Protokoll der Sitzung vom 16.09.2020

(Beifall von den GRÜNEN)

Eines hat mich wirklich erstaunt. Sie wissen, dass ich mich schwerpunktmäßig eigentlich mit Agrarpolitik und Naturschutz beschäftige. Ich habe dann versucht, mal die Debatte nachzulesen, die damals geführt worden ist. Man will ja die Gründe dafür wissen: Warum ist dieses Gesetz für diese Pipeline gemacht worden? Warum haben wir das getan?

Ich habe erwartet, es muss eine intensive Debatte dazu hier im Landtag und im Ausschuss gegeben haben. Aber es gibt nichts darüber. Es gibt nicht ein einziges Protokoll, in dem irgendjemand ein Wort dazu gesagt hätte, weder im Ausschuss noch hier im Plenum.

Dieses Gesetz ist – und das gilt leider auch für meine Fraktion – damals nicht so diskutiert worden, wie wir es hätten diskutieren müssen. Und daher ist es richtig, dass wir uns hier heute noch mal mit dem Thema beschäftigen.

(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

Es waren die Bürgerinnen aus der Region, die uns aufgezeigt haben, dass es mit dieser Pipeline ein massives Problem geben kann, dass es tatsächlich hochriskant ist, eine solche Pipeline, die Kohlenmonoxid transportieren soll, durch Wohngebiete zu führen. Erst dadurch, dass von außen die Informationen an uns herangetragen worden sind, sind wir wach geworden und haben jetzt die Möglichkeit, noch mal zu überlegen:

Was ist das eigentlich, was wir da machen? Brauchen wir wirklich diese Pipeline, oder ist diese Pipeline nicht deutlich zu gefährlich für die Region und die Menschen, die dort leben? Muss man deshalb nicht sagen: „Wir bauen diese Pipeline nicht, wir ziehen dieses Gesetz zurück bzw. heben es wieder auf“?

Eines steht auch fest: Die Zeit hat sich ja weitergedreht. Die Firma Covestro – damals noch Bayer – hat immer argumentiert, man brauche diese Pipeline unbedingt. Jetzt sind aber schon über zehn Jahre ins

Land gegangen, und diese Pipeline ist zwar da, aber sie funktioniert noch nicht. Es wird nichts transportiert. Wenn man die Stellungnahme von Covestro hört, will das Unternehmen auch weiterhin alles ganz in Ruhe abwickeln, die zusätzliche zweite Matte noch mal obendrauf legen und dann mal gucken, wie es allmählich weitergeht. Man spürt, dass dieses Unternehmen gar keinen Druck hat. Es gibt keinen wirtschaftlichen Druck.

Diese Pipeline wird definitiv gar nicht gebraucht; sie ist unnötig. Sie mag einen gewissen ökonomischen Vorteil bringen. Das kann sein. Aber sie ist nicht notwendig für das Unternehmen, um tatsächlich zu überleben.

Das Beste ist, dass genau dieses Unternehmen zusammen mit der RWTH Aachen einen Forschungspreis bekommen hat, weil sie entlang der Kohlendioxide ein Verfahren entwickelt haben, durch das man Kunststoffe auch so herstellen kann. Man braucht zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht mehr Kohlenmonoxid; man kann darauf verzichten. Auch das spricht dafür, dass diese Pipeline eben nicht die Zukunft ist, sondern etwas von gestern, etwas aus dem Jahr 2007 ist, das wir hier besser aufheben sollten.

Ein weiterer Aspekt: Ich habe im Umweltausschuss in den letzten Jahren von etlichen Leckagen bei Rohrleitungen gehört, die ich mir nicht hätte vorstellen können. Was haben wir im Zusammenhang mit Raffinerien erlebt! Jetzt kann der eine oder andere sagen, das seien andere Stoffe. Aber was da für Sauereien abgelaufen sind, hätte ich mir, bevor ich hier in den Landtag gekommen bin, nicht vorstellen können. Deshalb habe ich auch kein Vertrauen darin, dass mir irgendjemand sagen kann: So eine Pipeline für einen so gefährlichen Stoff – Kohlenmonoxid – ist zu 100 % sicher. – Das glaube ich nicht. Darauf vertraue ich nicht.

Ich sage auch deutlich: So eine Pipeline gehört zumindest nicht durch Wohngebiete gelegt. Allein das ist ein Grund, um dieses Rohrleitungsgesetz aufzuheben. Ich bitte Sie deshalb darum, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Rüße. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der CDU Frau Kollegin Abgeordnete Dr. Peill das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der heutigen Debatte geht es um ein genauso wichtiges wie sensibles Thema. Anders als mein Vorredner der antragstellenden Fraktion will ich jetzt ein bisschen zur

Versachlichung des Themas beitragen; denn der Sachstand ist klar.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Das war doch super- sachlich! Das war doch ein supersachlicher Beitrag!)

Hören Sie erst mal mir zu.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Ja, mache ich!)

Am 31. August 2020 hat das OVG ein langjähriges Verfahren beendet, bei dem durch eine Vielzahl von Instanzen bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit und Sicherheit der CO-Pipeline zwischen Dormagen und Krefeld-Uerdingen geklärt und entschieden wurde. Das Gericht hat unter Abwägung aller vorliegenden Fakten festgestellt:

Erstens. Die Klagen sind unbegründet.

Zweitens. Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss ist weder aufzuheben noch als rechtswidrig zu erklären.

Drittens. Die Bezirksregierung hat bei der Planung und beim Bau der Leitung keine Fehler gemacht.

Das heißt, die Rechtmäßigkeit des Projekts wurde vom OVG bestätigt und eine Revision ausgeschlossen. Das ist der Sachstand, meine Damen und Herren.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Das Urteil bestätigt das sogenannte Rohrleitungsgesetz aus dem Jahr 2006, welches einstimmig, also auch mit den Stimmen der Grünen, beschlossen wurde. Einige wenige derjenigen, die es mit unterschrieben haben, sitzen heute hier.

(Arndt Klocke [GRÜNE]: Wir sind halt nicht viele!)

Zur Wahrheit gehört aber auch: SPD und Grüne sahen in der Regierungszeit von sieben Jahren keinen Anlass – keinen einzigen Anlass –, dieses Gesetz überhaupt noch zu verändern.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht um die Sicherheit der Menschen. Da sind wir ganz einer Meinung. Das hat für uns wirklich die allerhöchste Priorität. Auch hierzu hat das Gericht etwas festgestellt. Ich nehme jetzt mal sechs Punkte heraus:

Erstens. Es geht keine Gefahr von dem Rohrleitungsnetz für die Allgemeinheit aus.

Zweitens. Die technische Ausstattung der Leitung geht in mehrfacher Hinsicht über Mindeststandards der maßgeblichen technischen Regeln hinaus.

Drittens. Jetzt wird es ein bisschen technisch: Es wird ein Druck von höchstens 13,5 bar gefahren. Konstruiert ist die Rohrleitung jedoch für 100 bar, und getestet wird sie bei 200 bar.

Viertens. Die Leitung besteht aus 25 cm dickem hochfestem Stahl. Kupferrohre, die als Gasrohre für die Energieversorgung im Privathaushalt zugelassen sind, haben übrigens nur eine Wandstärke zwischen 1 und 2 mm.

Fünftens. Die Pipeline liegt in 1,4 m Tiefe statt der gesetzlich vorgegebenen 1,0 m.

Sechstens. Natürlich gibt es umfangreiche Notfallpläne für einen sofortigen Shutdown und zum Schutz der Bevölkerung.

Wir halten fest: Das OVG bestätigt also nicht nur die Rechtmäßigkeit, sondern auch den sicheren Betrieb der Pipeline.

Liebe Grünen-Fraktion, nachdem wir nun die Fakten auf den Tisch gelegt haben, kommen wir zu der Frage: Was wollen Sie eigentlich mit dem Antrag und mit der Forderung erreichen – ich darf zitieren –, „technisch mögliche und wirtschaftlich sinnvolle Alternativen … umfassend“ prüfen zu lassen?

Warum haben Sie das in diesen sieben Jahren noch nicht gemacht, wenn es so leicht ist? Haben Sie vielleicht diese Alternativen gerade nicht gefunden? Vielleicht war die Pipeline eben nicht nur nicht zu gefährlich, sondern sie hat die Vorschriften schon erfüllt und Sie wussten das sogar.

Neben der Sicherheit geht es aber auch um Arbeitsplätze und um den Wirtschaftsstandort NRW für die kunststoffverarbeitende Industrie. Es geht um 1.100 Arbeitsplätze und die vielen im nachgelagerten Bereich. Es geht um Investitionssicherheit und damit Planbarkeit und Verlässlichkeit für die Industrie und den Mittelstand in NRW, und es geht auch um Umweltschutz und Ressourcenschutz. Es geht hier um den Einsatz von bisher durch Koksverbrennung hergestelltem Kohlenmonoxid in Krefeld und um weniger Lkw-Transporte für diesen fossilen Brennstoff durch den Einsatz von leitungsgebundenen Verbundstrukturen und damit auch um eine Verbesserung der Umweltbilanz.

Damit kommen wir zum Kern des Antrags, und zwar zur Antwort auf die Frage, was dieser vielleicht über die Grünen aussagt. Natürlich hat man als Abgeordneter das Recht, Gesetze zurückzuziehen und neu zu machen. Aber man hat auch eine Verpflichtung, und zwar die Verpflichtung, darauf zu achten, welches Signal wir mit so etwas abgeben. Was senden wir aus, wenn Gesetze, nachdem sie jahrelang Gerichte durchlaufen haben, die deren Rechtmäßigkeit bestätigt haben, trotzdem zurückgenommen werden? Welches Signal senden wir denn da aus?

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

Das sind Signale von Rechtsunsicherheit, und das ist für unser Land NRW fatal. Es vernichtet Arbeitsplätze, Investitionsvorhaben, und es vernichtet vor

allem das Vertrauen in unser Bundesland, und das brauchen wir gerade in Zeiten des Strukturwandels.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Frau Kollegin, entschuldigen Sie, wenn ich Sie unterbreche. Es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage vom Abgeordneten Klocke.

Ich beende noch meine Rede, und dann können wir das machen.

Dann darf ich Sie auf das Ende der Redezeit hinweisen.

Das ist nicht unser Verständnis von Politik. Deswegen bitte ich alle: Lassen Sie uns als Parlamentarier gemeinsam die Rechtsprechung und die möglichen Instanzenwege in diesem Verfahren respektieren. Wir lehnen Ihren Antrag ab.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Herr Kollege Klocke.

Danke, Frau Präsidentin! Danke, Frau Kollegin. Ich fand Ihre Rede ebenso angenehm sachlich wie die Rede von Herrn Rüße.