Protokoll der Sitzung vom 31.03.2000

(Zurufe von der CDU)

(Zurufe von der CDU)

-Ich habe konkrete Projekte genannt.

Nein, das Sind keine konkreten Projekte. Das ist der Unter. schied. Das sind Überschriften.

(Zurufe von der CDU)

Schumacher, Sprecher der Landesregierung:

Ein grenzüberschreitendes Informations- und Beratungsangebot für Beschäftigungs- und Qualifizierungsträger.

(Zuruf von der CDU: Was ist das?) · - Was das genau ist, kann ich Ihnen aus dem Bericht, der Ih nen sowieso~ wie gesagt- zugehen wird, vorlesen. Aber, ich glaube, Sie erwarten dies jetzt nicht: (Dr. Schiffmann, SPD: Doch!)

Weitere Fragen? · Herr Schmitt, Sie haben drei Fragen gestellt.

Entschuldigung. Herr Präsident, ich hatte vorhin_ gefragt, ob die 22 Projekte---'

Die Frag·e ist beantwortet, wenn auch nicht zu Ihrer Zufrie· denheit.

Nein, sie ist nicht beantwortet. Er hat zu den 22 Projekten,

· Saar·Lor-Lux-Projekte, keine einzige Silbe gesagt. Meine Zu

satzfrage betraf Rheinland-Pfalz und Luxemburg. Wir werden doch wisse·n, was andere bilateral miteinander verhandeln. Wenn die Landesregierung hiervon keine Kenntnis hat,

dann kann sie auftiefstem Niveau sehr zufrieden sein.

Herr Schumacher, das verstehe ich dann.

Sie hatten angekündigt, nicht kommentieren zu wollen. Es steht Ihnen auch jetzt nicht zu, zu kommentieren.

Ich darf aber zumindest auf die Beantwortung von Fragen hinweisen.

Ja, aber es liegt in der Entscheidungskompetenz des Ministerialdirektors, dies zu entscheiden, wie er möchte.

Das können Sie dann bewerten, wie Sie wollen.

Das waren nur Überschriften.

Drei Fragen sind gestellt.

Gibt es weitere Fragen?- Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Die Mündliche Anfrage ist beantwortet.

(Beifall der SPD)

Ich rufe nun die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Erhard Lelle (CDU), Schüleraufnahmesituation an weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz betreffend, auf.

Herr Lelle, bitte schön.

Herr Präsident, es gab in diesen Wochen Schwierigkeiten bei der Schüleraufnahme an weiterführenden Schulen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. An welchen weit~rführenden Schul~n in Rheinland-Pfalz mussten bislang für das Schuljahr 2000/2001 wie viele Schüler a·us welchen Gründen abgelehnt werden?

2. Wie beurteilt die Landesregierung das so genannte Um

verteilungsverfahren, durch weiChes abgelehnte Schüler an ander~ weiterführende Schulen.. weitergereicht" werden?

3. Wie beurteilt die Landesregierung den auch presseöffent

lich bekannt gewordenen Fall von rund 60 abgelehnten Schülerinnen u·nd Schülern an den Gymnasien in Landau?

Es antwortet Staatsminister Professor Dr. Zöllner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Mündliche An

-frage beantworte ich namensder Landesregierung wie folgt:_

Zu Frage 1: Für die amtliche Schulstatistik werden keine Angaben darüber erhoben, an welchen einführenden Schulen wie viele Schüler aus welchen Gründen abgelehnt werden; denn die große Mehrzahl der Schülerinnen und Schüler besucht die Schule ih.rer Wahl. Selbst wenn aus Kapazitätsgründen eine Aufnahme an der einzelnen Schule nicht möglich ist, erfolgt die Aufnahme an einer benachbarten Schule der gewünschten Schulart.

-Es bestehtalso kein landesweites Problem.

Zu Frage 2: Die Eitern haben grundsätzlich einen Anspruch, dass ihre Kinder in eine bestimmte, von ihnen ausgewählte weiterführende Schulart aufgenommen werden - § 47 des Schu lgesetzes.

Sie haben allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule. Der Staat hat daher das Recht, die Eitern auf das Vorhandensein freier Schulplätze in zurnutbarer Entfernung zum

Wohnbereich zu verweisen, wenn sie das Recht auf Bildung ihrer Kinder in einem von ihnen frei gewählten Bildungsgang verwirkiichen woiien.

Abgesehen von der Hauptschule, für die es Schulbezirke gibt,. können die Eitern Gymnasien und Realschulen landesweit frei wählen. Es gibt daher schulrechtlich keine weitere Grund

lage dafür, die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern dann abzulehnen, wenn sie nicht im Gebiet des Schulträgers wohnen. Einzige subjektive Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme in die weiterführenden Schulen ist der Abschluss der Grundschule. Die von der Grundschule erteilte Empfehlung ist nicht verbindlich.

Weitere subjektive Zugangsbeschränkungen, etwa einen bestimmten Leistungsdurchschnitt, gibt es nicht.

Die Eitern entscheiden frei auf der Grundlage der EmpfehA

lung der Grundschule. Über die Aufnahme entscheidet der W'

Schulleiter. Er ist verpflichtet, jeden Schüler aufzunehmen, · wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Einziger Ablehnungsgrund ist die Erschöpfung der Aufnahmekapazität.

Ob die Aufnahmekapazität erschöpft ist, kann die Schulauf

sicht überprüfen. ln Absprache mit dem Schulträger müssen bestehende Raumreserven genutzt, notfalls neue Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Ist aber die Aufnah

mekapazität im Einzelfalle 'ausgeschöpft, lehnt der Schulträger die Aufmihme weiterer Schülerinnen und 1 Schüler ab. Hierbei lässt er sich von folgenden Kriterien leiten: der räumlichen Zuordnung, Härtefällen und schulisch-pädagogischen Gesichtspunkten.