Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Änderung des Europäischen Übereinkommens Ober das grenzOberschreitende Fernsehen sowie das Landesgesetz zu dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeigen exemplarisch auf, wie gering der Einfluss des
rheinland-pfälzischen Landtags auf die Medienpolitik des Landes Rheinland-Pfalz ist. Der Landtag kann beiden Gesetz
entwOrfen entweder nur zustimmen oder sie ablehnen. Einfluss auf deren Inhalt hat er kaum, wenn man einmal von den Diskussionen im zuständigen Medienpolitischen Ausschuss absieht. Aber auch diese Diskussionen im Ausschuss haben d'ie Inhalte bei der Gesetzgebung nicht beeinflusst, sodass ich fOr die F.D.P.-Landtagsfraktion feststellen darf, bei beiden Landesgesetzen hat der Landtag nur eine medienpolitische Scheinkompetenz. Es gilt, darOber nachzudenken, inwieweit
es Sinn macht, Ober Gesetze, die der Landtag kaum beeinflussen kann, große Debatten im Landtag zu fahren.
ten Rundfunkänderungsstaatsvertrag machen. Er enthält Regelungen von bestimmten Erscheinungsformen der Werbung wie zum Beispiel zum geteilten Bildschirm und zur virtuellen Werbung. Es wurden Verbesserungen des Jugendschutzes vorgenommen. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die Regelungen Ober die Belegung von Kabelnetzen mit digitalen Programmen sowie die Ergänzungen zu den Regelungen Ober den diskriminierungsfreien Zugang von den Decodern und Navigatoren.
Wichtig fOr die Weiterentwickl,ung von ZDF und ARD sind die im Staatsvertrag enthaltenen Programmermächtigungen fQr die digitalen Angebote. Spektakulär und in der Öffentlichkeit stark diskutiert waren die Regelungen Ober die Übertragungen von Großereignissen, beispielsweise Olympische Sommer- und Winterspiele, Fußballeuropa- und Fußballweltmeisterschaft. Ob fQr alle Zuschauer eine befriedigende Regelung erreicht werden konnte, wird erst die Praxis in der Zukunft zeigen.
Dass Werbung politischer, weltanschaulicher und religiöser Art unzulässig ist, wird von der F.D.P.-Fraktion wegen der im
Inwieweit die Regelungen Ober Inhalte von Werbung und Teleshopping in Zukunft sicherstellen, dass sie den Interessen der Verbraucher nicht schaden und nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit und die Sicherheit der Verbraucher und den Schutz der Umwelt gefährden, muss sich erst noch herausstellen.
Die F.D.P.-Fraktion begrOßt besonders die Verbesserung des Jugendschutzes. Demnach sind Sendungen unzulässig, wenn
sie den Krieg verherrlichen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu gefährden und in sonstiger Weise die Menschenwarde verletzen.
Gerade letzterer Punkt hat heute Vormittag in der Aktuellen Stunde Ober die Menschenwarde in den Programmgrundsätzen und Ober die Rundfunkfreiheit im· derzeitigen bundesweiten Fernsehprogramm eine Rolle gespielt. Ich möchte die Diskussion an dieser Stelle nicht noch einmal fahren.
schen Bevormundung und Pressefreiheit sehr schmal ist. Es wird in der Praxis darauf ankommen, dem Gesetz beim Jugendschutz Geltung zu verschaffen, ohne jedoch schwere Eingriffe in die Pressefreiheit zu vollziehen,
Das.,gesunde Volksempfinden" kann nicht der Maßstab dafOr sein, Eingriffe in die Rundfunk- und Fernsehfreiheit vorzunehmen. Auf der anderen Seite kann die Aussicht auf eine möglichst hohe Einschaltquote und damit hohe Werbeeinnahmen auch nicht dazu fOhren, dass alles, was die Quote hochtreibt, ausgestrahltwerden kann.
Hier setzt die Selbstverantwortung der Rundfunkveranstalter ein, die auch dann nicht aus der Verantwortung entlassen werden können, wenn es sich um private und nicht um öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter handelt. Freiheit und Verantwortung gehören far die F.D.P.-Landtagsfraktion untrennbar zusammen.
Deshalb unterstatzt die F.D.P.-Fraktion das Postulat, dass Rundfunkprogramme die WOrde des Menschen zu achten und zu schützen haben. Sie sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit vor dem Glauben und der Meinung anderer zu stärken. Die sittliche und religiöse Überzeugung der Bevölkerung sind zu ach
ten. Deshalb kommt den Landesmedienanstal.ten in Zukunft fOr die Kontrolle ausgestrahlter Programme eine besondere Bedeutung zu. Die F.D.P.-Fraktion wird aufmerksam verfolgen, inwieweit sie ihrem gestellten Gesetzesauftrag gerecht wird.
Meine Damen und Herren, der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein ausgewogener Kompromiss im dualen Rundfunksystem. Sowohl die Interessen des öffentlichrechtlichen Rundfunks- ich zitiere-:.,Sie sind darOber hinaus berechtigt, in digitaler Technik weitere Programme zu veran
des Herrn Kollegen Rieth machen. Herr Kollege Rieth, immer wieder, wenn ich den GRÜNEN zuhöre, habe ich den Eindruck, Sie wollen den Menschen immer alles vorschreiben. Sie trauen den Menschen nichts zu. Sie klagen, dass die jugendgefährdenden Sendungen mit einem Piepston oder wie auch immer angekOndigt wOrden. Glauben Sie nicht, dass der Zu
ten lässt, diese zu sehen. Wir mOssen leider feststellen- ich sage das bewusst an dieser Stelle -, wenn jemand eine Video
kassette mit einem Porno herumliegen lässt, dass es dann auch keinen Jugendschutz gibt. Sie müssen in die Verantwortung der Eitern und der Jugendlichen mehr Selbstvertrauen setzen. Sie müssen ihnen mehr zutrauen.
Der Herr Ministerpräsident hat in einem Zwischenruf deutlich gemacht, dass die Kenntlichmachung jugendgefährdender Sendungen europäisches Recht ist und dass wir keine Chance hätten, dies zu ändern. Glauben Sie doch nicht, dass Sie mit dem, was jetzt in dem Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt ist, etwas ändern bzw. jemanden davon abbringen, solche jugendgefährdende Sendungen anzuschauen.
Herr Kollege Rieth, das Gleiche gilt für Ihre Ausführungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Es gibt auch eine Verantwortung der Programmveranstalter der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Wir kommen heute vielleicht noch dazu, vielleicht auch in der nächsten Sitzung. Sie können dem Südwestrundfunk nicht vorschreiben, welches Programm er ausstrahlt und welches nicht. Der Südwestrundfunk hat vier Frequenzen. Er könnte DASDING jederzeit ausstrahlen. Sie wollen durch Ihren Beitrag dazu beitragen, dass der SWR noch mehr Frequenzen erhält. Das geht natürlich nicht. Das wissen Sie ganz genau. Deswegen muss man auch sagen, die Verantwortung bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern liegt beim Programmdirektor, liegt bei den zuständigen Gremien. Dort gehört sie auch hin. Wir können sie Ober Gesetze nicht dazu zwingen, gute oder schlechte Sendungen zu machen.
Das gilt auch für das, was Sie mit dem Screening gemeint haben. Wenn öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter meinen, Screening trage dazu bei, das Programmangebot zu verbessern, indem sie mehr Werbeeinnahmen erhalten, dann werden sie dies auch tun. Ein Teil der Werbeeinnahmen trägt zu der Möglichkeit bei, gute Programme zu machen.
Die· F.D.P.-Fraktion stimmt sowohl den Änderungen des Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrages als auch dem Proto
koll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens Ober das grenzüberschreitende Fernsehen zu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich ausdrücklich im Namen der Landesregierung
für die Beratung dieser beiden Gesetzeswerke, einmal in dem Medienpolitischen Ausschuss und zum Zweiten hier im Plenum.
Herr Abgeordneter Dr. Weiland, ich denke, dass ich im Medienpolitischen Ausschuss auch im Fortgang der Verhandlungensehr ausführlich Ober den Staatsvertrag informiert habe.
Ich erkläre ausdrücklich, dass ich selbstverständlich bereit bin, das zukünftig noch ausführlicher zu machen. Das ist Oberhaupt keine Frage.
Herr Rieth, auch Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass es völlig unmöglich ist, 16 Länderstaatsverträge von dieser Kompliziertheit, mit diesen politischen Inhalten in allen Landesparlamenten zu beraten und dann zu einem Staatsvertrag zu kommen. Das ist nicht leistbar. Ich habe im Medienpolitischen Ausschuss gesagt, wenn wir diese Kompetenz behalten wollen, wenn es eine Länderkompetenz bleiben soll, dann müssen wir so verfahren, wenn es um kooperativen Föderalismus geht. Die einzige Alternative wäre, dass zukünftig der Bund odergar die Europäische Uniondie Kompetenz wahrnimmt.
Wenn wir realistisch sind, sollten wir uns darober im Klaren sein. Deshalb bedauern auch wir, das uns am Ende immer re
lativ wenig Bewegungsfreiheit zur Verfügung steht, wenn wir uns unter den 16 Ländern geeinigt haben. Das ist der Preis des Föderalismus. Das sollten wir miteinander zur Kenntnis nehmen.
Ich freue mich, dass wir einen guten und vernünftigen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Ich merke an, dass dies auch weitgehend das Werk des Herrn Ministerpräsidenten Beck war, der die Dinge in schwierigen Runden zusammengeführt hat. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie schwierig das manchmal ist. Wenn es dann nach Mitternacht manchmal