Denn Sie müssten doch wissen – wir haben da mehrmals nachgefragt –, dass genau dieser Zuweisungsstopp teilweise rechtlich höchst problematisch war und Menschen sich sogar aus den Unterkünften rausgeklagt haben und rausklagen konnten. Das ist wirklich kein Grund, sich hier selber für eine Tat zu feiern.
Wenn man tatsächlich den Kommunen zur Seite stehen will, dann – darauf haben wir immer wieder hingewiesen – ist es ganz dringend notwendig, die FlüAG-Pauschale endlich anzupassen. Dafür haben wir die Landesregierung bereits seit Februar 2019 immer wieder mit unseren Anträgen, Anfragen und nicht zuletzt auch mit unserem Haushaltsänderungsantrag aufgefordert, die Kommunen bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten endlich so auskömmlich zu finanzieren, wie es notwendig ist.
Das heißt, die Anhebung der FlüAG-Pauschale und die Übernahme der Kosten für Geduldete auch über drei Monate hinaus sind schon längst überfällig.
Bereits vor inzwischen knapp zwei Jahren ist gutachterlich festgestellt worden, dass die Kostenerstattung des Landes an die Kommunen für die Versorgung und Unterbringung von Geflüchteten völlig unzureichend ist. Fast wöchentlich und aktuell jetzt auch im Mai – darauf haben die Kollegen von der SPD zu Recht noch einmal hingewiesen – schlagen die Kommunen Alarm. Sie fühlen sich bei ihrer Aufgabe der Unterbringung und Integration von neu Zugewanderten vom Land im Stich gelassen. Diese Kommunen verweisen eben nicht auf diese Gespräche, auf die von Landesseite immer wieder hingewiesen wird.
In meiner Heimatstadt Köln werden nur knapp 30 % der Gesamtkosten durch das Land abgedeckt. Für Solingen, eine Stadt mit 160.000 Einwohnerinnen bedeutet dies Kosten in Höhe von 6 Millionen Euro und für Essen sogar Kosten in Höhe von 27 Millionen Euro, die die Städte gänzlich aus ihren eigenen Haushalten aufbringen müssen. Das ist nicht haltbar, Herr Minister Stamp, und das wissen Sie sehr genau.
In einem schriftlichen Bericht vom Juli 2018 wiesen Sie darauf hin, dass speziell im Hinblick auf Geduldete eine finanzielle Entlastung der Kommunen dringend notwendig sei. Zu Recht stellten Sie damals
auch fest, dass in bestimmte Herkunftsländer generell nicht rückgeführt werden kann, zum Beispiel wegen der Lage im Heimatland oder wegen fehlender Kooperationsbereitschaft der Heimatländer, und somit ein großer Teil der geduldeten Menschen langfristig bzw. dauerhaft hierbleiben und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen würde. Deshalb finde ich jetzt gerade die Hinweise der Kollegen Lenzen und Blondin, die Abschiebungen noch einmal besprechen zu müssen, vor dem Hintergrund, dass Sie das damals richtig eingeschätzt haben, völlig unhaltbar.
Wenn wir uns nun die Zahlen der Quartalsberichte im Asylsystem anschauen, dann sehen wir, dass die Anzahl der Menschen, die aus berechtigten Gründen, wie Sie das damals dargestellt haben, nicht zurückzuführen sind, stetig wächst. Aktuell sind es über 60.000 Menschen. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, dass die Kommunen bei der Bewältigung der finanziellen Herausforderungen unterstützt werden, gerade auch mit Blick auf die zusätzlichen Kosten, die mit der Coronakrise auf unsere Kommunen zukommen.
Ich finde, NRW muss mit gutem Beispiel jetzt vorangehen und zeigen, dass sich eine engagierte Integrationsarbeit vor Ort auszahlt, denn nur so schaffen wir die Grundlage eines friedlichen gemeinsamen Miteinanders, anstatt den Wettbewerb um mangelnde Ressourcen zu verschärfen und denen, die Hass und Hetze verbreiten, in die Hände zu spielen.
Sie haben uns, Herr Minister Stamp, und den Kommunen vor genau zwei Jahren – das war im Juli 2018 – versprochen, die Höhe der FlüAG-Pauschale zu überarbeiten und den tatsächlichen Bedarfen anzupassen. Lösen Sie jetzt doch endlich Ihr Versprechen ein! Wir wollen es nicht länger hinnehmen, dass Sie uns mit dem Hinweis, Sie seien in Gesprächen mit den Kommunen, weiter hinhalten.
Ich frage mich tatsächlich, was es hier eigentlich noch zu besprechen gibt. Das Gutachten ist da, die Fakten liegen auf dem Tisch, und das Land hat übrigens aktuell seit dem Jahr 2016 die niedrigsten Ausgaben für Geflüchtete. 2016 beliefen sich diese noch auf 3,6 Milliarden Euro – dies als Hinweis, da Sie ja immer sagen, unter Rot-Grün sei ja nichts gemacht worden und Sie ja alles besser machen und die Kommunen viel mehr unterstützen würden. 2016 beliefen sich die Ausgaben auf 3,6 Milliarden Euro.
2019 waren es nur noch 944 Millionen Euro. Also, handeln Sie endlich! Und zur Erinnerung: Sehr viel Regierungszeit bleibt Ihnen nicht mehr übrig. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach zwei FlüAG-Anträgen der Grünen in den Jahren 2018 und 2019 heute also der dritte Antrag, diesmal von der SPD. Im Grunde hätten Sie sich doch die Arbeit sparen und einfach einen alten Antrag aus der Mottenkiste nehmen können; das hätte es auch getan.
Ich hätte einfach meine alten beiden Reden auffrischen können, aber ich will lieber das Wirken der SPD noch einmal tiefer beleuchten. In einem aktuellen Positionspapier der SPD auf Bundesebene fordern Sie eine sogenannte solidarische Verteilung innerhalb Europas. EU-Länder, die nicht mitspielen, sollen zahlen. Auch das klingt nach Mottenkiste und wird nicht funktionieren, wie bisher.
Aufnahmewillige Kommunen sollen finanziell mit EUGeldern unterstützt werden, also vorwiegend natürlich mit Geld aus Deutschland. In einem MatchingVerfahren sollen Asylsuchende und aufnahmewillige Städte zusammengebracht werden. Bestehendes Recht soll zugunsten der sogenannten Sicheren Häfen ausgehebelt werden. Sichere Häfen sind in NRW häufig SPD-geführte Städte, aber auch die CDUBürgermeister machen kräftig mit: Arnsberg – Bürgermeister der SPD, Bad Lippspringe – Bürgermeister parteilos, Bielefeld – SPD, Blomberg – SPD, Bochum – SPD, Bonn – CDU, Brilon – SPD, Datteln – SPD, Detmold – SPD,
Gütersloh – CDU, Hagen – parteiloser Bürgermeister, Halle/Westfalen – SPD, Haltern – CDU, Hamm – CDU, Herten – Bürgermeister der TOP-Partei, Kempen – CDU, Kevelaer – SPD, Köln – parteilos mit Hilfe der CDU, Krefeld – SPD, Leverkusen – SPD, Lippstadt – CDU, Meschede – CDU, Minden – sicherer Hafen, SPD-Bürgermeister, Münster – CDU, Oelde – ein Bürgermeister der Freien Wählergemeinschaft, Olsberg – CDU, Recklinghausen – CDU, Rheine – parteilos, Siegen – CDU, Soest – CDU, Solingen – SPD, Unna – SPD, Viersen – SPD, Waltrop – CDU, Wetter – SPD.
mit Parallelgesellschaften und Gegengesellschaften, mit kriminellen Clans, können die Bürgermeister offensichtlich nicht genug bekommen. Über eine ominöse „Seebrücke“ wollen Sie die Anzahl der zu betreuenden Personen weiter erhöhen. Für dieses Vorhaben völlig an den Interessen der Bürger vorbei fordern Sie Geld aus einer Integrationspauschale des Bundes, die es so eigentlich gar nicht mehr gibt.
Wen diese Sicheren Häfen aufnehmen, interessiert hier keinen. Dass ein großer Teil davon in Duldungen enden wird, interessiert Sie erst wieder, wenn es um die Finanzierung der Duldungen geht.
Was ich von der SPD noch nie vernommen habe, sind Sparvorschläge zum Beispiel bei unsinnigen Integrationsmaßnahmen der Kommunen. Aber wo würden wir schon hinkommen, wenn es dann auf einmal keine Zumba- und Trommelkurse mehr für Flüchtlinge geben würde!
Statt immer mehr Integration und immer mehr „Spurwechsel“ sollten wir in der aktuellen Lage eher dringend zur Sparsamkeit aufrufen. Auch die Ausgaben des Integrationsministeriums gehören bei den nächsten Haushaltsberatungen auf den Prüfstand. Ich sage Ihnen heute gerne erneut, wie wir sparen können: Grenzen sichern, Abschiebehindernisse beseitigen, Anzahl der ausreisepflichtigen Personen reduzieren, die Liste der sicheren Herkunftsländer erweitern, meine Damen und Herren, die freiwillige Rückkehr stärker fördern und Druck ausüben auf Länder, die ihre Landsleute nicht zurücknehmen wollen.
Im Aufenthaltsgesetz ist die Rede von Steuerung, Begrenzung und den Interessen Deutschlands. Was daher keinesfalls verändert werden darf, ist die zeitliche Begrenzung der Finanzierung von Geduldeten insbesondere in Fällen, in denen eine Duldung gar nicht zwingend ist.
Welches Interesse an der Durchsetzung der Ausreisepflicht sollte eine Kommune noch haben, wenn jegliche finanzielle Verantwortung entfällt? Deshalb fordert die AfD, dass die Abschiebung …
… vollständig in den Verantwortungsbereich des Landes übertragen wird. Dann können wir uns auch über die FlüAG-Pauschale unterhalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Walger-Demolsky. – Für die Landesregierung hat jetzt Herr Minister Dr. Stamp das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist schon mehrfach betont worden, dass wir seit Längerem Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Neugestaltung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes führen. Ich habe damals darauf hingewiesen, um auf Ihren Einwand einzugehen, was die Zahl der Geduldeten angeht, dass wir auch mit unserem Duldungserlass dazu beitragen können, diese Anzahl zu reduzieren. Wir haben die Zentralen Ausländerbehörden gestärkt und damit die Effizienz bei den Rückführungen erhöht, was von den Kommunen bei vielen Einzelgesprächen übrigens auch goutiert worden ist.
Darüber hinaus geht es darum, das Flüchtlingsaufnahmegesetz dauerhaft so anzulegen, dass es trägt. Dazu liegt uns das Lenk-Gutachten vor. Ich habe Anfang des Jahres, im Februar, mit den kommunalen Spitzenverbänden hinsichtlich der Regelsätze des FlüAG weitgehend Einvernehmen erzielen können; diesbezüglich hat es auch unter den kommunalen Spitzenverbänden umfangreiche Diskussionen geben. Das haben wir auflösen können.
Nun ging es noch um die Frage, wie wir mit den Geduldeten umgehen. Das ist eigentlich die Frage, die auch die Kommunen wirklich interessiert. Hier wird immer wie eine Monstranz vor sich hergetragen, dass das Lenk-Gutachten schon so lange vorliege. Beim Lenk-Gutachten ging es in erster Linie aber nicht um die Geduldeten, sondern um die FlüAG-Regelsätze und die unterschiedlichen Kosten in den Kommunen.