Protokoll der Sitzung vom 10.05.2000

Meine Damen und Herren, oder sind Sie; die Sie den Gesetzentwurf geschrieben haben, so wenig mit den Rahmenbedingungen für das Ehrenamt in Rheinland-Pfalz vertraut, dass Sie die Freistellung für Jugendleiter, für ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker, für unsere Frauen und Männer bei der Feuerwehr- um nur einige zu nennen- völlig ·ausblenden?Sie werden in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht erwähnt.

(Dr. Schiffmann, SPD: Hört, hört!)

Im Übrigen ermöglicht§ 3 Abs. 3 des Bildungsfreistellungsge. "'-zes in seiner aktuellen Fassung den Ehrenamtlichen schon

bisher, verehrter Herr Kollege Kramer, die Teilnahme an Maßnahmen der Weiterbildung im Rahmen des Bildungsfreistellungsges:tzes.

(Zuruf des Abg. Kramer, CDU)

Ich zitiere aus unserem guten Gesetz:.,Gesellschaftspolitische Weiterbildung dient der Information über gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge sowie der Befähigung zur Beurteilung, Teilhabe und Mitwirkung"

_ - verehrter Herr Kollege Kramer, Mitwirkung -.. am gesell

schaftlichen, sozialen und politischen Leben." Das ist der. Kern.

Natürlich haben wir Qualitätsmerkmale für die Anerkennung von Bildungsfreistellungsveranstaltungen. Ich denke, das ist auch nach wie vor richtig, wenn wir erwarten, dass Arbeitgeber - hierzu gehören auch die Verwaltung und die Wirtschaft- ihren finanziellen Beitrag dazu leisten. Dann muss jede einzelne Maßnahme auch entsprechend überprüft und genehmigt werden.

Sie fordern einen klaren und verlässlichen Anspruch. Dies hängt auch mit den Kriterien und der Qualität dieser Maßnahmen ein Stückehen zusammen.

(Kuhn, F.D.P.: Richtig!)

Ich denke, wir sollten auf dieser Ebene weiter miteinander verfahren.

(Beifall der SPD und der F.D.P.)

Aus der Begründung Ihres Gesetzentwurfs geht hervor, dass Sie die Weiterbildung von Ehrenamtlichen stärken wollen. Sie wollen, dass Beschäftigte, die darüber hinaus ehrenamtlich tätig sind, ihren Bildungsfreistellungsanspruch - dann begrenzen Sie es auf die Jahre 2001 und 2002- anders als bisher und auf verlässlicher Grundlage für Maßnahmen zur Vorbe

reitung~ Qualifikation und Weiterbildung eines Ehrenamts im Sinne dieses Gesetzes verwende-n können.

Verehrter Herr Kollege Kranier, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, dies führt zu einer Kostenexplosion. Dies führt dazu, dass sich diese Maßnahmen in erheblichem Umfang im Ber.eich gesellschaftspolitischer Bildung ausweiten werden. Ich denke, damit erweisen Sie Ihrem eigentlichen Anliegen einen Bärendienst.

Ihr Gesetzentwurf ist darüber hinaus nicht nur vordergründig und inkonsistent, sondern' er ist auch unklar, unscharf, unpräzise formuliert und im eigentlichen Sin-n, verehrter Herr Kollege Kram er, eine Mogelpackung.

(Beifall des Abg. Dr. Schiffmann, SPD)

Sie sollten sich einmal mit Ihren Bildungspolitikern zusammensetzen, die Ihnen sagen werden, was die eigentliche Sub

stanz dieses Gesetzes ist; denn dann würden Sie sich nicht so hierher stellen.

(Kram er, CDü: Den haben Sie nicht richtig gelesen!)

Damit auch klar ist: Wir Sozialdemokraten sind der Auffas

sung, dass berufliche und gesellschaftspolitische Weiterbildung und auch das Bildungsfreistellungsgesetz nach wie vor seine Bedeutung haben und die 'Ehrenamtlichen.entsprechend qualitativ und quantitativ permanent weiterzubilden sind. Dies ist eine Aufgabe der Gesellschaft und auch des Staates.

Aber wir sollten auch die Möglichkeiten benennen, die es bereits hierzu gibt. Natürl_ich ist es nicht so, dass man es nicht auch verbessern kann. Aber Ihr Gesetzentwurf fst hierzu völ- ·

lig ungeeignet. Wichtig ist, dass Parteien, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine, das Land und die Kommunen in die Lage versetzt yverden, auch nach ihren Bedürfnissen ihre Ehrenamtlichen entsprechend weiterzuqualifizieren.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen und komme zum Schluss: Der Gesetzentwurf der CDU stellt eher die Ernsthaftigkeit und erst recht die Glaubwürdigkeit Ihrer eigenen Partei mit diesem Gesetz bei der Förderung des so wichtigen Ehrenamts in Frage. Wir werden diesen Gesetzentwurf im Ausschuss beraten.

Verehrt~r Herr Kollege Kramer, aber im Ausschuss für Bildung; Wissenschaft und Weiterbildung wird dieser keine Chance haben.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des Abg. Creutzmann, F.D.P.)

Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile,-darf ich Gäste im ·Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder, Frauen ünd Männer des Heimatvereins Fidei e. V.

(Beifall im Hause)

Wer die Frage stellen sollte, wo das liegt, dem kann ich die Frage beantworten. Dies liegt in der Region Trier im Bereich Zemmer-Drenhofen.

(Vereinzelt Beifall i"mHause)

Herzlich willkommen im Landtag!

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Grützmacher das Wort.

Meine Damen und Herren, der Veriauf der Debatte über das Ehrenamt scheint mir nun nicht mehr ganz so ehrenhaft zu sein, wie es dem Thema gebührt; denn die parlamentarischen Vorlagen dazu sind auch nicht gerade geeignet, die

Zweifel daran auszuräumen, dass dieses Thema vereinnahmt wird und versucht wird, dieses Thema vor seinen parteipolitischen Karren zu spannen.

Meine Damen und Herren, das kann ·aber nicht gelingen; denn freiwilliges Engagement ist vielseitig und vielschichtig, sodass der politische Karren meiner Meinung nach völlig fehl am Platz ist. Angesagt ist vielmehr, die politische Mitwirkung und Teilhabe von Ehrenamtlichen und freiwillig Engagierten in ihren Organisationen und Institutionen zu unterstützen und diese Unterstützung zu verbessern.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ehrenamtliches Engagement ist nicht nur- wie Sie es im Vorspann ihres Gesetzentwurfs formulieren- für Charakter und Leistungsfähigkeit von Gesellschaft und Staat von großer Bedeutung, sondern freiwilliges Engagement und Ehrenamt sind zentrale Bestandteile von Demokratie. Das müsste die CDU-Fraktion meines Erachtens - das haben Sie in Ihrer Rede gesagt, Herr Kramer-in ihrem sonst so wortreichen Gesetzentwurf ergänzen.

Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion scheint nicht gerade förderlich zu sein. Es mag noch angehen, die Bildungsfreistellung für Ehrenamt und _freiwilliges Engagement zu öffnen, obwohl es bei den Zahlen, die wirgehört haben, die Frage ist, ob überhaupt Resonanz dafür vorhanden ist. Meine Damen und Herren vc:m der CDU, was aber bedeutet es, das Gesetz auf zwei· Jahre zu befristen? Ist mit Ablauf der Frist aus Sicht der. CDU-Fraktion den ·Anforderungen, die mit dem internationalen Jahr des freiwilligen Engagements gestellt sind, Genüge getan? Welchen Sinn macht es, die gesellschaftspoliti-sche Weiterbildung für zwei Jahre völlig einzuengen und allein darauf zu beschränken, Bildungswillige für ein Ehrenamt fit zu machen?- Diese Einengung im Bildungsfreistellungsgesetz könnte meiner Meinung nach sogar kontraproduktiv wirken.

Meine Damen und Herren, das Jahr 2001 steht für das Jahr des freiwilligen Engagements. Ehrenamt und freiwilliges Engagement haben vieles gemeinsam, es gibt aber auch viele Unterschiede in diesen beiden - nicht nur spachlich unterschiedlichen - Bereichen. So würde man bei den Initiativen

und Selbsthilfegruppen weniger von Ehrenamt sprechen als eher vom freiwilligen Engagement. Es gibt eher traditionellere und neuere Reformen des Engagements, wie Mensche·n

sich einbringen wollen. Das Ehrenamt und das freiwillige Engagement müssen unserer Meinung nach gleichrangig berücksichtigt werden. Ich bin der Meinung, dass darüber in_

diesem Hause Einigkeit besteht.

Die beiden Anträge, der Antrag der Fraktionen der SPD und F.D.P. \md der Antrag der Fraktion der SPD, überzeugen in diesem Punkt allerdings auc~ nicht. Dies gerade auch, weil die·Handlungswirklichkeit anders aussieht, Herr Pörksen. Sehen wir uns doch die Stiftung.,Ehrenamt in Rheinland-Pfalz"

an. Seitdem der Satzungsvorschlag auf dem Tisch liegt, ist ein halbes Jahr vergangen. Es tut sich nichts. Daran hätte schon längst gearbeitet werden müssen. Auch ein Blick in den Satzungsvorschlag nährt den Verdacht, dass das Verständnis von Ehrenamt nicht das modernste zu sein scheint. Es hört sich ziemlich altbacken an. Dort heißt es nämlich - ich zitiere § 2