Protokoll der Sitzung vom 17.02.2000

Ich freue mich, dass wir einen guten und vernünftigen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Ich merke an, dass dies auch weitgehend das Werk des Herrn Ministerpräsidenten Beck war, der die Dinge in schwierigen Runden zusammengeführt hat. Sie können sich gar nicht vorstellen, wie schwierig das manchmal ist. Wenn es dann nach Mitternacht manchmal

kracht, muss man eine Auszeit nehmen und dann wieder ver

suchen, zusammenzukommen. Wir haben es am Ende geschafft.

Das zeigt- das gilt nicht nur in diesem Hause, aber besonders in diesem Hause-. dass Föderalismus auch in komplexen Fragen handlungsfähig ist. Ich bin der Meinung, dass die Europäische Kommission- beim Bund wird das Oberhaupt nicht in

frage gestellt, weil man weiß, was der Föderalismus wert istdies zur Kenntnis nehmen sollte. Man sollte möglichst wenig in unsere föderale Struktur hineinreden, sondern föderale ordnungspolitische Leitentscheidungen zur Kenntnis neh

men.

(Beifall der SPD)

Das gilt dann auch für die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Zurzeit steht wieder die Transparenzrichtlinie auf der Tagesordnung. Dabei geht es um. Energieversorger, Sparkassen und selbstverständlich auch um den

Rundfunk. Es gibt in Brasse! einige Vorstellungen, die nicht unproblematisch sind. Wenn wir jetzt bei einem solchen Staatsvertrag, der auch die Umsetzung einer europäischen Richtlinie beinhaltet, zeigen, dass wir handlungsfähig sind, wird das sicherlich auch positiv in BrOssel vermerkt. Das wünsche ich mir sehr.

Es ist zu Recht auf die immer schneller werdende Abfolge von Staatsverträgen hingewiesen worden. Das begann mit dem Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland, der 1991 das Medienrecht auf die neuen östlichen Bundesländer erstreckte.

Beim Ersten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus dem Jahr 1994 waren der Jugendschutz und das Reality-TV die zentralen Thetnen. Der Zweite Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus dem Jahr 1995 hat die Fördermöglichkeiten der Landesmedienanstalten auf die Durchfahrung von Versuchen mit neuen Techniken - DAB und DVBT- erweitert. Das waren damals die Stichworte, um einmal die Reihenfolge der Rundfunkänderungsstaatsverträge aufzuzeigen. Mit dem Dritten Rundfunkänderungsstaatsvertrag aus dem Jahr 1996 wurde ein völlig neues Medienkonzentrationsrecht eingeführt, das auf dem Zuschaueranteilsmodell aufbaut. Ferner wurde die Rundfunkgehohr bis zum Ende des Jahres 2000 verbindlich festgelegt.

Nun liegt der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag vor und der FOnfte und Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag- das haben Sie bereits richtig gesagt- werfen natürlich ihre Schatten voraus. Die Kernanliegen sind auch ganz deutlich angesprochen worden. Das will ich nur in Stichworten wiederholen, nämlich die Einigung der Länder aber die Einschränkung der Exklusivrechte im Sportfernsehen - darauf hat man sich schon lange geeinigt, aber es ist von großer Be

deutung - sowie die Stärkung des Jugendschutzes. Im privaten Bereich soHen die Werbebestimmungen und die Bestim

mungen OberTeleshopping weitgehend liberalisiert werden.

Das ist eine Übernahme der EU-Richtlinie.

ln diesem Bereich werden wir in der Zukunft noch weiter libe

ralisieren, weil es richtig ist, Herr Abgeordneter Lais, dass am Ende der einzelne Zuschauer entscheidet, bei welchen Programmen er einschaltet und bei welchen Programmen er ausschaltet. Das funktioniert allerdings immer nur unter der VOJaussetzung, dass wir über ein starkes öffentlich-rechtliches System verfügen. Das gehört zu der gesamten Wahrheit dazu.

(Vereinzelt Beifall der SPD und der F.D.P.)

Ganz wichtig für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist- das haben Sie auch ausgeführt- die Programmermächtigung für digitale Programmbuketts, weil ohne eine solche Ermächti

gung die Zukunftsentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht gewährleistet wäre.

Daraber hinaus erwähne ich kurz die Liberalisierung der Kabelberegung. Hier wird am Ende wahrscheinlich nur noch eine Missbrauchsaufsicht der Landesmedienanstalten unter Beachtung von gewissen Prioritäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten übrig bleiben.

Von ganz besonderer Bedeutung far die Zukunft ist- obwohl das im Grunde genommen noch gar nicht ausgelotet worden ist - das Diskriminierungsverbot beim Netzzugang und den technischen Schnittstellen unter Einschluss der Set-top

Boxen. Es gibt noch manches in die Praxis umzusetzen. Wir werden sehen, wie die Regelungen der §§ 52 und 53 des Staatsvertrags dann wirken. Wenn sie nicht wirken - also nicht ausreichend sind - und wir über die Kompetenz verfügen, werden wir das noch einmal angehen müssen.

Hier ist übrigens auch eine ganz wichtige Schnittstelle derengen Zusammenarbeit mit dem Bund, dem die Zuständigkeit für Wirtschaftsund Telekommunikationsrecht zusteht.

Wahrscheinlich werden wir solche Fragen künftig nur ge

meinsam mit dem Bund lösen können, ohne dass dabei Kompetenzen infrage gestellt werden. Die Zusammenarbeit ist aber dringend erforderlich.

Vor wenigen Tagen habe ich in der Presse den Hilferuf des ZDF-lntendanten Stolte gelesen, dass die großen Deals von Kirch, Telekom und Beta-Research als ein Unternehmen von Kirch, an dem sich die Telekom beteiligen will, und auch Murdoch sowie die TimeWarnerund AOL-Zusammenarbeit einen Trend in Richtung große Medienimperien bewegt, bei denen am Ende insbesondere die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - vielleicht sogar ein StOck der Meinungsfreiheitauf der Strecke bleiben könnten. Diese Kritik t.~nd Angst ist sicherlich nicht völlig von der Hand zu weisen. Das Hauptproblem wird das Internet sein, das nur schwer in den Regulierungsgriff zu bekommen ist.

Ich weise noch einmal auf den Versuch einer Regelung im Rundfunkstaatsvertrag in den §§ 52 und 53 hin. DarOber hinaus- soweit es um kartellrechtliche Verfahren geht- haben auch der Bund und die Europäische Union ihre Verpflichtungen. Es gibt Instanzen, die das umsetzen können. Dann muss man Hand in Hand gehen, wenn es darum geht, fehlerhafte und falsche Entwicklungen zu verhindern.

Ich könnte mir vorstellen, dass Herr Stolte bei seinem Hilferuf auch ein wenig taktisch gedacht hat. Er hat die Werbung und

das Sponsoring angesprochen. Das erwähne ich aber nur am Rande. Die Landesregierung ist auf jeden Fall auf seiner Seite in dieser Frage. Uns kann er nicht gemeint haben. Wir fühlen uns nicht angesprochen.

(Beifall der SPD)

Herr Abgeordneter Rieth, vielleicht noch ein Wort zu dem Moratorium, das Sie erwähnt haben. Es ist gesagt worden,

dass auch PCs mit einer Rundfunkgebühr- oder wie auch immer es dann heißen soll - belegt werden sollen. Das wird in

der Tat bis zum Jahr 2003 aufgeschoben. Die Brisanz der Frage ist nicht ganz so weitgehend, wie Sie das dargestellt haben. Selbst wenn wir PCs zurzeit mit einer RundfunkgebOhr belegen wollten, wOrde das höchstens 2% der PCs betreffen, weil in den meistenn Haushalten Rundfunkgeräte vorhanden sind und ein Zweitgerät nicht mit einer GebOhr belegt wird.

Es ist eine ganz grundsätzliche Frage, wohin sich das Fernsehen und der Rundfunk in technischer Entwicklung hinbewegen. Derzeit kann noch niemand eine Antwort darauf geben. Wenn man nach Alternativen sucht, wo die RundfunkgehOhr anknOpfen soll, weiß man heute noch keine Lösung. Sie wissen sicherlich auch keine, Herr Rieth.

(Dr. Schiffman, SPD: Oh doch!)

Deshalb war es sicher vernOnftig, diese Frage bis zum Jahr 2003 aufzuschieben. Dann wird man sehen, wie man zu einer vernOnftigen Regelung kommt.

Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass mit dem FOnften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der vor der TOr steht, auch die weiteren wichtigen Fragen geregelt werden können: die GebOhrenfestsetzung, der ARD-Finanzausgleich und die Fortentwicklung einzelner Bestimmungen, die nicht mehr ganz mit der heutigen Zeit Obereinstimmen. Das ganze Unternehmen entwickelt sich rasend schnell.

Wir werden die Unterzeichnung Mitte des Jahres vornehmen können. Das ln-Kraft-Treten wird nach parlamentarischer Befassung zum 1. Januar 2001 ermöglicht. Wir werden selbst

verständlich den Medienpolitischen Ausschuss und das Parlament in den nächsten Wochen und Monaten -so wie Sie es wOnschen und wie es sich gehört· informieren.

Alles in allem liegt ein Rechtsrahmen vor, der fortentwickelt wird und der angemessene Rahmenbedingungen fOr die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks in einer sich sehr schnell wandelnden Weit enthält. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ebenso wie zu dem Europäischen Übereinkommen.

Meine Damen und Herren, diese Gesetzeswerke, insbesondere der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag, sind nicht ohne unsere nachhaltige Mitwirkung zustande gekommen. Wir waren nicht nur dabei, sondern wir Rheinland-Pfälzerhaben entscheidend mitgewirkt und mitgeprägt. Ein bisschen darf man sich darOber auch freuen.

Abschließend bitte ich Sie, diesen Gesetzeswerken zuzustim

men. Ich worde mich darüber freuen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Wir sind am Ende der Aussprache. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung Ober den Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 13/5218 - in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Danke schön. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Landesgesetz zu dem Protokoll vom 9. September 1998 zur Änderung des Europäischen Übereinkommens über das grenzoberschreitende Fernsehen zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! - Danke schön. Das Landesgesetz ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung Ober den Gesetzentwurf der Landesregierung- Drucksache 13/5219- in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!- Gegenstimmen?- Enthaltun

gen?- Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, der