machen. Ich erlebe das in meiner Region ständig: Es sind zwar Radwege vorhanden, aber es fährt niemand. Die SP.ortler auf ihrem Rad benutzen die Straße, aus welchem Grund auch im
SchließliCh soll bei stillgelegten Schienenstrecken geprüft werden, ob man nicht diese Trassen für den Radwegebau nutzen kann, damit die Trassenbänder in ihrem Verlauf erhalten werden können. Gerade dieser letzte Punkt verdient unseres Erachtens besondere Beachtungangesichts der aktuellen Diskussion bei der Bahn.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, au_s dem Vorgenannten wird deutlich, die Lan-desregierung ·muss auch bei diesem Thema nicht zum Jagen getragen werden: Deshalb lehne·n wir den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ
kurz und verweise darauf, dass der Antrag, über den Herr Kollege Stretz sehr breit fabuliert hat, heute gar nicht zur Debatte steht. Zur Debatte steht nur unser Antrag. Ich denke, wir sollten nicht in die Gefahr kommen, dass man denkt, es sei heute über eine Alternative ·abzustimmen. Ich weiß nicht, was aus Ihrer Sicht gegen unseren Antrag spricht.
Wenn Sie die beiden Anträge nebeneinander halten, dann werden wir ·einige ·Punkte aus Ihrem Antrag, wenn er dann zur Debatte steht, mittragen können, aber niCht den gesamten Antrag. Ich hätte mich schon dafür interessiert, welche
Herr.Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es hat auch mich ein bisschen gewundert, dass der Antrag der
Ich will zunächst ein paar Aussagen zu den konkreten Forderungen des Antrags der GRÜNEN machen. Wir halten diese
.,Großräumiges Radwegenetz" gemäß der Nummer 3 ist tatsächlich notwendig, da dies nicht ausreichend geschehen ist,
Völlig unakzeptafiel aus unserer Sicht ist aber die Forderung der GRÜNEN, das Landesstraßengesetz dahin gehend zu ändern, dass den Straßenbaulastträgern die Schaffung eines zusammenhängenden örtlichen und. überörtlichen Radwegenetzes aufgegeben wird. Das ist aus unserer Sicht maßlo~ überzogen. Frau Kiltz, Sie haben selbst im Ausschuss schon eine andere Formulierung vorgeschlagen, die unsere Kritik berücksichtigt. Dem hat.aber der Ausschuss nicht zugestimmt.
Zweitens: Es gibt noch einen weiteren wichtigen Punkt, der es aus unsere_r Sicht nicht ermöglicht, Ihrem Antrag zuzustimmen. Betrachten wir uns die Begründung des Antrags. Siebehaupten, inzwischen stellt das. Fahrrad in Städten bei Entfernungen von drei bis fünf Kilometern häufig das schnellste Fortbewegungsmittel dar. Damit haben Sie Recht. ich be
ha~pte, das liegt zu einem großen Teil daran, dass Sie Straßenbau und Autoverkehr in den Städten verhindert haben
Sie behaupten weiter, auch in ländlichen Gebieten ist die Alltagsmobilität vieler Menschen von einer guten Fahrradinfrastruktur abhängig. Diese Behauptung mag für Gebiete wie Rheinhessen- Herr Kollege Stretz hat es angesprochen- und
andere flachere Regionen zutreffen; aber für die Mittelgebirgsregionen unseres Landes ist diese Behauptung schlichtweg Unsinn. Dort brauchen wir Straßen, um die Alltagsmobi
111 formulierte Zielsetzung, alle Landesteile durch ein zusammenhängendes, großräumiges Radwegenetz zu verknüpfen, bisher nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt. Diese Fest