Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

Dazu brauchen wir auch keinen Entschließungsantrag der AfD. Das leben wir seit drei Jahren auch in ganz praktischen Dingen. Deshalb werden wir den Entschließungsantrag natürlich ablehnen.

Wir brauchen insbesondere auch keinen Gesetzentwurf, der ein Misstrauensvotum gegenüber unseren gut und hart arbeitenden Polizistinnen und Polizisten darstellt,

(Zuruf: Genau!)

den wir demzufolge auch ablehnen werden. Den Gesetzentwurf mit den dazugehörigen Änderungsanträgen werden wir aber auch aus anderen Gründen ablehnen.

Erstens. Wir haben einen Polizeibeauftragten als Ansprechpartner für unsere Polizistinnen und Polizisten. Genau das hat Nordrhein-Westfalen gefehlt, aber nicht eine zusätzliche, überflüssige Kontrollinstanz, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall von der CDU)

Zweitens. Eine Vergleichbarkeit zwischen NordrheinWestfalen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz, wie sie die Grünen gerne herstellen, ist bereits aufgrund der unterschiedlichen Strukturen schon gar nicht möglich. Insofern trägt dieses Argument nach unserer Überzeugung nicht.

Drittens. Es gibt eine Unklarheit darüber, wie die Einordnung zwischen Parlament, Gerichten und Beschwerdemanagement überhaupt stattfinden soll und wo der Unterschied insbesondere zum Petitionsausschuss ist, an den sich jede Bürgerin und jeder Bürger bereits schon heute wenden kann.

Viertens. Die Sinnhaftigkeit dieser zusätzlichen Kontrollinstanz erschließt sich uns nicht. Auch Professor Thiel hat dargestellt, dass er weder eine Notwendigkeit noch eine Sinnhaftigkeit für diese Kontrollinstanz sieht. Im Übrigen ist es genau das Gleiche wie damals bei der Kennzeichnungspflicht, die Rot-Grün eingeführt hat und die wir wieder abgeschafft haben. Auch dafür gab es keine objektive Notwendigkeit.

Aktuell haben wir in Nordrhein-Westfalen etwas mehr als 4,5 Millionen Einsätze der nordrhein-westfälischen Polizei, und das Beschwerdemanagement ist sehr eindeutig. Wir haben über 99 % unbeanstandete Einsätze.

(Beifall von der CDU)

Das dokumentiert, dass unsere Polizistinnen und Polizisten in fast allen Fällen professionell, bürger

orientiert und vor allen Dingen auch rechtsstaatlich arbeiten.

Darüber hinaus ist auch bei der Anhörung herausgekommen, dass es verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Frau Kollegin Schäffer, du hast uns vorgeworfen, dass wir Gesetze nicht lesen würden. Es ist nur doof, wenn wir sie tatsächlich lesen, und zwar auch detailliert. § 12 Abs. 1 Nr. 2: Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. § 17 Abs. 2 Satz 1: Nach unserer Überzeugung ebenfalls ein Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Daran ändert auch der Änderungsantrag mit dem Nachschub, der eingeführt werden soll, nichts. Er beseitigt diese Bedenken in keiner Art und Weise.

Dann kommt noch eine Ergänzung in § 10 Abs. 4 hinzu, die den Gesetzentwurf ebenfalls nicht besser macht, denn dadurch werden zusätzliche verfassungsrechtliche Bedenken hervorgerufen, wenn es nämlich darum geht, dass auf die Daten der polizeilichen Verarbeitungssysteme von der Polizeibeauftragten oder von dem Polizeibeauftragten zugegriffen werden darf.

Es gibt also gleich an drei Stellen verfassungsrechtliche Bedenken, die diesen Gesetzentwurf mehr als fragwürdig machen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bleiben dabei: Auch wenn es Einzelfälle gibt, die vielleicht problematisch sind oder nicht rechtsstaatlich sind oder die man aufarbeiten muss, leistet unsere nordrheinwestfälische Polizei insgesamt eine hervorragende Arbeit. Objektiv gibt es keine Notwendigkeit für ein derartiges Misstrauen und einen derartigen Gesetzentwurf, sodass wir ihn demzufolge ablehnen werden.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Lassen Sie mich mit einem Zitat schließen.

„Unsere Polizei macht hervorragende Arbeit. Sie genießt zu Recht hohes Ansehen. Polizistinnen und Polizisten stehen unter einem hohen psychischen Druck. Sie stehen für unser Rechtssystem und unsere Werte ein. Sie stehen für die Bürger und auch sich ein. Unter einen Generalverdacht gestellt zu werden, kommt unserer Polizei nicht zu.

Den Antrag lehnen wir ab.“

Derjenige, dem dieses Zitat zugesprochen werden kann, ist der Kollege Bialas; es stammt vom 24. Juni 2015. Die SPD hat den damaligen Antrag der Piraten abgelehnt und möchte dem heutigen Antrag aber offensichtlich zustimmen. Ich bin gespannt, wie Sie das begründen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank Herr Dr. Katzidis. – Für die SPD-Fraktion spricht Herr Kollege Ganzke.

(Zuruf)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geschätzter Herr Kollege Christos Katzidis, ich hatte gehofft, dass du zu dem Tagesordnungspunkt sprichst. Es geht hier um einen vorgelegten Gesetzentwurf über die Einrichtung einer oder eines unabhängigen Beauftragten für die nordrhein-westfälische Polizei. Was ich leider gehört habe, Kollege Katzidis, war das, was du auch im Innenausschuss gesagt hast, und das ging über ein paar Pamphletsprüche nicht hinaus.

Ich will einmal mit dem Satz beginnen, der leicht abgewandelt zu dem ist, den du gerade hier gesagt hast: Alle hier im Hause – davon gehe ich aus – stehen hinter der Arbeit der Polizei in Nordrhein-Westfalen, die in überwältigender Art und Weise ein tollen Job macht. Das ist richtig, Kollege Dr. Katzidis.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Aber wenn du in diesem Gesetzentwurf ein Misstrauen gegenüber der Polizei siehst, dann sage ich genau das, was ich im Innenausschuss gesagt habe: Dann musst du deinen Minister des Innern tagtäglich 75 Mal zum Rücktritt auffordern, weil er Extremismusbeauftragte in seinen Polizeibehörden eingerichtet hat.

(Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Wenn deine Argumentation richtig ist, dann ist das genauso ein Misstrauen des Ministers gegen seine Kolleginnen und Kollegen.

Das habe ich aber nie behauptet, und das macht der Innenminister auch nicht. Aber das zeigt, wie falsch die Argumentation ist, es gehe hier um Misstrauen gegenüber der nordrhein-westfälischen Polizei. Das sagt in diesem Bereich kein Mensch.

Wir als SPD-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf mit gutem Gewissen zustimmen können.

Wieso ist Schleswig-Holstein nicht mit NordrheinWestfalen vergleichbar? Dieses Argument verstehe ich nicht. Ich könnte dir 100 Gründe sagen, warum diese beiden Bundesländer nicht vergleichbar sind. Es sind aber beides Bundesländer, und das Bundesland Schleswig-Holstein unter CDU-Regierung hat einen unabhängigen Polizeibeauftragten.

Die zuständige Person war bei uns im Innenausschuss, und ich hatte nicht den Eindruck, dass ein latentes Misstrauen gegenüber der Polizei in Schleswig-Holstein besteht. Vor dem Hintergrund ist auch

diese Argumentation falsch. Damit konnte man nicht überzeugen.

Ich möchte aber noch auf den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD eingehen. In den Fraktionen wägen wir immer ab, ob wir auf das eingehen, was die AfD uns hier vorlegt, oder ob man es einfach lässt. Ich gehe darauf ein.

In dem Entschließungsantrag lese ich Folgendes:

„Wenn Grüne und Sozialdemokraten die Arbeit und das Ansehen der deutschen Polizei untergraben und sich gleichzeitig öffentlich zur linksextremen ,Antifa‘ bekennen, die maßgeblich für die Gewalt gegen unsere Polizei verantwortlich ist, wirft das Fragen nach ihrer Loyalität zu unserem freiheitlichen Rechtsstaat und gegenüber unserer Verfassung auf.“

Dazu will ich Ihnen, Kollege Wagner, sagen: Eine Partei der Höckes, eine Partei der Kalbitze, eine Partei der Brandners und der Röckemänner wagt es zu fragen, ob die Sozialdemokratie hier in diesem Land auf den Grundfesten der Demokratie steht?

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

Ich will Ihnen Folgendes sagen und mit einem Zitat begegnen. Das Zitat – mit Erlaubnis der Frau Präsidentin – wurde am 23.04.1933 gesprochen:

„Wir Sozialdemokraten stehen zu den Grundsätzen des Rechtsstaates, der Gleichberechtigung und des sozialen Rechts […]. Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit, der Gerechtigkeit, der Freiheit […].“

Das sagte Otto Wels in seiner legendären Rede, als keine Partei in Deutschland mehr gewagt hat, überhaupt an den Rechtsstaat zu denken, und der diesen Rechtsstaat verteidigt hat. Ich kann Ihnen hier in der Öffentlichkeit nur sagen: Die Sozialdemokratie steht weiterhin auf diesem Grundsatz. Deshalb ist eine Unverschämtheit, solche Sachen hier zu Papier zu bringen, Kollege Wagner.

(Beifall von der SPD – Zuruf von Markus Wag- ner [AfD])

Das ist die Meinung der deutschen Sozialdemokratie und auch der Sozialdemokratie hier in NordrheinWestfalen. Ich möchte da noch einen draufsetzen: Es gibt Kolleginnen und Kollegen von uns, die Angst haben müssen, in ihre Wahlbüros zu gehen. Da ist Kollege Lindh aus Wuppertal, der sehen musste, dass auf sein Wahlkreisbüro Anschläge verübt wurden, es gibt einen Kollegen aus dem Bundestag auf dessen Wahlkreisbüro sogar geschossen worden ist.

Vor diesem Hintergrund zu sagen, dass Sozialdemokraten nicht wissen, was mit Bürger- oder Freiheits

rechten geschieht, finde ich eine Unverschämtheit. Es war uns wichtig, darauf einzugehen. Wir werden dem Gesetzentwurf der Grünen zustimmen und werden Ihren Antrag in Bausch und Bogen ablehnen. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Lürbke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hätte eigentlich erwartet, liebe Grüne, dass Sie den Gesetzentwurf angesichts der aktuellen Entwicklung vielleicht sogar zurückziehen. Der Gesetzentwurf ist von einem ziemlichen Misstrauen in unsere Polizei geprägt.