeitszeiten ist eine Sache.
Uns ist aber genauso wichtig, den Arbeitsschutz hierbei fest im Blick zu behalten. Diesen müssen wir an die Möglichkeiten der Digitalisierung und des mobilen Arbeitens sowie des Homeoffice im Sinne der Menschen anpassen.
Neben der weiteren Stärkung flexibler Arbeitszeitmodelle wie der Vertrauensarbeitszeit wird zudem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch steuerliche Anreize für mobiles Arbeiten angeregt.
Ein weiterer positiver Aspekt in der Enquetekommission war nach Meinung der FDP-Fraktion, dass wir die Freelancer und die Selbstständigen stärker in den Blick nehmen müssen. Für Selbstständige, welche bislang nicht pflichtversichert sind, fordern wir unter anderem die Einführung einer Altersvorsorgepflicht in Höhe der Grundsicherung. Dies geht gleichzeitig einher mit dem Vorschlag, die Beitragspflicht von Selbstständigen für die gesetzlichen Krankenversicherungen anzupassen.
Wir verfolgen das Ziel, dass in Zukunft nur noch das tatsächliche Einkommen aus Gewerbebetrieben oder selbstständige Arbeit als Bemessungsgrundlage und Beitragspflicht genommen wird. Die Mindestbemessungsgrenze soll zeitgleich auf 450 Euro gesenkt werden.
Für das Statusfeststellungsverfahren streben wir eine Reform an, nach welcher dann Rechtssicherheit für Erwerbstätige und Unternehmen herrschen soll.
Ein Herzensanliegen der FDP-Fraktion, das wir in Form eines Sondervotums im hinteren Teil des Berichts eingebracht haben, ist das Thema des Freiraumkontos. Dieses Konto sehen wir als wichtigen Baustein der Weiterbildungsrevolution, der jeder Bürgerin und jedem Bürger zugutekommen wird.
Als vom Arbeitgeber unabhängig soll dieses Freiraumkonto Teile des Bruttolohns sowie Boni, Überstunden, ungenutzte Urlaubstage sowie Zahlungen des Arbeitgebers steuer- und sozialversicherungsfrei auf sich verbuchen können. Das angesparte Guthaben kann schlussendlich für Weiterbildung oder für Familienzeiten verwendet werden. Nichts ist ausgeschlossen. Das wollen wir zumindest an dieser Stelle, auch zum Beispiel bei Sabbaticals, nicht tun.
Auszeiten von der Arbeit, weil auch dies einer mentalen Horizonterweiterung dienen kann, finden wir klug.
Die immense Bedeutung eines zweiten Bildungssystems für das gesamte Leben nimmt in Zeiten einer sich nicht nur durch Digitalisierung und Globalisierung wandelnden Arbeitswelt immer weiter zu. Wir brauchen das Konto für eine gerechte und freiheitliche Lösung für Angestellte.
Bei den Herausforderungen der Digitalisierung für die Beschäftigten setzen wir auf das lebenslange Lernen und wollen dies mit einem Midlife-BAföG finanziell unterstützen und begleiten. Menschen mit kleinem Einkommen geben wir damit eine realistische Aufstiegschance unabhängig vom Geldbeutel.
Diese Enquetekommission hat gezeigt, wie wir die Chancen der Digitalisierung für die Transformation der Arbeitswelt nutzen können. Die in diesem Abschlussbericht vorgestellten Empfehlungen werden Nordrhein-Westfalen innovativer, moderner und insbesondere fit für die Zukunft machen.
Ich danke an dieser Stelle ganz herzlich allen Kollegen und den Experten, die in der Enquetekommission waren. Ich danke Ihnen, Herr Bell, für die nicht immer ganz einfachen Stunden; denn Sie mussten als Vorsitzender der Enquetekommission natürlich auch an vielen Stellen Kompromisse moderieren. Ich finde, das ist Ihnen sehr gut gelungen. Wir alle haben immer konstruktiv unsere Ziele im Blick gehabt und daran gearbeitet. Jetzt geht es darum, dass wir das auf anderen Ebenen umsetzen. Darauf bin ich sehr gespannt. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 24. August 2020 hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Klage von Anwohnern gegen die CO-Pipeline abgewiesen. Die Richter entschieden, dass von der Pipeline keine Gefahren für Menschen, Umwelt, Böden oder andere schützenswerte Güter ausgehen würden.
Das Urteil besagt ferner, dass es im Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf keine erheblichen Fehler gebe. Damit ist er nicht rechtswidrig, und eine Revision wurde auch nicht zugelassen.
Ich erinnere Sie gerne daran: Das Rohrleitungsgesetz ist 2006 einstimmig im Landtag beschlossen
worden, also auch mit Ihren Stimmen. Grundlage war das von allen damals geteilte Anliegen einer Stärkung des Chemiestandortes NRW.
Die Stärkung der Chemie in Deutschland ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll und geboten. Wir alle wollen und müssen den Umweltschutz in einer globalen Kategorie begutachten. Die Anlagen, die mit den Standorten Dormagen und Uerdingen in direktem Wettbewerb stehen, arbeiten mit hohem Atomstromanteil.
Als Beispiel will ich Ihnen einmal die Anlage von BASF in Antwerpen im benachbarten Belgien nennen. Sie wollen doch sicherlich nicht, dass potenzielle NRW-Marktanteile einer von der Atomkraft betriebenen Anlage überlassen werden.
Sicherlich wollen Sie auch nicht Valoa in Ungarn den Vortritt überlassen, das einen hohen Kohlestromanteil aufweist.
Einzig die Anlagen in Stade, Ludwigshafen, Dormagen, Uerdingen und Brunsbüttel arbeiten mit hohem grünen Anteil im Stromnetz.
Da ich auch die globale Perspektive ansprach: Die Wettbewerber in China arbeiten mit unter 10 % grünem Anteil, was den Strom angeht, die Amerikaner mit Frackinggas und die Saudis mit Erdgas.
Es wäre daher sinnvoll, wenn künftig die Anlagen bei der Reise nach Jerusalem übrig bleiben, die mit hohem Grünstromanteil fahren. Diese befinden sich unter anderem bereits heute in Nordrhein-Westfalen.
Die Vernetzung durch diese Pipeline stabilisiert die beiden heimischen Standorte, weil man nicht einfach den einen aufgeben kann, ohne den anderen zu gefährden.
CO ist ein Zukunftsmolekül, weil man daraus zusammen mit Wasserstoff die gesamte Chemie aufbauen kann. Projekte wie Carbon4PUR und viele andere zeigen, dass Recycling von CO2 über CO läuft. Seine Bedeutung wird zunehmen und einen deutlichen Beitrag zum Umweltschutz liefern.
Die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit, insbesondere in Anbetracht des erheblichen Wirtschaftsabschwungs, der durch die Coronapandemie eingetreten ist.
Wer sagt, dass Investitionen in Effizienz nicht notwendig sind, hat kein Gefühl dafür, was internationaler Wettbewerb ist, denn was heute noch funktioniert, wird morgen schon veraltet sein.
Die Pipeline ist erstens sicher und zweitens notwendig. Darüber hinaus ist sie zur Stärkung NRWs als Wirtschaftsstandort absolut unverzichtbar. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuallererst sollte uns allen bewusst sein: NRW hat im Ländervergleich mit großem Abstand die meisten Braun- und Steinkohlekraftwerke. Der von der Kohlekommission beschlossene Ausstiegspfad zeigt daher, dass unser Land in dieser Position endlich eine besondere Verantwortung übernimmt und beim Kohleausstieg vorangehen wird. So werden wir als Land NRW bis 2023 als einziges Bundesland ein Drittel der derzeit vorhandenen Leistungen vom Netz nehmen.
Im Gegensatz zu den Grünen setzt sich die NRWKoalition konsequent für eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Empfehlungen der Kohlekommission ein.
Auf diese Weise trägt unser Bundesland erheblich zur Erfüllung der Pariser Klimaschutzziele bei.
Der hier vorliegende Antrag jedoch bezeugt lediglich Folgendes: Die Grünen haben wenig Interesse, den hart errungenen gesamtgesellschaftlichen Konsens, der durch die Kohlekommission erreicht wurde, zu würdigen. Lieber wird – pünktlich zur Kommunalwahl natürlich – in diesen Prozess hineingegrätscht, um die eigene Wählerklientel zu mobilisieren.
Der Antrag steht im deutlichen Widerspruch zu der von der Kohlekommission empfohlenen und wichtigen Zielsetzung, nämlich dem Dreiklang von Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzschutz.
Wir als NRW-Koalition stehen unverändert zu dieser Zielsetzung. Das ist vernünftige und nachhaltige Innovationspolitik, meine Damen und Herren.
Würden wir hier das beschließen, was in diesem Antrag gefordert wird, es würde den Prozess des Kohleausstiegs deutlich verlängern – ganz zu schweigen von der auch von Ihnen genannten notwendigen Planungssicherheit im Rheinischen Revier, die dann in großer Gefahr wäre. Eine damit einhergehende Rechtsunsicherheit vor Ort käme dann auch direkt mit im Schlepptau.
Das hier geforderte Moratorium hätte darüber hinaus überhaupt keine rechtliche Grundlage.
Der aktuelle Abbaubetrieb inklusive der begleitenden Maßnahmen wie der Verlegung von Straßen erfolgt im Rahmen der bereits beschlossenen Leitentscheidung und bestandskräftigen Zulassung bzw. von Genehmigungen. Es ist die Leitentscheidung von 2016, die Sie mitbeschlossen haben.
Aufgrund des festgelegten Kohleausstiegs ist eine neue Leitentscheidung nun unumgänglich, die das Kohleausstiegsgesetz in die räumliche Planung und Umsetzung übersetzt und den Rahmen für die bevorstehenden Veränderungen setzt.
Auf Bundesebene wurde das Kohleverstromungsgesetz bereits verabschiedet. Das bedeutet auch, dass energiepolitische und wirtschaftliche Notwendigkeiten auch hier vor Ort für uns gelten. Auf Bundesebene wurde das entschieden. Für unser Land NRW ist das bindend. Entsprechend ist hier die geforderte landesseitige Überprüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit hinfällig.
Derzeit befindet sich der Entwurf einer neuen Leitentscheidung in der Ressortabstimmung und soll noch vor den Herbstferien durch das Kabinett verabschiedet werden. Abzusehen ist aber schon jetzt, dass der Entwurf die neuen Gegebenheiten umfassend berücksichtigen wird, insbesondere was die besondere Stellung des Hambacher Forstes und eine flächenschonende Massengewinnung für die Rekultivierung des Tagebaus Hambach angeht.
Nach dem Beschluss des Landeskabinetts wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben, die auch online stattfinden wird. Außerdem werden zwei Dialogveranstaltungen stattfinden, damit alle Bürgerinteressen einbezogen werden können.
2021 soll dann die neue Leitentscheidung zu § 29 des Landesplanungsgesetzes zur landesplanerischen Vorgabe für die Braunkohleplanung erfolgen.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die NRW-Koalition dafür Sorge tragen wird, dass sich NRW zu einem modernen und innovativen Industriestandort entwickeln und länderübergreifend als Vorbild dienen wird. Ihrem Antrag können wir so eben nicht entsprechen und lehnen ihn deshalb ab. – Vielen Dank.
Liebe Kollegin Brems, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben bisher noch nichts dazu gesagt, inwieweit Sie bereit sind, die Ergebnisse der Kohlekommission anzuerkennen und auch umzusetzen. Können Sie jetzt vielleicht einmal klar sagen, ob Sie nun die Ergebnisse umsetzen wollen und voll dahinterstehen oder ob Sie es anders sehen? Das würde mich interessieren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Durch die Missbrauchsfälle in jüngerer Vergangenheit ist der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Lügde, Bergisch Gladbach und Münster – diese drei Orte zeigen uns exemplarisch, dass es wichtig ist, unser Problembewusstsein auf diesem Felde auszuweiten, ebenso was die Sensibilisierung und Enttabuisierung betrifft.
Ich bin fest davon überzeugt, dass wir alle in diesem Hohen Hause das Thema sehr ernst nehmen. Die Arbeit der Kinderschutzkommission im Landtag und die der interministeriellen Arbeitsgruppe auf Regierungsebene bezeugen einen deutlichen politischen Willen.
Wir haben unter anderem die Zahl der Polizeikräfte erheblich erhöht, die an den Ermittlungen in den Fällen von Kindesmissbrauch beteiligt sind, was in dieser Form in der Bundesrepublik einzigartig ist.
Zudem erarbeitet derzeit die interministerielle Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär Bothe ressortübergreifend ein Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention und zum Schutz vor und zur Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Die Grundlage der Beratungen bildet dabei ein umfangreiches Impulspapier aus dem NRW-Familienministerium, das in engem und kontinuierlichem Austausch mit Expertinnen und Experten sowie weiteren betroffenen Akteuren entstanden ist. Bis zum Ende des Jahres soll hier ein Ergebnis vorliegen.
In der Kinderschutzkommission des Landtags, der ich selbst dankenswerterweise angehören darf, setzen wir uns darüber hinaus intensiv mit Kinderschutzthemen auseinander.
Eine für den 21. September geplante Anhörung wird sich mit der Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschäftigen. Ziel dieser Anhörung ist es, Vorschläge für verbesserte Präventionsstrukturen zu erhalten, um Kindesmissbrauch, -misshandlung und -vernachlässigung in unserem Land effektiver verhindern zu können.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert nun die Einrichtung einer Stelle eines unabhängigen Beauftragten für Fragen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Selbstverständlich sind wir immer für Diskussionen und konstruktive Vorschläge offen; allerdings wird die Einrichtung einer solchen Position, wie Sie vermutlich selbst wissen, kein Allheilmittel sein.
Ich empfehle daher für uns in Nordrhein-Westfalen, die bisherigen Beratungen und vor allem die Handlungsempfehlungen der IMAG, also der Arbeitsgruppe, sowie der Kinderschutzkommission des
Landtags abzuwarten und keine Schnellschüsse zu produzieren.
Sollten die Beratungen auf Regierungs- und parlamentarischer Ebene zu dem Schluss gelangen, dass die Einrichtung einer solchen Stelle notwendig oder ratsam ist, sind wir für weitere Diskussionen – auch im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend – offen. Wir stimmen darum der Ausschussüberweisung gerne zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohe Nachfrage nach immer weniger verfügbaren Flächen – das beschreibt die Situation im Ruhrgebiet ziemlich treffend. Dieser Umstand bremst die wirtschaftliche Entwicklung. Vor allem gefährdet er unser Land als Wirtschaftsstandort.
Insbesondere vor dem Hintergrund des endgültigen Kohleausstiegs ist es umso wichtiger, bestehende Industriestandorte in dieser Region zu erhalten und neue Standorte anzusiedeln. Das Ruhrgebiet bietet für Industriestandorte ein hohes Potenzial, welches wir in Form von Reaktivierung von Brachflächen und Altstandorten nutzbar machen wollen. Gerade weil es einen tief greifenden und anhaltenden Strukturwandel gibt, bieten diese Flächen die Chance, die Arbeitsplätze, die Innovationen und den Wohlstand von morgen im Ruhrgebiet aufzubauen. Ein erweiterter Bestandsschutz für bestehende Flächen von Altstandorten kann weitere Entwicklungspotenziale für das Ruhrgebiet ermöglichen.
All dies darf natürlich nur unter der Berücksichtigung des Lärmschutzes geschehen; denn in manchen Fällen sind bereits Gebiete mit Wohnnutzungen eng an solche Flächen herangerückt. Daher fordern wir die Landesregierung auf, alle landesrechtlich verfügbaren Instrumente zu nutzen, um Brachflächen zu entwickeln. Auf diese Weise sollen Unternehmen angesiedelt und Arbeitsplätze entstehen können.
Wir beauftragen die Landesregierung, eine Gesamtstrategie für solche Reaktivierungen von Flächen in NRW und der Metropole Ruhr zu erarbeiten.
Ebenso ist es unserer Ansicht nach notwendig, sich auf EU-Ebene und auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass alle gesetzlichen Spielräume ausgeschöpft werden, um bisherige Nutzungsmöglichkeiten auf Brach- und Industrieflächen zu erhalten.
Die von der Baulandkommission angestoßenen Änderungen möchten wir so umsetzen, dass der Lärmproblematik mit technischen Lösungen begegnet wird.
Der im letzten Sommer von der NRW-Koalition überarbeitete Landesentwicklungsplan ermöglicht ja bereits, neue Potenziale auszuschöpfen, um dem zunehmenden Mangel an Gewerbe- und Industrieflächen zu begegnen.
Es wäre eine vergeudete Chance, wenn wir als Politik eine Reaktivierung von Brachflächen nicht vollumfänglich ausschöpfen würden. Denn ungenutzte oder brachliegende Flächen bedeuten immer auch ungenutztes Kapital. Daher braucht es eine schnelle, gewinnbringende und sichere Wiedernutzung, um dem kontinuierlich steigenden Nachfragedruck bei Gewerbeflächen zu begegnen.
Gerade vor dem Hintergrund des tief greifenden Strukturwandels ist es bedeutsam, dass sich das Ruhrgebiet zu einem attraktiven Wirtschaftsstandort weiterentwickelt.
Hierfür hat jüngst der Auftakt für das 5-StandorteProgramm zur Begleitung des Kohleausstiegs unter der Leitung von Wirtschaftssekretär Christoph Dammermann stattgefunden. Dieses Programm wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, um Duisburg, Gelsenkirchen, Hamm, Herne, den Kreis Unna und die gesamte Region auf die Zeit nach dem Kohleausstieg vorzubereiten.
Die Zielsetzung des Programms ist, die für die Unternehmen dringend benötigten Ansiedlungsflächen zu entwickeln und innovative und gut bezahlte Arbeitsplätze zu schaffen. Auch hier wird die Reaktivierung von Brachflächen eine entscheidende Rolle spielen, weil wir in einem internationalen Standortwettbewerb stehen und den Unternehmen attraktive Flächen in unserem Land anbieten wollen. Zur Verwirklichung dieses Programms ist es wichtig, beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren zu ermöglichen, wie sie von uns als NRWKoalition vorangetrieben werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Reaktivierung von Brachflächen muss uns allen ein Herzensanliegen sein. Auf diese Weise können wir bestehende Arbeitsplätze sichern, mitunter sogar neue schaffen und so den Strukturwandel positiv begleiten, um das Ruhrgebiet wettbewerbs- und zukunftsfähig zu gestalten.
Wenn es Ihnen ein Herzensanliegen ist, bestehende Arbeitsplätze zu sichern, mitunter sogar neue zu schaffen und den Strukturwandel positiv zu be
gleiten, um das Ruhrgebiet wettbewerbs- und zukunftsfähig zu gestalten, dann stimmen Sie unserem Antrag heute zu. – Vielen Dank und Glück auf!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Während der zahlreichen Christopher Street Days und Pride Paraden erinnern sich Menschen in ganz NRW, in Deutschland und in vielen Teilen der Welt an den langen und auch beschwerlichen Weg hin zu mehr Emanzipation.
Die zahlreichen Veranstaltungen dazu sind ein Fest, aber immer auch ein politischer Protest für Freiheit und Gleichstellung. Vor allem die Sichtbarkeit von LSBTIQ in unserer Gesellschaft ist hierbei ein wichtiges Element. Aufgrund der andauernden Coronapandemie finden die CSDs dieses Jahr nahezu alle nicht statt, und wenn, dann nur in stark eingeschränktem Umfang oder sogar in digitaler Form
Auf diese Weise geht die wichtige und öffentliche Sichtbarkeit von LSBTIQ in diesem Jahr verloren. Als NRW-Koalition stehen wir daher auch in Krisenzeiten und angesichts der sich daraus ergebenden Absagen von CSDs und Pride Paraden für Vielfalt und Zusammenhalt. Vor, während und nach dem Pride Month fordern wir bürgerschaftliches Engagement, Sichtbarkeit und Empowerment von LSBTIQ.
Die Coronakrise zeigt uns jetzt schon deutlich, dass wir in näherer Zukunft mit wirtschaftlichen Einbrüchen rechnen müssen. Daher geht meine Aufforderung an die Landesregierung, die von der NRWKoalition ausgebaute vielfältige Unterstützung für die verschiedenen Bereiche des queeren Lebens auch in Krisenzeiten fortzuführen und sich weiterhin für die Sichtbarkeit und Belange von LSBTIQ einzusetzen.
Für uns gilt künftig, dass wir als NRW-Koalition jeder Form von Ausgrenzung, Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entschieden entgegentreten müssen.
Das Bekenntnis zur Zukunft der CSDs in NRW als aktive Beiträge für mehr Sichtbarkeit von LSBTIQ im gesellschaftlichen Alltag ist für uns hierbei ein elementarer Bestandteil unserer Politik.
Dies geht einher mit unserer Förderung von Projekten in diesem Bereich, die sich weiterhin auf einer Rekordhöhe befinden, was die Finanzierung angeht. Auch in Zeiten von Corona werden wir dafür bereitgestellte Landesmittel ohne jedwede Einschränkungen bewirtschaften.
Abseits der finanziellen Förderung befindet sich des Weiteren der „NRW-Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt – gegen Homo- und Transphobie“ in Arbeit. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ein Austausch von Ärztinnen und Ärzten über Befunde und Diagnosen im Fall eines Verdachts von Kindesmisshandlung ist derzeit nicht ohne Weiteres gestattet. Voraussetzung dafür ist das Einverständnis der Erziehungsbe
rechtigten und damit möglicherweise eben auch der Täter.
Bei der im Antrag genannten privaten Plattform RISKID können zwar Patientendaten im Verdachtsfall von Kindesmisshandlung ausgetauscht werden. Zuvor muss aber auch hier nach derzeit geltendem Recht die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Dies stellt ein Paradoxon dar, wie es im Lehrbuch stehen könnte.
Fest steht: Eine rein landesgesetzliche Regelung ist nicht möglich. Maßgeblicher Baustein wird hier eine Reform des SGB VIII sein, an der auf Bundesebene derzeit auch gearbeitet wird.
Dennoch arbeitet die Landesregierung entschlossen an einer Verbesserung des Kinderschutzes in unserem Land. So beschäftigt sie sich derzeit im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe mit der Verbesserung der Prävention, Intervention und Nachsorge sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Hiervon erwarten wir als FDP-Landtagsfraktion Ergebnisse und Handlungsempfehlungen, die den Kinderschutz in unserem Land auf eine neue Ebene heben werden. Das – da sind wir uns alle einig – sind wir unseren Kindern schuldig.
Bereits in den vergangenen Monaten wurden erste Maßnahmen im Bereich der medizinischen Aufdeckung von Kindesmissbrauch und Misshandlung getroffen. So wurde im vergangenen Jahr eine Anschubfinanzierung in Höhe von 2 Millionen Euro für den Aufbau des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen am Institut für Rechtsmedizin der Universität zu Köln gestartet.
In enger Zusammenarbeit mit der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln, einer der größten und erfahrensten Kinderkliniken in Deutschland, unterhält das Kompetenzzentrum Kooperationen mit weiteren Kinderkliniken, Gesundheitsämtern und den unterschiedlichen medizinischen Fachrichtungen im ambulanten Bereich und baut diese weiter aus.
Ärztinnen und Ärzte sowie alle weiteren Berufsgruppen im Gesundheitswesen können sich bei einem Verdacht auf Kindesmissbrauch, -misshandlung oder -vernachlässigung an das Kompetenzzentrum wenden. Die Beratung zu allen Fragen in Bezug auf die Diagnostik, die Sicherung von Befunden sowie die Handlungs- und Rechtssicherheit erfolgt landesweit kostenlos und kann entscheidend dazu beitragen, Kinder vor Gewalt oder Vernachlässigung zu schützen.
Dies sind erste wichtige Schritte. Es ist jedoch ein weiter Weg. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit entschlossenem Handeln den Kinderschutz in unserem Land deutlich verbessern werden. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um das Thema „Windenergie“ generell einzuordnen.
Der hier vorliegende Antrag schlägt unter anderem eine Abstandsregelung für Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen und darüber hinaus in der gesamten Bundesrepublik vor.
Fakt ist: Die NRW-Koalition hat den Windkraftausbau bereits in gelenkte und geordnete Bahnen gebracht, um die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger bei der Energiewende sicherzustellen. Gerne rufe ich einige Punkte in Erinnerung, die aufzeigen, was bisher getan worden ist.
Aktuell wird auf Bundesebene eine Abstandsregelung in Verbindung mit der Einführung einer Länderöffnungsklausel diskutiert. Sie entspricht nahezu identisch der eingebrachten nordrhein-westfälischen
Bundesratsinitiative, was sehr erfreulich ist. Das zeigt, dass unser Land unter Leitung der NRWKoalition in Berlin wieder ein deutliches Mitspracherecht hat.
Als NRW-Koalition setzen wir insbesondere im Bereich des Ausbaus der Windenergie das um, was wir vor der Wahl versprochen haben. Wir haben den Windenergie-Erlass überarbeitet. Außerdem haben wir den LEP grundlegend überarbeitet und sehen darin einen Vorsorgeabstand von 1.500 m zu ASBGebieten vor. Zudem beenden wir mit dem neuen LEP den Bau von Windenergieanlagen im Wald. Die Kommunen haben nun endlich mehr Entscheidungsfreiheit, weil sie am besten über mögliche örtliche Konflikte Bescheid wissen. Außerdem haben wir die Flächenfestlegung in Regionalplänen für Windkraftanlagen aufgehoben.
All dies zeigt, meine Damen und Herren: Die NRWKoalition arbeitet bereits seit Beginn der jetzigen Legislaturperiode an einem Windenergieausbau, der auch auf die breite Akzeptanz der Bevölkerung setzt. Wir heben die vormals mit der Brechstange forcierte einseitige Bevorzugung der Windenergie auf und schöpfen gleichzeitig die Potenziale anderer Energieträger aus. Geothermie und Photovoltaik sind hier zwei wichtige Beispiele.
Meine Damen und Herren, deshalb sehen wir als FDP-Landtagsfraktion den hier vorliegenden Antrag als hinfällig an. Er lässt die Berücksichtigung der aktuell bereits initiierten Vorhaben auf Landesebene vermissen. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Brems! – Sehr geehrte Frau Kollegin Brems, schade, dass Sie es leider nicht schaffen, kurz zuzuhören.
Frau Brems, jetzt habe ich auch Ihre Aufmerksamkeit. Hervorragend. Ich will deutlich sagen: Wir können uns nicht allein auf Windenergie und Windräder konzentrieren, wenn wir über erneuerbare Energien sprechen.
Wir haben alle erneuerbaren Energien im Blick. Die Vorgängerregierung hatte hier falsche Prioritäten und hat allein auf Windenergie gesetzt. Das fällt Ihnen, fällt uns allen heute auf die Füße.
Die NRW-Koalition verfolgt eine intelligente
Energie- und Klimaschutzpolitik, die Impulse für Innovationen und Wettbewerbsfähigkeit setzt und gleichzeitig den Herausforderungen des Klimawandels erfolgreich begegnet.
Für uns als NRW-Koalition ist klar, dass die Minderung der Treibhausgasemissionen eine ökologische Notwendigkeit darstellt und gleichzeitig als wichtiger Treiber zur Modernisierung wirtschaftlicher Strukturen beiträgt.
Hierbei messen wir dem Rheinischen Revier eine große Bedeutung zu. Mit unserem Sofortprogramm, das in diesem Jahr gestartet wurde, haben wir die Förderung des Bundes landesseitig ergänzt.
Dadurch haben wir in der Region eine Aufbruchsstimmung erzeugt, die erste Früchte trägt.
Ich lasse sie zu, ja.
Frau Müller-Witt, ich finde, wir müssen uns einfach mal ansehen, was in der Vergangenheit passiert ist.
Es gab hier in Nordrhein-Westfalen einen massiven einseitigen Ausbau der Windenergie.
Das ist es, was die Bürgerinitiativen und die Bürger in diesem Land auch heute noch beschäftigt.
Und das ist der Grund für eine sinkende Akzeptanz und dafür, dass die Menschen sagen: Wir wollen das in dieser Form nicht, wir wollen auch andere Energieträger haben.
Das haben wir mit dem neuen Landesentwicklungsplan, aber auch mit anderen Entscheidungen deutlich gemacht, indem wir beispielsweise mehr auf die Photovoltaik setzen und dem hier auch Rechnung tragen.
Ich war gerade beim Rheinischen Revier und bleibe noch ein bisschen dabei: Das geplante Wärmespeicherkraftwerk
und die Entwicklung der Modellregion BioökonomieREVIER Rheinland sind ein deutlicher Ausdruck dessen, was wir im Rheinischen Revier machen.
Darüber hinaus leistet die Zukunftsagentur Rheinisches Revier hervorragende Arbeit dabei, den dortigen Strukturwandel zu verwirklichen. Unser Ziel ist eine Eins-zu-eins-Umsetzung der Beschlüsse der Kohlekommission.
Für diese Aufgabe schaffen wir als Land allein bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier 20 weitere Stellen.
Sie können es nicht ertragen, dass wir in NRW das CO2-Minderungsziel von 25 % gegenüber 1990 schon heute erreicht haben und voraussichtlich übertroffen werden.
In Baden-Württemberg schafft es Ihr grüner Ministerpräsident nicht, diese Ziele zu erreichen.
Dort sind es lediglich 11 %. Wir hier in NRW haben unsere Hausaufgaben gemacht. Der Haushaltsentwurf 2020 verfolgt das Ziel eines innovativen, intelligenten und internationalen Energiesystems. Mit der in diesem Jahr von Minister Professor Pinkwart vorgelegten Energieversorgungsstrategie schaffen wir in NRW das, woran Berlin bisher gescheitert ist.
Wir sorgen für Planungssicherheit bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen. Unsere
Strategie für eine effektive und effiziente Energieversorgung beinhaltet zügigen Netzausbau, Gewährleistung gesicherter Erzeugungskapazitäten und moderner Speichertechnologien und die Nutzung nachhaltiger Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien. Wir wollen die Dekarbonisierung unseres Landes und saubere Unternehmen. Die Umstellung und der Weg dorthin darf jedoch in keiner Weise den Industriestandort Nordrhein-Westfalen gefährden.
Um die Entwicklung einer treibhausgasneutralen Industrie voranzutreiben, bündeln wir in der von uns gestarteten Landesinitiative IN4climate das bestehende Know-how aus Wirtschaft und Wissenschaft, um die notwendigen Rahmenbedingungen für klimafreundliche Technologien in 2030 zu ermöglichen.
Landesplanung: In dem neuen Landesentwicklungsplan schaffen wir es, dass Kommunen einfacher und schneller Wohnraum vorsehen können. Wir werden damit für Unternehmen als Standort wieder attraktiver. Der neue LEP übervorteilt nicht allein mehr die Windenergie, sondern setzt auf eine größere Vielfalt, die auch die verstärkte Förderung von Photovoltaik und Geothermie einschließt.
Lieber Professor Pinkwart, ich danke Ihnen ganz herzlich für die ausgewogenen Änderungen am Landesentwicklungsplan. Das war ein hartes Stück Arbeit.
Diese Beispiele zeigen: Mit dem Haushalt 2020 sorgen wir als NRW-Koalition dafür, unser Land zu modernisieren und klimafreundlicher zu machen und als Industriestandort Europas weiter zu sichern. Wir wollen ein modernes NRW gemeinsam und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger gestalten, wie es die Vorgängerregierung mit dem Ausbau der Windkraft getan hat. Wir wollen die Menschen in unserem Land bei diesem generationenübergreifenden Prozess mitnehmen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Vater von drei noch kleinen Kindern denke ich oft an deren Zukunft. Wie eigentlich alle Eltern möchte ich, dass sie die bestmöglichen Chancen im Leben haben, behütet, selbstbestimmt und frei von Ängsten.
Leider gibt es auch Kinder, für die sich diese Wünsche nicht erfüllen. Es gibt Menschen, die nahezu Unaussprechliches an und mit Kindern tun und geschehen lassen. Zu diesen Menschen zählen in manchen Fällen sogar die leiblichen Eltern. Oftmals sind es gerade Personen, die diesen Kindern sehr nahestehen, bei denen sich die Kinder eigentlich geborgen und beschützt fühlen sollten – eine perfide Täterstrategie, die sprachlos macht.
Kinder brauchen in unserer Gesellschaft besonderen Schutz. Das Wohl der Kinder muss in unserem alltäglichen und politischen Handeln an erster Stelle stehen. Als Erwachsene, als Eltern, als Vorbilder, als Politikerin und Politiker – egal welche Rolle wir in dieser Gesellschaft einnehmen, zum Schutz unserer Kinder sollten wir zusammenstehen.
Ich bin deshalb äußerst froh, dass wir die Kinderschutzkommission ohne parteipolitisches Geplänkel heute einrichten. Das setzt die gute fraktionsübergreifende Zusammenarbeit in dieser Frage fort, die wir hier im Hause seit dem Bekanntwerden der schrecklichen Missbrauchsfälle in Lügde Anfang dieses Jahres haben. Auch die Landesregierung und der Landtag NRW ziehen im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes an einem Strang. Wir senden heute ein wichtiges Signal in unser Land. Alle demokratischen Fraktionen des nordrhein-westfälischen Landtags sind im Ziel vereint, die Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu wahren und zu verteidigen.
Die Einrichtung einer Kinderschutzkommission ist hierbei eine bedeutende und notwendige Entscheidung. Sie ist Teil eines konzertierten Vorgehens zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Verwahrlosung, Missbrauch, physischer und psychischer wie aber auch sexualisierter Gewalt. Da begrüßen wir es als NRW-Koalition, dass die künftige Kinderschutzkommission mit den notwendigen Werkzeugen ausgestatten wird, die es hierfür bedarf. Wir müssen alle bisherigen Ansätze hinterfragen, Prozesse auf den Kopf stellen und neu ausrichten.
Alle bestehenden staatlichen und kommunalen Strukturen im Kinderschutz müssen einer permanenten, eingehenden Prüfung unterzogen werden. Ebenso muss untersucht werden, wie die polizeiliche Ermittlungsarbeit die Kommunikation der zuständigen Stellen sowie die Strafverfolgung weiterentwickelt und optimiert werden können, damit solch abscheuliche Taten des Kindesmissbrauchs wie in Lügde oder in Bergisch Gladbach und Wesel, aber eben auch Fälle von Verwahrlosung und Vernachlässigung verhindert oder zumindest frühzeitig aufgedeckt werden können.
Das Mindeste, was wir tun müssen, ist, Kinder, die zu Opfern werden, schnellstmöglich aus ihrer Lage zu befreien und effektiv vor den Tätern zu schützen. Kurz: Wir brauchen unverzüglich Maßnahmen, die den Kinder- und Jugendschutz in unserem Land wirksam verbessern.
Dazu zählt auch die dringende Verbesserung des Opferschutzes. Leider dauert es bisher viel zu häufig viel zu lange, bis die Vernehmung der Opfer durch die Justiz abgeschlossen ist. Für alle Opfer, aber ganz besonders für Kinder ist es eine Qual, wenn sie sich mit ihren Ängsten alleine gelassen fühlen. Teilweise werden Opfer sogar mehrfach verhört und müssen dadurch ihr Martyrium erneut durchleben.
In manchen Fällen wird mit einer umfassenden therapeutischen Betreuung der Betroffenen erst nach Abschluss der Vernehmung begonnen. Wenn sich der Vernehmungsprozess zeitlich hinzieht oder aus welchen Gründen auch immer wiederholt werden muss, versagen wir den Opfern die dringend benötigte Hilfe zur Aufarbeitung des Geschehens.
Hierbei würde ich gerne mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, die Leiterin der Beratungsstelle Zartbitter, Ursula Enders, zitieren. Sie verglich ein Herauszögern der therapeutischen Betreuung mit der Situation, ein Kind mit inneren Blutungen nach einem Unfall auf der Autobahn liegen zu lassen. Eine ungeheure Vorstellung.
Nur wenn schnellstmöglich Hilfe sichergestellt werden kann, besteht eine realistische Chance, die Auswirkungen von Vernachlässigung und Gewalt auf das Leben der betroffenen Kinder zu reduzieren und ihnen später ein weitgehend normales Leben zu ermöglichen. Auch das ist unser gemeinsames Ziel.
Die Kinderschutzkommission hat zur Aufgabe, Perspektiven für die Weiterentwicklung des Kinderschutzes aufzuzeigen und die Kinderrechte in NordrheinWestfalen durchzusetzen. Darüber hinaus wird sie konkrete Vorschläge für den Schutz und für die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen erarbeiten. Damit ist die Kinderschutzkommission ein wichtiger Baustein, um den Kinder- und Jugendschutz in Nordrhein-Westfalen zu verbessern.
Neben der Arbeit des PUA zum Kindesmissbrauch und der Interministeriellen Arbeitsgruppe auf Regierungsebene sorgen wir künftig für eine dringend notwendige verstärkte Aufmerksamkeit für die wichtigen Belange des Kinder- und Jugendschutzes in Politik und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen. Wir müssen und werden aus den aktuellen Vorfällen die richtigen Lehren ziehen.
Ich wiederhole es gerne: Ich bin dankbar, dass wir dies heute fraktionsübergreifend beschließen werden. Es gilt, keine Zeit mehr zu verlieren. Das sind wir unseren Kindern schuldig. – Vielen Dank.