Protokoll der Sitzung vom 29.05.2020

Katastrophenschutz haben. Darauf dürfen wir auch ein bisschen stolz sein, finde ich.

Das Besondere am Katastrophenschutz ist ja, dass die Vorbereitung auf mögliche Katastrophen sehr ungewöhnlich ist. Man muss sich anhand von möglichen Szenarien, von Modellen und Annahmen darauf vorbereiten und hofft natürlich immer, dass diese möglichen Szenarien niemals eintreten werden.

In den vergangenen Jahren sind verschiedene Katastrophenszenarien durchgespielt worden. Da stellt sich natürlich schon die Frage: Hätten wir auf die aktuelle Pandemie besser vorbereitet sein können?

Diese bereits vorhandenen Berichte und Analysen sollten wir aus unserer Sicht, aus grüner Sicht noch einmal auf Verbesserungsbedarfe für die Katastrophenvorsorge hin überprüfen. Deshalb fordern wir in unserem Antrag die Landesregierung auf, eine Kommission „Katastrophenvorsorge NRW“ einzusetzen – mit dem Ziel, sich bestmöglich auf solche Katastrophen vorzubereiten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch daran, dass wir vor fünf Jahren, im Jahr 2015, mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen das alte FSHG novelliert und den Katastrophenschutz mit dem BHKG wieder gesetzlich gestärkt haben. Diese Novellierung ist jetzt fünf Jahre her. Aus meiner Sicht haben sich in der aktuellen Coronapandemie mehrere Verbesserungsbedarfe ergeben.

Erster Punkt: der Krisenstab. Wir halten im Innenministerium ja einen Krisenstab mit Personal und allem Drum und Dran vor. Obwohl wir uns derzeit in einer Krise befinden – wir haben die Pandemie von landesweiter Bedeutung ausgerufen und die Schuldenbremse ausgesetzt –, ist der Krisenstab nicht aktiviert. Ich will nicht hoffen, dass das an internen Kompetenzstreitigkeiten liegt. Für die Zukunft brauchen wir meines Erachtens klare Regeln – nicht nur auf Erlassebene, sondern auch im Gesetz –, wann wer diesen Krisenstab aktiviert.

Zweiter Punkt: der Katastrophenfall. Wir möchten im BHKG die Möglichkeit schaffen, auch auf Landesebene und nicht nur auf Kreisebene und Ebene der kreisfreien Städte den Katastrophenfall ausrufen zu können. Das würde aus unserer Sicht das Krisenmanagement des Landes erleichtern und klare Regeln zum Beispiel für die Kostenerstattung ermöglichen.

Dritter Punkt: die Katastrophenschutzbedarfspläne. Alle hier, die auch kommunale Verantwortung tragen, kennen die Brandschutzbedarfspläne, mit denen anhand von Schutzzielen eine Bedarfsplanung für die Feuerwehren vorgenommen wird. Aus unserer Sicht brauchen wir solche Bedarfspläne auch für den Katastrophenschutz auf Ebene der Kreise und der kreisfreien Städte, um die entsprechende Planung vor Ort vornehmen zu können.

Vierter Punkt: der Rettungsdienst. Wir sind der Meinung, dass der Rettungsdienst als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr anerkannt werden sollte. Sie wissen alle, dass wir bei Feuerwehren und Hilfsorganisationen gewissermaßen ein Zuständigkeitsproblem haben. Zum einen ist das Innenministerium zuständig, wenn es um den Brand- und den Katastrophenschutz geht; zum anderen ist das Gesundheitsministerium für den Rettungsdienst zuständig, der aber vor Ort oft von Feuerwehren und Hilfsorganisationen gefahren wird.

Ich bin mir dessen bewusst, dass wir auch mit einer Anerkennung des Rettungsdienstes als medizinischem Teil der Gefahrenabwehr dieses Zuständigkeitsproblem nicht werden auflösen können. Dennoch bin ich der Meinung, dass wir hier den Rettungsdienst als Teil der Gefahrenabwehr anerkennen sollten.

(Beifall von den GRÜNEN)

Nicht zuletzt möchte ich auch noch einmal auf die Rolle der Bundesebene eingehen. Natürlich ist der Katastrophenschutz Aufgabe der Länder und der Kommunen. Daran wollen auch wir Grüne festhalten. Ich finde, man sieht in NRW, dass das gut funktioniert.

Die aktuelle COVID-19-Pandemie macht aber auch deutlich, dass wir eigentlich einen zentralen Informationsaustausch brauchen, dass es eine zentrale Bewertung von bundesweiten Lagen geben muss und dass auch eine Bereitstellung von Empfehlungen bei einer Lage sinnvoll wäre.

Wir möchten gerne dem BBK, dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, eine Zentralstellenfunktion genau für diesen Austausch geben und aus Nordrhein-Westfalen eine entsprechende Verfassungsänderung anstoßen.

Ich bin wirklich sehr gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. Diesen Antrag betrachte ich ausdrücklich als einen Impuls für eine sachliche und sachorientierte Debatte, die wir hoffentlich fraktionsübergreifend auch so sachlich führen können. Denn es geht darum, den Katastrophenschutz in Nordrhein-Westfalen bestmöglich aufzustellen und für mögliche zukünftige Katastrophen sehr gut vorbereitet zu sein. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Schäffer. – Jetzt spricht Herr Schnelle für die CDUFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Katastrophenschutz in NRW gibt auch mir zunächst

einmal Gelegenheit, stellvertretend für meine Fraktion allen aktiven Helferinnen und Helfern im Katastrophenschutz unseren großen Dank für ihren Einsatz an vielen Orten und in vielen Situationen auszusprechen.

(Beifall von der CDU, der FDP und den GRÜNEN)

Neben vielen örtlichen Unglücksfällen – Hochwasser, andere Wetterereignisse, Bombenentschärfungen, Brände und Ähnliches mehr – waren die Katastrophenschutzverbände im ganzen Land gerade bei den großen Flüchtlingsbewegungen der Jahre 2015 und 2016 und sind nun in der COVID-19-Pandemie in besonderer Weise gefordert. Ohne den Einsatz dieser Verbände im Katastrophenschutz hätten beide Lagen nicht in der uns bekannten Form gemeistert werden können.

Gerade als Abgeordneter aus dem Kreis Heinsberg kann ich die hervorragende Arbeit der Verbände, in diesem Fall des Deutschen Roten Kreuzes, im Rahmen der Coronakrise nur noch einmal hervorheben. Es wurde unter anderem mit einem Abstrichzentrum und einer mobilen Arztpraxis geholfen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, liebe Frau Schäffer, daher können wir als CDU-Fraktion die im Punkt 2 Ihres Antrags aufgeführten Feststellungen nur unterstreichen.

Sie haben es gerade schon gesagt: Wir werden natürlich in sachlicher Diskussion auch mit den anderen Punkten im Antrag umgehen.

Wir werden von vielen Nachbarländern um den Katastrophenschutz in der Bundesrepublik und damit auch hier in NRW beneidet, zum einen wegen seiner Professionalität und zum anderen aber vor allem aufgrund des Ehrenamtes und der Verwurzelung der Katastrophenschutzeinheiten in unseren Regionen und vor Ort.

Wir haben hier im nordrhein-westfälischen Landtag sowohl in der letzten Legislaturperiode – so hat man es mir zumindest berichtet – als auch in dieser Legislaturperiode das Thema „Brand- und Katastrophenschutz“ ohne politische Scheuklappen und im Bemühen um einen gemeinsamen Konsens diskutiert und bearbeitet. Wir haben dies auch immer mit der Einbindung der Fachkompetenz aus den verschiedenen Verbänden der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes gemacht.

Daraus resultiert auch das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, das sogenannte BHKG, welches parteiübergreifend verabschiedet wurde und sicherlich als vorbildlich im Bundesgebiet gelten kann.

Vorwegnehmen möchte ich, dass wir der Überweisung des Antrags an die Ausschüsse natürlich zustimmen werden und dort die Forderungen ausführlich diskutieren werden, auch hier sicherlich in einer

entsprechenden Anhörung wieder unter Beteiligung der Katastrophenschutzverbände.

Jedoch möchte ich auch noch einige Punkte anmerken, die wir etwas anders sehen als die antragstellende Fraktion.

Einige Aspekte Ihres Antrags sind aus unserer Sicht im aktuellen BHKG bereits geregelt.

Die Kreise sind bereits nach § 4 Abs. 3 dazu verpflichtet, Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen – sprich: Katastrophenschutzpläne – vorzulegen.

Bei der Verabschiedung des BHKG hat man sich damals bewusst für diese Regelung entschieden, da ein Katastrophenschutzbedarfsplan die einzelnen Kreise oder kreisfreien Städte wohl auch überfordern würde. Hier haben wir ja anders als im Brandschutz nicht ein eindeutiges Schutzziel vorliegen, sondern es mit unterschiedlichsten Gefahrenlagen zu tun, die im Katastrophenschutz zu bearbeiten sind. Gerade das würde einen solchen Bedarfsplan sicherlich auch schwer darstellbar machen.

Auch die Verankerung des Rettungsdienstes als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr ist in § 24 Abs. 2 des BHKG geregelt. Hier ist die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen festgelegt, wonach die Aufgabenträger, also die Gemeinden, Kreise und kreisfreien Städte, mit den im Gesundheitswesen tätigen Rettungsdiensten, den Krankenhäusern und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst zusammenarbeiten. In die Katastrophenschutzplanung sind diese Personen und Stellen einzubeziehen, soweit erforderlich – so im Gesetz festgestellt.

Richtig ist allerdings, dass in der derzeitigen Diskussion um die Reform der Notfallversorgung auf Bundesebene darauf geachtet werden muss, dass der Rettungsdienst als medizinischer Teil der Gefahrenabwehr erhalten bleibt.

Sie haben in Ihrem Antrag auch dargelegt, dass das Land ein landesweites Konzept für den Katastrophenschutz vorlegen und fortschreiben soll. Die CDU hat seinerzeit schon versucht, dies in das damalige BHKG hineinzuschreiben. Das haben Sie jetzt noch einmal aufgegriffen. Dem stehen wir auch positiv gegenüber – wobei man berücksichtigen muss, dass auch hier schon einiges in den derzeitigen Planungen und Konzepten auf Landesebene geschieht.

Zum Schluss noch eine Anmerkung: Ich denke, dass die derzeitige Pandemielage keine richtige Katastrophenschutzlage im eigentlichen Sinne ist. Trotzdem kann man daraus Erkenntnisse ziehen. Wir hätten uns das an einer etwas späteren Stelle gewünscht, weil die Lage ja noch aktuell ist. Das soll uns aber nicht daran hindern, diesen Antrag jetzt schon zu diskutieren.

Auch ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Ich wünsche ein frohes Pfingstwochenende.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Danke schön, Herr Schnelle. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Weng das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle gemeinsam, Bund, Land, Gemeinden und alle Beteiligten unserer Schutzinfrastruktur, bewältigen seit fast drei Monaten eine Krise in einer vorher nicht gekannten Dimension.

Feststellen können wir bereits, dass unsere föderale Struktur deutliche Stärken gegenüber dem Krisenmanagement zum Beispiel in Frankreich beweist.

Was die Krise aber sofort gezeigt hat, war die mangelhafte Vorbereitung, die eben nicht auf die Lehren vergangener Krisen – Vogel- und Schweinegrippe und besonders SARS – gestützt war.

Wir konnten nicht sofort auf konkrete Daten und Übersichten über die notwendigen Ressourcen zugreifen.

Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens zeigte zeitnah lange vorher ausgelöste Defizite sowie gleichermaßen das ausgedünnte Personal bei den Bezirksregierungen, in den Verwaltungen und ganz besonders in den Gesundheitsämtern auf.

Die fehlenden Materialien beschäftigen auf Tage und Wochen alle Krisenstäbe und Logistiker. Gott sei Dank ist die Wirtschaft eingesprungen. Selbst die Gesundheitsminister sind stark darin involviert.

Selbst heute verfügen unsere Seniorenheime – das haben wir rauf und runter besprochen – immer noch nicht über ausreichend Materialien, um unsere oft einsamen Alten mit ihren Angehörigen risikoarm zusammenbringen zu können.

Jede, jeder von uns, ob im Homeoffice oder hier, ist mit jedem einzelnen Aspekt der Coronakrise beschäftigt.

Mit gleichem Einsatz, aber ehrenamtlich, gewährleistet unsere Schutzinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Unterstützung für alle staatlichen Institutionen, dass unser Zusammenleben so risikoarm wie möglich funktioniert. Dafür kann man nur allen immer wieder Danke schön sagen.

(Beifall von der SPD – Zurufe von Sven Wolf [SPD] und Verena Schäffer [GRÜNE])