Protokoll der Sitzung vom 24.06.2020

(Beifall von der AfD)

Nach Herrn Tritschtler spricht für die Landesregierung Herr Minister Dr. Stamp.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Verantwortung für Homophobie in Deutschland Einwanderern zuzuweisen, das ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, wenn wir uns die Geschichte des § 175 angucken. Ich schäme mich dafür.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Aber kommen wir zu den positiven Dingen. Ich habe mich gefreut, beim letzten CSD aktiv die große Gruppe der queeren Flüchtlinge zu erleben, die dort gemeinsam Position gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bezogen haben, genauso wie das hier vier demokratische Fraktionen im Hause tun. Ich denke, das ist erst mal ein grundsätzlich positiver Aspekt, meine Damen und Herren.

(Beifall von der CDU, der SPD, der FDP und den GRÜNEN)

Die vier Fraktionen bekennen sich zu den vielfältigen Lebenswirklichkeiten als Bereicherung für unser Land und halten die CSDs als aktive Beiträge für mehr Sichtbarkeit von LSBTIQ für wichtig. Damit wird das Thema LSBTIQ in zwei Anträgen wertschätzend und sichtbar auf das parlamentarische Schild ge

hoben. Darüber freue ich mich sehr; denn dies bestätigt auch unseren Kurs als Landesregierung in diesem Politikfeld. Ausgrenzung und Diskriminierung haben in Nordrhein-Westfalen keinen Platz. Wie kein anderes Bundesland steht es für Vielfalt und Freiheit der Lebensformen. Deshalb fördern wir mehr LSBTIQ-Strukturen im Land als jemals zuvor. Die Haushaltsmittel haben wir auf Rekordniveau angehoben.

Selbstverständlich unterstützen wir das queere Leben und unsere starke LSBTIQ-Infrastruktur in und außerhalb von Zeiten der Coronapandemie ohne Abstriche. Mein Haus hat die LSBTIQ-Selbsthilfe in der Krise von Anfang an begleitet und beraten. Bereits mit Erlass vom 22. März 2020, also ganz zu Beginn der Pandemie, haben wir sichergestellt und darüber informiert, dass geförderte Träger in dieser Ausnahmesituation Rechtssicherheit haben. Das ist auch etwas, was in der Community anerkannt worden ist und worüber ich mich sehr gefreut habe.

Zur Stärkung der Sichtbarkeit und Wertschätzung von LSBTIQ in Coronazeiten und in der enorm eingeschränkten CSD-Saison hat mein Haus diese CSD-Saison längst aktiv eingeläutet. „Happy Pride Month“ heißt unser Slogan, unter dem wir vier Wochen lang auf unseren Social-Media-Kanälen rund um die Themenwelt LSBTIQ informieren.

Meine Damen und Herren, weil es hier mehrfach angesprochen worden ist: Auch die Regenbogenfahne spielt selbstverständlich eine prominente Rolle. Das ist Ihnen möglicherweise entgangen, Frau Kollegin – ich habe es eben bei Twitter noch einmal geteilt, damit Sie es noch einmal nachvollziehen können –: Am 17. Mai, dem internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transfeindlichkeit, IDAHOBIT, hat mein Ministerium bereits diese Fahne gehisst gehabt. Wir haben es auch als Video ins Netz gestellt. Genauso werden wir das anlässlich der CSD-Fahrraddemo am 28. Juni hier in unserer Landeshauptstadt tun. Wir werden es zu vergleichbaren Anlässen auch weiterhin tun, weil wir uns nämlich gerne und von Herzen dazu bekennen.

(Beifall von der FDP und den GRÜNEN)

Sie sehen, wir alle hier ziehen inhaltlich an einem Strang. Schließlich liegen die beiden Anträge inhaltlich eng beieinander. Es gibt einen Punkt in dem Antrag von SPD und Grünen, den wir so nicht unterstützen, weil Sie durch die Hintertür einen komplett neuen Förderbereich einführen möchten, und zwar eine dauerhafte Sockelförderung für die CSDs über die COVID-19-Pandemie hinaus. Dazu muss ich Ihnen sagen, dass wir hier keine Luftschlösser bauen können. Sie haben das als rot-grüne Landesregierung auch nicht getan. Sie wissen, dass wir hier Projektförderung machen und dass die Zuwendungen jährliche Projekte sind. Hiermit sind wir ja auch gut gefahren.

Ich denke, wir sollten uns an dieser Stelle nicht auseinanderdividieren, sondern weiterhin das gemeinsame Ziel im Blick haben, einen engen Schulterschluss zu vollziehen und gemeinsam für die Rechte von LSBTIQ einzustehen.

Dazu gehört auch, dass wir als Parlament – das kann man jetzt auch noch mal mit einem gemeinsamen Applaus tun – ein sichtbares Dankeschön an all diejenigen richten, die mit großem ehrenamtlichen Engagement auch in schwierigen Zeiten das Leben der Community, die Hilfs- und Beratungsangebote aufrechterhalten haben. All diesen sind wir, die als Demokraten hier unterwegs sind, sehr dankbar. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Mit dem Redebeitrag des Ministers sind wir am Ende der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 11 angelangt.

Ich komme zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/9800 ab. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer also dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die beiden antragstellenden Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP und AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag Drucksache 17/9800 mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt.

Wir stimmen zweitens über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 17/9823 ab. Auch dazu wird eine direkte Abstimmung durchgeführt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dann ist mit dem festgestellten Abstimmungsergebnis der Antrag Drucksache 17/9823 von CDU und FDP angenommen.

Wir sind am Ende von Tagesordnungspunkt 11.

Ich rufe auf:

12 Gesetz zur Änderung des Landeswahlgeset

zes des Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Drucksache 17/9801

erste Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Herr Kollege Strotebeck hat für die antragstellende Fraktion als erster Redner das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Je mehr Abgeordnete, desto besser die Regierungskontrolle, desto intensiver die Wahlkreispflege und desto stärker die Demokratie – diese drei Scheinargumente werden häufig vorgetragen, wenn es darum geht, das Ausufern der Parlamentsgröße mittels einer Wahlgesetzreform zu verhindern.

Der vorliegende Gesetzentwurf fasst mit einer solchen Wahlreform zugegebenermaßen ein für die Parteien heißes Thema an. Der Entwurf betrifft einen Kernbereich der parlamentarischen Demokratie. Es geht um die Frage, wie viele Volksvertreter ein Parlament benötigt.

Zu wenige Abgeordnete würde bedeuten, dass die Bürger in unserem Bundesland möglicherweise nicht ausreichend repräsentiert werden und die Kontrolle der Exekutive durch die Legislative nicht ausreichend sichergestellt ist. Das Ansehen der parlamentarischen Demokratie würde leiden.

Zu viele Abgeordnete bedeuten wiederum Steuergeldverschwendung und ein ineffizientes Arbeiten im Parlament. Auch dadurch würde das Ansehen der Demokratie leiden.

In Nordrhein-Westfalen gönnen wir uns sogar den Luxus, dass es Politiker gibt, welche gleichzeitig Legislative und Exekutive ausüben. Dass Minister gleichzeitig Abgeordnete sein dürfen, schlägt dem elementaren Grundsatz der Trennung von Exekutive und Legislative ins Gesicht, wie Professor von Arnim in Bezug auf die Berliner Senatoren in seinem Buch „Der Griff in die Kasse“ feststellt.

Ich frage mich, wie zum Beispiel unser Verkehrsminister Herr Wüst es überhaupt schafft, Zeit für ein Mandat in einem Vollzeitparlament und einen Ministerposten zu haben. Die Antwort kann nur lauten: gar nicht. Das Abgeordnetenmandat kann nicht im Sinne des Bürgers wahrgenommen werden und ist daher überflüssig.

Für einen funktionierenden Landtag brauchen wir nicht 199 Abgeordnete auf dem Papier stehen zu haben – auch nicht die Sollzahl von 181. Ich bin nah bei der CDU- und FDP-Fraktion, welche in der Vergangenheit eine Sollzahl von 151 gefordert haben.

Ich zitiere den FDP-Vertreter am 25. Januar 2001:

„Der Vorschlag der CDU, das nordrhein-westfälische Parlament auf 151 Abgeordnete zu reduzieren, ist nicht neu. Er entspricht auch unseren bereits in der Vergangenheit erhobenen Forderungen.“

Der Landtag Nordrhein-Westfalen ist aufgebläht. Dieses Parlament schwächt dessen Funktionsfähigkeit und verursacht unnötige Kosten.

Wenn jedes Abgeordnetenmandat wichtig wäre, dann hätten nicht Minister zusätzlich auch noch einen Abgeordnetenplatz. Sie würden ihr Mandat zurückgeben und jemand, der sich ausschließlich dem Mandat widmete, könnte es ausüben.

Übrigens so viel: Wir hatten 2001 sogar mehr Einwohner als heute.

Unser Gesetzentwurf schlägt eine Verkleinerung auf eine Sollzahl von 129 Vertretern vor. Ohne Phantomabgeordnete würden wir vermutlich auch mit 110 oder 120 Abgeordneten hervorragende Arbeit leisten können – insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass seit 2018 jeder Abgeordnete theoretisch zwei Vollzeitmitarbeiter beschäftigen kann, die Arbeitskraft sich also in der Theorie verdoppelt hat.

16 bis 19 Wochen im Jahr sind im Übrigen sitzungsfrei,

(Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Aber nicht ar- beitsfrei!)

und fast ein Drittel der Abgeordneten geht laut einem Zeitungsartikel von 2018 einer beruflichen Tätigkeit nach. Das Parlament verkommt für manchen Abgeordneten wohl zum gut bezahlten Nebenberuf.

Wenn wir in den kommenden Wochen und Monaten nicht den Mut aufbringen können, uns zur nächsten Wahlperiode zu verkleinern, dann werden wir wieder auf ein Riesenparlament mit über 230 Abgeordneten kommen, wie es in der letzten Wahlperiode der Fall war. Das negative öffentliche Echo ist uns dann gewiss.

Eine sinnvolle Verringerung der Mandate führt hingegen zu einer Erhöhung des Ansehens der Demokratie, zugleich aber auch zu einem Verlust von gut bezahlten Posten für alle hier im Parlament vertretenen Parteien. Insbesondere die beiden großen Parteien CDU und SPD hängen gewiss an den vielen Wahlkreisen, weil sie alle Wahlkreise unter sich aufteilen.

Es ist nicht plausibel zu erklären, warum ein Kreis wie Mettmann bei der Landtagswahl in vier Wahlkreise aufgeteilt werden muss, während bei der Bundestagswahl zwei Wahlkreise reichen.

Daher plädiere ich dafür, die Zahl der Wahlkreise in Nordrhein-Westfalen auch für Landtagswahlen auf 64 zu beschränken – zumal die Abgeordneten, die über die Liste gewählt werden, auch die Wahlkreise vertreten.

Wenn zukünftig 64 Mandate über die Wahlkreise und 65 Mandate über die Reservelisten der Parteien vergeben werden, führt das dazu, dass es weniger Überhangmandate und Ausgleichsmandate geben wird als bisher.

Sie, die Vertreter der anderen Parteien, werden den vorliegenden Gesetzentwurf natürlich als populistisch und handwerklich schlecht gemacht ablehnen und ihn als antiparlamentarisch verteufeln. Aber Sie wissen auch, dass ich recht habe.

(Lachen von Henning Höne [FDP])

Sie können nur nicht zugeben, dass unser Entwurf in die richtige Richtung weist, weil es um viel Geld und Macht geht. Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Denkanstoß, um Mandate sinnvoll zu reduzieren. – Vielen Dank.

(Beifall von der AfD)