Ingrid Pahler
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Herr Präsident, meh1e Damen und Herren! Wesentlicher Grund für die notl.'vendige Änderung des Heilberufsgesetzes
sind- die bundesgesetzliehen Vorgaben. Gleichzeitig sollte aber analog zu den bestehenden Kam~ern eine Psych-otherapeutenkammer errichtet werden. Gleichzeitig sollten im Rahmen der Novellierung einige notwendige Änderungen vorgenommen werden. Bereits-in der ersten Lesung des Gesetzes zeigte sich noch erheblicher Diskussionsb~darf, der in der Anhörung nicht nur befriedigt werden konnte, sondern auch zu wesentlichen Änderungen im Gesetz führte_.
Es ist vor allein ~:lie anfänglich geplante Regelung zur Sicherstellung des Notfalldienstes zu nennen. Dader Bundesgesetzgeber in § 75 SGB V eine klare Regelung getroffen hatte, war_ es mir bere-its in-aer ersten Lesung_ nicbt nachvollziehbar, warum das Land eine eigene Regelung anstrebte. Von dieser wird nun aber Abstand genommen.
Meine Damen und Herren, aus der Sicht von Patienten enthält das Gesetz-eine yerbesserung ihrer Position durch die paritätische Besetzung des Schlichteräusschusses. Wer von Patientenseite diese_Funktion ~ann wahrnehmen wird und wie man in diese Funktion kommt, wird noch zu klären sein. Der Hinweis der Zahnärztekarrimer, dass damit Personen in
den Schlichterausschuss kommen, die fachlich-ieine Kompetenz haben; also den Patienten wenig_ hilfreich sein können, kann nicht unwidersprochen bleiben. Allerdings glaube- ich _
auch,. dass gerade bei d_er Zahnmedizin bereits viel Aufklärungsarbeit auch im Blick auf Prävention geleistet wird, ein Umstand,-aer aber g-erade darin gesehen werden kann, dass
sich in diesem übers_chaubaren medizinischen Bereich fü(den
Patienten noch viel weitreichendere und verständlichere ln
formati5Jnsmöglichkeiten eröffnen.
Meine Damen und Herren, aus Sicht der Patienten ist jede Regelung über Fort- und Weiterbildung der in Heilberufen Tätigen von eminenter Bedeuttmg.Hier stößtderen Vorstellung v6n Fortbildungspflicht, Zertifizierung und Qualität der Fortbildung. sowie die. Frage, ob Anwesenheit -bei einer Fortbil~ dung schon als ausreichend für die Verg_abe von Fortbildungspunkten angesehen wird, auf die Aussage der Ärzte, dass Fortbildung Teil ih_rer Berufspflicht ist und die Kammern dies immer unter Kontrolle haben. Dass Patienten unwiedergutmachbare -Risiken für sich sehen, wenn ein Arzt nicht auf -
de~m neuesten wissenschaftlichen Stand ist, muss sehr ernst genommen werden. Dass sie für ihre eigene Information nun im vorliegenden Ge~etz eine \/\'eitere Hilfe dadurch bekomc men, dass von den Ärzten zusätzliche Bezeichnungennach entsprechenden Fort- und Weiterbildungen geführt werden dürfen,_l.vird dann für die Patf~nten zu-einer echten Hilfe bei der Suche nach dem für ihr Krankheitsbild passenden Arzt.
Meine- Damen und Herren, die Gründung.der Psychotherapeutenkammer hat eine Mehrheit, aber keine einstimm~ge Zustimmung erhalten. Probleme der Vergleichbarkeit der Arbeit von Ärzten und Psychotherapeuten, der vorwiegende _ Ort der Ausübung ihrer Tätigkeit; das ganz unterschiedliche Verhältnis innerhalb der Gruppen zwischen freiberuflich oder _ angest~llt Tätigen: sind Im Vorfeld und in der Anhörung immer wi_eder vorgebracht worden. Dass hier auch ein Kampf
um eine tatsächliche oder riur vermeintliche Dominanz der Ärzte ausgefochten wird, zeigt die Forderung der Allianz der Psychologischen Psychotherapeuten nach einer radikalem Änderung des Psychotherapeutengesetzes des Bundes vom Ja
nuar·dieses Jahres. Hier wird innerhalb der nun zu errichtenden Kammer ein -Kiärungsprozess stattfinden müssen. Das wird kein leichtes Stück Arbeit sein. Am Ende sollte sich aber erweisen, dass die Belange der unterschiedlichen Gruppen innerhalb_ der Kammern ernst genommen und sie an den notwendigen EntScheidungen angemessen beteiligt werden. lc_h hoffe, dass über den unausweichlichen Auseinandersetzungen über den richtigen Weg nicht in Verg-essenheit gerät, dass es letztendlich um die Patienten geht.
Unter Berücksichtigung der von SPD und F.D.P. in ihrem ge-. meinsamen Antrag eingebrachten Änderungen stimmen· wir dem _vorliegen~en Gesetzentwurf zu.
_Herr Präsident, !Tl eine Damen und Herren! Sicher werden alle im Hause bedauernd bejahen, was eine Zeitung zum Land
tagsllliahlkampf schrieti: Aus landespolitischen Themen kön. nen die· Parteien keinen Honig saugen.- Doch- dabei netime
·ich niemanden a·us - wie oft werden schließlich mit entspre-chenden Klimmzügen bundespolitische Themen so verpackt, _dass sie in AktuellenStunden und Anträgen zu landespolitischen Auseinandersetzungen herhalten können. So
vorgelegte Antrag der CDU. _
sondern lediglich die wortgetreue Abschrift eines F.D.P.Antrags der Bundestag;fraktion ist.
Dort heißt es,.. Der Bundestag möge beschließen", während es hier heißt,.,Der Landtag möge geeignete Maßnahmen ergreifen".
Damit ist wieder der Dreh geschafft, bundespolitische Verantwortung an uns zli binden. Darum geht es aber letztlich auch nicht.
Meine Damen und Herren, die inhaltlichen FeStstellungen, die von der F.D.P.-Bundestagsfraktion getroffen worden sind, sind in Ordnung. Ich becjauere es trotzdem, dass der Patient und Kassenzahler dabei aber letztendlich wieder hur als Ob
jekt des Handeins anderer Interessengruppen auftaucht.
50 Gesetze, 7 000 Verordnungen, immer neue Kostendämpfungsgesetze rütteln seit vielen Jahren unser Gesundheitswesen durch. Die Mittel der Bewirtschaftung zum Beispiel des Ärzteangebots durch Beschränkung ihrerAnzahl oder durch zentimeterdicke Leistungskataloge, um ihr Einkommen zu begrenzen, hat in Deutschland Tradition.
Meine Damen und Herren, ein Ende der Budgetierung, in welcher Form auch immer sie daherkommt, ist ein Ziel. Es ist das Ziel, aber nicht der Anfang für Erfolg versprechende Schritte zu einer Verbesserung im Gesundheitswesen. Schließlich istdie Aufstellung von Budgets auch nur Ausdruck für den letzten hilflosen Versuch, ein völlig aus dem Lot g·eratenes System wieder in den Griff zu bekommen.
Budgets außer Kraftsetzen und dann brichtdie heile Gesundheitsweit aus, wer glaubt schon an diese Vorstellung?·
Die negativen Erfahrungen mit dem Budget zum Anlass zu nehmen, an die Ursachen dieser Fehlent-;.ricklungen zu gehen, dafür wäre endlich die Zeit und die Stunde. Dazu müs. sen aber unbequeme Wahrheiten konsequent angesprochen und durchgesetzt werden.
. Sie müssen sich an alle im Gesundhe_itswesen Tätige richten,
an die Pharmaindustrie, an die Krankenkassen, an die Kassen
mitgliederund natürlich auch an die Patienten und an die Politiker, die die Rahmenbedingungen setzen,
Die Grundforderung muss zum einen heißen, das Gesundheitssystembraucht Transparenz, Wettbewerb und Eigenverantwortung, und zum anderen müssen die Beiträge auch mit Blick auf die Lohnnebenkosten stabil bleiben.
Dazu müssen wir dann aber auch fordern:
1. Die Pharmaindustrie muss in unserem Land bleiben können und auch medizinische Forschung im Dienst kranker Menschen durchführen können,
und über die anstehenden Kosten innovativer neuer Medikaf!Jente muss dann bitte auch laut geredet werden. Dies ist nicht nur als Belastung für die Krankenkassen, sondern auch als gesamtvolkswirtschaftlicher Nutzen, zum Beispiel für die Erhaltung von Arbeitskraft,zu sehen. _
2. Die erbrachten Leistungen der im Gesu_ndheitswesen Tätic genmüssen die Nutzer endlich in ihrer Kostenhöhe einmal erfahren dürfen. Wie günstig manche Leistungen für den Kranken erbracht werden, würde dann zu mancherneuen Einsicht auch bei den Patienten führen.
3. Die Krankenkassen.müssen endlich in die Lage versetzt werden, ihren Einzahlern unterschiedliche Varianten von Versicherungsleistungen; Selbst~eteiligungen und Rückerstattungen anbieten zu dürfen.
4. Der Kassenzahler muss entscheiden dürfen, welche Risiken · er absichern will und die sich daraus ergebenden -finanziellen Belastungen kennen. Das ist zudem mit Sicherheit der beste
Weg, um zum Nachdenken zu verleiten, zu verantwortlichem
Handeln für die eigene Gesundheit und für die Prävention.
5. Der Patient braucht wesentlich mehr Informationen, mehr Mitsprache, um schließlich auch verantwortlich im Maß seiner Möglichkeiten an der Bewältigung seiner Krankheiten mit~
.wirken zu können.
6. Politik darf nicht so tun, als könne sh:! mit den Mitteln von gestern völlig veränderte Rahmenbedingungen von heute und morgen beherrschen.
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wre stark sich der demographische Faktor im Gesundheitswesen auswirken wird, darüber wurde e-rst kürzlich in Berlin gestritten. Nur wo sind die Antworten auf die wachsenden Pro
bleme? Wenn wir nur an einer Stelle des Systems den Lei
densdruck wegnehmen und nicht sagen, an welcher Ecke und zulaster1 welcher Betroffenen wir fhn dafür erhöhen, und bei-des tun, ohne eine richtige Lösung für a[le herbeizuführen, welchen Pyrrhussieg hätten wir dann errungen?
Die F.D.P. hat in den zurückliegenden Jahren viele dieser unliebsamen Wahrheiten offen ausgesprochen. Sie ist dafür selten gelobt worden. So falsch waren Ihre Vorstellungen aber nicht.
-Bitte noch ein paar Minuten. Ich bin aber_gleich fertig.
Sie wieder verstärkt in den Vordergrund zu stellen und sie zu ergänzen -mit der immer notwe11diger werdenden öffentlichen Diskussion um_Machbarkeit und Grenzen der Medizin, dazu bräuchten wir den Willen aller gemeinsam. Nicht des
hillb, weil man Wahlkämpfer damit munitionieren will, son
dern weil es gilt, kranken Menschen zu dienen.
Mit dem Abschreiben eines Antrags sind wir aber keinen Schritt weitergekommen in diesem Hause.
Das war es. Sie müss_en mich nun nicht mehr ertragen.
Ich war nicht immer gegenüber allen bequem;_ ich war aber durchaus an der Sache orientiert. Was gut war, konnte ich, egal von welcher Fraktion es kam, akzeptieren und in meine_ Überlegungen init aufnehmen. Ich habe eine ganze· Menge gelernt, und ich habe _eine Menge guter persönlicher Bezie
hungen entwickelt. Dafür danke ich herzlich. Für meine Ge
sundheit ist es auch besser, wenn ich gehe. Tschüss!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Betreuungs
gesetz löste mit Wirkung vom 1. Januar 1992 das 100 Jahre _existierende Recht über die Vormundschaft und Pflegschaft ab. Es ersetzte nicht nur alte Begriffe, sondern führte zu -umfassenden Reformen und weitreichenden Veränderungen.
Das Lanpesgesetz zur Ausführung des Betreuungsgesetzes vom 20. Dezember 1991 regelte seinerseits die Zuständigkeit der Betreuungsbehörden, die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften in Betreuungsangelegenheiten, die An-erkennung der Betreuungsvereine und deren Förderung.
Auf dieser Basis konnte sich im Laufe der letzten neun Jahre ein entsprechendes Netz von Betreuungsvereinen entwickeln. Wer sich die Mühe macht und die Zahlen und Statistiken in seinem Kreisbereich anschaut und sieht, welchen Anteil altersverwirrte Menschen als zu betreuende Personen
_ einnehmen, weiß, dass wir ih Zukunft von einer wachsenden
Zahl von Menschen auszugehen haben, die auf die gute Ar
beit der Betreuungsvereine angewiesen sein wird.
Art; Umfang und Höhe der Förderung werden in einer Verwaltungsvorschritt genau festgelegt. Dieser Tatbestand ist nach neun Jahren erstmalig und einmalig von einem Vervval
tungsgericht als nicht richtig beschieden worden. Nun wollen wir Land und Kommunen nicht in finanzielle Risiken schicken.~ Wir wollen die jetzige Festlegung in der Verwaltungsvorschrift in dem Änderungsgesetz niederlegen.
Gleichzeitig werden mit der Pauschalförderung zwei wichtige Ziele erreicht: die Gleichbehandlung der Betreuungsverei
ne und eine einfachere Handhabung für Bewilligungsbehör
- de und Zuschussnehmer. - Die Festlegung der Förderhöhe ist damit in dem Gesetz festgelegt. Mehrkosten für Land und Kommunen entstehen nicht.
Wir sind damit auf dem besten Weg. Die F.D.P.-Fraktion stimmt deswegen dem Gesetzentwurf zu.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz geht in Rheinland-Pfalz die Zeit zu Ende; inder es für die staatliche Anerkennung -von Berufsangehörigen in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik nur den zwei
phasigen Ausbildungsgang gab. Bei aller Akzeptanz dieses Ausbildungsangebots ist nicht zu übersehen gewesen, dass bundesweit die Entwicklung hin zur einphasigen Ausbildung gehen wird.
Die optimale Vern_etzung von theoretischen und praktischen Aspekten in der Ausbildung ist gerade die Stärke einer FHAusbildung. Diese Stärke wie in anderen Fachbereichen nun auch für den Bereich Sozialarbeit und Sozialpädagogi_k zu nutzen, ist richtig.
Mit dieser Entscheidung für eine einphasige Ausbildung soll nun aber gleichzeitig nicht die alte zweiphasige beendet werden. Sie soll vielmehr neben dem einphasigen Bildungs~ gang Bestand haben. Die Diskussion im Ausschuss zum vorliegenden Gesetz hat noch einmal verdeutlicht, warum dieser zweigleisige Weg, den wir nun mit diesem Gesetz beschreiten wollen, sinnvoll ist. Anders als in vielen anderen Studiengängen sind die AltersStrukturen und ein vorausgehender be
ruflicher Werdegang der Studierenden vielfach and~rs gelagert.
Mit der Parallelität von ein- und zweiphasiger Ausbildung werden Chancen eröffnet, die es ermöglichen, aus unterschiedlichen Lebensperspektiven heraus Zugang zu den Berufsfeldern Sozialarbeit und Sozialpädagogik zu finden.
Mit dem Gesetz werden damit bewährte und bestehende landesrechtliche Regelungen fortgesetzt. Gleichzeitig wer
den neue Ansätze für die -Zukunft geschaffen. Wir sind damit auf einem guten Weg in die Zukunft. Auch wir werden die
sem Gesetz zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bisher kennt die staatliche Anerkennung von Sozialarbeiterihnen und Sozialarbeitern sowie von Sozialpädagog innen und- Sozialpädagogen nur eine Voraussetzung, nämlich die der zweiphasigen Ausbildung. Dieses Ausbildungsangebot findet eine hohe Ak- - · zeptanz vor allem in der Praxis: Dennoch soll nun mit dem vorliegenden Gesetzentwurf auch einer Entwicklung Rech
nung getragen werden, die sich bundesweit hin zu einer einphasigen Ausbildu_ng in den Studiengängen Sozialarbeit lind
Sozialpädagogik herauskristallisiert.
Maßgeblich dai'Or ist die stärkere Vernetzung von theoreti
schen und praktischen Aspekten innerhalb des Studiums. Dass man den Studenten und Studentinnen damit zwei Möglichkeiten der Ausbildung eröffnet,_ ist inhaltlich nachvollziehbar. Sie eröffnen jedoch die Frage, inwieweit zukanftige Studenten in einer Beratung Hilfestellung bekommen, welcher Weg fOr sie der sinnvollere sein-kann. Inwieweit das Ne
beneinander von ein- und zweiph_asiger Ausbildung sich auch in Zukunft erhält, wird das Wahlverhalten der Studierenden von selbst entscheiden.
Es ist positiv zu vermerken, dass zwischen den Ausbildungszeiten der Ausbildungsstationen derSozialarbeiterinnen-und Sozialarbeiter bzw. der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen keine Unterscheidung mehr vorgesehen ist. Mit dem Gesetzentwurf denkt man also bereits weiter in eine Richtung hin zu einer Entwicklung, die das Berufspraktikum für beide Studiengänge gleich gestalten_soll, um möglicherweise zu Bestrebungen zu einem übergreifenden gemeinsamen Berufsbild zu kommen.
Dass sich der Gesetzentwurf bei der einphasigen Ausbildung darauf beschrän~~. die Rahmenbedingungen für die prakti
schen Studiensemester und die staatliche Anerkennung fest
zulegen, ergibt sich ganz einfach aus dem Recht der Fachhochschulen, die inhaltliche Ausgestaltung selbst vorzunehmen. Mit dem Gesetzentwurf werden damit bewährte und bestehende landesrechtliche Regelungen fortgesetzt, und es ·
wird gleichzeitig neuen Ansätzen für die Zukunft Rechnung getragen. Wir sind mit diesem Gesetzentwurf auf einem guten Weg.
Vielen Dank.
(Beifall der F.D.P. und der SPD}
Vizepräsident·Schu.ler:
Ich erteile der Ministerin Frau Dr. Götte das Wort.
Herr Präsident, meine Dame~ und Herren! Ich orakle nicht delphisch, sondern ich handle verantwortlich rheinlandpfälzisch.
ln den zurückliegenden Jahren haben wir iin Bereich der Kindergärten sehr oft Reden gehalten. Es ging um inhaltliche Konzeptionen, sachliche und personelle Ausstattung und finanzielles Engagement von Land,_ Kommunen und kirchlichen Trägern. Das Land hat sich in hohem Maße engagiert und damit dazu beigetragen, dass ein enges Netz von Kindertagesstätten geknüpft werden konnte.
Damit ging einher, dass der Personalbestand im Kindergartenbereich erheblich anstieg. Mit diesem Handeln haben wir natürlich auch kommunale und kirchliche Träger sowie Eltern vor neue Anforderungen gestellt; denn Angebotsverbesserungen können nicht nur gefordert werden, sondern sie müssen auch bezahlt werden. Zahlen dazu nannte bereits Frau Spurzem, weshalb ich sie nicht wiederhole.
Zwar werden von allen Seiten die erreichten Verbesserungen begrüßt. Das wundert niemanden. Dass
Leistungen anderen Leistungen -gegenüberstehen. Dies gilt vor allem dann, wenn bei allen Reden _zu diesem Vorhaben immer wieder bedauert wurde, dass durch die Bindung aller Mittel auf den Kindergartenbereich Betreuungseinrichtungen für Kinder unter drei und über sechs Jahren nicht mehr in wünschenswerter Weise gefördert werden können.
Die in diese Richtung weisenden Wünsche von Eltern zeigen, dass ihr Hauptaugenmerk auf der Betreuungsfunktion ~er Einrichtungen und damit einhergehend in der Verwirklichung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie liegt. Dass dies uns nicht entbindet, die Rolle des Kindergartens auch als Bildungsangebot, als Ort der Frühförderung zu bedenken, dürfte Konsens sein. Dies würde aber in logischer Konsequenz zu einer Reihe wesentlicher Änderungen von Inhalten in Kindergärten bis hin zur Ausbildung der Erziehungs-kräfte führen.
(Vereinzelt Beifall bei F.D.P. und SPD} Dieses Angebot, den Bildungsbereich kostenfrei zu stellen, wäre zweifellos wünschenswert.. Dass nun trotz gähnender Leere in der Landeskasse das Saarland diesen Weg als Erster beschreitet, ruft, wen könnte es wundern, Widerstand in an- deren Bundesländern_ hervor. ln einer Zeit, in d~r es um die Neukonzeption des Bund-Länder-Finanzausgleichs geht, ist die Aussage von Geberländern getroffen worden: "Lasst uns mehr von unserem eigenen Geld, dann könnten wir auch die- sen Schritt gehen; mit fremder Leute Geld lässt sich gut ande- rer Leute Kindergärten finanzieren." (Zuruf der Abg. Frau Bill, BÜNDNIS ~0/DIE GRÜNEN)
-
Diese Äußerung wurde vom hessischen Wirtschaftsminister getätigt, der ein CDU-Parteibuch besitzt.
Lassen Sie uns den bisher beschrittenen Weg konsequent weitergehen, alle, Land, Kommunen, freie Träger und Eltern, finanziell einzubinden. Nur so schaffen wir es, das dichte Netz der Kindertage-sstätten aufrechtzuerhalten, inhaltliche _
Fortentwicklungen zu ermöglichen, die Ausdehnung und Flexibilisierung der Öffnungszeiten voranzutreiben und finan-zielle Spielräume für Kinder unter drei und über sechs Jahren zu gewinnen.
Selbst die Eitern befürworten die Freistellung nicht. Das war in der Presse zu lesen. Vielleicht-haben sie sich im Gegensatz zu Ihnen über die Standards im Saarland informiert.
Vielen Dank.
Frau Bill. zugegeben werden muss·, dass durchaus nicht alles. zum Besten ist.
Nicht richtig ist jedoch, all das niederzureden, was besser geworden ist, und damit alles zu konterkarieren.
Regional gibt es mit Sicherheit Unterschiede. Das liegt aber mitunter auch an der räumlichen Situation und der Kleinheit der einzelnen Kommunen. Auf der anderen Seite gibt es Ge
bietskörperschaften, die schon wieder einen ganz erheblichen Überhang haben. Hier müssen wir uns Gedanken machen, was man mit den Kapazitäten anfängt.
Wir wollen mit Sicherheit erreichen, die Kapazit3ten, die sich ergeben, in Zukunft für integrative Formen verstärkt zu nutzen, Dazu benötigt man auch die finanziellen Ausstattungen..
Mich hat es geschaudert, als die Eltern wie vor einer diktato•
-Herr Ministerpräsident, mir liegt eine Statistik von 1998 vor, nach der Rheinland-Pfalz Bundesergänzungszuweisungen bekommen hat. Ich kann Ihnen diese Statistik gern zur Verfü
gung stellen.
Von daher gilt es festzuhalten, dass das Saarland das Recht hat, sein Geld so auszugeben, wie dies für richtig gehalten wird. Das Saarland hat seinen Schwerpunkt auf die Beitragsfreiheit für Eltern in Kindergärten gesetzt. Andere Länder zahlen zum Beispiel das dritte Erziehungsjahr für Familien. Das ist auch vom Ministerpräsidenten noch nicht kritisiert worden.
Die CDU-Fraktion wünscht si~h dringend eine Flexibilisierung im Angebot für unter Dreijährige und über Se-chsjährige. Wir wissen; dass es in diesem Bereich einen großen Bedarf für Eltern gibt. ·Wir würden gern hier unseren Schwerpunkt setzen, zumal zurückgehende Zahlen der Kindergartenkinder Kapazitäten frei machen, die für zusätzliche Angebote genutzt werden können. Dafür möchten wir uns einsetzen.
rischen Regierung zähneklappernden Gemeinschaft in die Ecke gestellt worden sind, die überhaupt nicht mehr wagt,
. etvvas zu sagen. Sie hätten sich wohl auch nicht in dieser Form in der Zeitung geäußert. Die Damen und Herren, die sich beteiligen, sind mündige Bürger, selbst wenn sie mitunter nicht alles genehmigt bekomm_en, was sie sich gern wünschen. Wir müssen trotzdem für ihre Anliegen ein offenes Ohr haben:
Ich komine zum Saarland. Frau Ministerin Dr. Göi:te hat es angesprochen. Es ist eine geschickte Sache, sich mehr in die Schulden hineinzureiten, damit man beim Finanzausgleich ein bisschen mehr herausholen kann. Das ist nicht fair.
Man muss vergleichen, welche Angebote es im Saarland für dieses Geld gibt und welche Anstrengungen das Land Rheinland-Pfalzunternommen hat, um bessere. Standards anzubieten und diesen auch gerecht zu werden. Wichtig ist, ehrlich zu argumentieren.
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Die Kinder, denen wir heute -mh einem Schuldenberg diese Freiheit -gestatten würden, werden diejenigen sein, die das morgen mit Zins und Zinsesz!ns als Erwachsene zurückzuzahlen haben. Was sie dann mit ihren eigenen Kindern machen, müssen sie sehen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Deutsche Bun
. destag hat am 22. Dezember 1999 das Haushaltssanierungsgesetz ve.rabschiedet. Von besonderer Beqeutu ng sind dabei
· natürlich für die nach~eordneten Ebenen immer jene Bestim
mungen, die. die Haushalte der Länder tangieren, und andererseits, wie die Länder die kommunalen Haushalte mit ins Boot nehmen. Einsparungen und Haushaltssanierungen beim Bund werden durch Mehrausgaben bei Ländern und Kommunen kompensiert.
Sieht man aber die Entwicklung bei den Unterhaltsvorschussleistungen ·sie steigerten sich bei Bund und Ländern binnen fünf Jahreniton 928 Millionen DM auf 1,67 Milliarden·DM -,
ist dieses Vorgehen nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, die Reduzierung des Anteils des
Bundes a~ Unterhaltsvorschuss von SO% auf 33,3% der Net
tobelastung führt mich Berechnungen des Landkreistags zu Mehrausgaben von 10 Millionen DM bei den Kommunen.
Da Rhe.inland-Pfalz · wie andere Bundesländer - nicht die 66,6 % Belasturigen aus dem Haushaltssanierungsgesetz des
Bundes allein zu tragen gedenkt, schöpft es die Möglichkeiten der Bestimmungen des§ 8' Abs. 1 Satz 2 aus. Danach ist die Beteiligung der Gemeinden an den zu tragenden Geldleistungen möglich. Für Rheinland-Pfalz sprechen wir· es
ist immer günstig, einmal die Zahlen zu hören · von
ca.- 30 000 Fällen und 71,2 Millionen DM, die im Jahr 1998 zu zahlen waren.- Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf teilt sich das Land nun die anfallenden Kosten für den Unterhaltsvorschuss hälftig mit den Gemeinden.
Nur 10· bis 20 % der Väter zahlen derzeit ihre Unterhalts
schuld· zurück. Die geschuldeten Gelder einzutreib!=!n, ist Sa
che der Jugendämter. Bei den derzeitigen Rückflüssen spiegelt sich durchaus das Bemühen wider, gezahlte Gelder wieder zurückzuholen. Es kann durchaus nachvollzogen werden,
dass der Bundesgesetzgeber mit seiner Maßnahme diesem
~Bemühen noch mehr Nachdruck verleihen will. Zwar liegen
wir in Rheinland-Pfalzmit rund 20 % Rückflüssen über dem Bundesdurchschnitt, aber die Rückflüsse sollen einen Punkt von ca. 25% als Ziellinie erreichen.
Meine Damen und Herren, dass wir - bei allen Anstrengun-. gendes Landes für die Kommunenmi~ diesem Gesetz die Kommunen an den entstehenden Kosten beteiligen und.da
mit ihre Haushalte belasten, ist unzweifelhaft. Beide, Land
und Kommunen, haben aber ein gemeinsames Interesse, die durch die Unterhaltsvorschüsse entstehenden Kosten zu mini
mieren. Welche Maßnahmen dazu vor Ort zielführend sein können, weshalb manche Kommunen zu besseren Ergebnis
sen bei der Rückholung der gezahlten Beträge kommen und
vielen Fragen mehr kann bei der Anhörung nachgeganger} und können Lösungen dazu entwickelt werden.
. Meine Damen und Herren, wenn verändertes Verwaltungshandeln in den Städter:1 und Kreisen dazu beitragen kann,
wird dies mit Sicherheit nun intensiver aufgegriffen werden.
Die Anstrengungen vor Ort werden nämlich nun auch durch
Ersparnisse im eigenen Haushalt· das darf man nicht überse-· hen ·belohnt. Bisher waren es immer die Gelder anderer, die man ausgegeben hat. Man darf natürlich nicht illusionär davon ausgehen, dass die -Maßnahmen zu großen Sprüngen bei der Rückholung von Geldern führen werden, aber ein Stück Weg mehr dorthin wird es geben. Deshalb werden wir dem Gesetz und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN zustimmen.
Vielen Dank.
·,
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss
des Landtags vom 21. Jan~ar 2000 ist der vorliegende Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.,Die gesundheitliche Versorgung von Armut Betroffener sicherstellen" - Drucksa
che 13/5350-, der ursprünglich als Entschließungsantrag zum.
Landeshaushaltsgesetz 2000/2001 eingebracht wurde, als selbstständiger Entschließungsantrag an den Sozialpoliti
schen Ausschuss überwiesen worden.
Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 30. Sitzung im Febru
ar 2000 beraten und empfohlen, den Antrag anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vermeidung und
·Beseitigung von Armut sind ein zu verfolgendes Ziel inner
halb unseres Sozialstaatsprinzips. Zur Erreichung dieses Ziels
gilt es, Elemente unterschiedlichster Politikbereiche besser aufeinander abzustimmen, also Wirtschaftspolitik, Arbeitsmarktpolitik, die sozialen Sicherungssysteme und nicht zuletzt auch unser Steuersystem. Die Fülle von unterschiedlichsten Berichten im Feld der Sozialbe:ichterstattu ng auf Bundes- und auf·Länderebene bietet dort in jeweiligen Un
terabschnitten zwar Aussagen über benachteiligte Gruppen, aber dies kann letztlich nicht eine umfassende Armutsbe
richterstattung ersetzen. Ein Armutsbericht soll zudem dazu dienen, Ziele zur Armutsbekämpfung zu 'operationalisieren und eine Kontrolle der Erreichurig dieser Ziele zu eröffnen.
Meine Damen und Herren, herrscht bis hierhin noch allseitige Übereinstimmung, beginnen die Probleme bereits bei der wesentlichen Grundlage zu einem Armutsbericht überhaupt, nämlich der Frage, worüber berichtet werden soll. Dazu muss die Definition von Armut erst einmal festliegen. Orientiert sie sich an den Ressourcen, die einer Person oder einer Familie in bestimmtem Umfang zur Verfügung stehen? Orientiert sie sich an den Leb~nslagen einer Person? Orientiert sie sich an der staatlichen Mindestsicherungsregelung bei uns, also der Sozialhilfe? Jede dieser Betrachtungsweisen gibt Einzelfacetten von Armut wieder.
Würde man Armut in allen drei Richtungen parallel zueinander analysieren, wäre dies mit Sicherheit optimal. Das stößt aber an die Grenze der dazu zur Verfügung stehenden Datenmaterialien. Aus diesem Grunde beschränken sich beste
hende Armutsberichte vorrangig auf Einkommensarinut. Daneben werden dann zusätzlich Unterschiede bestimmter Lebenslagen von Personen im Unterschied zum Bevölkerungs~
.durchschnitt dargestellt, nämlich Wohnungsversorgung, Ge-..sundheitsstand, Ausbildungsstand, Arbeitslosigkeit und Er
werbsunfähigkeit. Eines wird daraus klar: Armut als sichtbare Ausprägung von bloßer materieller Armut greift viel zu kurz. Sie ist vielmehr eine Kombination unterschiedlichster Defizite.
Meine Damen und Herren, nun hat sich als Definition durch
gesetzt, dass jener arm sei, der nur über die Hälfte des Durchschnittseinkommens in einer Gesellschaft verfüge. Diese relative Armut misst aber keine tatsächliche. Notlage, sondern nur die Ungleichheit bezogen auf durchschnittliche Einkommensverhältnisse. Auch die OECD bezeichnet diese Definition als eine willkürliche Festlegung. Dennoch hat auch sie diese für eine vergleichende Studie zur Lage Armer in den vier reichen Ländern Kanada, Deutschland, USA und Großbritannien zugrunde gelegt. Diese Studie führte zu folgenden Ergebnissen:
Ein hoher Prozentsatz der Bevölkerung durchläuft in einem
mehrjährigen Zeitraum einmal eine ·Phase mit Niedrigein-kommen. Diese Phasen sind in der Regel kurz. Längere Pha
sen durchlaufen Personen mit ganz besonderen Schwierigkeiten, denen entweder wenig Hilfe geboten wird oder die sich auch nicht helfen lassen.
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Bei einer realistischen Darstellung sind Steuern und Sozialleis
tungen unabdingbar in, Rechnung zu stellen. Die Fluktuation unter den Personen mit Phasen von Niedrigeinkommen ist sehr hoch. Es trifft nicht immer die Gleichen. Der Begriff der. Zwei-Drittel-Gesellschaft trifft nicht zu, Niedrigeinkommensphasen sind nicht bloß auf eine untere Bevölkerungsschicht konzentriert. Aus dieser Tatsache ergibt sich ein wichtiger Aspekt in einer Armutsberichterstattung. Die Permanenz der gesellschaftlichen Armut entsteht dadurch, dass immer wieder MenschenArmutslagen verlassen, andere in sie absil')ken oder in sie hineingeboren werden. Die individuelle
und durchschnittliche Dauer von Armutslagen und die Unter- ·
schiede dabei zwischen einzelnen Gruppen und Veränderungen dieses Phänomens in bestimmten Zeiträumen gehören in eine Armutsberichterstattung deshalb dringend hinein. ·
Meine Damen und Herren, über die Abgrenzung des Armutsbegriffs ist die Diskussion also durchaus nicht abgeschlossen und ein breiter Konsen~ bis jetzt nicht gege~en. Einigermaßen repräsentative Datenbasen, die auch über längere Zeit Anteil und Struktur von Armutspopulation erkennen lassen, bietet die Sozialhilfestatistik. Hiersetzen die Kritiker dann sofort wieder an. Sozialhilfe könne kein Indikator für steigende Armut sein, da sie schließlich gerade dazu gewährt werde, Armut zu verhindern. Sie soll gleichzeitig Brücke zur Rückkehr ins Erwerbsleben sein. Wenn die Schwelle also angehoben würde, ab der Sozialhilfe bezogen werden kann, wäre dann die Armut geringer, weil weniger Sozialhilf~bezieher registriert werden?
Meine Damen und Herren, aus dies!!r nur fragmentarischen Darstellung wird sichtbar, dass jede Armutsberichterstattung aus einer jeweils anderen Werturteilsposition heraus kritisiert werden kann. Das gilt für alle, die auch an der bestehenden Berichterstattung Kritik üben, ob berechtigt odernicht.
Meine Damen und Herren, welche Erwartungen können wir dennoch gemeinsam an einen Armutsbericht in einem kleinen Bundesland knüpfen, ohne uns zwischen Skandalisierungsabsichten einerseits und hoffnungsloser Überforderung
unser~r Möglichkeiten andererseits aufreiben zu Jassen? Wenn kritische Analyse eines Berichtes und praktische Umsetzung eklatant auseinander klaffen, entartet der Umgang mit einem Bericht zur folgenlosen Spielwiese. Daran kann uns al. Jen nicht gelegen sein.
Die Landesregierung hat deshalb zu ihrem vorgelegten Bericht im Vorwort klar und deutlich festgelegt, dass es ihr um die Beschreibung sozialer Wirklichkeit und um die Darstellung der ergriffenen Maßnahmen zur Bewältigung von Armut geht. Damit wird dennoch die Mehrheit jener Erwartungen erfüllt, die vom Institut für Soziologie Mainz bei der Anhörung genannt wurden:
1. Feststellung von Lebensbedingungen und besonderen Problemen armer Personen,
2. · Informationen über Maßnahmen zur Armutsbekämpfung,
3. Nachweis der Wirksamkeit der getroffene.n Maßnahmen,
4. Aufzeigen von weiter notwendigen zusätzlichen oder veränderten Maßnahmen und
5. Einbindung Betroffener in die Berichterstattung.
Was offen geblieben ist, kann in fortgeschriebenen Berichten aufgenommen werden. Die Kritik an der Nichtbeteiligung Betroffener und·sozialer Organisationen wurde entgegengenommen und die ~iskussionen mit ihnen eingeleitet.
Meine Damen und Herren, nicht unberücksichtigt bleiben darf, dass man damit gerade in einem kleinen Bundesland vor spezielle Probleme gestellt ,ist. So sind Grunddaten aus vorliegenden Statistiken für eine Analyse wenig aussagefähig, da sich daraus für Rheinland-Pfalz zu geringe Fallzahlen