Protokoll der Sitzung vom 31.03.2000

Im Hinblick auf die fortgeschrittene technische Entwicklung und die Erfahrungen in anderen Ländern stelltsich die Frage, ob dieses Einsatzmittel stärker als bisher zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung herangezogen werden kann. Die nächste Innen-ministerkonferenz wird sich auf der Grundlage der Beratungen in den Fachgremien mit dieser Thematik befassen, wobei aus meiner Sicht folgende·Leitlinien zu berücksichtigen sind:

Der offene Einsatz der Videotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen darf, nur in einem rechtsstaatlich vertretbaren Rahmen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes erfolgen.

Grundrechtseingriffe, insbesondere die Videoaufzeich-nung, düiien daher nur erfolgen, wenn eine hinreichende Gefährdungslage besteht, an die hohe Anforderungen zu

stellen sind.

Die Maßnahme muss Teil einer Gesamtkonzeption sein und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. '·

" Schließlich muss die Maßnahme zeitlich und örtlich be

grenzt.sein.

Für untauglich, ja geradezu für abenteuerlich halte ich die vom innenpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion im SWR-Magazin.,Ländersache" vorgeschlagene Überwachung des Mainzer Domplatzes. Der Domplatz gehört zu den meist

· frequentiertesten Plätzen "in der Mainzer Innenstadt und zeichnet sich im Bereich der Straßenkriminalität gerade durch eine unterdurchschnittliche Kriminalitätsbelastung aus, die eine Videoüberwachung keinesfalls rechtfertigen würde.

Unter Berücksichtigung der aufgezeigten Leitlinien könnte eine offene Videoüberwachung öffentlicher Straßen und Plätze zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung daher nur bei ausgewiesenen Kriminalitätsbrennpunkten in Erwägung gezogen werden.

Meine Damen und Herren, wir setzen - lassen Sie mich dies. abschließend feststeilen-auch in Zukunft die Videoüberwa

chung anlassbezogen ein. Unsere gesetzlichen Grundlagen hierfürsind ausreichend.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, schließe ich die Aktuelle Stunde.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen sind übereingekommen, noch die Punkte 32, 33 und 34 der Tagesordnung zu behandeln.

Ich rufe die Punkte 32, 33 und ·34 derTagesordnung auf:

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 1998 Antrag des Rechnungshofs -Drucksache 13/5146

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 1998 Antrag der Landesregierung -Drucksache 13/5173

Jahresbericht 1999 Unterrichtung durch den Rechnungshof - Drucksache 13/5380

Die Fraktionen schlagen eine Überweisung ohne Aussprache an den Haushalts- und Finanzausschuss vor: Gibt es dagegen Einwände?- Das ist nicht der Fall. Das ist so beschlossen....

Des Weiteren bitte ich um das Einverständnis des Plenums,

dass die Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 1999 des Rechnungshofs nach deren Vorlage unmittelbar durch den Präsidenten an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen wird. Dies soll der zeitnahen Beratung der ,

Entlastung des Rechnungshofs und der·Laridesregierung dienen.

Ich gehe davon aus, dass auch darüber Übereinstimmung be

steht.- Das ist so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der dreitägigen Plenarsitzung. Ich weise darauf hin, dass die nächste Plenar

sitzung am 10. Mai stattfindet.

li::h wünsche Ihnen eine gute Heim.reise und ein angenehmes Wochenende.·

Die Sitzung ist geschlossen.