Landesgesetz_ zur Ausführung des U riterhaltsvorsch ussgesetzes Gesetze.ntwurf der Landesregierung -Drucksache 13/5564Zweite Beratung
Effektive Umsetzung des Gesetzes in den Kommunen Antrag der Fraktio~ BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - ~ntschließu ng-Drucksache 13/5893
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes ist mit Beschluss vom 30. März 2000 federfüh- ·
rend an den Ausschuss für Kultur, Jugend und Familie und mitberatend an den Innenausschuss und an den Rechtsaus.. schussüberwiesen word.en.
31. Sitzung ani 18. Mai 2000, der lnnenausschus.s in seiner 38. Sitzung am 6. Juni 2000 und der Rechtsausschuss in seiner 41. Sitzung am 13. Juni 2000 beraten. Die. Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenomme.n.
Darüber hinaus bestand im Ausschuss Einigkeit - darüber wurde auch ein Beschluss herbeigeführt-, dass später in diesem Jahr im Ausschuss eine Anhörung zu den Auswirkungen dieses Gesetzes mit Betroffenen und Jugendämtern stattfinden soll.
Meine Damen und Herren! Es soll heute das Landesgesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes. beschlossen werden.
Wie Sie wissen, haben sich bisher Bund und Länder die Kosten geteilt. Laut Bundesregelung soll nun das Land zwei· Drittel der Kosten tragen.
Der Regierungsentwurf, der im Aus~chuss die Zustimmung der Vertreter der Fraktionen der SPD und F.D.P. erhielt, sieht vor, diese Kosten für das Land zu halbieren, indem die Kommunen mit 50% belastet werden. Auf diese Art kommt das Land kostengünstiger weg als zuvor. Dies schreibt das Bundesgesetz zwar so nicht ausdrücklich vor, aber in der Begründung des Gesetzes ist die Heranziehung der Kommunen natürlich schon vorgesehen, und zwar mit der Begründung, die auch Ihre ist, dass diese Kommunen dann ein gesteigertes Interesse an der Rückholung des Unterhaltsvorschusses bei den säumigen Vätern- diese sind es in der Regel- haben.
Diese Begründung hat eine gewisse Logik. Aber es gibt auch jetzt schon eine ziemliche Bandbreite an Rückholquoten bei den Kommunen, das heißt, die einen machen dies schon ganz gut, und andere machen dies sehr viel schlechter.
Wir GRÜNEN sehen die Gefahr, dass die Landesregierung zu blauäugig an die Sache herangeht. So wurde das Gesetz.,hol
terdiepolter'~ ohne die Anhörung von Fachleuten, wie das bei Gesetzen normalerweise üblich ist, durchgez.ogen. Zeitmangellautete die Begründung. Der Staatssekretär hat dem Ausschuss nach der Beschlussempfehlung großzügig die Unterlagen der Regierungsanhörung zukommen lassen, die allerdings nur die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände umfasst.
Mich hätte zum Beispiel eine Stellungnahme der Jugendämter interessiert, wie es mit der Personalsituation aussieht oder
welche Einschätzung zum Beispiel Organisationen wie der Verband der allein erziehenden Mütter und Väter hierzu hat, ob allein ·eine Verlagerung der Kosten ausreicht, um die Situation tatsächlich zu verbessern.
nahme nicht.umsonst die Befürchtung geäußert, dass die Mehrkosten in de_n Kommunen z_ulasten der Jugendhilfe vor Ort gehen könnten. Hier setzen auch unsere Befürchtungen
Wenn wir diesem Gesetz heute zustimmen, dann. nur dann, wenn es gleichzeitig eine Mehrheit für unseren Entschließungsantra_g.,Effektive Umsetzung des Gesetzes in den Kommunen': gibt.
Wir freuen uns, dass uns Bereitschaft signalisiert worden ist, weil wir glauben; dass es unabdingbar ist, diese Kostenverlagerung auf die Kommunen mit einem Konzept zu begleiten, wie eine effektive Rückholarbeit auszusehen hat, Dazu bedarf es einer sorgfältigen Aralyse der SäumigkeitsgrOnde
und der Gründe, wieso die Rückholung allzu oft und allzu lasch betrieben wird; denn es lässt sich nicht ausschließlich
-wie Sie dies gern machen- mit der Zahlungsunfähigkeit von Eltern, meist Vätern, begründen, dass die Rückholquote so gering ist.
ln R~einland-Pfalz liegt sie immerhin bei 20%. Das liegt über dem Bundesdurchschnitt. Auch das zeigt, das Problem muss von mehr als nur einer Seite angegangen werden. Genau das wollen wir mit unserem Antrag. Wir wollen in einer Anhörung geklärt wissen,_ warum die Quote zu gering ist, warum sie so unterschiedlich in den Kommunen ist- dies kann reelle Hintergründe haben-, welche Maßnahmen auf welcher Ebene und in we.lchen Bereichen zu einer tatsächlichen Steigerung der Rückholquote führen könnten.
Wir erwarten nach einer angemessenem Zeit von zwei Jahren einen Bericht der Landesregierung über die Wirkung des Ge
Herr Staatssekretär, Sie haben dies auch durchaus als sinnvoll angesehen. Wi.r sollten qeshalb den Beschluss heute nachholen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! lcli hatte anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs schon einmal versucht, anschaulich am Beispiel der Stadt Koblenz die Situation zu
Ich will es an diesem einen Beispiel zusammenfassend deutlich machen: Im städtischen Haushalt haben wir ein Ausgabevolumen in dieser Frage von 3 Millionen DM pro Jahr. Wenn. der Gesetzentwurf so verabschiedet wird, wie die Regierung dies heute vorgelegt hat, dann bed.eutet dies Mehrausgaben pro Jahr allein für die Stadt Koblenz von rund 850 000 DM. Auf das Land gerechnet können Sie dies bei dem Vorsitzenden des Gemeinde- und Städtebundes nachlesen, der darauf aufmerksam macht, dass man bei der Drittellösung mit einer
- Verschiebung der Kosten zu lasten der Kommunen in eine Dimension von rund 20 Millionen DM kommt. Dann wundert es
das Land reagieren kann, wenn es gilt, vom Bund auferlegte Belastungen an die Kommunen weiter zu reichen.
Wenn man weiß- dies bestätigen landauf, landab alle Praktiker-, dass eine Rückgriffquote im Schnitt von maximal 25 % zu erreichen ist, auch nachzulesen in dem auch ·Ihnen zu
gänglichen Papier, und Rheinland-Pfalz bei etwa 20 % liegt,. dann weiß man, dass dies eben nicht zu der Annahme berechtigt, dass die Aufgabe bisher vernachlässigt wurde und das
Ergebnis quasi durch eine Köderung der Kommunen durch Gewinnbeteiligung wesentlich verbessert werden könnte.