die von der Landesregierung für 300 009 DM in Auftrag gegebene Studie kommt, dass die Jagqfreigabe der Rabenvögel nichtsinnvoll ist?
Zu Frage 1: Für jede Wildart ist in jedem einzelnen Jagdbezirk eine so genannte Wildnachweisung zu führen. Da für das Jagdjahr 1999/2000 erst zum 1. September 2000 die Ergebnisse vorliegen, kann ich Ihre Frage insoweit nicht beantworten. Herr ~bgeordneter Dr. Braun, Sie können allerdings davon ausgehen, dass die Zahlen in der Kleinen Anfrage, die Siegestellt haben und 'die.für zwei Monate im Jahr 1999 gelten, deutlich übertroffen werden.
Zu Frage 2: Ja. Die Landesregierung hältdie Jagdfreigabe für erfolgreich. Auch wenn keine gutachtlichen Aussagen vorliegen, ist doch klar erkennbar, dass die Beschwerden von Landwirten, Wein- und Obstbauern über Schäden deutlich abgenommen haben und die Jägerschaft die Bejagungsmöglichkeit als Hilfe bei der Niederwildhege begrüßt. Auch die Beschwerden aus der Bevölkerung haben deutlich abgenommen.
Zu den Fragen 3 und 4: Die Landesregierung hält- wie im Übrigen auch andere Bundesländer - an ihrer Beurteilung fest. Es ist richtig, Rabenkrähen und Elstern in das Jagdrecht aufzunehmen. Durch ein abgewogenes Verhältnis von Jagdund Schonzeiten ist eine sinnvolle Regulierung und zugleich der Schutz und der Erhalt der Art gewährleistet. Die Schlussfolgerungen der Studie des Bundesamtes für Naturschutz werden nicht geteilt. Diese Studie bewertet im Übrigen ausschließlich bereits erstellte Gutachten der Vergangenheit und legt keine eigenständigen neuen Erh~bungen und Erkenntnisse vor. Wenn auch die Schlussfolgerungen nicht geteilt werden, so kann ich doch sagen, dass einzelne Passagen dieser Studie unsere Zustimmung finden. Ich möchte eine zitieren: "Der Weg der Unterschutzstellung nach dem Landesjagdrecht begegnet zwar gewissen systematischen Beden- ·
1. zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser-oder sonstiger gemeinwirtschaftlicher Schäden erfolgt,
3. für Zwecke der Forschung, Lehre und der Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienenden Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung erfolgt."
Herr Staatssekr.etär, genau das ist der Diskussionspunkt, ob dazu eine generelle Freigabe notwendig ist. Der saarländische Umweltminister Mörsdorf sagte, die Einstellung der Jäger, si_e regulierten den Bestand mit Abschüssen, trifft nicht zu, der Jagdfreigabe könne er deswegen nicht nachkommen.
Ihr eigenes Gutachten, das für 300 000 DM in Auftrag gegeben worden ist, kam zu dem gleichen Ergebnis wie die saarländische Landesregierung.
Besteht der Erfolg des Rabenabschusses allein darin, dass Sie weniger 'Anrufe in Ihrem Ministeri~m erhalten und Frau
Ministerin 10 000 DM Preisgeld von der Jäg!;!rschaft in Harnburg erhalten hat, oder haben Sie konkrete Nachweise, dass es Erfolge gibt?
Wir sind der Meinung, dass die Ziele, die wir mit der Freigabe verbunden haben, erreichtwurden und erreicht werden.
"Sie sind der Meinung", haben Sie eben gesagt. Sie haben aber im Moment keinerlei Nachweise, dass zum Schutz von
anderen Tierarten durch den Abschuss der Rabenvögel beigetragen worden ist. Die Zahlen, die Sie für den Herbst erheben werden, sind allein,die Abschusszah len.
tern und Rabenvögel abgeschossen worden sind, oder haben Sie ursprünglich eigen_tlich andere Ziele damit verfolgt?
Sie wissen, dass die Rabenvögel Abschüsse durch vermehrte Brutgelege ausgleichen, das heißt, die Abschusszahl allein wird keine Erfolge nachweisen können.
dern dass wir damit.bestimmte Ziele verbinden, im Übrigen nicht wir allein, sondern alle Betroffenen und Beteiligten. Wir sind sicher, dass die Ziele, die wir auch im Bereich des Artenschutzes verfolgen, durch diesen Abschuss erreicht werden. (Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was macht Sie da so sicher?) -.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Franz Josef Bisehel (CDU), Maßnahmen der Landesregierung gegen. Gefährdungen durch Kampfhunde betreffend, auf.
fang Mai 2000 in Düsseldorf hinsichtlich des verbesserten Schutzes der Bevölkerung vor so ge.nannten Kampfhunden gekommen?