Der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion konterkariert unsere gute Situation, die wir in Rheinland-Pfalz haben. Wir werden die weiteren Entwicklungen abzuwarten haben. Zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich keinen Anlass, dem Gesetzesvorschlag der CDU sinnvoll entsprechen zu können.
Für die_ CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abgeordneten Licht das Wort. Herr Kollege, Sie haben noch eine Redezeit von bis zu zwei Minuten.
Herr Präsident, meine Damen, Herren! Es geht mir gar nicht um den Streit der Rechtskonformität, die das Bundesgericht festgestellt hat. Ich will noch einmar deutlich machen, dass dieses Gericht lediglich zu diesem Beschluss kam, weil es in Rheinland-Pfalzeine Altfallregelung gibt, um es mit simplen Worten auszudrücken. Diese Altfallregelung bedeutet, dass wir die Andienungspflicht hatten, bevor ein Kreislaufwirt
ln diesem Kreislaufvvirtschaftsgesetz des Bundes heißt es:.,Neue Andienungspflichten für Verwertungsabfälle sind nach diesem Gesetz nur zulässig, soweit eine ordnungsgemäße Ven.vertung nicht anderweitig -gewährleistet werden kann." Darum ist es bei anderen Bundesländern auch wiederum gerichtlich gescheitert. Sie wissen, das ist eine rein sachliche Darstellung.
Es ist nüchtern festzustellen, dass dies zur Folge hat, dass sich Rheinland-Pfalz im Konzert der Bundesländer in einer ande
ge Bundesland, das diese Regelung hat. Alle anderen Bundesländer haben dies nicht, auch rechtskonform.
Dies bringt Wettbewerbsnachteile im ökologischen- ich sage das noch einmal Herr Kollege Braun- wie im ökonomischen Sinn mit sich. Das geschieht im ökologischen Sinne ganz einfach dadurch, dass in der Entsorgung gewisse Engpässe entstehen. Die Firmen werden sich aus Rheinland-Pfalz zurück
Man mag darüber streiten, Frau Kollegin Hatzmann. Sie haben das noch einmal von den Bezirksregierungen gebracht. Der große Skandal, mit dem wir uns beschäftigt haben, ist in Zeiten der SAM gewesen und nicht, als die Bezirksregierungen zuständig waren. Man könnte also meinen, dass Sie we
Herr Kollege Nagel, wenn Sie schon alte Zitate bringen, hätten Sie mich auch zitieren können. Wir haben dem zugestimmt, dass es in diesem Land Rheinland-Pfalz eine SAM gibt. Wir sind nicht die ewig Gestrigen, sondern wir befinden
uns auf dem Weg der Fortentwicklung. Die Zeit hat in diesem Bereich große Bewegung gebracht. Wir müssen den modernen Weg gehen, dass diese Andienungspflicht in der Form so nicht mehr standhält. Das ist auch von Ihnen so deutlich zu spüren.
dann erliegt man natürlich gelegentlich der Gefahr, alte Reden zu halten, deswegen sei Ihnen einiges verziehen.
·Herr Kollege Licht, Sie haben natürlich in einem Punkt Recht, zu alten Vorschlägen kann man eigentlich nur alte Reden halten. Ich will Ihnen noch einmal vor Augen führen, wohin es führt, wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden.
Wenn jemand Abfallbesitzer ist, ist es ganz legitim, dass er. diesen Abfall so preiswert wie möglich loswerden will.
Wenn wir die Abfälle zur Verwertung aus der Andienungspflicht herausnehmen, dann wird er sich den billigsten Ent
sorger bzw. Verwerter suchen. Ob der aber ökologisch auch der sinnvollste und vernünftigste ist, habe ich erhebliche Zweifel. Der Bericht des Umweltbundesamts belegt es, dass nach dessen ~eobachtungen auf dem Entsorgungsmarkt ohne Andienungspflicht am meisten Schindluder getrieben wird. Dort wird nicht der ökologischste Weg gegangen. Da wird nach Dumpingpreisen verfahren. Unser System in Rheinland-Pfalz hat sich bewährt. Andere werden aufgefordert, es im Grunde genommen so zu machen, wie wir es tun. Wir werden nicht tun, was Sie wollen, dass wir es wie die anderen tun. Daswerden wir nicht tun, weil es sich bei uns bewährt hat, sowohl ökologisch als auch ökonomisch.
Es ist nicht so, dass alle Erzeuger von hier weggegangen wären, nur weil es hier so teuer ist, sondern die ~rbeit der SAM wird auch von den abfallerzeugenden Betrieben durchaus anerkannt.
wird anpassen müssen, wenn es erforderlich ist. Ihre Anpassung ist ein Rückschritt, den wir nicht mitmachen werden.
Ich schlage die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Forsten- redeführend-und an den Rechtsausschuss vor.
Ich darf noch ~äste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Senioren der Ortsgemeinde Lautersheim. Herzlich willkommen!
... tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung -Drucksache 13/6062
und Weit~rbildung - federführend - und an den Rechtsausschuss zu übervveisen. Wenn es dazu keine Bedenken gibt, dann ist das so -beschlossen.