Das Untersuchungsrecht ist eines der wichtigsten und ältesten parlamentarischen Rechte und in einer Demokratie von herausragender Bedeutung. Der Minderheit steht zwar nicht das Recht auf Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses selbst zu, weil zur Einsetzung ein Mehrheitsbeschluss erforderlich ist, auf den die Minderheit allerdings einen Anspruch gegenüber dem Landtag hat.
Das respektieren wir bei allen vorgebrachten schweren Bedenken. Wir achten unsere Verfassung und respektieren auch die Rechte der Minderheit im Parlament. Deshalb werden wir nicht gegen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stimmen und uns bei der Abstimmung über den Antrag enthalten. – Danke.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Wenn ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss das schärfste Schwert der Opposition ist, dann machen Sie es mit diesem Antrag wachsweich.
In anderen Fällen in der Vergangenheit wurde ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss eingerichtet, nachdem furchtbare Dinge passiert sind. Wenn Menschen zu Schaden kamen, sollte es unser aller Interesse sein, aufzuklären, Verantwortliche zu benennen und dann gemeinsam Strukturen zu schaffen, damit sich ein schlimmes Ereignis nicht wiederholt. Es ist auch wichtig, dass die Opposition mit ihrer parlamentarischen Minderheit diese Untersuchungsausschüsse einrichten kann.
Doch der Zweck eines solchen ist nicht vergleichbar mit Ihrem Antrag zu diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. In diesem Fall wollen Sie einen Skandal herbeireden, den es einfach nicht gibt.
Seit Monaten drohen Sie im Rechtsausschuss mit diesem Antrag. Jetzt ist das letzte kleine Zeitfenster, in dem Sie diesen PUA überhaupt noch beantragen können. Stellen wir uns einmal vor, das Bundesverfassungsgericht würde die Entscheidung des OVG bestätigen. Dann bliebe von Ihrem Säbelrasseln nichts mehr übrig.
Ja, Minderheitenschutz ist wichtig, und es steht uns nicht zu, gerichtliche Entscheidungen zu bewerten. Die Entscheidung des OVG ist eindeutig und letztinstanzlich. Das Besetzungsverfahren war demnach eindeutig nicht manipulativ; es war fehlerfrei nach Recht und Gesetz. Es wäre unser aller Aufgabe, dies zu respektieren und dies auch anderen zu erklären.
Sie haben im Rechtsausschuss gefordert, Sie möchten weiter Ihre offenen Fragen stellen. Ich habe Sie aufgefordert, sie weiterhin zu stellen. Alle Kolleginnen und Kollegen, die nicht in den Sitzungen des Rechtsausschusses waren, möchte ich noch einmal auf die Ausschussprotokolle 18/365, 18/585 und 18/424 hinweisen: seitenlang Fragen und ausführliche sachliche Antworten.
Aber Sie wiederholen sich und verdrehen die Tatsachen nach Ihrem Gutdünken. In Ihrem hier vorliegenden Antrag erwähnen Sie mit keiner Silbe, dass die Entscheidung der Landesregierung aufgrund sorgfältiger fachlicher Prüfung der Bewerbungen der Fachabteilung im Justizministerium erfolgt ist – und nicht, wie Sie zu suggerieren versuchen, durch einzelne Gespräche von Regierungsmitgliedern.
(Zuruf von der SPD: Na ja! – Sven Wolf [SPD]: Als es nichts mehr zu verbergen gab, wurden hier Sachen vorgelegt!)
Wir beobachten, dass Konkurrentenstreitklagen zunehmen. Der Kollege Geerlings hat aktuelle Beispiele genannt. Insofern gilt es, diese Entscheidung abzuwarten und zu respektieren. Das wäre der richtige, der anständige Weg im Respekt vor der dritten Staatsgewalt.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Eli- sabeth Müller-Witt [SPD]: Über Anstand soll- ten Sie besser nicht reden!)
Ich finde es wirklich unanständig, hochkarätige Richterinnen und Richter hier für Ihre Zwecke zu missbrauchen und durch die Arena zu zerren. Das gehört sich nicht.
(Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sven Wolf [SPD]: Das Gegenteil! Es geht um Vertrauen in unseren Rechtsstaat! Wir stellen das Vertrauen wieder her!)
Es ist peinlich und unangenehm, dass FDP und SPD in ihrem Überlebenskampf, um nicht in die Bedeutungslosigkeit abzurutschen, nun diesen Weg wählen
Dass Sie im Antragstext nicht sauber gearbeitet haben, wird auch daran deutlich, dass wir einen Neudruck vorliegen haben. Erst die Landtagsverwaltung musste Sie darauf hinweisen. Sie brauchten Hilfestellung
(Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Sven Wolf [SPD]: Frau Kollegin, zwin- gen Sie mich jetzt nicht dazu, alles zu erzäh- len, was hier passiert ist! Das will hier keiner hören, was der Präsident und die Verwaltung hier versucht haben!)
Aber wir verzichten auf diese Schleife, weil wir uns im Gegensatz zu Ihnen unserer Verantwortung für die Spielregeln unseres Parlaments und der Demokratie bewusst sind. Außerdem wollen wir diesem Schauspiel keine weitere Verlängerungsschleife hinzufügen.
Auch und gerade weil wir kein Fehlverhalten der Landesregierung sehen, werden wir uns hier enthalten; denn Minderheitenschutz und die geübte Praxis dieses Hauses respektieren wir. – Herzlichen Dank.
(Sven Wolf [SPD]: Wenn ich jetzt erzähle, was in der Verwaltung zu unserem Antrag abgelau- fen ist! – Dagmar Hanses [GRÜNE]: Dann er- zähl mal! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Erzähl doch! – Sven Wolf [SPD]: Wir haben es extra nicht getan! – Marcel Hafke [FDP]: Un- verschämtheit! – Weitere Zurufe – Glocke)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie alle, zu dem zurückzukehren, was hier im Parlament geübte Praxis ist, nämlich Rede und Gegenrede. Der Abgeordnete Dr. Beucker hat jetzt das Wort. Ich bitte Sie, es ihm zu ermöglichen, seine Rede hier zu halten. Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen, geehrte Herren! Der vorliegende Antrag hat eine durchaus nicht kurze Vorlaufgeschichte. Mit dem Thema des hier beantragten PUAs befasste sich der Rechtsausschuss bereits in mehreren Sitzungen, auch Sondersitzungen, auch in den Herbstferien.
Ich war sehr gespannt gewesen, welch höchst wichtiger Justizkatastrophe mein Wanderurlaub zum Opfer gefallen war. Ich muss sagen: SPD und FDP haben mich schwer enttäuscht. Mehr als ein Hörensagen, mehr als vage Verdachtsmomente kam nicht zu Gehör des Ausschusses. Der Minister hatte zu allem eine plausible Begründung und eine sachliche Aussage. Zusammenfassend kann man urteilen: Der Berg wurde schwanger und gebar eine Maus, wie das der antike Dichter Horaz formulierte. Auf Deutsch: Es ging aus wie das Hornberger Schießen – ergebnislos.
In absolut peinlicher Weise versuchten die Antragsteller, eine besondere Nähebeziehung zwischen dem Minister und der später hinzugetretenen Bewerberin herbeizufantasieren. Das gelang nicht.
Ebenso erfolglos versuchten FDP und SPD, den Inhalt des Gesprächs zwischen der Bewerberin und dem Minister während eines gemeinsamen Abendessens im Juli 2022 so hinzustellen, als ob es Grund für Skandalisierungen gegeben hätte.
In diesem Zusammenhang kam es sogar durch Herrn Kollegen Wolf zur Frage nach dem Inhalt der Speisekarte, auf dass sich der Minister quasi wie durch einen Erinnerungsanker der genaueren Gesprächsthemen erinnern möge. Ich werde diesen Moment offenbar gewordener, aber um nichts in der Welt eingestandener Ohnmacht so schnell nicht vergessen. Wie ausgerechnet ein Abgeordneter der SPD meinen kann, politische Amtsträger müssten sich genau erinnern und besäßen ein durchgehend genaues Gedächtnis, ist natürlich schleierhaft angesichts der durch den derzeitigen SPD-Kanzler geradezu sprichwörtlich vorgeführten heilsamen Nützlichkeit einer Gedächtnisschwäche.
Nach meiner Einschätzung erschien die Darlegung des Ministers durchaus nicht unglaubhaft. Um noch einmal in die Zitatenkiste zu greifen: Viel Lärm um nichts, wie Shakespeare gesagt hätte.
Eines noch: Irgendeine Bewerbungsfrist ist gar nicht verstrichen, weil keine gesetzt war. Die Bewerbung der Bewerberin war also nicht verspätet, was auch an dieser Stelle einen Grund zur Skandalisierung entfallen lässt.
Der im Ausschuss geklärte Sachverhalt bietet keinerlei Anlass, in einem PUA den Fragen unter V. des Antrags nachzugehen.
auslese Genüge getan wurde. Ausdrücklich haben alle drei befassten Gerichte hinsichtlich der Eignung und Befähigung der hinzugetretenen Bewerberin attestiert, dass auf dieser Grundlage eine Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit der Bewerberin möglich sei.
Hierbei gibt es nichts mehr festzustellen oder als Empfehlung – wie unter VI. gefordert – zu formulieren. Allerdings kann man sich Gedanken machen, ob die Besetzung der besonders bedeutenden Gerichtsposten nicht noch transparenter und, wie es heute heißt, demokratischer organisiert werden kann. Abschnitt VI des Antrags legt nämlich nahe, dass die Postenbesetzung bisher geradezu undemokratisch unklar gehandhabt worden sei.