Protokoll der Sitzung vom 15.06.2000

che Begleitung der Planung genannt.

Zu den Fragen 3 und 4: Für jede Vergabe von Mitteln aus ·

dem Haushalt des Landes Rheinland-Pfalz sind haushalts- ·

rechtliche Kriterien zu erfüllen.

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel

können Baukosten für die zu errichtende Tierauffangstation

gefördert werden. Ich habe bereits im Umweltausschuss da·

rauf hingewiesen. Hierbei sind aber die Voraussetzungen der

§§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung sowie der dazu er

. gangenen Verwaltungsvorschriften ein zu halten.

Wenn gewünscht, zitiere ich diese gern.

Diese Mittel sind für einzelne sachlich und zeitlich begrenzte

Vorhaben einzusetzen.

Von dieser Projektförderung ist die institutionelle Förderung

abzugrenzen. Im konkreten Fall wären zum Beispiel die lau

fenden Personalkosten und die Futterkosten der institutio

nellen Förderung zuzuordnen. "

Mittel zur institutionellen Förderung dürfen unter den Voraussetzungen des§ 23 der Landeshaushaltsordnung erst veranschlagt werden; wenn. der Zuwendungsem pfänger einen_ Haushalts- und Wirtschaftsplan vorgelegt hat. Dieser muss alle zu erwartenden- Einnahmen, alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben sowie einen Or~anisations- und Stellenplan enthalten.

Mittel zur institutionellen Förderung des Betriebs einer Tierauffangstation sind im aktuellen Haushaltsplan nicht veranschlagt. Es bleib.t daher zu prüfen, ob einzelne Aufwendungen unter den vorgenannten Voraussetzurigen. im Rahmen einer Projektförderung gefördert werden könnten.

Dies könnte dann der Fall sein, wenn im Rahmen einer sachlich und zeitlich begrenzten Aufgabenstellung auch Personalkosten entstehen.

Nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die günstigste Relation zwischen dem ver-folgten Zweck und den einzusetzenden Mittel anzustreben. Gleichzeitig sind die Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken.

So weit die Antwort.

Eine zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Braun.

·Frau Ministerin, Tatsache ist, dass der Verein bisher keine

"müde" Mark -gesehen hat t,!nd es Angebote gab, für 35 000 DM eine Voliere zu finanzieren. Das hilft dem Verein nicht weiter. Genauso hatten wir das im Plenum und im Uril

weltausschuss diskutiert.

Ich frage mich im Moment und ichfrage auch Sie, ob Sie es ernsthaft verfolgen, den Verein bei seiner Arbeit vor Ort entsprechend zu unterstützen, vor allem vor _dem Hintergrund, dass Sie die Tierauffangstation des Landes, das heißt dieses

Geb~ude und das Grundstück, das das Land vor zehn Jahren gekauft hatte, um eine Tierauffangstation zu errichten, · schon verkauft haben. im Moment haben Sie keine andere

Chance, als mit_ dem Verein zusammenzuarbeiten. Wieso kommt es dann nicht zu einer Zusammenarbeit?

Ich habe bereits deutlich gemacht, dass sehr wohl eine Zu

sammenarbeit und a.uch ständiger Gesprächskontakt mit meinem Haus besteht. Der Punkt ist, dass die Voraussetzungen, die wir für die Auszahlung von Mitteln nach der Landeshaushaltsordnung benötigen, noch nicht erfüllt sind, um die

se entsprechend vornehmen zu können. So ist zum Beispiel in einem Tele_fonat mitgeteilt worden, dass man jetzt·einen anderen Standort suche. Es ist jetzt gar nicht sicher, ob es bei diesem Standort bleibt. Man bemüht sich um ein Gelände, das man entweder kaufen oder in Erbpacht übernehmen könnte. Zurzeit ist ein bestimmtes Gelände im Kreis Südwestpfalz im Gespräch.

Also Sie sehen, da gibt es noch viel Ungeklärtes. Sie sehen bit-_ te auch n.ach, dass wir nur dann die Auszahlung von Geldern vornehmen können, wenn wir- wie üblich und im öffentlichen Bereich normal - einen entsprechenden Antrag, eine Konzeption, eine Vorstellung, eine Kostenschätzung und

Ähnliches auf dem Tisch liegen haben.

Wir sind bemüht, beratend tätig und mit ,.Tierart e. V." im Gespräch, damit wir das mit befördern. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist die Situation nicht so, dass wir eine Zahlungsanweisung ausfertigen könnten.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Nagel.

·Frau Ministerin, genau auf den letzten Teil Ihrer Ausführungen beziehtsich meine Frage.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es, solange die Grund

stücksfrage nicht definiti_v geklärt ist, geradezu unverant

wortlich wäre, in beträchtlicher Größenordnung einen Landeszuschuss fließen zu. lassen, solange nitht klar ist, wo diese Tierauffangstation definitiv angesiedelt werden soll?

Eine zweite Frage: Sie sprachen von der Personalkostenförderung. Teilen Sie meine Befürchtung, dass dann, wenn wir auf Dauer in eine Personalkostenförderung einsteigen würden, vielen Tierschützern, die ehrenamtlich im Land arbeiten,

vielleicht ein bisschen vor den Kopf gestoßen würde?

Zur ersten Frage: Ich sehe das genauso Wie Sie. Im Ausschuss für Umwelt und Forsten haben wir erklärt- das entspricht der Beschlusslage des Landtags-, dass wir natürlich bereit sind, Zuschüsse zum Bau einer Unterbringung für die vier Tiger zu

leisten. Wir müssen aber wissen, in welcher Größenordnung sich das abspielt und wo, wann und von wem was gebaut wird.

So weit sind wir leider noch nicht; denn die derzeitige Unter

bringt.ingssituation der Tiere ist nicht besonders erfreulich.

Unter anderen Gesichtspunkten gesehen könnte einiges an Kritik geübt werden.

Wir drängen darauf, und darOber diskutieren wir mit dem Verein Tierart e. V., dass versucht wird, die Tiere.anderweitig weiter zu vermitteln. Uns wird übermittelt, dass die Möglichkeit besteht, und dann besteht die Möglichkeit wieder nicht. Weitergehendes will ich an dieser Stelle nicht deutlich ma

chen.