Guten Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie zur 111. Plenarsitzung des Landtags Rheinland
Zu Schriftführern berufe ich die Abgeordneten Christine Schneider und Astrid Schm.itt. Frau Schneider führt die Rednerliste.
. Meine Damen und Herren, zur Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Absicht besteht, die Tagesordnungspunkte 17 bis 20, bei denen es sich um Schulthemen handelt, in der morgigen Plenarsitzung nach der Fragestunde und der Aktuellen Stunde aufzurufen. Dagegen erheben sich keine Einwände.
Die Beschlussempfehlungen zu den.Punkten 4 und 5· der Tagesordnung- Drucksachen 13/5885/5887- sind zwischenzeitlich verteilt. Mit der Feststellung der Tagesord hung ist gleich
zeitig die Frist zwischen der Verteilung der Beschlussempfehlungen und der zweiten Beratung abzukürzen.
Zu Punkt 24 der Tagesordnung ist Folgendes anzumerken: Der Antrag- Drucksache 13/5888- wurde von den Fraktionen der SPD und F.D.P. eingebracht. Auch in diesem Fall ist die
Frist zwischen der Verteilung der Drucksache und der Beratung des Antrags abzukürzen. Wenn es dagegen keine Einwände 'gibt,-
Zu dem ersten Thema der Aktuellen Stunde erteile ich für die antragstellende Fraktion Herrn Abgeordneten Herbert Jullien das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gibt wohl kaum jemande.n in Bund und Land, der nicht die Notwendigkeit und _Dringlichkeit einer durchgreifenden Steuerreform erkannt hat und ihre Umsetzung so schnell wie möglich fordert. Diese Steuerreform ist dring~nd geboten und zwingend notwendig, um den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, um damit vorhandene Arbeitsplätze
zu sichern und neue zu schaffen und vor allem, um für alle Steuerzahler, ob Kapitalgesellschaften, Personenges_ellschaften, Einzelunternehmen und vor allen Dingen für Arbeitneh
Mit diesem Anspruch und mit diesem Ziel vor Augen hat die rotgrüne Bundesregierung im Jahr 1999 ein Steuerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht und nunmehr im Bundestag das so genannte Steuersenkungsgesetz verabschiedet. Bereits heute und an dieser Stelle kann gesagt werden, dass dieses Steuerentlastungsgesetz eher als ein Steuerbelastungsgesetz zu bezeichnen ist und das Steuersenkungsgesetz eigentlich nur Großunternehmen, Konzerne und Kapitalge-· sellschaften begünstigt, aber nicht das herbeiführt, was eigentlich mit dieser Steuerreform erreicht werden sollte, näm
Meine Damen und Herren, gab es nicht schon g~nug Probleme mit dem Steuerentlastungsgesetz, wie beispielsweise die
und von 6 000 DM auf3 000 DM, die Begrenzung des Verlustabzugs, die Halbierung des Vorsteuerabzugs, so wird nun. I
mehr mit diesem Steuersenkungsgesetz ein Bereich beschritten, bei dem von vornherein die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes angezweifelt werden muss.
Meine Damen unä Herren, in dieser Steuerreform zeigt sich der geballte steuerliche Sachverstand dieser rotgrünen Bundesregierung. Der Ansatzist eigentlich gut und begrüßenswert, nämlich 25 % Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften, aber- oh Schreck- wie sieht es dann mit den mittelständischen Unternehmen aus?- Hier bleibt es bei der bisherigen Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz.
Nun gibt es die Überlegung, über ein so genanntes Options· modelleine Möglichkeit zu schaffen, von dem selbst unser ei-. gener Finanzminister nicht überzeugt ist. Er hat zu diesem Optionsmodell in aller Klarheit und Deutlichkeit gesagt, es sei konfliktträchtig, zu bürokratisch, anfällig für den Missbrauch und zu beratungsintensiv. Herr Finanzminister, genau diese Punkte teilen wir mit Ihnen. Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn es nicht nur bei diesen Worten und Ankündigungen bleiben würde, sondern wenn Sie di~s auch im Vermittlungsausschuss so umsetzen könnten.
Sie sollten bitte bedenken, dass über 85 % aller Unternehmen Einzelbetriebe bzw. Personengesellschaften sind und in
Herr Kollege ltzek, wer davon spricht, dass dieses Gesetz mittelstandsrreundlich ist, dem will ich dies nur einmal am Beispiel der Veräußerungsgewinne aufzeigen. Ein Gesetz, das vors'ieht, dass Großunternehmen, Konzerne und Kapitalgesellschaften ihre Veräußerungsgewinne steuerfrei belassen können, während dies nicht für Einzelunternehmen und für Personengesellschaften gilt, ist kein mittelstandsfreundliches Gesetz, meine Damen und Herren. Es ist genau das Gegenteil, nämlich eine Politik für Großbetriebe und Konzerne und im
Herr Finanzminister, ich habe Sie soeben schon einmal angesprochen. Sie sind Vorsitzender der Finanzministerkonferenz.
Ich kann nur hoffen, dass Sie das umsetzen, was Sie bereits zu dem' Optionsmodell und zu den Veräußerungsgewinnen bei Kapitalgesellschaften gesagt haben. Ich hoffe, dass dies nicht Ihre Zustimmung finden wird und dass Sie alles daransetzen