Klar ist aber auch, dass wir als Landesregierung eine Priorität auf Kinder und auf Bildung setzen. Man kann natürlich hingehen und sagen, dass man an jeder Stelle tatsächlich einfach ein Mehr fordert. Wir haben der Struktur der frühkindlichen Bildung ein Mehr an Mitteln zur Verfügung gestellt. Ja, man kann auch mit Fug und Recht immer fordern, dass es noch mehr sein muss. Kein Euro, den man in Bildung für Kinder, in schulische Bildung, in außerschulische Jugendarbeit etc. investiert, ist ein Euro, den man falsch investiert. Aber man muss ihn tatsächlich auch haben.
Diese Landesregierung hat es hier auch angesichts schwieriger haushalterischer Lagen geschafft, zusätzliche Mittel ins System zu geben. Sie haben soeben in Ihren Reden und Zwischenfragen insinuiert, dass die Landesregierung in diesem Bereich spare. Das ist angesichts der Zahlen im Haushalt de facto nicht der Fall.
Die Landesregierung oder vor allem der Haushaltsgesetzgeber hat mit dem Haushalt 2024 zusätzliche 550 Millionen Euro ins System gegeben, und zwar vor allem auch über die Kindpauschalen, deren Systematik ich gerade erläutert habe. Das bedeutet: Allein über die Kindpauschalen werden ab dem neuen Kita-Jahr zusätzliche 370 Millionen Euro in das System der frühkindlichen Bildung fließen.
Das halte ich für einen von uns allen durchaus wertzuschätzenden substanziellen Beitrag. Er ist darin begründet, dass mit der Dynamisierung im KiBiz ein Schritt gegangen worden ist, der der Tatsache Rechnung trägt, dass Kostenentwicklungen eben nicht statisch sind. Es ist richtig, eine Dynamisierung im Gesetz festzulegen, die auch realen Kostensteigerungen Rechnung trägt.
Ich will aber auch ein Wort zur Ausbau- und Investitionskostenförderung sagen und klarstellen, dass wir uns natürlich eine höhere Dynamik beim Ausbau der frühkindlichen Bildung und der Betreuungsplätze wünschen würden. Aber auch hier haben wir im Rahmen der Möglichkeiten reagiert. Wir haben dem Rechnung getragen, was auch immer wieder vorgetragen worden ist, dass nämlich Baukostensteigerungen natürlich auch Investitionen hemmen. Dementsprechend haben wir im Rahmen der neuen Investitionsrechnung die zugrunde liegenden Fördersätze im Schnitt um ca. 14,5 % im Vergleich zu den bisherigen Fördersätzen angehoben.
Zudem haben wir Erleichterungen ins System gebracht. Zukünftig wird nämlich auf die Unterscheidung des Verwaltungsverfahrens zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und für Kinder über drei Jahre verzichtet. Das führt zu einem nicht unerheblichen Abbau von Bürokratie bei Trägern und Jugendämtern.
Erstmalig – auch das halte ich für etwas, was man an dieser Stelle ruhig einmal betonen kann – besteht im Rahmen der neuen Investitionsrichtlinie auch die Fördermöglichkeit für inklusive Plätze, um den besonderen Bedarfen von Kindern mit und ohne Behinderung gerecht werden zu können. Ich finde, dass das ein besonders wichtiger Schritt ist.
Zu Recht ist hier auch angesprochen worden, dass die Kindertagespflege eine wichtige Säule im System der frühkindlichen Bildung ist. Es ist auch sehr gut und richtig, dass die Kindertagespflege sich in den vergangenen Jahren qualitativ immer weiterentwickelt hat. Für die Ausgestaltung und Finanzierung der Kindertagespflege sind aber – so ist es nun einmal auch im KiBiz festgelegt – in erster Linie die örtlichen Jugendämter zuständig. Bundes- und Landesrecht stecken insoweit auch hier in Nordrhein-Westfalen nur den Gestaltungsspielraum für die Kommunen ab.
Das Land unterstützt die Kommunen bei der Erfüllung dieser Aufgabe bereits in vielfältiger Weise. Für jedes Kind, das in öffentlich finanzierter Kindertagespflege betreut wird, zahlt das Land eine jährliche Kindertagespflegepauschale. Diese Pauschale wird jährlich gemäß § 37 KiBiz entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Personal- und Sachkosten, also entsprechend der Dynamisierungsrate, angepasst.
Frau Ministerin, es besteht der Wunsch nach einer weiteren Zwischenfrage, diesmal, wenn ich es richtig sehe, von dem Kollegen Dr. Maelzer. – Ich sehe es richtig. Gut. Lassen Sie sie zu?
Herr Präsident, Sie haben das richtig gesehen. – Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie sind jetzt schon einen Punkt weiter. Aber Sie haben vorhin auf die Ausbausituation in Nordrhein-Westfalen abgehoben. Die Zahl haben Sie nicht noch einmal in den Mund genommen. Es sind nur 466 zusätzliche Plätze geworden. Worauf führen Sie das denn zurück? Es sind so wenige Plätze wie noch nie in der Geschichte unseres Landes Nordrhein-Westfalens hinzugekommen. Sie haben sich doch eben sehr umfangreich für Ihre Maßnahmen gelobt. Was ist denn dann der Grund dafür, dass eine solche Stagnation zu verzeichnen ist?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Maelzer, für diese Zwischenfrage, weil mir das die Möglichkeit gibt, auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass die Anpassung in der Investitionskostenrichtlinie, die wir jetzt vorgenommen haben, natürlich noch nicht auf die Ausbaudynamik dieses Jahres durchschlagen kann. Vor diesem Hintergrund haben wir die Investitionskostenrichtlinie ja auch angepasst, weil die Analyse, die von Kommunen und Trägern vorgebracht worden ist und die Sie sicherlich genauso wie wir auch teilen, eine richtige ist, dass nämlich die Pauschale zu gering ist.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Pauschalen um durchschnittlich 14,5 % erhöht, um hier noch einmal besser unterstützen zu können und zu einer wieder steigenden Dynamik im Ausbau der Kindertagesbetreuung und der hier zugrunde liegenden Plätze zu kommen.
Dazu kommen natürlich auch vielfältige andere Herausforderungen. Die sind in Genehmigungsverfahren und in den Investitionskosten begründet, aber teilweise auch in der Frage: Wie schnell kann ich überhaupt bauen? Außerdem sind sie begründet in der Frage: Habe ich auch die Fachkräfte, um das Gebäude tatsächlich als Kita in Betrieb nehmen zu können?
All das sind Herausforderungen, denen wir uns stellen und die wir auch angehen, weil sie die zentralen Herausforderungen sind, wenn es darum geht, die
frühkindliche Bildung in diesem Land zu stärken und das System zu stabilisieren. Darauf liegt unser Fokus als Landesregierung. Ich entnehme aber aus den wichtigen Debatten, die wir gemeinsam im Ausschuss und hier im Plenum immer führen, dass das unsere gemeinsame Priorität ist.
Ich komme auf die Frage der Kindertagespflege zurück, weil hier deutlich zu unterstreichen ist, dass das Land den überwiegenden Teil der Kosten der Jugendämter für die Kindertagespflege durch erhebliche Mittel über das Belastungsausgleichsgesetz, also über den Belastungsausgleich in der U3-Betreuung im Rahmen des BAG-JH hinaus, finanziert. Darüber hinaus unterstützt das Land die Kindertagespflege auch mit Mitteln der Investitionsrichtlinie.
Der Gestaltungsspielraum ist aus unserer Sicht wichtig und richtig, damit das Angebot an die Bedarfe vor Ort angepasst und daran ausgerichtet werden kann. Die Voraussetzungen in den 186 Jugendamtsbezirken, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, sind äußerst heterogen. Somit kann es aus unserer Sicht nicht von Vorteil sein, alles kleinteilig vom Land vorzugeben. Die Kommunen müssen auch weiterhin die Möglichkeit haben, flexibel auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren zu können – natürlich immer auch mit der Unterstützung durch das Land im Bereich der Kostenbeteiligung.
Ich will nun auf einen Punkt zurückkommen, den die FDP in ihrem Antrag sehr stark gemacht hat und den ich für besonders wichtig halte, weil es um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht. Dabei geht es um die Frage, in welcher Art und Weise auch Betriebs-Kitas hier einen Beitrag leisten können. Es ist ein wichtiger ergänzender Ansatz im System der frühkindlichen Bildung, und es ist gut, wenn Unternehmen auch hier Verantwortung übernehmen und Betriebs-Kitas betreiben. Dafür gibt es bei uns in Nordrhein-Westfalen zahlreiche gute Beispiele.
Es ist richtig, dass Sie in Ihrem Antrag beschreiben, dass die Frage einer für Familien lebbaren Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch ein Wirtschaftsfaktor sei. Es geht darum, wie ich mich am Erwerbsleben beteiligen kann, denn nur am Erwerbsleben beteiligte Personen können zur Wirtschaft und damit zum Wohlstand unserer Gesellschaft beitragen. Dementsprechend ist es richtig, diese Frage immer wieder zu adressieren.
Es handelt sich in zweierlei Hinsicht um einen Wirtschaftsfaktor: zum einen, weil wir davon ausgehen, dass in der frühkindlichen Bildung die Fachkräfte von morgen spielen, lernen, sich ausprobieren können, und zum anderen, weil heute die Eltern ein verlässliches Angebot brauchen, um Vereinbarkeit leben zu können.
Richtig ist aber auch, dass heute bereits über das KiBiz Möglichkeiten bestehen. In Kooperation mit einem anerkannten Träger der Jugendhilfe können
Betriebs-Kitas nach dem KiBiz finanziert werden, und davon machen Träger und Betriebe in diesem Land in einer guten und bewährten Kooperation durchaus Gebrauch.
Trotzdem haben Sie natürlich recht, dass wir immer weiter schauen müssen, an welchen Stellen wir genau diese Kooperationen auch über die Information und die Erleichterung von Wegen noch weiter unterstützen können. Wir sind immer gerne bereit, darüber zu sprechen, wie Wege verbessert werden können Aber Möglichkeiten, das schon heute zu tun und durch das KiBiz refinanziert zu bekommen, bestehen in dem Maße, das Ihnen auch bekannt ist.
Ich gehe auch noch einmal auf die Frage der 500 Millionen Euro im Rettungspaket ein. Bereits im Austausch mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat mein Haus immer wieder deutlich gemacht – wir haben es auch gemeinsam im Fachausschuss diskutiert –, dass der Landesregierung vollkommen klar ist, dass die Träger vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Ich habe gerade mehrfach erläutert, wie die Systematik des KiBiz dazu beiträgt, insbesondere die Personalkostensteigerungen in diesem Jahr über die Kindpauschalen mit 370 Millionen Euro zusätzlich abfedern zu können.
Ein zentraler Punkt ist allerdings – er ist in den Diskussionen auch sehr deutlich geworden –, dass alle Regierungen, die sich am KiBiz versucht bzw. daran gearbeitet haben, es leider verabsäumt haben, zu definieren, was eigentlich Sachkosten sind. Das war ganz offensichtlich auch der Landesregierung mit FDP-Beteiligung nicht wichtig genug, denn: Mit dem dort eingefügten Evaluationsparagraphen war die Hoffnung verbunden, über die Evaluation würde sich dieser für Einrichtungen nicht unentscheidende Faktor schon irgendwie ausmendeln. Wir sehen jetzt, dass sich das in dieser Art und Weise nicht bestätigt hat. Auch das ist ein Thema, über das wir diskutieren und mit den freien und den öffentlichen Trägern ins Gespräch kommen müssen.
Ich will aber noch einen weiteren Punkt hervorheben. Bei der Verantwortungsgemeinschaft – auch das wird im Antrag der FDP zu Recht angesprochen – geht es darum, dass sich auch der Bund an den Kosten der frühkindlichen Bildung beteiligt, und zwar durch die Mittel aus dem KiQuTG.
Wir in Nordrhein-Westfalen haben über die Legislaturperioden hinweg den Weg gewählt, dass die Mittel und die Maßnahmen des KiQuTG fest im KiBiz verankert worden sind. Dementsprechend sind die Mittel des Bundes auch fest eingeplant. Allein, was fehlt uns? Die feste Zusage des Bundes, diese Mittel zu verstetigen und auch zukünftig zur Auszahlung zu bringen.
(Dr. Dennis Maelzer [SPD]: Und das bei einer grünen Familienministerin im Bund! Dann muss der Austausch ja sehr intensiv sein!)
Ich will sehr deutlich unterstreichen, dass es der Koalitionsvertrag der Ampel gewesen ist, in dem wir uns gemeinsam mit den auch hier vertretenen Parteien dazu committet haben, dass diese Mittel verstetigt werden müssen.
Allein, wir müssen feststellen, dass der FDPBundesfinanzminister die Fortschreibung des KiQuTG bislang weder in der Finanzplanung für 2025 noch in der mittelfristigen Finanzplanung hinterlegt hat. Sie mögen sagen, das hielten Sie jetzt nicht für den Kern der Debatte. Nein, es ist nicht der Kern der Debatte, aber es ist ein wichtiger Baustein, weil Nordrhein-Westfalen aus den Mitteln des KiQuTG allein 430 Millionen Euro bekommt.
(Beifall von der CDU – Frank Müller [SPD]: Ein wichtiger Baustein wäre es, anzuerkennen, dass die Träger gerade absaufen!)
430 Millionen Euro haben oder nicht haben, weil der Bundesfinanzminister sie einem aus der Tasche zieht, ist schon ein entscheidender Unterschied. Ich finde, das gehört in dieser Debatte dazu.
Am Ende des Tages haben wir alle das gleiche Ziel. Uns eint das Ziel, dass wir die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen stabilisieren und sie perspektivisch wieder stärken wollen. Zu einer ehrlichen Analyse gehört aber auch, dass nicht von heute auf morgen geht, was man über Jahrzehnte vielleicht nicht mit der nötigen Verve angegangen ist.
Wir gehen Schritt für Schritt weiter in die Richtung der Stabilisierung des Systems, weil es im Sinne der Vereinbarkeit notwendig ist, weil es im Sinne der guten Arbeitsbedingungen notwendig ist, weil es für die Träger notwendig ist – und ganz zuvorderst, weil es für die Kinder, die Chancengerechtigkeit und die Zukunftschancen unserer Kinder in Nordrhein-Westfalen, von zentraler Bedeutung ist. So verhält sich auch die Landesregierung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in dieser Debatte schon viel gehört, einiges an Argumenten ist ausgetauscht. Einige Punkte will ich gerne noch einmal aufnehmen.
Wir haben von Regierungsbeginn an Kinder, Jugendliche und Familien in den Mittelpunkt unserer Politik gestellt. Das ist wichtig für uns als Gesell
schaft, wichtig für unsere Kinder, die in der Kita ihre Bildungskarriere starten, und wichtig für Familien und insbesondere Frauen, an denen ansonsten zu häufig die Hauptlast der Care-Arbeit hängenbleibt.
Die Gründe für den sparsamen Haushaltsentwurf 2024 sind vielfältiger Art und allgemein bekannt. Die Steuereinnahmen sind abhängig von der wirtschaftlichen Lage und liegen nicht in unserem Einflussbereich. Für den hohen Tarifabschluss ist das Land ebenfalls nicht verantwortlich. Das müssten auch die Kollegen von der Opposition eigentlich wissen.
Trotz dieser angespannten Lage hat die NRW-Landesregierung zugesagt, die freien Träger mit einer freiwilligen Leistung von 100 Millionen Euro zusätzlich zu unterstützen, um den Angestellten einen höheren Lohn ermöglichen zu können. Das machen wir, weil wir diese Arbeit schätzen und die Kommunen entlasten wollen. Von den schrecklichen Szenarien, wie sie die vorliegenden Anträge suggerieren, ist nichts nachzuvollziehen.
Obwohl die Kinderbetreuung primär eine kommunale Aufgabe ist, beteiligt sich das Land allein für das knappe Haushaltsjahr 2024 mit über 5 Milliarden Euro an der frühkindlichen Bildung. Da kann man nicht von einem Erkenntnisdefizit sprechen.