Mittel zur institutionellen Förderung dürfen unter den Voraussetzungen des§ 23 der Landeshaushaltsordnung erst veranschlagt werden; wenn. der Zuwendungsem pfänger einen_ Haushalts- und Wirtschaftsplan vorgelegt hat. Dieser muss alle zu erwartenden- Einnahmen, alle voraussichtlich zu leistenden Ausgaben sowie einen Or~anisations- und Stellenplan enthalten.
Mittel zur institutionellen Förderung des Betriebs einer Tierauffangstation sind im aktuellen Haushaltsplan nicht veranschlagt. Es bleib.t daher zu prüfen, ob einzelne Aufwendungen unter den vorgenannten Voraussetzurigen. im Rahmen einer Projektförderung gefördert werden könnten.
Dies könnte dann der Fall sein, wenn im Rahmen einer sachlich und zeitlich begrenzten Aufgabenstellung auch Personalkosten entstehen.
Nach dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ist die günstigste Relation zwischen dem ver-folgten Zweck und den einzusetzenden Mittel anzustreben. Gleichzeitig sind die Mittel auf den zur Erfüllung der Aufgabe unbedingt notwendigen Umfang zu beschränken.
"müde" Mark -gesehen hat t,!nd es Angebote gab, für 35 000 DM eine Voliere zu finanzieren. Das hilft dem Verein nicht weiter. Genauso hatten wir das im Plenum und im Uril
Ich frage mich im Moment und ichfrage auch Sie, ob Sie es ernsthaft verfolgen, den Verein bei seiner Arbeit vor Ort entsprechend zu unterstützen, vor allem vor _dem Hintergrund, dass Sie die Tierauffangstation des Landes, das heißt dieses
Geb~ude und das Grundstück, das das Land vor zehn Jahren gekauft hatte, um eine Tierauffangstation zu errichten, · schon verkauft haben. im Moment haben Sie keine andere
sammenarbeit und a.uch ständiger Gesprächskontakt mit meinem Haus besteht. Der Punkt ist, dass die Voraussetzungen, die wir für die Auszahlung von Mitteln nach der Landeshaushaltsordnung benötigen, noch nicht erfüllt sind, um die
se entsprechend vornehmen zu können. So ist zum Beispiel in einem Tele_fonat mitgeteilt worden, dass man jetzt·einen anderen Standort suche. Es ist jetzt gar nicht sicher, ob es bei diesem Standort bleibt. Man bemüht sich um ein Gelände, das man entweder kaufen oder in Erbpacht übernehmen könnte. Zurzeit ist ein bestimmtes Gelände im Kreis Südwestpfalz im Gespräch.
Also Sie sehen, da gibt es noch viel Ungeklärtes. Sie sehen bit-_ te auch n.ach, dass wir nur dann die Auszahlung von Geldern vornehmen können, wenn wir- wie üblich und im öffentlichen Bereich normal - einen entsprechenden Antrag, eine Konzeption, eine Vorstellung, eine Kostenschätzung und
Wir sind bemüht, beratend tätig und mit ,.Tierart e. V." im Gespräch, damit wir das mit befördern. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist die Situation nicht so, dass wir eine Zahlungsanweisung ausfertigen könnten.
wortlich wäre, in beträchtlicher Größenordnung einen Landeszuschuss fließen zu. lassen, solange nitht klar ist, wo diese Tierauffangstation definitiv angesiedelt werden soll?
Eine zweite Frage: Sie sprachen von der Personalkostenförderung. Teilen Sie meine Befürchtung, dass dann, wenn wir auf Dauer in eine Personalkostenförderung einsteigen würden, vielen Tierschützern, die ehrenamtlich im Land arbeiten,
Zur ersten Frage: Ich sehe das genauso Wie Sie. Im Ausschuss für Umwelt und Forsten haben wir erklärt- das entspricht der Beschlusslage des Landtags-, dass wir natürlich bereit sind, Zuschüsse zum Bau einer Unterbringung für die vier Tiger zu
leisten. Wir müssen aber wissen, in welcher Größenordnung sich das abspielt und wo, wann und von wem was gebaut wird.
Wir drängen darauf, und darOber diskutieren wir mit dem Verein Tierart e. V., dass versucht wird, die Tiere.anderweitig weiter zu vermitteln. Uns wird übermittelt, dass die Möglichkeit besteht, und dann besteht die Möglichkeit wieder nicht. Weitergehendes will ich an dieser Stelle nicht deutlich ma