Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag gibt vor, Sie wollten Studierende unterstützen. In dieser historischen Situation, in der wir uns im Moment befinden, ist aber vermutlich die Frage der BAföG-Beantragung und welche Digitalisierungsschritte man im BAföG-Antragsverfahren noch einziehen kann, sicherlich eine der eher kleinen Baustellen, um das einmal sehr freundlich zu formulieren. Was wir brauchen, um den Studierenden durch diese Pandemielage und die damit für sie verbundenen wirtschaftlichen Folgen zu helfen, wäre eine echte Nothilfe.
Wir haben inzwischen eine Reihe an Zahlen vorliegen. 40 % der Studierenden haben ihre Jobs verloren. Mehr als ein Drittel gibt in Befragungen an, große finanzielle Sorgen zu haben. 22 % der Studierenden mussten sich Geld leihen. Das geht aber auch nur dann, wenn man das entsprechende Umfeld hat. Es ist eben nicht so leicht, wenn man Eltern hat, die in Kurzarbeit sind, oder wenn man sich für das digitale Sommersemester neue Endgeräte kaufen muss. Da haben wir, glaube ich, eine größere Baustelle identifiziert.
Wir Grüne hätten uns sehr gewünscht, dass so etwas wie eine Soforthilfe für Studierende in Form eines bedarfsdeckenden Zuschusses aufgelegt worden wäre, der von den Studierenden, die krisenbedingt in finanzielle Probleme geraten sind, schnell hätte abgerufen werden können. Wenn man es einmal nüchtern konstatiert, dann ist die Überbrückungshilfe, die von der Bundesregierung gekommen ist, einfach nur ein schlechter Scherz.
Seit dem Shutdown sind drei Monate vergangen, bis überhaupt etwas gekommen ist. Dann funktionierten die Homepage und die Hotline nicht. Jetzt erleben wir, dass es sich noch einmal um weitere Tage verzögert, bis das erste Geld irgendwann Anfang Juli tatsächlich ausgezahlt werden soll. Das ist einfach ein großes Versagen seitens der Bundesregierung.
Die 500 Euro, die Studierende dann als Hilfe maximal bekommen können, reichen nicht aus, um davon unter anderem den Unterhalt zu finanzieren.
Auch Studienkredite, deren Zinsen nur kurzfristig ausgesetzt werden, sind keine vernünftige Lösung. Das geht ebenfalls an der Lebensrealität vorbei.
Beim BAföG haben wir aber vor allem das Problem, dass es zu wenig Studierende bekommen. Heute bekommen nur noch 13 % der Studierenden BAföG. Das ist ein viel zu niedriger Satz. Wenn man sich dann noch ansieht, wozu das BAföG eigentlich gedacht ist, muss man sagen: Schön, dass Sie sich mal wieder mit diesem Thema beschäftigen, aber das ist sicherlich nicht die Hauptbaustelle.
Die BAföG-Digitalisierung ist eine Never Ending Story; das wissen wir alle, die wir uns im Wissenschaftsbereich herumtreiben. Das war sie auch schon vor vier Jahren, als wir im Landtag über einen Antrag der FDP debattiert haben – einige von uns erinnern sich noch daran.
Der grundsätzliche Befund, dass es nicht sein kann, dass nur jeder 500. Student bzw. jede 500. Studentin tatsächlich BAföG online beantragt, obwohl es diese Möglichkeit schon seit 2016 gibt, zeigt einfach, dass da offensichtlich etwas im Argen liegt. Im Übrigen war es eine bundesrechtliche Vorgabe, das so zu machen, wie es jetzt aufgesetzt wurde, und kein Werk von Rot-Grün.
Ich mache aber keinen Hehl daraus, dass es in den letzten Jahren von Rot-Grün auch keinen alternativen Weg gegeben hat und das natürlich nicht besonders befriedigend ist. Man muss aber, Frau Kollegin Beihl, durchaus auch einmal konstatieren, dass Sie mit dieser Koalition schon seit über drei Jahren in der Regierungsverantwortung sind und in dieser Zeit etwas hätte passieren können.
Jens Brandenburg, der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, sagte am 12. November 2019 gegenüber dem „Handelsblatt“: Das ist eine Blamage für die Länder, die das BAföG seit Jahren digitalisieren sollen. – Unabhängig von der Frage, wer wann regiert hat: Er hat damit auf jeden Fall recht.
Das Anliegen, ein neues System für ein online zu beantragendes BAföG zu schaffen, ist gut und richtig, weil das bisherige Verfahren aus guten Gründen nicht angenommen wird. Ich glaube, wir sind uns sogar alle einig, dass dieser Weg mit dem De-Mail-Verfahren überhaupt nicht sinnvoll war, weil diese DeMail von niemanden genutzt wird.
Wir hatten gerade die Anhörung zum E-GovernmentGesetz. Da haben wir gehört, dass das Servicekonto NRW, das Sie jetzt als alternativen Weg vorschlagen, zwar von ein paar mehr Leuten genutzt wird,
aber längst noch nicht von so vielen Leuten, wie wir bräuchten. Wir haben am Servicekonto 80.000 Registrierte für die notwendige Sicherheitsstufe „Vertrauensniveau hoch“.
Für die Personalausweisidentität haben wir gerade mal 5.200, die registriert sind – und das übrigens auf die gesamte nordrhein-westfälische Bevölkerung gesehen.
Das ist natürlich ein Problem, wenn man sich das anguckt und wenn man das jetzt als die Lösung für alle Probleme preist. Das geht an der studentischen Realität vorbei.
Das E-Government hat bekanntermaßen das Chicken-Egg-Problem, dass es erst wenige Angebote gibt, dann gibt es wenig Nachfrage und dann gibt es wenig Angebote, weil es wenig Nachfrage gibt.
Wenn Sie das lösen können, wäre das gut. Aber wichtiger wäre eigentlich, dass wir das Thema „BAföG“ endlich angehen, dass wir es schaffen, dass das BAföG nicht mehr zu niedrig, nicht mehr zu kompliziert, nicht mehr bologna- und familieninkompatibel ist, kurz: Dieses BAföG gehört dringend reformiert. Damit würden wir tatsächlich etwas für die Studierenden tun.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der CDU/FDP nimmt eine Zielstellung auf, die bereits seit 2013 formuliert worden ist und bereits seit dem 01.08.2016 umgesetzt sein sollte.
Seitdem sollten alle BAföG-Anträge komplett online abgewickelt werden. Dass dieses Ziel nicht eingehalten worden ist, liegt vor allem an den Bundesländern. Der Bund hat das Digitalisierungsgesetz für die BAföG-Anträge zwar auf den Weg gebracht, die Ausführung der Abwicklung liegt jedoch in den Händen der Bundesländer. Diese haben die Umsetzung schlichtweg verschlafen.
Sie haben kein einheitliches System zur Onlinebearbeitung entwickelt, und es ist keine weitergehende digitale Bearbeitung – Stichwort: E-Akte – möglich.
Dieter Timmermann, seinerzeit Präsident des Deutschen Studentenwerkes, sagte dann auch nur resigniert: „Der Digitalisierungstiger des Bundes sprang und endete in den Ländern als Bettvorleger.“
Im Bereich der BAföG-Regelung kann man von einem Desaster sprechen, wie die FDP im Bundestag durch ihre Anfrage im November 2019 öffentlich gemacht hat. Die Analyse im vorliegenden Antrag ist
korrekt. Auch die Erkenntnis ist korrekt, dass die SPD-Grünen-Regierung, die Vorgängerregierung hier im Land, die Onlineregelung im BAföG-Bereich völlig verschlafen hat. – Das müssen Sie sich schon ans Revers heften lassen.
In NRW konnte man ab 15.01.2014 seinen BAföGAntrag online einreichen. Ab 2015 standen endlich alle Formulare online zur Verfügung, und ab 01.08.2016 waren auch die elektronische Ausweisfunktion und die nicht kostenfreie De-Mail für die Authentifizierung möglich. Man braucht allerdings bis heute dafür ein Ausweislesegerät für 80 Euro, wenn man kein Smartphone besitzt, das das Auslesen des Personalausweises über eine Handy-App ermöglicht.
Das Onlinezugangsgesetz sieht vor, dass bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern online angeboten werden sollen. Das ist sehr ambitioniert. Für diese länderübergreifende Zusammenarbeit wurde sogar das Grundgesetz geändert.
Es muss aber allen klar sein, dass es nur bei einer einheitlichen Onlineabwicklung von Verwaltungsdienstleistungen Vorteile für den Bürger geben wird. Im Zuge des Onlinezugangsgesetzes hat der IT-Planungsrat bereits Ende 2018 auch eine Umsetzung für das BAföG-System vorgesehen.
Das Land Sachsen-Anhalt wurde damit beauftragt, ein Pilotprojekt für alle Bundesländer zu starten. Das „Digitalisierungslabor BAföG“ wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und SachsenAnhalt verantwortet. Es hat das Ziel, eine nutzerfreundliche Digitalisierung der BAföG-Antragstellung und weiterer Leistungen zu erstellen.
Am 12. und 13. März 2019 wurde beim Fachkongress des IT-Planungsrats die aktuelle Version des Click-Dummy aus dem Digitalisierungslabor BAföG vorgestellt. Diese geht nun in die Umsetzungsphase. Daran will sich das Land NRW auch beteiligen.
Dieses Vorgehen ergibt sich aus der Systematik, die der IT-Planungsrat generell vorgesehen hat, nämlich bestimmte Gruppierungen der 575 Leistungen nach dem Onlinegesetz federführend an bestimmte Länder zu delegieren. Die entwickelten Lösungen werden dann einheitlich von den anderen Bundesländern übernommen.
Nur ist Ihr Vorhaben, das Sie hier vorsehen, und die geplante Ausgestaltung einfach risikoreich. Die beabsichtigte Einbeziehung des NRW-eigenen Servicekontos in das BAföG-Portal NRW ist technisch gesehen zwar gut und pragmatisch, verkennt aber die Mobilität der Studierenden bei ihren Unistandorten. Sie sollte Ihnen also nicht als Vorbild dienen. Denn mit dem Sonderweg NRWs wird erneut eine Zerfaserung der BAföG-Portal-Landschaft in Deutschland in Kauf genommen.
Deshalb gehen unsere Forderungen dahin, deutschlandweit ein einheitliches Portal für alle Bundesländer mit einheitlicher formaler digitaler Abwicklung zu schaffen. Notwendig ist es auch, dass BAföG-Gesetz zu ändern, welches nur zwei, mittlerweile längst überholte Wege zur digitalen Authentifizierung erlaubt. Dies wird im Antrag nicht explizit erwähnt.
Hier wünschen wir moderne Verfahren wie zum Beispiel das Video-Ident-Verfahren oder eine Smartphone-App. Die Smartphone App „BAföG direkt“ wird zwar schon angeboten und unter anderem in Hessen bereits genutzt, aber weder NRW noch andere Bundesländer haben sich für diese App geöffnet.
Hier muss das Land NRW entsprechende Vorkehrungen für eine Öffnung zu dieser App treffen. Anstatt ein eigenes BAföG-Portal zu schaffen, sollte die Landesregierung die digitale Umstellung des Back-EndProzesses in der BAföG-Verwaltung schnellstmöglich vollziehen, da dies nicht Gegenstand des Digitalisierungslabors BAföG-online ist. Aber es kann nicht sein, dass man seine Formulare online hinschickt, die Verwaltung sie ausdruckt, die Studierenden unterschreiben und sie wieder zurückschicken. Das ist vorgestern, und wir sind für übermorgen. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Seifen. – Jetzt spricht für die Landesregierung die Ministerin Frau Pfeiffer-Poensgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Sicherstellung der Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts stellt Studierende während ihres Studiums häufig vor große Herausforderungen.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist für Studierende in Deutschland in dieser Situation eine wichtige Unterstützung.
Man muss trotz Corona – ich komme gleich noch einmal darauf zu sprechen – einfach einmal in die Zukunft gucken und sich damit beschäftigen, was wir verbessern können.
Das kann man natürlich mit Grundsatzdebatten erst einmal alles infrage stellen und sagen: Beim BAföG müssen wir alles verändern. Man kann auch längliche Vergangenheitsbewältigung betreiben, wer oder was vielleicht wann wie etwas anders fand.
Ich fände es aber gut, wenn wir dieses Problem jetzt sehr pragmatisch lösen würden. Deswegen kommt dieser Antrag auf jeden Fall zur rechten Zeit. Dass die derzeitige Situation digital nicht zufriedenstellend ist, haben auch alle bestätigt.
Wir haben allerdings auch in der aktuellen Situation, in der durch die Coronapandemie viele in eine ganz schwierige Notlage geraten sind, versucht, aus unseren Landesmitteln etwas zu tun. Wir haben etwas getan, was sich Ihnen vielleicht auf den ersten Blick nicht erschließt. Wir haben versucht, die Regelungen des BAföG für die Studierenden perspektivisch gut zu verändern.
Es ist uns als erstem Bundesland gelungen, aufgrund dieser pandemischen Lage die individualisierte Regelstudienzeit der eingeschriebenen Studierenden um ein Semester zu erhöhen, um damit quasi automatisch die Verlängerung der BAföG-Höchstbezugsdauer um ein Semester zu ermöglichen. Das ist, finde ich, auch eine wesentliche Perspektive für Studierende, die jetzt durch die Gesamtsituation in Probleme geraten sind.
Orientiert am Ziel, dass den Studierenden durch die Bedingungen der Pandemie eben keine Nachteile entstehen sollen und sie ihr Studium nicht aus wirtschaftlicher Not abbrechen müssen, wurden so die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Studium in dieser Situation angepasst.
Gleichzeitig wurde und wird aber deutlich, wie auch der vorliegende Antrag darstellt und es hier auch bereits von mehreren Redner benannt worden ist, dass das bisherige BAföG-Antragsverfahren eben nicht mehr zeitgemäß ist und fortentwickelt werden muss. Darauf können sich meines Erachtens auch alle verständigen. Diese völlige Digitalisierung verfolgen Bund und Länder seit 2018. Das wurde hier auch schon referiert. Ein bundesweites digitales Verfahren, das medienbruchfrei und ortsunabhängig funktioniert, muss jetzt erreicht werden.
Zur Erprobung des geplanten Pilotprojektes haben wir uns als Nordrhein-Westfalen beworben, übrigens auch auf ausdrücklichen Wunsch des Bundes, weil wir uns natürlich als „Teststrecke“ gewissermaßen eignen. Wir haben eine wirklich große Anzahl von Studierenden, und auf der anderen Seite sind wir in der Landesregierung, was die eigene Verwaltung angeht, jetzt auf dem Weg, die Digitalisierung sehr stark voranzutreiben.
Die Landesregierung wird sich daher weiterhin, wie im Antrag vorgeschlagen, beim Bund und den anderen Ländern dafür einsetzen, die Pilotierung in NRW durchzuführen. Ich denke, nach dem, was ich weiß, wird uns das sowie die für die Pilotphase landesseitig benötigten Mittel bereitzustellen, gelingen. Nordrhein-Westfalen kann dann als Pilotland an der Gestaltung eines neuen Verfahrens mitwirken.