Protokoll der Sitzung vom 30.03.2000

Dabei handelt es sich übrigens um eine anerkannte Bewirtschaftungsform innerhalb des FUL-Programms, das auch von der EU anerkannt ist. Das muss einmal in aller Klarheit gesagt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregie. rung hat aufgrundder geänderten agrarpolitischen Rahmenbedingungen durch die Agenda 2000 sowie der bisherigen praktischen Erfahrungen und der Ergebnisse von Begleituntersuchungen eine gezielte und umfassende Weiterentwicklung der bestehenden Agrarumweltmaßnahmen vorgenommen.

Ein wichtiges Ziel. der Fortentwicklung ist es, die Handhabung des Programms für die Teilnehmer und die Bewilligungsbehörden zu erleichtern, ohne dabei die angestrebten Umweltwirkungen einzuschränken.

Als wichtiger Grundsatz gilt auch künftig, dass eine Förderung nur für Bewirtschaftungsauflagen erfolgt,.die über die "gute fachliche Praxis" hinausgehen. Die Europäische Kommission würde sonst weder die Förderung genehmigen noch. das Programm kofinanzieren.

(Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das istdie ganz klare Geschäftsgrund.lage.

ln diesem Zusa.mmenhang stelle ich jedoch klar, dass die Einhaltung der "guten fachlichen Praxis" eine zwingende Fördervoraussetzung im neuen FUL darstellt und Verstöße zu

Prämiensperrungen bzw. Rückforderungen der Prämien führen können.

Das neue FUL wurde zwischenzeitlich im Rahmen des rheinland-pfälzischen Entwickungsplans zur Umsetzung der Verordnung über die "Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den EAGFL" der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegt.

Die Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen erfolgte in enger Abstimmung zwischen dem Ministerium für Wirtschaft, Ver-. kehr, Landwirtschaft und Weinbau und dem Ministerium für Umwelt und Forsten. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird das neue FUL für die verschiedenen Produktionsbereiche mit angepassten rechtlichen, produktionstechnischen und ökonomischen Bedingungen angeboten werden.

Meine Damen und Herren, im Entwicklungsplan bilden die Agrarumweltmaßnahmen de.n herausragenden Schwerpunkt.

(Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist doch gar nicht.wahr!)

-Natürlich!

Für diesen Bereich einschließlich der Ausgleichszulage für be•

nachteiligte Gebiete sollen genauso viel EU-Mittel eingesetzt werden wie für Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit lan~wirtschaftlicher Betriebe.

Angesichts der vorgesehenen umfassenden Förderung umweltschonender Wirtschaftsweisen und des hohen Stellenwerts, den die Landesregierung den Agrarumweltmaßnahmen bei der Umsetzung der Agenda 2000 einräumt, ist die· Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der Weiter-. entwicklungdes FUL für mich nicht nachvollziehbar.

(Beifall der F.D.P, und der SPD- Zuruf der Abg. Frau Kiltz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, bezüglich der Förderung des ökologischen Landbaus stelle ich noch einmal klar, dass rheinland-pfälzische Ökobetriebe wie im bisherigen FUL auch künftig mit die höchsten Förderprämien im Bundesgebiet erhalten werden. Die Prämien· liegen beispielsweise um rund 25 % über den Sätzen des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes.

Aufgrund der hohen Prämiensätze für den Gesamtbetrieb erübrigt es sich, für die flächenmäßig eng begrenzten Gemüseanbauflächen in rheinland-pfälzischen Ökobetrieben eine gesonderte Förderung zu gewähren.

Im Übrigen können die Einkommenseinbußen, die sich aus ei-· ner gesamtbetrieblichen Umstellung auf ökologischen Gemüseanbau ergeben, auch bei ~iner Gewährung des höchstzulässigen Prämiensatzes für Gemüseflächen - das sind derzeit bis zu 1 200 DM pro H~ktar- nur zu einem geringen Teil ausgeglichen werden.

Es ist deshalb nicht damit zu rechnen, dass in Verbindung mit einer PrämienanhebunQ künftig in größerem Umfang ökologischer Gemüseanbau betrieben wird.

Im Entwicklungsplan des Landes, der auch der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorliegt, ist festgelegt, dass im Falle einer Überzeichnung des FUL dem ökologischen Landbau Vorrang vor dem kontrolliert umweltschonenden Landbau und der Grünlandextensivierung eingeräumt wird.

(Frau Ebli, SPD: Das ist Fakt!)

Der vorliegende Antrag ist damit in diesem Punkt schon längst erledigt.

(Beifall des Abg. Creu:tzmann, F.D.P.)

Trotz der hohen Priorität, die die Landesregierung dem öko

logischen Landbau einräumt, stelle ich klar: Es ist auch künf

tig zwingen? notwendig, neben dem ökologischen Landbau auch andere Formen der umweltschonenden Landbewirtschaftung, wie sie im FUL auch künftig richtigerweise vorgesehen sind, zu fördern. Der ökologische Landbau bildet derzeit in Rheinland-Pfalz- das war ein Teilihrer Frage- mit rund 10 600 Hektar, das sind rund 1.4% der landwirtschaftlich genutzten Fläche, natürlicherweise eine Marktnische.

Trotz finanzieller Förderung im FUL sowie umfassender Maß

nahmen zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zur Beratung und zur Verbesserung der Vermarktung ist es bisher nicht zu einer wesentlichen Ausweitung dieser Wirtschaftsweise gekommen.

Seit der Einführung des FUL im Jahr 1993 haben nur rund 100 Betriebe auf ökologischen Landbau umgestellt. Das FUL bietet deshalb ein umfassendes Förderangebot, das auch an Betriebe gerichtet ist, die nicht auf ökologischen Landbau umstellen, aberdennoch über die.,gute fachliche Praxis" hin

ausgehende Beiträge zum Umweltschutz erbringen möchten.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang ist für mich die Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an der künftigen eingeschränkten Zulassung von Herbiziden im kon

trolliert umweltschonenden Weinbau unverständlich.

Eine wissenschaftlich abgesicherte Ökobilanz hat eindeutig

gezeigt~ dass bei einer Gesamtbetrachtung eine mehrmalige mechanische_ Unkrautbekämpfung keine positiven Umwelt

effekte gegenüber einer ein-maligen gezielten Herbizidan_wendung mit den.,Basta"- und.. Roundup"-Mitteln im Un

terstockbereich_aufweist.

Im Übrigen trifft das Herbizidverbot im Weinbau auch aus arbeitswirtschaftlichen Gründen nur auf eine geringe Akzep

tanz im Berufsstand.

Mit rund 2 000 Hektar werden derzeit nur rund 3 %der Reh

fläche nach den Regelungen des kontrolliert umweltschonenden Weinbaus bewirtschaftet und im FUL gefördert. Winzer, die auf freiwilliger Basis auf Herbizide verzichten und des

halb eine kostenaufwendigere mechanische Unkrautbe

kämpfung betreiben müssen, sollen demnach eine Zusatzprämie in Höhe von 200 DM- pro Hektar in Flach- und Hanglagen bzw. 400 DM pro Hektar in Steillagen erhalten.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend stelle ich fest, dass die Landesregierung mit dem neuen FUL ein praxisgerechtes und aus Sicht des Umwelt- und Naturschutzes wirkungsvolles Konzept für die Förderung umweltschonender Methoden der Landbewirtschaftung erstellt hat. Ich gehe deshalb davon aus, dass sich auch das -F.UL 2 zu einem erfolg

reichen Programm mit guter Akzeptanz im Berufsstand ent- · wickeln wird.

(Beifall der F.[).P. und der SPD)

VizepräsidentSchuler: