Vielen Dank, Frau Ministerin. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Deshalb schließe ich die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 17/10856 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Ist jemand dagegen? – Möchte sich jemand enthalten? – Dem ist nicht so. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Gemäß § 100 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss dem Landtag mindestens jährlich mündlich berichten.
Entsprechend der bisher geübten Praxis im Haus erteile ich dem Vorsitzenden des Petitionsausschusses, dem Abgeordneten Serdar Yüksel, nunmehr das Wort. Bitte schön.
im Landtag haben wir noch vor einem Jahr das 70jährige Jubiläum des Grundgesetzes und der darin verankerten Grundrechte gefeiert. Wer hätte damals gedacht, dass wir ein Jahr später im Zuge einer Pandemie so schwierige Diskussionen führen und damit verbunden natürlich auch schwierige Entscheidungen fällen müssen?
Im Zuge der Coronapandemie mussten gesellschaftliche Restriktionen durchgesetzt werden, wie es sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr gegeben hat. Ich kann mich noch gut an die vor wenigen Wochen an dieser Stelle geführte intensive Diskussion und auch an meine eigene Rede bezüglich der aufkommenden Pandemie erinnern.
Auch an mir selbst habe ich festgestellt, wie schwierig die Fragen waren, die wir uns stellen mussten, und wie viel schwieriger die Entscheidungen waren, die wir zu treffen hatten. Bis zum heutigen Tag diskutieren wir, ob wir das richtige Maß zwischen vorausschauender Prävention und übertriebener Restriktion gefunden haben.
Die vielen dringlichen Themen haben dazu geführt, dass auch der Bericht des Petitionsausschusses erst heute vorgestellt werden kann.
Doch unabhängig von der andauernden politischen Diskussion im Hinblick auf die Coronakrise möchte ich eines betonen:
Ich bin sehr froh, dass wir es in der Bundesrepublik Deutschland geschafft haben, die Lage ernst zu nehmen und das Virus so weit wie möglich einzudämmen. Auch wenn die Gefahr immer noch akut ist, bin ich doch sehr erleichtert, dass wir keine USamerikanischen oder brasilianischen Verhältnisse erleben mussten. Anderenfalls müssten wir heute vielleicht über noch viel schwierigere Fragen und Entscheidungen diskutieren als noch vor ein paar Monaten.
Nichtsdestotrotz haben viele Bürgerinnen und Bürger durch die Coronarestriktionen Einschnitte hinnehmen müssen. Im Detail bleiben viele Fragen zu den behördlichen Umsetzungen von Restriktionen und dem Umgang der Behörden mit den jeweiligen Einzelfällen offen.
Dass hier Gesprächs- und Aufklärungsbedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger besteht, haben wir als Petitionsausschuss deutlich wahrnehmen können. Während des Lockdowns in den vergangenen Wochen haben sich viele Bürgerinnen und Bürger an uns gewandt und Unterstützung eingefordert. Sie haben von ihrem Grundrecht aus Art. 17 Grundgesetz Gebrauch gemacht und Petitionen eingereicht.
Für uns als Petitionsausschuss war es besonders wichtig, auch in einer Zeit, in der jegliche öffentlichen Kontakte mit Behörden und Verwaltungen oder private Kontakte mit Freunden und Verwandten schwierig wurden, ansprechbar und arbeitsfähig zu bleiben.
Während das gesellschaftliche Leben nahezu stillstand, war das Parlament im Ergebnis ohne große Einschränkungen aktiv. Auch mit einer reduzierten Anwesenheit im Plenum haben wir die Arbeitsfähigkeit des Parlaments stets aufrechterhalten können.
Im Petitionsausschuss haben wir keinen Notfall unbeachtet gelassen, sondern auch während der Einschränkungen durch den Lockdown kurzfristig gehandelt und dank der Unterstützung durch den Landtagspräsidenten mit dem nötigen Hygienekonzept auch weiterhin dringliche Erörterungen im Landtag durchführen können.
Die aktuelle Situation in 2020 zeigt einen deutlichen Anstieg der Eingaben; denn bereits in den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind beim Landtag über 3.600 Petitionen eingegangen.
Davon haben über 800 Eingaben einen Bezug zur Coronapandemie – Massenproteste gegen die Abiturklausuren, Beschwerden von Inhaftierten in Justizvollzugsanstalten, Fragen zu Steuererleichterungen, Petitionen gegen verhängte Bußgelder, Proteste gegen die Maskenpflicht, Beschwerden gegen die Ausdünnung des öffentlichen Nahverkehrs und vieles andere mehr. Verzweifelte Menschen beklagten die Besuchsverbote in Seniorenheimen oder baten um Ausnahmen für die Fortsetzung medizinischer Therapien.
Daran zeigt sich, dass der Petitionsausschuss immer auch ein Seismograph der Gesellschaft ist, der ausschlägt, wenn die Sorgen und Nöte der Menschen größer werden. Das gilt insbesondere in Krisenzeiten.
Der Petitionsausschuss hat seine Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger mit ungebremstem Engagement fortgesetzt. Alle geplanten Ausschusssitzungen wurden durchgeführt. Eilige Anfragen nach Auskunft und Rat wurden unverzüglich an die richtigen Ansprechpartner weitergeleitet.
Unsere ursprünglich im Landtag geplanten Bürgersprechstunden haben wir kurzerhand digitalisiert. Die Mitglieder des Ausschusses standen den Bürgerinnen und Bürgern kontaktlos per Video und Telefon für Gespräche zur Verfügung.
„Wir wollen keine ängstliche, keine misstrauische Gesellschaft werden“, hat uns der Bundespräsident anlässlich der Coronakrise aufgefordert. Das bedeutet aber auch, dass wir in dieser besonderen Zeit die Ängste und auch das Misstrauen der Menschen ernst nehmen müssen und mit ihnen das Gespräch über die Auseinandersetzung suchen müssen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Demokratie und auch die verfassungsgemäßen Rechte der Bürgerinnen und Bürger kennen keine Pausen.
In Krisenzeiten zeigt sich der wahre Charakter – so hat es Altbundeskanzler Helmut Schmidt ausgedrückt. Dieses Parlament hat Charakter bewiesen. Dabei denke ich nicht einmal in erster Linie an uns Abgeordnete, die sich für die Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern haben wählen lassen, sondern an all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landtagsverwaltung.
In einer Zeit, in der viele ihre Arbeit ins Homeoffice verlagern mussten, haben uns insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsreferats tatkräftig zur Seite gestanden. Ihnen danke ich an dieser Stelle ausdrücklich im Namen aller Kolleginnen und Kollegen in diesem Parlament.
Ein kurzer Blick in die Statistik des zurückliegenden Jahres 2019 und des ersten Halbjahres 2020 zeigt die nachhaltige Bedeutung des Instruments der Petitionen.
Im zweiten Halbjahr 2019 haben den Petitionsausschuss 2.720 Petitionen und Eingaben erreicht. Im gesamten Jahr 2019 waren es insgesamt 5.300. Zugleich haben wir in 2019 rund 6.000 Petitionen beraten und dazu Beschlüsse gefasst.
In den ersten sechs Monaten dieses Jahres gingen beim Petitionsausschuss 3.685 Eingaben ein; 3.011 Eingaben sind abgeschlossen worden.
Die Steigerung der Eingangszahlen zeigt, dass das Instrument der Petitionen in der heutigen Zeit nicht an Bedeutung verloren, sondern gewonnen hat.
Mit über 20 % stammt nach wie vor eine stabil hohe Anzahl der Eingaben, mit denen der Ausschuss befasst war, aus dem Sozialrecht. Es ging dabei beispielsweise um die Einstufung des Grades der Behinderung von schwerbehinderten Menschen, Probleme mit Jugendämtern sowie Beschwerden über Krankenkassen oder die Rentenversicherung.
Ebenfalls hoch ist auch der Anteil aus dem Bau-, Verkehrs- und Umweltrecht mit über 20 % aller Beschlüsse. Hier zeigt sich, dass die Menschen ein hohes Interesse an Mitbestimmung haben.
Die Verkehrsführung in den Kommunen, die Entwicklung neuer Baugebiete, die Sanierung und Umgestaltung von Stadtteilen – die Bürgerinnen und Bürger wollen eine intensive Auseinandersetzung mit den Details der Planung für die Orte, in denen sie leben.
Die Reform der Straßenausbaubeiträge hat den Ausschuss, wie Sie mitbekommen haben, im letzten Jahr sehr intensiv beschäftigt. Insgesamt hat
der Petitionsausschuss nahezu 800 Beschwerden aus diesem Rechtsgebiet überprüft. Er konnte zahlreiche in Petitionen beschriebene bestehende Konflikte durch Ortstermine mit allen Beteiligten lösen oder zumindest die Situation zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den Behörden befrieden.
Seit einigen Jahren macht das Ausländerrecht einen hohen Anteil der Petitionen aus. Nachdem die Anzahl in 2019 leicht rückläufig war, machten Eingaben dieses Themenkreises im ersten Halbjahr dieses Jahres wieder ein Viertel aller Petitionen aus. Hier beschäftigte sich der Ausschuss weiterhin mit Fragen des Aufenthaltsrechtes, insbesondere verbunden mit Fragen der Arbeitsaufnahme, mit Eingaben zum Familiennachzug oder mit Einbürgerungen.
Statistisch kaum noch relevant sind Eingaben zum Thema „Rundfunkbeiträge“. Nachdem die Reform des Rundfunkbeitragsrechts den Ausschuss viele Jahre intensiv beschäftigt hat, scheint die neue Rechtslage in großen Teilen der Bevölkerung akzeptiert zu sein. Zwar erreichen den Ausschuss noch Masseneingaben mit Forderungen nach grundlegenden Änderungen. Einzelfallprüfungen machen aber nur noch einen kleinen Anteil der Eingaben an den Landtag aus.
Beispielhaft möchte ich Ihnen nun über einige Fälle berichten, die entweder exemplarisch für eine Vielzahl von Eingaben stehen oder uns sehr bewegt haben. Sie werden daran sehen, wie vielfältig unsere Arbeit im Petitionsausschuss ist.
Beginnen möchte ich mit einem Fall, der uns besonders berührt hat. Die Petenten sind Eltern eines schwerbehinderten Kindes und wendeten sich gegen die Rückzahlung einer Forderung aus einem Darlehen der Stadt in Höhe von 80.000 Euro.
Für ihr damals minderjähriges schwerstbehindertes Kind hatten sie seinerzeit Hilfe zur Pflege nach dem Bundessozialhilfegesetz beantragt. Da sie ein Eigenheim besaßen, wurde das Pflegegeld, wie zum damaligen Zeitpunkt üblich, als Darlehen gewährt und ein entsprechender Darlehensvertrag zwischen den Petenten und dem Leistungsträger geschlossen.
Das Darlehen wurde durch Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Stadt im Grundbuch gesichert und mit einem Zinssatz in Höhe von – man höre und staune! – 7,5 % verzinst.
In der Folge wurde eine Ratenzahlung von monatlich 100 Euro vereinbart, die von den Petenten auch regelmäßig entrichtet wurde.
Durch die Nachforschungen des Petitionsausschusses stellte sich heraus, dass die Petenten aufgrund des enorm hohen Zinssatzes seit Jahren lediglich die Zinsforderungen zahlten und keinen Cent der
Hauptforderung tilgen konnten. Somit drängte sich der Eindruck auf, dass sich der Staat auf Kosten der Petenten bereicherte. Schließlich sind 7,5 % Zinsen in der heutigen Zeit, in der 0,4 % Zinsen schon als gute Anlagemöglichkeit gelten, eine stattliche Summe.
Der Petitionsausschuss konnte durch ein Gespräch mit den beteiligten Behörden erreichen, dass den Petenten die Zinsen erlassen werden konnten. Schließlich sollte die Gewährung der Hilfe zur Pflege die Familie und ihr schwerstbehindertes Kind finanziell unterstützen und nicht noch auf Jahre hinaus belasten. Das war ein gutes Ergebnis für die Familie.