Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Der zweite Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs dient dazu, über Änderungen des nordrhein-westfälischen Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes die erheblichen Einschränkungen infolge der Coronapandemie im Wissenschafts- und Hochschulbetrieb abzumildern. Der Bund hat dies für die angestellten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler bereits bundesweit geregelt. Wir müssen uns hier jetzt um die landesbeamteten Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler kümmern.

Erlauben Sie mir vielleicht noch eine Anmerkung, damit zwischen uns auch alles klar ist – ich pflege ja immer eine offene Ansprache –: Die Verabredung, dass es keine weiteren Änderungsambitionen an diesem Gesetz gibt, bezog sich natürlich nur auf die Wissenschaftsthemen. Denn Sie wissen, Herr Bell, dass noch zwei Regelungsbedarfe bestehen, die wir Ihnen in dieser Sitzung auch vorgetragen, aber dann in diesen Gesetzentwurf nicht aufgenommen haben.

Das Gesetz über die Stiftung wurde übrigens auch unabhängig und jenseits aller Parteizugehörigkeiten der Landesregierungen unterstützt. Ich finde es einfach wahnsinnig schade, dass dieses Gesetz jetzt offenbar hier in Nordrhein-Westfalen, dem Sitzland der Stiftung – die nebenbei bemerkt auch eine Menge Arbeitsplätze zur Verfügung stellt –, keine allseitige

Zustimmung zu finden scheint. Ich bitte Sie daher noch einmal herzlich um Ihre Zustimmung. – Danke.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin Pfeiffer-Poensgen. – Als nächster Redner hat sich für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Kollege Kerkhoff gemeldet. Er hat damit das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was die Kollegen Bell und Bolte-Richter eben gesagt haben, soll hier nicht unwidersprochen bleiben.

Erstens sprechen wir in den von Ihnen erwähnten Artikeln über minimale redaktionelle Änderungen – nicht mehr und nicht weniger. Es geht um reine Technik. Wenn wir am Gesetzentwurf etwas inhaltlich hätten ändern wollen, hätten wir selbstverständlich den Fachausschuss damit befasst.

Zweitens – aufbauend auf dem, was die Präsidentin eingangs gesagt hat – läuft Ihr Antrag nach § 111 der Geschäftsordnung ins Leere, denn dafür müsste eine Abweichung von den Vorschriften der Geschäftsordnung vorliegen.

Jetzt könnte man den vorliegenden Antrag als sogenannten Huckepackantrag bezeichnen und darin einen geschäftsordnungswidrigen Antrag sehen, aber über diesen Änderungsantrag wurde gestern bereits abgestimmt.

Eine Rüge nach § 111 der Geschäftsordnung wurde über diesen Änderungsantrag nicht erhoben. Er ist also mit dieser Abstimmung rügelos behandelt worden. Auch Ihre Ablehnung des Änderungsantrags gestern stellt keine Rüge dar.

Überdies haben die Kollegen der SPD mit dem gestrigen Schreiben lediglich eine dritte Lesung des Gesetzentwurfs beantragt. Eine Vorab-Rücküberweisung zurück an den Ausschuss zur Beratung wurde nicht beantragt. Die nunmehr stattfindende dritte Lesung über den Gesetzentwurf betrifft daher den Gesetzentwurf in der Fassung mit den bereits angenommenen Änderungen. Es liegt keine Abweichung von der Geschäftsordnung zur dritten Lesung vor, und ohne Abweichung geht daher auch die Rüge ins Leere.

Drittens. Wir haben Ihnen mit Schreiben vom heutigen Tag angeboten, über die einzelnen Beschlusspunkte getrennt abzustimmen. Das würde es Ihnen ermöglichen, dem auch von Ihnen – das hat der Kollege Bolte-Richter ja gesagt – unterstützten Teil betreffend die Stiftung am heutigen Tage gefahrlos zuzustimmen, ohne dass Sie im redaktionellen Bereich im Schulteil über die Hürde springen müssten.

Von daher appelliere ich an Sie, mindestens doch dem Teil hinsichtlich der Stiftung für die Hochschulen hier und heute zuzustimmen. Damit würden Sie den inhaltlichen Punkten, denen Sie sich auch verbunden fühlen, heute am Abend auch Rechnung tragen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kerkhoff. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Aussprache sind.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache

17/9830 in der Fassung der zweiten Lesung.

Wie gerade auch erläutert, haben die Fraktionen von CDU und FDP zu diesem Gesetzentwurf Einzelabstimmung beantragt. Gemäß § 42 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung kann jedes Mitglied des Landtags Einzelabstimmung beantragen. Werden hiergegen Bedenken erhoben, so entscheidet der Landtag. Daher frage ich, ob Bedenken erhoben werden. – Das ist erkennbar nicht der Fall.

Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur Einzelabstimmung über die Art. 1 bis 6 des Gesetzentwurfs Drucksache 17/9830 in der Fassung nach der zweiten Lesung.

Ich darf daher fragen, wer dem Art. 1 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten von CDU, FDP, AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich der Stimme enthalten wollen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Art. 1 des Gesetzentwurfs mit dem Abstimmungsverhalten wie gerade festgestellt, also Zustimmung von CDU, FDP, Grünen und AfD bei Gegenstimmen der SPD ohne Enthaltung, angenommen wurde.

Ich komme damit zur Abstimmung über Art. 2 des Gesetzentwurfs. Ich darf auch hier fragen, wer dem Art. 2 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der FDP, Bündnis 90/Die Grünen sowie der AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist bei der Fraktion der SPD der Fall. Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die sich der Stimme enthalten wollen? – Das sehe ich nicht. Dann stelle ich auch fest, dass der Art. 2 des Gesetzentwurfs mit dem festgestellten Abstimmungsverhalten der Fraktionen angenommen wurde.

Wir kommen nun zur Abstimmung des Art. 3 des Gesetzentwurfs. Auch hier darf ich fragen, wer dem Art. 3 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? –

Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der SPD. Gibt es jemand, der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Dann ist auch der Art. 3 des Gesetzentwurfs beschlossen.

Ich rufe viertens den Art. 4 des Gesetzentwurfs auf. Auch hier darf ich fragen, wer dem Art. 4 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gibt es hier jemanden, der sich der Stimme enthalten möchte? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass der Art. 4 angenommen wurde.

Ich rufe auf den Art. 5 des Gesetzentwurfs und darf auch hier um das Votum bitten, wer dem Art. 5 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte. – Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU, der FDP, der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass auch der Art. 5 des Gesetzentwurfs die Mehrheit des Hauses gefunden hat und damit angenommen worden ist.

Art. 6 des Gesetzentwurfs! Auch hier darf ich fragen, wer dem Art. 6 des Gesetzentwurfs zustimmen möchte. – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Enthaltungen? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Dann stelle ich fest, dass auch der Art. 6 des Gesetzentwurfs die Mehrheit gefunden hat und angenommen worden ist.

Ich komme damit zur Gesamtabstimmung und darf fragen, wer dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der bereits in zweiter Lesung angenommenen Änderungen zustimmen möchte. Ich darf jetzt um das Votum bitten. – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der CDU, der Fraktion der FDP, der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? – Das sind die Abgeordneten der Fraktion der SPD. Enthaltungen? – Das sind die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache

17/9830 unter Berücksichtigung der in zweiter Lesung bereits vorgenommenen Änderungen angenommen und in dritter Lesung verabschiedet wurde.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe das Plenum wieder ein für Mittwoch, den 16. September 2020, um 10 Uhr. Ich wünsche Ihnen allen einen angenehmen Abend und arbeitsreiche Wochen bis zum nächsten Plenum.

Die Sitzung ist geschlossen.