. destag hat am 22. Dezember 1999 das Haushaltssanierungsgesetz ve.rabschiedet. Von besonderer Beqeutu ng sind dabei
mungen, die. die Haushalte der Länder tangieren, und andererseits, wie die Länder die kommunalen Haushalte mit ins Boot nehmen. Einsparungen und Haushaltssanierungen beim Bund werden durch Mehrausgaben bei Ländern und Kommunen kompensiert.
Sieht man aber die Entwicklung bei den Unterhaltsvorschussleistungen ·sie steigerten sich bei Bund und Ländern binnen fünf Jahreniton 928 Millionen DM auf 1,67 Milliarden·DM -,
tobelastung führt mich Berechnungen des Landkreistags zu Mehrausgaben von 10 Millionen DM bei den Kommunen.
Da Rhe.inland-Pfalz · wie andere Bundesländer - nicht die 66,6 % Belasturigen aus dem Haushaltssanierungsgesetz des
Bundes allein zu tragen gedenkt, schöpft es die Möglichkeiten der Bestimmungen des§ 8' Abs. 1 Satz 2 aus. Danach ist die Beteiligung der Gemeinden an den zu tragenden Geldleistungen möglich. Für Rheinland-Pfalz sprechen wir· es
ca.- 30 000 Fällen und 71,2 Millionen DM, die im Jahr 1998 zu zahlen waren.- Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf teilt sich das Land nun die anfallenden Kosten für den Unterhaltsvorschuss hälftig mit den Gemeinden.
che der Jugendämter. Bei den derzeitigen Rückflüssen spiegelt sich durchaus das Bemühen wider, gezahlte Gelder wieder zurückzuholen. Es kann durchaus nachvollzogen werden,
wir in Rheinland-Pfalzmit rund 20 % Rückflüssen über dem Bundesdurchschnitt, aber die Rückflüsse sollen einen Punkt von ca. 25% als Ziellinie erreichen.
Meine Damen und Herren, dass wir - bei allen Anstrengun-. gendes Landes für die Kommunenmi~ diesem Gesetz die Kommunen an den entstehenden Kosten beteiligen und.da
und Kommunen, haben aber ein gemeinsames Interesse, die durch die Unterhaltsvorschüsse entstehenden Kosten zu mini
mieren. Welche Maßnahmen dazu vor Ort zielführend sein können, weshalb manche Kommunen zu besseren Ergebnis
. Meine Damen und Herren, wenn verändertes Verwaltungshandeln in den Städter:1 und Kreisen dazu beitragen kann,
Ersparnisse im eigenen Haushalt· das darf man nicht überse-· hen ·belohnt. Bisher waren es immer die Gelder anderer, die man ausgegeben hat. Man darf natürlich nicht illusionär davon ausgehen, dass die -Maßnahmen zu großen Sprüngen bei der Rückholung von Geldern führen werden, aber ein Stück Weg mehr dorthin wird es geben. Deshalb werden wir dem Gesetz und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen Lind Herren! Zunächst einmal ist aus der Sicht der Landesregierung dem zu.
Ich möchte jetzt nur noch auf einige Fragen eingehen, die Frau Bill und Herr Härter aufgeworfen haben.
lungna:hmen der Jugendämter gefehlt haben. Dabei ist allerdings zu sehen, dass nach der jetzigen Systematik nun einmal
die Kommunen diejenigen sind, die auch für die Jugendämter zu sprechen haben. Also sprechen ~Jie kommunalen Spit
zenverbände auch für die Jugendämter. Insoweit gab es keinen Anlass, unsererseits noch mit de·n Jugendämtern in Kon