Jedoch sind so viele unterschiedliche Berufs- und Gesellschaftsschichten von der Coronakrise betroffen, dass ich es nicht für zielführend halte, heute eine gesonderte Coronabonusregelung für Freiberufler zu erschaffen, morgen für Studenten und übermorgen für Rentner.
Es geht hier um das Gesamtkonzept und nicht um ein an Interessengruppen ausgerichtetes Klein-Klein. Gerade die im Antrag geforderten unbürokratischen Soforthilfen haben in den vergangenen Wochen für viele Probleme gesorgt, welche jetzt mit viel Bürokratie behoben werden müssen.
So meldete die „Tagesschau“ Anfang Mai, dass innerhalb von nur vier Wochen 2.300 Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit den bestehenden Coronasoforthilfen eingegangen seien. Die Meldungen stammen von Geldinstituten, die auf den Konten ihrer Kunden merkwürdige Vorgänge beobachtet haben, zum Beispiel dass auf einem sonst ruhigen Konto ohne nachvollziehbaren Grund plötzlich 15.000 Euro eingingen. Der Leiter der Anti-Geldwäsche-Einheit verzeichnete wegen der Coronafördergelder einen deutlichen Anstieg an möglichen Betrügereien.
In Nordrhein-Westfalen ermitteln die Strafverfolger in über 350 Verfahren. Unser Bundesland kämpfte zu Beginn besonders mit Problemen bei der Auszahlung der Coronasoforthilfen. So war die Ausschüt
tung der Gelder von der Landesregierung am 9. April kurzfristig gestoppt worden, weil sich Betrugsversuche gehäuft hatten.
Daher sollte jeder Antrag auf Soforthilfe auch in Zukunft genau geprüft werden. Denn einmal zu Unrecht ausgezahltes Geld wieder zurückzuholen, ist wesentlich komplexer, als von Beginn an sicherzustellen, dass die Soforthilfe auch wirklich nur notleidende Personen erhalten.
In dem Antrag der Grünen nehmen die Sozialunternehmen eine größere Rolle ein. Leider definiert der Antrag nicht, was „Sozialunternehmen“ genau bedeutet. Da heißt es nur blumig:
„Sozialunternehmen sind auf die Schaffung eines gesellschaftlichen Mehrwerts ausgerichtet und tragen damit zur Lösung eines klar benannten gesellschaftlichen Problems bei.“
„Durch wegbrechende Erlöse aus dem Verkauf von Produkten und Dienstleistungen fällt derzeit die wichtigste Finanzierungsquelle weg.“
Ja, vor diesem Problem stehen leider sehr viele Unternehmen in Deutschland, auch wenn sie sich nicht mit der Bezeichnung „sozial“ schmücken können.
Die Grünen wollen vermutlich ihre eigene linke Unternehmensklientel besonders unterstützen und verstecken dies hinter einer sehr umfassenden Überschrift. Die Internetseite des im Antrag erwähnten Vereins Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland zeigt auch schnell, wohin die ideologische Reise geht, wenn dort von „Sozialunternehmer*innen“ gesprochen wird und auf der Facebook-Seite von „Geflüchteten“.
Ebenso wird in dem Antrag nicht erklärt, warum Sozialunternehmen in besonderem Maße durch die Coronakrise leiden. Gerade in solchen Notzeiten müssten Sozialunternehmen doch profitieren, jedenfalls dann, wenn sie dem Volk einen ernsthaften Mehrwert, wie im Antrag behauptet, bieten.
Die AfD ist selbstverständlich auch dafür, Solo-Selbstständige und Freiberufler in der Coronakrise nicht alleinzulassen. Niemand darf in der Coronakrise alleingelassen werden.
Im Übrigen ist die Behauptung im Antrag, die Bundesregierung habe sich dagegen entschieden, Selbstständigen und Kleinunternehmen zu helfen, mit Verlaub, Blödsinn. Eine kurze Recherche im Netz hätte Ihnen gezeigt, welche Hilfen es für Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe durch das Bundeswirtschaftsministerium gibt.
Das, was wir in den nächsten Tagen verabschieden werden, ist gerade ausgiebig vorgetragen worden. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Danke schön, Herr Strotebeck. – Jetzt spricht für die Landesregierung Herr Professor Dr. Pinkwart, der zuständige Wirtschaftsminister
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in der Debatte schon gesehen, dass die Grünen mit ihrem Antrag ein sicherlich wichtiges Thema ansprechen. Nur können wir auch feststellen, dass Ihre Themen von der Landesregierung schon längst aufgegriffen worden sind, weil sie eben wichtig sind.
Wir haben schon darüber gesprochen, dass der Landtag den Weg für das Sonderprogramm sehr früh freigegeben hat, aus dem wir dann auch sehr schnell die Programme starten konnten. Frau Düker, Sie haben noch gesagt: Dann machen Sie aber auch voran.
Wir haben dann wirklich ein schlankes Verfahren gefunden. Wir haben – Dank noch einmal an den Innenminister und den Finanzminister – schnell die Möglichkeiten schaffen können, dass die Bezirksregierungen das Soforthilfeprogramm auf den Weg bringen konnten.
Ja, wir sind am Anfang davon ausgegangen, dass es eine Art Ersatz für Lebenshaltungskosten und Unternehmerlohn geben würde. Das war unser Verständnis. Das ist vom Bund leider nicht mitgetragen worden, trotz intensiver Bemühungen. Der Bund hat den Weg zur Grundsicherung gewiesen, deren Anforderungen für Solo-Selbstständige allerdings auch gelockert wurden. Dennoch wäre es der einfachere Weg gewesen, es gleich in der Soforthilfe zu berücksichtigen.
Wir haben dann die Entscheidung getroffen – wofür ich dem Finanzminister sehr dankbar bin –, auch um Vertrauensschutz herstellen zu können, den SoloSelbstständigen und Geschäftsführern von Personengesellschaften den Unternehmerlohn in der Größenordnung von pauschal 2.000 Euro im Rahmen der Soforthilfe bereitzustellen.
Ich denke, das war ein wichtiger Beitrag, weil diese Menschen ganz zentral von dem Lockdown berührt sind. Uns ging es darum, diese Existenzen zu sichern und deutlich zu machen, dass sie genauso wertgeschätzt werden wie alle anderen in der Krise, dass wir wollen, dass sie am aktiven Wirtschaftsleben teilnehmen können, dass sie weiterarbeiten können, dass sie ihre Arbeitsplätze weiter sichern können. Das war ein ganz wichtiger Beitrag, für den ich mich hier schon einmal herzlich bedanken möchte.
Über die Überbrückungshilfe haben wir sehr früh mit dem Bund in der Wirtschaftsministerkonferenz verhandelt. Wir haben sehr früh dafür geworben, dass die Soforthilfe alleine nicht ausreichend sein würde, dass wir Branchen haben wie etwa den Messebau,
Schausteller und andere Bereiche, die auch nach dem Juni noch nicht werden öffnen oder im bisherigen Umfang werden arbeiten können.
Der Bund hat hierfür ein Überbrückungsprogramm entwickelt, für das wir dankbar sind. Vor allen Dingen sind wir sehr dankbar dafür, dass viele Erfahrungen mit der Soforthilfe aufgegriffen worden sind.
Wir kommen jetzt bundesweit zu einem einheitlichen, rein digitalen Verfahren. Nordrhein-Westfalen ist vorangegangenen, wovon jetzt der Bund und die anderen Länder lernen. Wir erwarten den Startschuss Anfang Juli.
Erneut haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Unternehmerlohn im Überbrückungsprogramm berücksichtigt wird. Das hat der Bund erneut zurückgewiesen, was wir bedauern und auch zum Ausdruck gebracht haben.
Allerdings ist anzuerkennen, dass die Landesregierung mit dem Konjunkturpaket I, dessen Eckpunkte der Ministerpräsident am Mittwoch vorgestellt hat, zu ihrer Grundhaltung steht.
Daher ist im Konjunkturpaket I bereits vorgesehen, dass wir unbürokratisch für die drei Monate pro Monat 1.000 Euro für Lebenshaltungskosten bereitstellen und so im Interesse der Unternehmerinnen und Unternehmer unseres Landes handeln.
Dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen. Das hat die Landesregierung bereits entschieden, und dafür sind wir sehr dankbar.
Danke für Ihre Bereitschaft, meine Zwischenfrage zuzulassen. – Nur am Rande: Wir haben vorgestern Nachmittag aus der Pressemitteilung erfahren, dass Sie das gemacht haben; zum Zeitpunkt der Antragstellung wussten wir es nicht.
Ich will die positive Rückmeldung geben, dass es gut ist, dass Sie das gemacht haben. Der Druck hat Wirkung gezeigt, was in einer Demokratie gut ist.
Meine Frage bezieht sich auf die bereits ausgezahlten Mittel, nämlich die dreimal 3.000 Euro Soforthilfe, die es am Anfang der Pandemie gab. Viele Men
schen aus diesem Personenkreis haben diese Mittel in dem Glauben beantragt, dass Sie damit ihre Lebenshaltungskosten finanzieren können.
Herr Minister, trifft es zu, dass ein Vertreter Ihres Hauses in einer Diskussionsrunde gesagt hat, dass es sehr viele Rückzahlungsaufforderungen geben wird und man noch nicht wisse, wie man damit umgeht? Wissen Sie inzwischen, wie Sie damit umgehen, dass Leute dieses Geld offenbar zu Unrecht bekommen haben? Wie viele sind das?
Diejenigen, die mitgezählt haben, haben gemerkt, dass es mehrere Fragen waren. Der Minister beantwortet eine davon.
Sie können in einer Antwort auf mehrere Dinge eingehen; das kann man doch. Ich bin darauf sehr gespannt. Ich habe es registriert. – Danke, Herr Minister.
Liebe Frau Düker, zunächst einmal möchte ich sagen, dass die Landesregierung bei der Überbrückungshilfe noch einmal einen ganz großen Schritt unternimmt und den Solo-Selbstständigen in diesem Land hilft. Das ist eine Initiative, für die ich mich ganz besonders bei den beiden Fraktionsvorsitzenden, beim Finanzminister und beim Ministerpräsidenten bedanken möchte.