Protokoll der Sitzung vom 21.01.2000

schuss- federführend - sowie an den Rechtsausschuss über

wiesen.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner-57. Sitzung am 30. September 1999 beraten und dabei entschieden, eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchzuführen. Diese Anhörung wurde in der 58. Sitzung am 28. Oktober 1999 durchgeführt. Dazu möchte ich Ihnen nachher eine·n kurzen Bericht geben. Der Haushalts- und Finanz

_ausschuss hat da~n abschließend über den Gesetzentwurf am

20. Dezember 1999 beraten; dazu auch später m_ehr.

Ich möchte, auch wenn es nic_ht immer Usus ist, über d[e Gesetzesberatung etwas ausführlicher berichten, weil ich glau

be, dass dieser Gesetzentwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung.für diese.Beratung des Haushalts entscheidend ist.. Lassen Sie mich Ihnen deswegen einiges über die Anhörung sagen..

Am 28. Oktober hat der Haushalts- und Finanzausschuss zu diesem Gesetzentwurf eine Anhörung durchgeführt. Hintergrund des Gesetzen~wurfs ist, dass mit der Änderung des.Haushaltsgrundsätzegesetzes im Dezember _1997 Bund und Länder verpflichtet wurden, bis zum 1. Januar 2001 ihre Haushaltsordnungen an das neue Haushaltsrecht anzupassen. Mit der Fortentwicklung des Haushaltsgrundsätzegesetzes im Dezember 1997 wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in den Haushaltsrechten von Bund und Land mehr Möglichkeiten für Flexibilisier'ung und Globalisierung in der Haushaltsl:)ewirtschaftung - also neue Steuerungsinstrumente- eingeführt werden können.

Die Ausführungen der Sachverständigen, die dem Ausschuss vorgetragen wurden, und die Diskussion mit den Sachverständigen \1\fä_hrend der Anhörung kreiste·n im Wesentlichen um die Frage, welche Instrumente zum einen bei der Aufstellung des Haushaltsplans und beim Haushaltsvollzug geeignet sind, eine dezentrale Ressourcenverantwortung herbeizufüh

ren, u,nd welche Instrumente zum anderen notwendig sind, um das verfasssungsrechtlich verankerte Budgetrecht des Parlaments zu sichern bzw. zu erhalten.

Bei dieser Frage wurden dann von den Sachverständigen ver

schiedene Vorschläge zur Kompensation für das Parlament gemacht, wie durch die erweiterten Möglichkeiten der Legis

lative beim Haushaltsvollzug, aber auch durch die neuen Steuerungsinstrumente,. die man schon bei der Haushaltsplangestaltung mit einbauen kann, Kompensationsmaßnahmen vorgesehen und wie diese formuliert werden können. Da wurden unter anderem genannt, die Informationsrechte des Parlaments durch den Ausbau eines entsprechenden Berichtswesens seitens· der Landesregierung auszubauen. Es wurde vorgeschlagen, Zustimmungsvorbehalte zu bestimm

ten Haushaltsermächtigungen vorzusehen, und es wurde auch vorgeschlagen, das Recht auf Aufhebung bestimmter

Budgetierungsma~nahmen für das Parlament während des Haushaltsvollzugs einzuräumen.

Es war den.Sachverständigen bei dieser Erört~rung durchaus klar, dass mit diesen zusätzlichen Rechten für das Parlament die verfassungsrechtliche Zuordnung der Aufgaben - ein_mal das Parlament, das mit der Haushaltsfeststellung und mit d_er

Haushal~skontrolle be~uftragt ist, und auf der anderen Seite die Regierung, die im Wesentlichen dann den Haushaltsvollzug bestimmt -, also diese klare Aufgabentrennung etwas ve_rwischt wird.

Aber nicht zuletzt der Präsident des Landesrechnurigshofs, Herr Dr. Schneid_er, wies darauf hin, dass zum Beispiel der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof bei seiner Ent

scheidung zur privaten Vorfinanzierung darauf hingewiesen

hat, dass der Verzicht auf parlamentaris-che Regelungsdichte bei der gesetzlichen Festlegung des Haushaltsplans durch eine intensivere parlamentarische Mitwirkung beim Haushaltsvollzug kompensiert werde.

Der vierte Themenkomplex, der intensiver bei der Anhörung erörtert wurde, war die Frage, ob Informations- und Steuerungsinstrumente, durch die das Budgetrecht des Landtags gesichert werden soll, außerhalb der tandeshaushaltsotdnung oder außerhalb des HaushaltsQesetzes in Form einer Vereinbarung geregelt werden können.

Zu dieser Frage äußerte die Mehrzahl der Angehörten Skepsis. Andere Fragen, die berührt wurden, will ich nur noch ein

mal nennen:· Ausgestaltung der Nebenhaushalte, und was für diese Ausgestaltung in der LandeshaushaltSordnung fest

gelegt werden soll, oder auch die Frage, wie die Berichte zu den Beteilig-ungen des Landes oder auch der Finanzhilfebe

richt gestaltet werden sollen.

Nach dieser Anhörung haben in der anschließenden Bera

tung im Haushalts- und Finanzausschuss, die im Anschluss an die gesamten Abstimmungen der Haushaltsänderungsanträge durchgeführt wurde - ich sage: die auch etwas im Schatten dieser Abstimmung stand -, SPD un~ F.D.P. einen Ände

rungseimtrag vorgelegt und dort einen weiteren Pragraphen aufgenommen, in dem sie vorsehen, Class dann, wenn von diesen FlexibilisierungsllJöglichkeiten bei der Haushaltsplanaufstellung Gebrauch gemacht werden kann, im Haushaltsplan ein so genannter leistungsauftrag beschrieben werden kann, das heißt, dass Kosten- und leistungsziele, die erwartet· werden und die mit einem bestimmten Budget, einem be

stimmten Ansatz versehen werden, beschrieben, definiert und damit aber auch überprüfbar gemacht werden können. Eine gleiche Regelung sieht der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und f.D.P. bei der Aufstellung von Wirtschaftsplänen vor.

Darüber hinaus berührt der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. die avisierte Regelung vor, dass das Parla

ment und die Regierung Vereinbarungen darüber treffen können, wie sie Instrumente entwickeln, ausbauen und fest

schreiben. Diese Regelung ist durch den Änderungsantrag gestrichen worden. Der SPD/F.D.P.-Antrag wurde im Aus

schuss mit Mehrheit entschieden:

Es wurde in der Ausschusssitzung ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNQNIS 90/DIE GRÜNEN angekündigt. Dieser liegt Ihnen heute auch vor. Die Beschlussempfehlungen des 'Haushalts- und Finanzausschusses und des Rechtsausschusses

liegen Ihnen vor, nämlich den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungen, die durch den Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. vorgeschlagen wurden, _anzuneh

men.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei SPD und F.D.P.)

Meine sehrgeehrten Damen und Herren, in diesem Haushalt,

Frau Berichterstatterin, vielen Dank für den instruktiven Be; richt, der auch die Kolleginnen und Kollegen, die nicht dem Haushalts- und Finanzausschuss anQehören; in di~ Lage ver

setzt, dieses für das ParlameRt insgesamt sehr wichtige The

ina nachzuvollziehen.

Ich eröffne die Aussprache und ertei.fe Herrn Abgeordneten_ Dr. Weiland das Wort.

. Abg. Dr. Weiland, CDU:

· Herr Präsident, meine sehr geehrten-Damen und Herren! Al

lE!!) Bemühungen der Landesregier_ung und allen Bemühungen der Koalitionsfraktionen zum Trotz, die wir in den vergangenen zweieinhalb Tagen erlebt haben und die an Eigen-. lob nicht gerade arm gewesen sind, bleibt es dabei: Dieser Haushalt ist kein_Sparhaushalt und setzt keine korizeptionel- len Schwerpunkte für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.

(Beifall der CDU)

D_ieser Haushalt läutet auch keineswegs, so, wie es hier mehr~

fach vorgetragen wurde, den Einstieg in den Ausstieg aus ei

ner beispiellosen Verschuldung ein. Dieser Haushalt ist vielmehr ein Haushalt wie alle anderen HilUshalte dieser Landesregierung zuvor. Alle diese bisherigen Haushalte dieser Landesregierung waren g·roß als Sparhaushalte ~ngekündigt:

Meine sehr_ geehrten Damen und Herren, c!as Ergebnis wird