Herbert Strotebeck
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Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Leider ist die Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage ein zweischneidiges Schwert, denn im zweiten Teil der Anfrage, in dem es um die fiskalischen Lasten der Zuwanderung geht, werden die Antworten doch recht dünn.
Die Landesregierung verweist darauf, dass gut integrierte, aber eigentlich ausreisepflichtige Personen ein Bleiberecht erhalten sollten. Gut integriert ist jemand bei einem Mindesteinkommen in Höhe von 51 % des SGB-II-Satzes zuzüglich der Mietkosten. Erfolgsquote in den ersten sieben Monaten der Regelung in Nordrhein-Westfalen: trotz der geringen Anforderungen bescheidene 400 Personen.
Auf der anderen Seite haben laut dem aktuellen Migrationsbericht der Bundesregierung im vergangenen Jahr rund 58.000 mehr deutsche Staatsbürger Deutsch
land dauerhaft verlassen, als zugezogen sind, davon überdurchschnittlich viele mit Hochschulabschluss.
Viel zu gering ist die Anzahl der Menschen, die sich auf der Basis der blauen Karte der EU in NordrheinWestfalen niederlassen: nur 6.000 Menschen in fünf Jahren. Hier läuft deutlich erkennbar an beiden Enden etwas gewaltig schief.
Der Bevölkerungszuwachs der ausländischen Bevölkerung von 2014 bis 2019 – wir reden von über 600.000 Menschen in Nordrhein-Westfalen – basiert im Wesentlichen auf der Flüchtlingspolitik sowie der EU-Binnenmigration aus Bulgarien und Rumänien.
Wie aktuelle Zahlen aus Dortmund belegen, war das nicht ganz unproblematisch: Nur jeder dritte Erwerbsfähige aus dieser Gruppe ist beschäftigt. Jeder Dritte unter 65 Jahren ist auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen. Welch ein Kontrast zur erfolgreichen Westbalkanregelung.
Erschreckend war der Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Angegebenes Alter in sechs von zehn Fällen: 16 bis 17 Jahre. Feststellung der Minderjährigkeit ausschließlich durch eine qualifizierte Inaugenscheinnahme in neun von zehn Fällen.
Internationale Studien belegen, dass Altersangaben oftmals nicht stimmen und der Steuerzahler somit zu Unrecht mit hohen Kosten von über 5.000 Euro im Monat für jeden Minderjährigen belastet wird.
Der Anteil der Mädchen lag – wir haben es heute bereits schon einmal gehört – bei bescheidenen 10 %. Interesse der Landesregierung an dieser Problematik: nicht vorhanden.
Gibt es Bestrebungen, die Ausgaben für die Zuwanderung zukünftig im Haushalt abgegrenzt darzustellen, fragten wir. – Antwort der Landesregierung: nein. – Natürlich nicht, Transparenz unerwünscht.
Dass dieses Vorgehen Sinn hätte, beweisen die zahlreichen nicht beantworteten Fragen. Teilweise werden die Daten nicht erhoben, teilweise wäre eine nachträgliche Erhebung nur mit großem Aufwand möglich.
Zudem wird im Haushalt grundsätzlich nicht nach Empfängergruppen differenziert. Der Grundsatz der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit erfordert aber eine größtmögliche Genauigkeit.
Bei den wenigen zur Verfügung gestellten Zahlen haben mich insbesondere die Ausgaben für die Rückkehrprogramme des Bundes von durchschnittlich nur 305 Euro pro ausgereister Person verwundert. Warum hat die Landesregierung bei über 74.000 ausreisepflichtigen Personen die Zuschüsse für Rückkehrprojekte eigentlich nicht – wie von uns gefordert – erhöht?
Städte, die momentan besonders laut schreien, sie hätten Platz, sollten dringend auf die Höhe der SGBII- und SGB-III-Leistungen für Menschen im Kontext mit Fluchtmigration schauen. Leistungen bzw. Zahlungsansprüche in den Jahren 2017 bis 2019 insgesamt: ca. 10 Milliarden Euro, davon beispielsweise alleine 740 Millionen Euro in Köln.
Ähnliches gilt für die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ausgaben in Nordrhein-Westfalen 2014 bis 2018: 3,3 Milliarden Euro. Weitere 678 Millionen Euro wurden zwischen 2015 und 2017 für Darlehen zur Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen bereitgestellt.
Leistungen für Bildung und Teilhabe zwischen 2016 und 2019: weitere 34 Millionen Euro. Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zwischen 2014 und 2019: 6,8 Milliarden Euro.
Ich schließe mit der Forderung für deutlich mehr Transparenz. Geben Sie uns bitte die genauen Zahlen. Sagen Sie uns, was uns Ihre Politik der offenen Grenzen kostet. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Wenn August Thyssen und Alfred Krupp heute noch leben würden: Was würden sie über ihr Unternehmen denken? Was würden sie über die deutsche Wirtschaftspolitik denken?
Beiden Herren haben wir wirtschaftlich viel zu verdanken. Die Essener Krupp AG war eines der größten Schwerindustrieunternehmen der Welt. Die Thyssen AG, ursprünglich ein Konglomerat aus Einzelunternehmen, war eine der 30 wichtigsten deutschen Aktiengesellschaften.
Heute ist die thyssenkrupp AG nicht mal mehr im Deutschen Aktienindex vertreten. Heute wird Billigstahl aus Fernost importiert. Heute wird vieles getan, um die deutsche Schwerindustrie im Namen des Klimas auf den Boden zu drücken, während in anderen Ländern Fabriken mit deutschem Geld dampfen.
August Thyssen und Alfred Krupp mussten ihre Unternehmen gegen wirtschaftliche Angriffe aus dem Ausland verteidigen. Heute müssen die Erben von August Thyssen und Alfred Krupp ihr Unternehmen gegen politische Angriffe aus dem Inland verteidigen.
Das Ausland schaut dabei lachend und sicherlich auch peinlich berührt zu.
Die über 160.000 Mitarbeiter von thyssenkrupp haben hingegen derzeit wenig zu lachen. Anstatt deutsche Unternehmen zu fördern und zu schützen, zahlte die Bundesrepublik Deutschland seit 1979 allein 10 Milliarden Euro Entwicklungshilfe an die kommunistische Volksrepublik China.
Unter den zehn größten Empfängerstaaten deutscher Entwicklungshilfe lag die Volksrepublik 2018 auf Platz 4.
Auch die Türkei erhält jährlich Hunderte Millionen Euro an deutscher Entwicklungshilfe. Der 2018 eröffnete Großflughafen Istanbul wurde in nur vier Jahren erbaut und hat bereits jetzt eine Flugkapazität von 90 Millionen Fluggästen.
Beim Blick auf unsere Infrastruktur frage ich mich, warum die Türkei uns keine Entwicklungshilfe überweist; vielleicht könnten wir dann endlich vernünftige Brücken und Flughäfen bauen.
Es gibt neben den Vereinigten Staaten kein Land auf der Welt, welches mehr Geld in alle Welt verschickt als Deutschland. Am meisten Geld aus Deutschland erhält übrigens das Land mit der weltweit größten Anzahl von Muslimen: Indonesien.
Fast 1 Milliarde Euro flossen 2018 in die islamische Republik. Die Arbeitslosenquote ist dort mit knapp 6 % niedriger als in Deutschland – kein Wunder, denn Indonesien ist reich an Rohstoffen und reich an deutscher Entwicklungshilfe.
Allein auf die relativ kleine Insel Bali kommen jährlich 4 Millionen Gäste aus aller Welt, um dort ihren Urlaub zu verbringen. Wer jetzt denkt, bei all dem deutschen Geld, welches nach Indonesien fließt, ist Deutschland der Haupthandelspartner dieses Landes, der irrt.
Haupthandelspartner Indonesiens ist natürlich die Volksrepublik China. Deutschland spielt keine Rolle.
Selbst die sogenannten palästinensischen Gebiete bekamen 2018
180 Millionen Euro deutsches Geld.
All dieses Geld sollten wir besser nutzen, um hier bei uns stabile Brücken zu bauen. Was spricht dagegen,
deutsche Brücken mit deutschem Stahl zu bauen, zum Beispiel mit thyssenkrupp-Stahl?
Jetzt mögen die bunten deutschen Politiker behaupten, dies ginge gar nicht, weil die EU-Vorschriften dies nicht erlauben. Wenn dem so ist, müssen solche EU-Fesseln schnellstens beseitigt werden.
Anscheinend will die Mehrzahl deutscher Politiker aber primär das Weltklima ändern, Aufsichtsräte von Unternehmen nach biologischen Kriterien besetzen und jedes Nomen mit einem Sternchen versehen.
Während deutsche Parteien sich mit selbsterfundenen Geschlechtern und Windindustrieanlagen beschäftigen, machen andere Staaten Politik für ihre Wirtschaft.
Es ist eine Schande, dass möglicherweise bald 11.000 Mitarbeiter von thyssenkrupp staatliche Hilfe benötigen, weil die deutschen Rahmenbedingungen Unternehmen so viele Fesseln anlegen. Die Fesseln sind das Problem.
Ein staatlicher Einstieg in das Unternehmen ist allerdings keine Lösung, denn die Unternehmensführung müsste belegen, dass das Stahlgeschäft vor Beginn der Coronapandemie wettbewerbsfähig war; Herr Professor Pinkwart hat das deutlich dargelegt.
Die Arbeitsplätze müssen bewahrt werden. Die deutsche Wettbewerbsfähigkeit muss bewahrt werden. Das Erbe von August Thyssen und Alfred Krupp muss bewahrt werden. Herr Minister, das ist eine Riesenaufgabe. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
„Von jetzt an werde ich nur so viel ausgeben, wie ich einnehme, selbst wenn ich mir dafür Geld borgen muss.“
Dieses Zitat von Mark Twain passt gut zur Haushaltsführung und damit zum Haushaltsgesetz unseres NRW-Finanzministers, Herrn Lienenkämper. Der Haushalt ist schuldenfrei, aber unser Finanzminister borgt sich das Geld aus einem Coronatopf.
Im September titelte die „Rheinische Post“: „NRWHaushalt ohne neue Schulden“. Eine gute Nachricht! Die Schuldenbremse wird also eingehalten. Aber dies klappt nur, weil es nun mit dem Coronatopf eine Art zweites Konto gibt, welches über Jahrzehnte im Minus stehen und damit unser Land langfristig finanziell schwer belasten wird.
Seit drei Jahren gibt es keinen Gesetzentwurf der Landesregierung, welcher die Schuldenbremse nicht nur in der Haushaltsordnung, sondern auch in der Landesverfassung verankert. Wir, die AfD-Fraktion, werden den überfälligen Gesetzentwurf zeitnah einbringen.
Ich habe in der Vergangenheit immer eindringlich dargelegt – und das gilt auch noch heute –: Für uns hat die Generationengerechtigkeit höchste Priorität.
Auch der Bund der Steuerzahler mahnt in der September-Ausgabe seiner Publikation „Der Steuerzahler“ ausdrücklich: Finger weg von der Schuldenbremse!
Beim Haushalt des Bundes sieht es ganz anders aus. Der SPD-Bundesfinanzminister Scholz hat dieses Jahr 237 Milliarden Euro Schulden gemacht. Für 2021 plant er derzeit bereits 160 Milliarden Euro
neue Schulden und wird die Schuldenbremse aussetzen. Die Coronakrise macht es möglich.
Natürlich werden dafür höhere Steuern kommen, so wie es auch die SPD genüsslich gebetsmühlenartig propagiert, während die CDU durch ihr Schweigen zustimmend signalisiert, dass sie dem auch nicht abgeneigt ist.
Eine Studie der Universität zu Köln hat noch im September ergeben, dass auch mittelfristig Steuererhöhungen nicht erforderlich seien.
Der Präsident des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen fordert sogar steuerliche Entlastung für Bürger und Unternehmen.
Und die EU? Sie darf im Gesamtbild nicht vergessen werden. Sie sieht die Chance in Form von Corona gekommen. Die Weichen sind falsch gestellt: Schulden, höhere, eigene Steuern. Dieses Konzept zur künftigen EU-Finanzierung widerspricht allen bisherigen Regeln und bedroht den Wohlstand von ganz Europa.
Die Schuldenunion ist besiegelt. Die Zuschüsse sind eine Fehlkonstruktion. Nordrhein-Westfalen und ganz Deutschland werden darunter leiden.
Die „WirtschaftsWoche“ hat in ihrem Leitartikel vergangenen Monat die langfristige Zerstörung unserer Wirtschaftsordnung durch die giftige Geldflut ernüchternd dargelegt.
Für den Haushalt 2020 hatte die AfD-Fraktion 103 Anträge eingebracht. Keiner davon fand eine Mehrheit. Für den Haushalt 2021 haben wir 127 Anträge mit einem Einsparvolumen von über einer halben Milliarde Euro eingebracht.
Ein Blick in den wieder sehr aufschlussreichen Jahresbericht des Landesrechnungshofes beweist, dass es bezüglich der Sparsamkeit und des sorgfältigen Umgangs mit dem Geld unserer Bürger noch einige Luft nach oben gibt.
Der Jahresbericht kommt direkt in den Vorbemerkungen zu dem Schluss, dass die gesamte Haushaltssituation des Landes auf den Prüfstand gehört, um für die Zukunft richtige Entscheidungen treffen und gegebenenfalls erforderliche Korrekturen vornehmen zu können.
Vor der Coronapandemie hatten wir ständig steigende Steuereinnahmen und sinkende Zinslasten. Die Landesregierung hat diese guten Jahre, wie immer wieder von uns moniert, nicht für eine durchgreifende Konsolidierung des Landeshaushalts genutzt. Die in der Vergangenheit vorhandenen Spielräume wurden eben nicht verwendet, um dafür zu sorgen, Schulden abzubauen. Heute ist das leider aus bekannten Gründen nicht möglich.
Es ist trotzdem gut und wenigstens etwas beruhigend, dass die Schuldenbremse seit diesem Jahr gilt, auch wenn sie schon für den Haushalt 2020 nur unter Zuhilfenahme haushaltsrechtlicher Möglichkeiten eingehalten werden konnte, zum Beispiel durch eine Entnahme aus den allgemeinen Rücklagen, die Einnahme aus Kreditumfinanzierung und natürlich die Dauerspardose geplanter, aber nicht besetzter Stellen.
Der Landesrechnungshof befürchtet klar die missbräuchliche Verwendung aus dem ausschließlich für die Bewältigung der Coronakrise gebildeten Sondervermögen von 25 Milliarden Euro. Diese Befürchtungen sind bekanntlich mehr als berechtigt.
Auch der Bund der Steuerzahler hat diese Missstände bereits im Juli offengelegt, nämlich etwa Förderprogramme im Rahmen der nationalen Klimaschutzziele, Ausgaben für die Altlastensanierung von Grundstücken oder das Sonderprogramm für kommunale Verkehrsinfrastruktur.
Der Landesrechnungshof hat im Jahresbericht wieder reichlich finanzielles Fehlverhalten aufgeführt. Diese Fehlverhalten sind unter anderem die immer noch nicht geänderte Reisekostenverwaltung mit einer Einsparmöglichkeit im zweistelligen Millionenbereich.
Im Rahmen der Städtebauförderung aus Mitteln des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ wurden unzulässigerweise Abrechnungen auf der Grundlage sogenannter Selbstkosten vorgenommen, also teurer als zu Marktpreisen, die zugrunde gelegt werden müssten.
Bei der Zahlung von Zulagen und ähnlichen Leistungen durch fehlerhafte Anwendung von Rechtsvorschriften werden Leistungen vielfach zu Unrecht gezahlt.
Auch bei der Instandhaltung von Landesbauten durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NordrheinWestfalen – BLB NRW – gibt es Beanstandungen. Der Landesrechnungshof stellt in dem von ihm geprüften Achtjahreszeitraum eine Abweichung von 535 Millionen Euro zwischen den vom BLB NRW geplanten und den tatsächlich verausgabten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen fest.
Ich kann hier natürlich nicht alles aufzählen. Ein besonderes Schmankerl möchte ich Ihnen aber nicht vorenthalten. Es betrifft die Bearbeitung von Einkommensteuerfällen durch die 17 Finanzämter für Groß- und Konzernbetriebsprüfungen, durch die unserem Land viel Steuern entgehen.
Der Landesrechnungshof stellt fest, dass dort mehr als jede vierte von den 551 geprüften Bearbeitungen mängelbehaftet ist. Ich zitiere aus dem Jahresbericht 2020 des Landesrechnungshofes: Das vorsichtig geschätzte finanzielle Ergebnis der Prüfung beläuft sich auf rund 2,7 Milliarden Euro. Zudem haben sich in
nicht wenigen Steuerfällen Anhaltspunkte für eine steuerlich unzutreffende Beurteilung ergeben, insoweit wurde das Steuerausfallrisiko auf rund 1 Milliarde Euro geschätzt. – Zitat Ende
Aber es kommen zukünftig verbindliche Prüflisten zum Einsatz, die sich erheblich fehlerreduzierend auswirken werden. Oh, wie tröstlich! So sollte die Regierung nicht mit dem Geld der Steuerzahler umgehen.
Grotesk wirkt in diesem Zusammenhang auch der Artikel in der „Rheinischen Post“ vom 9. Oktober 2020. Nach dem Willen von Herrn Ministerpräsident Laschet soll NRW Vorbild beim Bürokratieabbau sein.
Fakt ist aber, dass die Ministerialbürokratie in Nordrhein-Westfalen seit der Regierungsübernahme kontinuierlich aufgebläht wird. Selbst der Landesrechnungshof moniert dies. So werden 2021 weitere zusätzliche 295 Stellen aufgebaut. Seit 2017 sind es insgesamt 900 Stellen.
Ich erinnere nochmals an unsere 127 abgelehnten Anträge zum Haushalt 2021 – auch genau zu diesem Thema der Stellenausweitung.
Nicht dabei berücksichtigt ist der Antrag auf Verkleinerung des Landtags. Hier bietet sich noch die Chance, ein Zeichen zu setzen.
Der Bund hat deutlich vorgemacht, wie es nicht sein sollte. Keiner wollte nur einen Sitz aufgeben. So wurde es bekanntlich schlicht und ergreifend die Lachnummer.
Dazu passen die heutigen Berichte in der Presse über die unnütze und futuristische Erweiterung des Landtags. Bürgerferner geht es nun wirklich nicht mehr.
Geld spielt offensichtlich keine Rolle. Das gilt anscheinend auch für den Landtag. Einfach beschämend: Pleiten, Altersarmut, Kurzarbeit – und wir als Abgeordnete lassen es uns gut gehen.
So hat es zum Beispiel ein Vertreter des Verbands der Schausteller anlässlich einer Anhörung auf den Punkt gebracht. Er stellte klar:
Die Schausteller benötigen keine wortreichen Beteuerungen des Mitgefühls, sondern die Genehmigung, ihre Arbeit und Tätigkeit ausführen zu können, bzw. Geld.
Bezeichnend war auch Ihre Reaktion bzw. Ablehnung unseres Antrags „Nein zu Enteignungsphantasien …“ auf der Basis der Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise. Im Haushaltsausschuss wurde unser Antrag als angeblich überflüssig dargestellt, da etwas Derartiges wie eine Vermögensabgabe gar nicht
anstehen würde und wir als AfD nur Ängste schüren würden.
Nur zur Erinnerung: Die Ausarbeitung ist vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages und nicht von der AfD. Die Ausarbeitung wurde bereits im April 2020 veröffentlicht, also schon zu Beginn der Pandemie. Zwischenzeitlich gibt es dazu übrigens mehr Literatur.
Ich wünsche mir und uns allen, dass die Kritiker unseres Antrags recht behalten. Aber wie heißt es in Goethes Faust doch schon so treffend? „Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.“
Den Haushalt müssen wir leider ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Zeiten wie diesen gibt es wahrlich wenig zu lachen. Wirtschaftlich und gesellschaftlich sieht es momentan sehr trüb aus. Corona bestimmt mittlerweile unser aller stark eingeschränktes Leben. Auch für die Menschen, deren Beruf darin besteht, andere zum Lachen zu bringen, gibt es derzeit keine Arbeit.
Ich kann Ihnen dazu ein konkretes Beispiel aus meinem privaten Umfeld nennen. Ich kenne einen Herrn, welcher als Alleinunterhalter und Clown sein Geld verdient – besser gesagt, verdient hat. Dieser Clown hat seit März leider nichts mehr zu lachen. Denn er kann andere Menschen nicht mehr zum Lachen bringen. Durch die Coronaschutzmaßnahmen entfallen all die Firmenfeiern, Jubiläen und Geburtstage, auf denen der Clown in normalen Zeiten den Gästen ein Lächeln ins Gesicht zauberte.
Mit dem fehlenden Lachen ist für ihn auch das Geld verschwunden. Als klassischer Solo-Selbstständiger gibt es für ihn kein Kurzarbeitergeld. Mit diesem Kurzarbeitergeld können Angestellte und Arbeiter immerhin die Miete und die Lebensmittel bezahlen.
Mein Bekannter, der solo-selbstständige Alleinunternehmer und Clown, ist darauf angewiesen, dass seine Rücklagen ausreichen und die Familie ihn noch so lange unterstützen kann, bis er den Bürgern in Nordrhein-Westfalen wieder ein Lachen schenken kann. Wann dieser Moment kommt, steht aber in den Sternen – oder, besser gesagt, hängt von der Entwicklung eines Impfstoffs ab.
Von den Vorschlägen im vorliegenden Antrag von CDU und FDP würde er profitieren. Er würde dann mindestens 1.000 Euro unabhängig von Auflagen als Art Lohn ausgezahlt bekommen. „Ohne Auflagen“ heißt: Dieses Geld dürfte er dann auch dazu nutzen, seine Lebensmittel und seine Miete zu zahlen – ein Fortschritt gegenüber anderen Corona-Hilfsprogrammen.
Solo-Selbstständige galten schon früh in der Coronakrise als Verlierer und die Vergessenen. Jeder vierte Solo-Selbstständige rechnete Ende Mai mit dem Aus innerhalb der nächsten zwölf Monate. Der Antrag packt also richtigerweise ein großes Problem an.
An dieser Stelle könnte die Rede eigentlich zu Ende sein. Aber – jedoch kommt nun das Aber – das Beispiel des Clowns, welches ich Ihnen eben gezeichnet habe, trifft genauso auf viele andere Solo-Selbstständige in Nordrhein-Westfalen zu. Es gibt nicht nur Alleinunterhalter, die keine Präsentationsmöglichkeiten haben. Denken Sie auch an Musiker, die ihre Lieder oder Stücke nicht mehr in Konzertsälen darbieten können, an Balletttänzerinnen, die nicht auftreten
dürfen, an Schauspieler, denen die Bretter, die die Welt bedeuten, verboten sind, und viele mehr.
Viele dieser Selbstständigen haben akute Probleme, ihre Miete zu zahlen und ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Sie alle würden von der vorgeschlagenen unbürokratisch ausgezahlten Hilfe profitieren. Aber genauso gibt es Kunst- und Kulturschaffende, welche nicht besonders stark durch die Coronapandemie betroffen sind. Denken Sie an Maler, Bildhauer oder andere Werke schaffende Künstler – oder zum Beispiel einen Schriftsteller. Er kann derzeit genauso an seinem neuen Roman schreiben und ihn feilbieten wie vor Corona. Autoren profitieren sogar von der Corona-Einschränkung, da die Menschen derzeit wieder mehr lesen – ein zugegebenermaßen positiver Nebeneffekt.
Das Feld der Solo-Selbstständigen ist so groß, dass das Gießkannenprinzip der finanziellen Unterstützung hier meiner Meinung nach sehr genau durchdacht werden muss. Jeden Verdienstausfall abzufangen, wie der Antrag es vorsieht, führt dazu, dass auch Menschen Geld erhalten, die es nicht benötigen. Für die Bürger, die heute oder in sechs Monaten dringend darauf angewiesen sind, ist dann möglicherweise weniger Geld vorhanden.
Mitte September gab es in Nordrhein-Westfalen über 4.300 Verfahren wegen Betrugs mit Coronahilfen. Davon hat bislang keiner gesprochen. Allein die Kölner Staatsanwaltschaft bearbeitet rund 900 Verfahren wegen Betrugs. Dabei geht es in der Domstadt um ein Subventionsvolumen von über 9 Millionen Euro. „Unbürokratische Auszahlung eines fiktiven Gehalts“ hört sich in der Theorie gut an. In der Praxis führt aber offensichtlich gerade eine laxe Verteilerpraxis dazu, dass insbesondere bei Coronahilfen eklatant betrogen wird.
Dies ergibt zweifach unnötige Mehrausgaben: zum einen die Gelder, welche in dunklen Kanälen versickern, zum anderen die Aufklärungskosten.
Die „Rheinische Post“ hat sich in der letzten Wochenendausgabe mit diesem Gesamtthema nochmals in einem Artikel und in einem Kommentar auseinandergesetzt. Der Arbeitgeber zahlt den regulären Lohn auch nicht einfach so unbürokratisch an seine Mitarbeiter aus, erst recht nicht an Mitarbeiter, von denen er gar nicht weiß, ob sie für ihn arbeiten.
Was spricht dagegen, auch das fiktive Gehalt an Bedingungen zu knüpfen, zumal im Antrag selbst davon die Rede ist, dass es passgenaue Hilfestellungen in der Krise geben soll?
Gern verweise ich noch einmal darauf, dass es Abgeordnete der AfD waren, welche bereits Ende Januar die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage nach konkreten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus fragten. Ich empfehle hier die Lektüre der Drucksache 17/8883. Die Antwort der Lan
desregierung war damals kürzer als die Einleitung unserer Kleinen Anfrage.
Ähnlich hätte ich mir heute auch einen etwas detailreicheren Antrag gewünscht. Der jetzt vorliegende Antrag der Regierungskoalition geht dennoch in die richtige Richtung. Wir werden ihm folglich auch zustimmen.
Bezüglich der beiden Entschließungsanträge ist schon einiges gesagt worden. Wir werden nicht dagegenstimmen, sondern uns hier enthalten, da wir selbstverständlich dafür sind, dass den Solo-Selbstständigen unbedingt geholfen werden muss. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In einer Krise wird das Besondere normal und das Normale besonders. – Dieses Sprichwort passt leider hervorragend zu diesem Jahr.
Die Coronapandemie belastet nahezu alle Lebensbereiche unseres Volkes. Neben den großen medizinischen Herausforderungen, vor denen unsere Ärzte und das gesamte Gesundheitssystem stehen, sind es auch große finanzielle Herausforderungen. Vom Arbeiter bis zum Bund – alle müssen schauen, wie sie die finanziellen Ausfälle, welche die Coronakrise direkt bewirkt und indirekt verursacht, bewältigen.
Ich möchte Ihnen heute von einem Unternehmen in seiner Not erzählen. Ein Einzelfall? – Ja. Aber diesen Einzelfall wird es so oder so ähnlich sehr oft in Nordrhein-Westfalen geben. Der Mann, von dem ich Ihnen berichten möchte, ist der Betreiber eines
kleinen Kinos in meinem Heimatkreis Mettmann. In einem Zeitungsbericht schildert er bedrückend seine aktuelle wirtschaftliche Lage. Diese hat wiederum Auswirkungen auf die Kommune, in der er sein Lichtspielhaus betreibt.
Der Kinobetreiber berichtet, dass er durch die staatlichen Coronahilfen zwar die laufenden Ausgaben decken kann und auch die seiner Mitarbeiter durch die Kurzarbeit abgedeckt sind. Er selbst aber, so schildert er, müsse für die Grundlagen des Lebens, also essen und wohnen, auf seine Rücklagen zurückgreifen. Der Kinobetreiber macht deutlich, dass die nun zweite Schließung seines kleinen Lichtspielhauses eine Katastrophe sei, zumal die Luft in seinem Kino dreimal die Stunde ausgetauscht würde, sodass es in einem Hygienezustand sei, der in Schulen oder Kindergärten nicht vorhanden sei.
Nun führt die temporäre Stilllegung dieses Kinos in einer Stadt wie im Kreis Mettmann nicht nur zu finanziellen Engpässen beim Betreiber und den Mitarbeitern. Eine ganze Kette vom Filmverleiher bis zum Zulieferer des Popcorns leidet gleichzeitig mit – und natürlich auch die Kommune, welcher direkt und indirekt durch die Stilllegung des Kinos Steuereinnahmen entgehen.
Meine Damen und Herren, solche Betriebe gibt es verteilt über das ganze Land Nordrhein-Westfalen hundertfach. Also gibt es auch hundertfach Kommunen, welche durch diese temporären Stilllegungen ebenso betroffen sind, und gewiss werden aus vielen temporären Stilllegungen leider dauerhafte Stilllegungen werden. Das wahrnehmbare Bild der Kommunen könnte sich für Jahrzehnte ändern.
Um dies zumindest etwas abzufedern, will das Land Nordrhein-Westfalen nun die Finanzausgleichsmasse des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2021 aus Kreditmarktmitteln des Landes erhöhen. Insgesamt liegt die Summe für das kommende Jahr dann bei ungefähr 13,6 Milliarden Euro. Eine höhere Zuweisung hat es durch das nordrhein-westfälische Gemeindefinanzierungsgesetz noch nie gegeben. Ich erinnere an mein Eingangszitat: Das Besondere wird normal.
Das Gemeindefinanzierungsgesetz – oder kurz GFG – dient dem kommunalen Finanzausgleich, wie jeder weiß. Unser Grundgesetz verpflichtet dazu, dass die Kommunen von den Gemeinschaftsteuern einen bestimmten Prozentsatz erhalten. Ich zitiere das Grundgesetz – und dies mache ich ausgesprochen gerne –:
„Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im Übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der
Landessteuern den Gemeinden (Gemeindever- bänden) zufließt.“
In Nordrhein-Westfalen sind es im kommenden Jahr 23 %; das ist der gleiche Satz wie 2020. Die Höhe der jeweiligen Schlüsselzuweisungen hängt von den Steuereinnahmen und dem Finanzbedarf der Kommune ab. In der Coronakrise sinken die Steuereinnahmen in den Kommunen, während die Mehrausgaben steigen. Der Verteilschlüssel für die Zuweisungen wird dieses Jahr jedoch nicht verändert. Dies erspart zumindest Diskussionen mit den kommunalen Vertretern.
Insgesamt stehen den Kommunen in NordrheinWestfalen kommendes Jahr gut 940 Millionen Euro mehr zur Verfügung, als dies nach den regulären Berechnungen des GFG auf Basis der Entwicklung der Verbundsteuern der Fall wäre. Die Landesregierung bewirbt diese Aufstockung mit dem Spruch „Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Entscheidungen“. Bei der regulären Berechnung würden die Steuereinnahmen aus dem Steuerverbund gegenüber dem vergangenen Jahr um etwa 740 Millionen Euro sinken. Für die Finanzausgleichsmasse des GFG 2021 hätte dies eine Reduzierung um 170 Millionen Euro im Vergleich zu 2020 bedeutet; das haben wir gerade auch schon gehört.
Der Aufstockungsbetrag wird über den NRWRettungsschirm zur Finanzierung aller Folgen der Bewältigung der Coronakrise per Kredit bereitgestellt. Er soll zurückgezahlt werden, soweit die Steuerentwicklung in künftigen Jahren und somit die wirtschaftlichen Gegebenheiten der Kommunen dies ermöglichen.
Jedoch gehört auch zur Wahrheit, dass durch den Kredit finanziell schwache Kommunen weiter in die Schuldenspirale getrieben werden. Ebenso weiß das Land heute nicht, ob die besseren wirtschaftlichen Gegebenheiten erst in 10, 20 oder womöglich 100 Jahren eintreten. Der Kredit ist ja bereits vorsorglich auf eine Laufzeit von 50 Jahren ausgerichtet.
Ob es für die finanzielle Lage der bereits angeschlagenen Kommunen mittel- bis langfristig sinnvoll ist, dass das GFG nicht nur die Zuweisungshöhe von 2020 beibehält, sondern sogar noch gesteigert wird, mag ich nicht final beurteilen. Ähnlich wie bei Unternehmen gilt auch bei den Kommunen während der Coronakrise: Finanziell angeschlagene Kommunen werden derzeit weiter an den Rand des Abgrunds gedrückt.
Besser aufgestellt sind die Kommunen, welche in der Vergangenheit sparsam mit ihrem Geld umgegangen sind. Ich erinnere da gerne an die warnenden Worte meines Fraktionskollegen Herrn Tritschler. Er sagte hier im Plenum während der ersten Lesung des GFG 2020:
„Doch jeder weiß, dass die fetten Zeiten bald vorbei sein werden, und dann wird es an vielen Ecken wieder brennen, weil viele Kommunen die gute Zeit nicht zur Konsolidierung genutzt haben …“
Auf der Seite 39 im Gesetzentwurf steht:
„Die Corona-Pandemie stellt die öffentlichen Haushalte in Deutschland aktuell vor große Herausforderungen.“
Meine Damen und Herren, viele öffentliche Haushalte standen schon vor der Coronapandemie seit Jahrzehnten vor großen Herausforderungen. Ein Altschuldenfonds ist übrigens auch keine Lösung. Die verschuldeten Kommunen müssen zwangsläufig ihre Ausgaben im Bereich der freiwilligen Leistungen abspecken bzw. überlegen, welche Ausgaben für die Allgemeinheit sinnvoll sind und welche nur der Bespaßung einer Minderheit dienen. Ein 640.000-EuroKunstwerk, welches sich eine Stadt in meinem Kreis Mettmann angeschafft hat, gehört sicherlich zu Letzterem.
Solch zweifelhafte Geldausgaben gibt es viele – zu viele in unserem Bundesland. Der Bund der Steuerzahler führt in seinem aktuellen Schwarzbuch eine Vielzahl von Beispielen auf, und an diesen Ausgaben ist Corona nun wahrlich nicht schuld. Ich sehe die Milliardenbeträge des GFG kritisch. Ja, sie sind notwendig, aber, auch ja, sie verhindern möglicherweise bei mancher Kommune, dass sie endlich anfängt, ihre Ausgaben und Leistungen radikal zu überdenken. Die Ausführungen zur Einleitung des Gesetzes von Frau Ministerin Scharrenbach machen da allerdings Hoffnung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
„Alter Wein in neuen Schläuchen – so lässt sich Ihr Antrag kurz und knapp zusammenfassen.“
Mit diesem Satz hat meine Kollegin Frau DworeckDanielowski im April 2019 ihre Rede begonnen, als ebenfalls die SPD-Forderung „Wahlalter auf 16 absenken“ im Plenum debattiert wurde. Damals handelte es sich wenigstens noch um einen
Gesetzentwurf. Heute legen Sie nur einen knapp anderthalb Seiten kurzen Antrag vor. Also alter Wein in einem alten Schlauch!
Was hat die ehemalige Volkspartei SPD dazu bewogen, ihre alte Forderung erneut einzubringen? Ein Twitter-Beitrag von Herrn Minister Dr. Stamp, in welchem er sich positiv über ein Wahlrecht ab 16 äußert, ist die gesamte Grundlage für den neuerlichen Antrag.
Die SPD-Argumente für ein Wählen ab 16 werden allerdings auch durch den Twitter-Text eines FDPMinisters nicht stichhaltiger. Dass Wahlrecht und politisches Interesse nicht Hand in Hand gehen, wie in dem SPD-Antrag behauptet, beweist die Wahlbeteiligung.
Das Alter für die Wahlberechtigung und für die Wählbarkeit bei Bundestagswahlen ist seit 1949 in mehreren Schritten herabgesetzt worden. Die Wahlbeteiligung lag bei der Bundestagswahl 1953 bei 86 % und bei der Bundestagswahl 1957 bei 87 %; das Wahlalter lag damals bei 21 Jahren und das passive Wahlrecht bei 25 Jahren. Bei der Bundestagswahl 2017, bei der ab 18 abgestimmt werden konnte, lag die Wahlbeteiligung hingegen nur bei 76 %; 2013 und 2009 waren es lediglich rund 70 %.
Interesse für Politik wecken Sie nicht damit, dass immer jüngere Menschen wählen können. Bei der Kommunalwahl in Mannheim durften bereits 16- bis 18Jährige wählen. Die Wahlbeteiligung bei dieser Altersgruppe betrug sage und schreibe 1 %. Dass ein gesenktes Wahlalter das Interesse an Politik weckt, ist eine infantile Sichtweise.
2004 fand die letzte Kommunalwahl in NordrheinWestfalen mit einem Wahlalter ab 18 statt. Das war das letzte Mal, dass eine Wahlbeteiligung von über 54 % erreicht wurde.
Interesse an der Politik kann und muss über die Schule und das Elternhaus geweckt werden.
Warum tritt die SPD so vehement für das Wählen ab 16 ein? Die Wahrheit ist: Immer weniger Deutsche ab 18 wählen die SPD. Bei der letzten Bundestagswahl waren es gerade noch 20 %. Also versucht die SPD offensichtlich, Minderjährigen und Ausländern die Wahl zu ermöglichen,
um neue Wählerstimmen
für sich und ihren Lieblingspartner als Koalitionspartner, die Grünen, zu generieren.
Noch im März 2017 strebte die SPD im Landtag Nordrhein-Westfalen eine Änderung der Landesverfassung
an, damit auch Nicht-EU-Ausländer bei der Kommunalwahl mitwählen können.
Zum Glück fand dieser Vorschlag nicht die notwendige Mehrheit. Sonst hätten wir jetzt möglicherweise die türkische AKP von Herrn Präsident Erdogan in zahlreichen NRW-Rathäusern sitzen.
Das scheint ein Treffer zu sein.
Das Wahlrecht an die Volljährigkeit, die uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit und die Staatsangehörigkeit zu binden, ist eine sinnvolle und gut zu begründende Regel.
Wenn das Wahlrecht mit 16 kommt, könnte ein Jahr später genauso gut die Forderung nach einem Wahlrecht ab 12 kommen, da bereits das Wahlrecht ab 16 nicht formal, sondern nur rein emotional zu begründen ist.
Dies zeigt sich auch am Schluss des SPD-Antrages. Dort werden als Beispiel für das politische Interesse junger Menschen „einige Tausend Demonstranten bei Klimademos am 25.09.2020“ aufgeführt. Bei anderen Großdemonstrationen, an denen ebenfalls zahlreiche junge Menschen teilnahmen, waren die Demonstranten für die SPD-Vorsitzende Saskia Esken noch „COVID-Idioten“.
Ich kann Ihnen hierzu nur den Artikel vom 6. Oktober 2020 in der „Neuen Züricher Zeitung“ – „Gute Gründe gegen das ‚Stimmrechtsalter 16‘“ empfehlen.
In der Anhörung zum SPD-Gesetzentwurf kamen auch junge Menschen zu Wort, welche sehr ausgewogen begründeten, warum ein Wahlalter ab 16 nicht sinnvoll ist. Ich zitiere aus der Stellungnahme der Jungen Alternative:
„Die Übereinstimmungen zwischen aktivem und passivem Wahlrecht sowie zwischen Wahlrecht und Volljährigkeit“
„sind zwar nicht notwendige Bedingung, jedoch hinreichend plausibel. Ein gewählter Politiker sollte sich stets als Vertreter der Gesamtheit des Staatsvolkes sehen, nicht nur als Vertreter von Partikularinteressen. Dies impliziert, dass gute Politiker immer auch das Wohl der Jugend im Sinn haben sollten.“
Diesen durchdachten Worten kann ich mich nur vollumfänglich anschließen.
Den Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
„CDU und FDP tolerieren keine Schattenwirtschaft, keine Geldwäsche und keine Terrorismusfinanzierung aus und in unserem Bundesland.“
So steht es im Antrag. Dieser trivialen Aussage stimmen gewiss auch alle Abgeordneten hier im Landtag zu. Dennoch werde wohl nicht nur ich mir verwundert die Augen gerieben haben, als ich den Antrag las. Der Antragstext ist drei Seiten lang. Da wäre also genug Platz, um zumindest einen konkreten Vorschlag
zur Bekämpfung von Schattenwirtschaft, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unterzubringen.
Aber – und das ist das Enttäuschende – der Antrag ist inhaltsleer. Wenn ich am Wahlkampfstand stehen würde – das haben wir zu Genüge getan – und dem Bürger sagen würde, dass ich mich für null Toleranz bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einsetze, würde der Bürger zu Recht fragen: Wie genau setzen Sie sich im Parlament ein? – Der Antrag liefert hierauf keine Antwort.
Ich kann jeden Punkt der Beschlussfassung unterschreiben. Ja, Geldwäsche bildet unter anderem die finanzielle Grundlage für terroristische Netzwerke sowie Vereinigungen. Ja, der Kampf gegen inkriminierte Finanzflüsse und Geldwäsche ist fester Bestandteil der Arbeit der Landesregierung. Und ja, zur wirksamen Bekämpfung von Geldwäsche sind die bestehenden Regelungen immer wieder zu prüfen und anzupassen.
Das sind alles Binsenweisheiten – auch und gerade der Hinweis, dass Geldwäsche laut Strafgesetzbuch eine Straftat ist. Ich bitte Sie!
Sie sitzen hier mit 100 Abgeordneten – im Moment nicht; aber gut – im Landtag und legen einen solchen Antrag vor, den Sie vermutlich mithilfe von Google und Wikipedia innerhalb einer Stunde zusammengeschrieben haben. Meine Damen und Herren von der CDU und der FDP, hat der Kommunalwahlkampf Sie so sehr in Anspruch genommen?
Das könnte dann auch erklären, dass Sie ein wichtiges Detail im Antrag unterschlagen haben. Sie nennen nämlich nicht Ross und Reiter. Wer betreibt die im Antragstext erwähnten Wettbüros, die Shishabars und Barbershops, die laut Antrag Hotspots der Geldwäsche sind? Sind es die Deutschen? Sind es die Holländer oder vielleicht sogar Japaner? Nein, jeder weiß es, aber kaum einer traut sich, es zu sagen: Es sind die Araber und die Türken.
Das kriminelle Hawala-Geldsystem, welches Sie im Antrag beiläufig erwähnen, ist ein mittelalterliches Überweisungssystem aus dem Orient.
Welcher Terrorismus mit diesem kriminellen Finanzsystem aus Deutschland heraus hauptsächlich finanziert wird, erwähnt der Antrag ebenfalls nicht. – Es ist der Islamismus weltweit, welcher unter anderem aus Nordrhein-Westfalen heraus finanziert wird. Hier passt das bekannte Zitat: Wer halb Kalkutta aufnimmt, hilft nicht etwa Kalkutta, sondern wird selber zu Kalkutta.
Ich zitiere aus der „Berliner Morgenpost“ vom 16. August 2020:
„Beim Hawala-System geht es um Überweisungen größerer Geldsummen abseits traditioneller Bankkanäle vor allem in die Türkei und arabische Länder. … Die Nutzer haben laut Bundes
finanzministerium oft eine ähnliche Herkunft und gehören der gleichen Ethnie an.“
Und was schreibt das NRW-Landeskriminalamt zu diesem Lagebild? Ich darf zitieren:
„Polizeiliche Erkenntnisse weisen auf den häufigen Transfer erheblicher Bargeldbestände über informelle Geldtransmitter hin, welche in den Nahen Osten (u. a. die Türkei und den Libanon) abfließen. … Auch Angehörige türkisch-arabischstämmiger Familienclans nutzen dieses der Vermögenssicherung wie auch der Geldwäsche dienende Geldtransfermodell.“
Meine Damen und Herren, entscheidende Begriffe wie „Islamismus“, „Clans“ oder „Türkei“ kommen in Ihrem gesamten Antragstext überhaupt nicht vor. Warum haben Sie Angst, die großen Verursacher von Schattenwirtschaft, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu benennen? Geldwäsche und Terrorismus bekämpfen Sie nicht mit solchen inhaltsleeren, halbherzigen Anträgen. Geldwäsche bekämpfen wir, indem wir Verursacher klar benennen und zeitnah aus dem Land oder ins Gefängnis werfen. Was auch hilft, ist eine engmaschige Kontrolle unserer Grenzen.
Die neu gegründete Bayerische Grenzpolizei hat Anfang des Jahres einen Syrer mit seiner marokkanischen Begleiterin feststellen können, welche von Deutschland nach Österreich ausreisen wollten. Mit 1,1 Millionen Euro Bargeld war der flüchtende Flüchtling im Audi unterwegs. Wer keine Geldwäsche toleriert, darf auch keine ungeschützten Grenzen tolerieren.
Dem Antrag stimmen wir zu, da wir der vielversprechenden Überschrift zustimmen, auch wenn der Antrag inhaltlich lückenhaft ist bzw. keinerlei Impulse bietet.
Den SPD-Entschließungsantrag lehnen wir ab, und zwar wegen des geforderten bundesweit einsehbaren Immobilienregisters und der Forderung nach dem Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende SPD-Text ist ein Konglomerat verschiedener SPD-Anträge der vergangenen zweieinhalb Jahre, zusammengedampft auf zweieinhalb Seiten. Wolkige Begrifflichkeiten wie gesellschaftlicher Zusammenhalt, soziale Gerechtigkeit und ungleiche Verteilung von Bildungschancen durchwabern den Text.
Die derzeitige Coronakrise wird wie bei anderen SPD-Anträgen in den vergangenen Monaten nur als Deckmantel benutzt, um alten roten Ideen den Hauch von Aktualität zu verleihen. Die Forderungen im vorliegenden Antrag hätten enorme finanzielle Folgen für den NRW-Landeshaushalt. Leider und vielleicht auch absichtlich liefert der Antrag dazu keine Zahlen. Außer Jahreszahlen und einer Besoldungsgruppe ist im gesamten Text keine Ziffer zu finden.
Es hätte uns doch sehr geholfen, hätte die SPD einmal einen finanziellen Rahmen aufgebaut. Alles andere ist unseriös und spricht für einen handwerklich schlecht gemachten Antrag. Oder es ist – salopp gesagt – ein Freibierantrag für alle? Nur, wer bezahlt die Rechnung?
Der vorliegende Antrag zeigt sinnbildlich, dass die SPD immer noch nichts aus ihrer mangelhaften Regierungszeit in Nordrhein-Westfalen gelernt hat. Das Land Nordrhein-Westfalen könnte die Coronakrise wahrscheinlich – zugegebenermaßen lax formuliert – aus der Portokasse bezahlen, wenn Rot-Grün nicht so viele Schulden angehäuft hätte.
Der vorliegende Antrag erweckt den Eindruck, dass es für die Sozialdemokraten in Nordrhein-Westfalen kein Morgen mehr gibt. Wir sollten aber an die zukünftigen Generationen denken. Haben wir schon gehört. Wir sollten uns über Einsparmöglichkeiten Gedanken machen. Auch das wurde schon angesprochen. Die SPD denkt offensichtlich nicht an die zukünftigen Generationen. Denn es wird nicht ein einziger Einsparvorschlag unterbreitet.
Natürlich muss den Menschen während der Coronakrise geholfen werden, und das haben wir ja getan. Es ist auch aufgeführt worden, was getan wurde, und wir sind auch noch dabei. Aber, wie ich der SPD bereits in der Vergangenheit vergeblich ans rote Herz gelegt habe: Finanzieller Aktionismus ist der falsche Weg. Finanzpolitik muss mit Weitsicht geführt werden.
Wenn sich die SPD wenigstens in ihrem Antrag einmal zum Thema „Verwendung der allgemeinen
Rücklagen“ geäußert oder die Idee eines Tilgungsplans aufgezeigt hätte: Aber da kommt nichts! Es ist einfach nicht seriös, was die Sozialdemokraten hier machen. Das zeigt leider sehr genau auf: Der SPD ist offensichtlich die finanzielle Stabilität NordrheinWestfalens ziemlich egal.
Dann wollen Sie auch noch, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen als Unternehmer bei Investitionen in der Wirtschaft betätigt. – Ich sage zum Thema „Sozialdemokraten und Unternehmen“ nur stichwortmäßig eines: WestLB.
Es wird im Antrag der Eindruck vermittelt, dass jeder Fachbereich seinen Wunsch einbringen konnte. Die SPD hat wirklich alles drin, von Arbeitssicherheit über Frauenhäuser bis zur Krebsberatung, und – Entschuldigung – natürlich darf der Altschuldenfonds nicht fehlen. Die SPD fährt ohne Halt durch alle Aufgabenblöcke , aber leider fehlt jede Analyse der finanziellen Tragfähigkeit.
Wir von der AfD lehnen diesen Antrag als leicht durchschaubares – Entschuldigung – Wahlkampfgetöse ab. Das ist handwerklich schlecht gemachter Populismus. Dieser Antrag zeigt die finanzielle Maßlosigkeit der SPD und die dahinterstehende Denke der Partei. Die gestern für einen Masterplan beantragte 1 Milliarde Euro für die „Lebendige Innenstadt“ ist ein Paradebeispiel dafür. In diesem Antrag wird ein Investitionsaufbaufonds NRW verlangt.
Fragwürdiges Finanzgebaren wird ja auch dem SPDKanzlerkandidaten Olaf Scholz nachgesagt. Dieser soll sich im Jahr 2017 in seinem Amtszimmer mit den Warburg-Bank-Vertretern getroffen haben, während gegen diese Bank wegen Cum-Ex-Geschäften ermittelt wurde.
Jedem Leser des vorliegenden Antrags sollte klar sein, dass die SPD eine utopische finanzielle Verantwortungslosigkeit ausleben möchte. Wer seine Stadt davor schützen will, sollte am 13. September auf keinen Fall die Roten wählen, sondern mutig sein und das Kreuz bei der Partei der finanziellen Vernunft machen, nämlich bei der AfD. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es sollen die Aufgaben von EPOS.NRW und das SAP-Know-how auf IT.NRW übertragen werden. Kern der Strategie ist es, die Landesverwaltung bis 2025 vollständig zu digitalisieren. Es handelt es also um eine Zentralisierung der IT der Landesverwaltung.
Der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, übrigens bereits am 1. Juli 1948 gegründet, kurz IT.NRW, ist das Statistische Landesamt des Landes Nordrhein-Westfalen und damit der zentrale Informationsdienstleister. Ebenfalls übernimmt IT.NRW die Aufgaben des zentralen ITDienstleisters für die Landesverwaltung in NordrheinWestfalen.
Bereits im Mai 2017 hat die Landesregierung diese Bündelung der Ressourcen beschlossen; das ist übrigens in Punkt I. des „Allgemeinen Teils“ der uns allen vorliegenden Drucksache ausführlich beschrieben. Die Kollegen haben bereits ausführlich dazu ausgeführt, insbesondere Herr Witzel.
Bei dieser Zentralisierung stellt sich eine Kernfrage: Wie wird die Umsetzung gemanagt? Ist das Problem gelöst, dass es nicht zu Reibungsverlusten kommt, worin bei solchen Anpassungsvorhaben ja die größte Gefahr besteht? – Diese Fragen wurden im Unterausschuss Personal gestellt und zufriedenstellend beantwortet.
Wir gehen davon aus, dass die Zentralisierung nach dem abgeschlossenen Flächen-Roll-out erfolgreich umgesetzt werden kann. Folglich werden wir als AfDFraktion zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Dem chinesischen Philosophen Konfuzius wird folgender Ausspruch nach
gesagt: Wer einen Fehler begeht und nicht korrigiert, begeht einen zweiten.
Nun erwarte ich nicht, dass unser Verkehrsminister Wüst sich von einem fernöstlichen Tugendratgeber leiten lässt. Ich erwarte aber, dass Herr Minister Wüst sich beim Thema „fernöstlicher Stahl“ endlich von der preußischen Tugend „Aufrichtigkeit“ leiten lässt.
Herr Minister Wüst, ich empfand bislang sogar etwas Mitleid, dass Sie den rot-grünen Verkehrsscherbenhaufen der Vorgängerregierung aufarbeiten mussten.
Bei den Vorkommnissen um die Leverkusener Rheinbrücke erwarte ich, dass Sie den Landtag endlich ohne Einschränkungen zeitnah über alles informieren. Ich will weder aus der „Rheinischen Post“ noch vom WDR die wichtigen Informationen zu diesem Skandal erhalten, sondern primär von Ihnen. Wäre dies der Fall, könnte die SPD auch nicht fast im Monatsrhythmus eine Aktuelle Stunde zu diesem Thema beantragen.
Ich wies Sie, Herr Minister Wüst, im Verkehrsausschuss darauf hin, dass Sie uns immer noch einen Teil der Historie um den Chinastahl schuldig sind, und zwar alles, was 2018 passiert ist. Sollte Ihnen die Zeit dafür fehlen, dann empfehle ich Ihnen dringend, Ihr Abgeordnetenmandat zurückzugeben, sich in Vollzeit Ihrem Ministeramt zu widmen und sich darum zu kümmern.
Bereits im Januar 2018 habe ich hier im Plenum auf die Absurdität des Stahlimports hingewiesen. Im April dieses Jahres habe ich meine Kritik daran wiederholt und trage sie heute erneut vor: Wir benötigen keinen Stahl aus dem Ausland. Protektionismus kann Geld sparen. Protektionismus kann die Umwelt schonen. Protektionismus schützt deutsche Arbeitsplätze.
Und Protektionismus hätte in Leverkusen dafür gesorgt, dass eine so wichtige Verkehrsachse wie die Autobahn A1 über die neue Rheinbrücke mit deutschem Stahl nach deutschen Richtlinien vernünftig gebaut worden wäre.
Wenn die anderen Parteien nun die Hände in den Schoß legen und EU-Richtlinien vorschieben, die uns angeblich zwingen, chinesischen Stahl kaufen zu müssen, dann sage ich Ihnen: Solche EU-Regeln gehören aufgehoben – wie im Übrigen die gesamte EU in der aktuellen Form.
Die Volksrepublik China ist ein wichtiger Handelspartner des Landes Nordrhein-Westfalen – ohne Zweifel. Das erklärt möglicherweise unter anderem,
warum es trotz des Coronaausbruchs in China Ende 2019 für viele Wochen weitere Flüge zwischen Düsseldorf und China gab. Neben der Einflussnahme auf die WHO versuchte China auch – wie die Zeitung „DIE WeLT“ im April vermeldete –, auf die Bundesministerien Einfluss zu nehmen, um eigene Propaganda zum Ursprung der Coronapandemie zu verbreiten.