Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollegen und Kolleginnen! Es geht um viele offene Fragestellungen rund um die Besetzung der Präsidentenstelle des OVG Münster,
Anders, als es die Vertreter der Regierungsfraktionen eventuell darstellen wollen, handelt es sich aber nicht um eine Wiederholung bereits mehrfach genannter Ereignisse und Abläufe. Insbesondere ist die Forderung nach der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses unabhängig von bestehenden und zukünftigen Gerichtsentscheidungen in dieser Sache zu sehen.
Es geht vielmehr darum, aus den zahllosen Puzzleteilen, die wir aus den wiederholten Nachfragen in Ausschusssitzungen und Sondersitzungen, aus Aktuellen Viertelstunden, Aktuellen Stunden und Fragestunden zusammengestückelt haben, ein politisches Gesamtbild zu schaffen.
Es geht um Wahrheit und Glaubwürdigkeit. Es geht darum, politische Aufklärung zu betreiben und angesichts der zahllosen Einzelaussagen, die teilweise auch verändert, zurückgenommen und korrigiert wurden, neben dem Justizminister auch die entscheidenden Protagonisten dieses Dramas im Sinne einer politischen Sachaufklärung zu Wort kommen zu lassen.
Es geht um Wahrheit, Wahrheitsfindung und politische Sachaufklärung mithilfe eines vom Gesetzgeber zugelassenen Instruments: des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses.
War das Auswahlverfahren unvoreingenommen, transparent und nur den Grundsätzen der Bestenauslese unterworfen, oder kam die Entscheidung anders zustande? Wurde das Instrument der Überbeurteilung tatsächlich entsprechend dem gesetzgeberischen Willen eingesetzt, oder weicht die vorge
nommene Überbeurteilung von dem ab, wofür das Instrument nach dem Willen des Landesgesetzgebers geschaffen wurde? Wie haben die anderen Bewerber die angebliche Bitte des Justizministers empfunden, ihre Bewerbungen noch einmal zu überdenken? Wieso sah zumindest einer der Bewerber anschließend die Notwendigkeit, einen Anwalt zu konsultieren?
Es sind noch viele Fragen offengeblieben, die für die politische Beurteilung der Beteiligten, ihre Glaubwürdigkeit und die zukünftige Frage des Besetzungsverfahrens von hohen Richterämtern in NordrheinWestfalen von Bedeutung sind.
Das gesamte Auswahlverfahren hat das Ansehen der Justiz und die Wahrnehmung der Neutralität bei Besetzungsverfahren von wichtigen Richterposten in der Öffentlichkeit nachhaltig geschädigt. Wir schulden es daher den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, den tatsächlichen Ablauf des Besetzungsverfahrens und mögliche politische Absprachen in diesem Verfahren aufzuklären,
Es ist wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen auch in Zukunft auf die Neutralität und Objektivität des obersten Verwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen vertrauen dürfen. Hierfür ist eine transparente Aufarbeitung des Besetzungsverfahrens seiner eigenen Präsidentenstelle notwendig.
Wir fordern daher die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, der neben der Aufklärung des Sachverhalts insbesondere auch prüfen soll, ob die bestehenden gesetzlichen Regelungen dazu geeignet sind, tatsächlich die Bestenauslese bei der Besetzung von Stellen in der Justiz zu gewährleisten, und ob die verfassungsgemäßen Kontroll- und Informationsrechte des Parlaments gegenüber der Landesregierung gewahrt wurden. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sprechen heute zum wiederholten Mal über das Besetzungsverfahren für den Präsidenten bzw. die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen – ein Verfahren, das, nüchtern betrachtet, keinerlei Besonderheiten aufweist.
Der Minister der Justiz, Herr Limbach, hat wie auch sein Amtsvorgänger schlicht und einfach geltendes Recht angewendet und die Besetzung nach dem Grundsatz der Bestenauslese vorgenommen.
Zwei unterlegene Bewerber haben nach der Entscheidung über die Besetzung den Weg der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage beschritten. Das ist in der öffentlichen Verwaltung und in der Justiz erstens legitim und zweitens nicht unüblich. Erinnert sei etwa an die Besetzung der Spitzenpositionen beim OLG Hamm oder beim OLG Köln. Auch bevor 2019 ein neuer Präsident des Landessozialgerichts eingeführt wurde, gab es eine juristische Auseinandersetzung.
Inzwischen ist über die beiden Verfahren abschließend entschieden. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Minister der Justiz rechtmäßig gehandelt hat. Diese Entscheidung ist abschließend; eine Revision ist nicht möglich.
Nun hat ein unterlegener Bewerber den Weg der Verfassungsbeschwerde beschritten. Hierbei wird geprüft, ob ein Urteil aufgrund verfassungsgemäßer Gesetze ergangen ist und ob die Grundrechte bei Anwendung dieser Gesetze beachtet worden sind. Tatsachen oder Fehler bei der Rechtsanwendung spielen dabei keine Rolle. – So weit die nüchternen Fakten.
Sie haben schon vor Monaten die Ebene des Sachlichen verlassen und veranstalten politischen Klamauk. Sie versuchen, etwas zu konstruieren, was in Wirklichkeit nie stattgefunden hat.
Sie haben mehrere Sondersitzungen des Rechtsausschusses nur zu diesem Thema beantragt, zusätzlich eine Fragestunde hier im Plenum des Landtags.
Sie haben sich immer aufs Neue mit Rücktrittsforderungen überboten. Nun also die Krönung: Sie beantragen einen Untersuchungsausschuss.
(Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Sven Wolf [SPD]: Deswegen machen wir das ja, um das Vertrauen in den Rechtsstaat wie- derherzustellen!)
Wollen Sie jetzt unseren Rechtsstaat umbauen und den Untersuchungsausschuss als neue Superrevisionsinstanz installieren?
(Zurufe von der SPD: Oh! – Sven Wolf [SPD]: Schade, dass die Rede fertig war, bevor ich gesprochen habe!)
Mit diesem Untersuchungsausschuss zeigen Sie, dass Sie der Justiz unseres Landes misstrauen. Das finde ich unerträglich.
Ein Einsetzungsbeschluss darf nicht wertend oder spekulativ sein und keine unbelegten Tatsachenbehauptungen enthalten, da er in diesem Fall das vorwegnimmt, was durch die Untersuchung erst aufgedeckt werden soll. Das tut der Antrag von Ihnen, von SPD und FDP, aber.
Der Einsetzungsbeschluss muss sowohl sachlich als auch zeitlich und personell hinreichend bestimmt sein, da er den Arbeitsauftrag des Untersuchungsausschusses klar zu umgrenzen hat. Das ist der Antrag von SPD und FDP aber ebenso nicht.
Der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, konkret der Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Regierung, darf von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen grundsätzlich nicht ausgeforscht werden. Dies gilt insbesondere für die Willensbildung der Regierung selbst,
also die Erörterung im Kabinett, die Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen und die ressortübergreifenden und ressortinternen Abstimmungsprozesse. Genau das will der Antrag von SPD und FDP aber untersuchen.
Ich fasse zusammen: Der Untersuchungsausschuss ist unnötig und überflüssig. Der Antrag ist handwerklich schlecht gemacht. Die Fraktionen von SPD und FDP haben sich verrannt. Eigentlich sollten sie ihren Antrag zurückziehen.
Das Untersuchungsrecht ist eines der wichtigsten und ältesten parlamentarischen Rechte und in einer Demokratie von herausragender Bedeutung. Der Minderheit steht zwar nicht das Recht auf Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses selbst zu, weil zur Einsetzung ein Mehrheitsbeschluss erforderlich ist, auf den die Minderheit allerdings einen Anspruch gegenüber dem Landtag hat.