Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beckamp. – Als nächste Rednerin hat nun für die Landesregierung Frau Ministerin Scharrenbach das Wort. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen doch alle: Jede Bürgerin und jeder
Wenn so eine Maßnahme ansteht, wird sie auch richtigerweise hinterfragt: Ist das erforderlich? Muss man das machen? Muss man das in dem Standard machen, oder geht nicht ein bisschen weniger?
Mich freut, dass ich zumindest von drei Fraktionen – CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen – hier im Landtag gehört habe, das System „Abgabe vor Steuer“ sei richtig.
Ein Beitrag ist eine gegenleistungsbezogene Abgabe. 1969 wurde das Kommunalabgabengesetz einstimmig – auch mit den Stimmen der SPD – vom Landtag auf den Weg gebracht. Seitdem soll bei der wesentlichen Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen, die öffentlich gewidmet sind, ein Beitrag geleistet werden.
Ob dieser Beitrag entsteht – das sage ich immer wieder –, ist eine Entscheidung des Rates einer Gemeinde. Ob man eine wesentliche Verbesserung an einer Straße vornimmt, ist die Entscheidung der kommunalen Selbstverwaltung, nicht des Landtags.
In ganz vielen Städten und Gemeinden steht weder in diesem Jahr noch in dem mittelfristigen Finanzplanungszeitraum überhaupt eine KAG-Maßnahme an.
Sie wissen auch – aber das ist das Recht der Opposition –, dass man natürlich auf der einen Seite die modernste kommunale Infrastruktur bei Straßen, bei Radwegen, bei der Förderung von Nahmobilität, bei Breitbanddigitalisierung, bei Schulen, bei Kindertageseinrichtungen, bei Abwassersystemen, bei der Energieversorgung – irgendetwas habe ich jetzt vergessen – fordern und auf der anderen Seite gleichzeitig verlangen kann: Aber dafür zahlt keiner.
Zudem verkennen Sie auch folgenden Punkt – ich hätte mich in den letzten Monaten darüber gefreut und würde mich auch in den nächsten Wochen noch darüber freuen –: Die Höhe der Abgabe im Rahmen eines Straßenausbaus bestimmt auch nicht die Landesregierung. Sie ist vielmehr in einer Mustersatzung festgelegt, die sich die Kommunen selbst gegeben haben.
Wenn Sie es ernst meinen – Sie haben ja jede Menge Bürgermeister –, gehen Sie doch in die Gremien des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes und sagen: Wir senken die Höhe der Prozentsätze in der Mustersatzung.
Das wäre konsequentes Handeln, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, aber das machen Sie nicht, und Sie wissen, warum Sie es nicht machen.
weil man in einen Aushandlungsprozess kommt. Wenn es nämlich nichts kostet, wird der höchste Standard eingefordert.
Das Prinzip, was Sie als Opposition hier gegenüber der Landesregierung an den Tag legen, wird dann auf die kommunale Ebene zurückgeführt. Letztlich werden dann gar keine Maßnahmen mehr gemacht.
Sie wissen, dass die kommunale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen wie auch die Landesinfrastruktur in die Jahre gekommen ist; das ist auch nichts Neues. Genauso, wie man in einer privaten Immobilie nach 20, 30 Jahren bestimmte Verbesserungen durchführen muss, ist es mit öffentlichem Eigentum.
Nach 50 Jahren – das ist, glaube ich, hinreichend oberverwaltungsgerichtlich entschieden – ist eine kommunale Straße in der Regel auf und muss neu aufgebaut werden, denn darüber müssen Abfallfahrzeuge, Rettungsfahrzeuge, Feuerwehr und – je nachdem, wie belastet die Straße ist – auch andere Verkehre fahren. Danach richtet sich dann der Beitrag.
Das ist die Wahrheit, und das wissen Sie auch. So, wie man in das private Eigentum investiert und nach 30, 40 Jahren das Bad oder die technischen Anlagen erneuern muss, ist das auch im öffentlichen Raum.
Sie wollen das System umkehren. Sie wollen nicht Abgabe vor Steuer, wie das drei Fraktionen hier erklärt haben, sondern nehmen Steuern.
Damit verlangen Sie, dass Mieterinnen und Mieter wie auch Wohnberechtigungsscheinempfängerinnen und -empfänger demnächst den Ausbau der Straße in einem ganz anderen Stadtteil mitbezahlen. Das ist nicht gerecht.
Aber als Opposition kann man gleichzeitig für die Bezahlbarkeit des Wohnraums eintreten. Man muss ja nicht umsetzen, was man hier so alles fordert.
Vielen Dank, Frau Philipp: Ich höre gerne, dass ich einen tollen Auftritt habe. Das Lob von Ihnen ist hervorragend.
Sie haben damals nicht den Mut gehabt, die Punkte zu ändern. Damals ging es nicht nur um die Frage nach dem wiederkehrenden Ausbaubeitrag, sondern in den Verhandlungen …
Rentnerinnen und Rentner, Leute mit kleinem Einkommen haben ein Problem mit dem Straßenausbaubeitrag.
Deswegen haben wir Ihnen damals vorgeschlagen, auf wiederkehrende Verfahren umzustellen. Über diesen Gesetzentwurf – in dem Fall von der CDU – hat es einen jahrelangen Austausch mit SPD und Grünen gegeben.
Es ging damals um Ratenzahlungen, es ging um die Absenkung der Zinssätze, es ging um die Verstetigung der Systeme.
SPD und Grüne hatten damals nicht den Mut und den Willen, selbst an diesen Punkten Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Das ist die Wahrheit.
Vielen Dank, Frau Ministerin Scharrenbach. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der guten Ordnung halber weise ich darauf hin, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1 Minute 29 Sekunden überzogen hat.