fälle zur Verwertung zumindest als problematisch an." Was istdenn die.,herrschende Lehrmeinung"? Das Bundesverwal
1. Die rheinland-pfälzische Andienungspflicht von Abfällen verstößt nicht gegen § i 3 Abs. 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
kel 14 - sprich Eigentum von Entsorgungsunternehmen des Grundgesetzes werden durch die landesrechtliche Andienungspflicht nicht verletzt.
4. Die SAM ist durch die Andienungsverordnung wirksam zur zentralen Stelle für Sonderabfälle bestimmt worden.
Das Bundesvervvaltungsgericht hat ausdrücklich die Position der SAM anerkannt, in der die privaten Entsorger mit Bestandteil des Unternehmens sind.
Herr Kollege Licht, ich empfehle Ihnen, zumindest den Bericht zu lesen, den das Bundesumweltamt an das Bundesumweltministerium in dieser Sache geschrieben hat. Dort heißt es nämlich: ,.Die entgegen der beklagten abfallrechtlichen Regulierungsdichte tatsächlich eingetretene weitgehende Selbstregulierung des Entsorgungsmarktes, am besten er
Umweltqualität der Entsorgungstechniken gerichtet und das vor allem auf dem Sektor Abfallverwertung. Dieser Umstand ist bisher nicht allgemein akzeptiert und -hat dementspre
führt. Eine Andienungsverordnung des Bundes, die konsequent in Länderregelungen weiter ausgeführt wird, könnte hier entscheidenden Einfluss nehmen."
Das heißt, das Umweltbundesamt sagt, Rheinland-Pfalz ist Spitzenreiter in dieser Frage, und die anderen Bundesländer sollen es so machen wie wir, und nkht, wie Sie sagen, wir soll
- ten es so machen wie andere- Bundesländer. ·sie wissen so gut wie ich, dass die Andienungspflicht zur Verwertung, die in anderen Bundesländern nicht gerichtsbeständig war, nur wegen Formfehler nicht gerichtsbeständig \'liar und nicht wegen des Inhalts und schon gar nicht wegen der politischen Zielsetzung._
Wir stellen fest: Unsere Regelung hat sich in Rheinland-Pfalz bewährt. Es gibt zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen
Grund, davon auch nur ein Jota abzuweichen. Die Regelung, wie sie in Ihrem Antrag steht, ist nichts anderes als der Versuch, jemandem einen Dienst erweisen zu wollen, und führt in eine Richtung, die wir kennengelernt haben, als wir von Ihnen die Regierung übernommen haben. Deshalb werden wir dort bleiben, wo wir derzeit sind, und dies, wo es notwendig ist, konsequent fortentwickeln.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben nun die beiden Vertreter der großen Fraktionen in der reinen Lehre gehört.
Die-CDU möchte sofort alles abschaffen, was die Andienungspflicht angeht, und vor allem auch die SAM sofort über den Jordan schicken. (Unruhe im Hause)
Clemens Nagel, _das große Fossil, wie er sich immer bezeichnet, der bereits 25 Jahre im Landtag sitzt, sagt, wirwerden kein Jota daran ändern.
trifft. Aber die nächste wird dieses Gesetz und die Praxis in Rheinland-Pfalzbestimmt nicht überleben; denn naturlieh ist Änderungsbedarf vorhanden,
wenn man weiß, wie der Sondermüll in der gesamten Bundesrepublik momentan behandelt wird und er von Land zu Land weitertransportiert wird.
Deswegen glaube ich, weder der eine noch der andere hat Recht. Ich sage es einmal so: Lassen Sie es uns doch einfach pragmatisch angehen.
Die Bundesregierung bereitet momentan klarere Definitionen vor. Die CDU hat zusammen mit der F.D.P. 16 Jahre lang versäumt, überhaupt zu definieren, was Abfall zur Verwertung und was Abfall zur Beseitigung ist. ln ihrem Gesetzentwurf fehlt auch die Klärung der Frage, wo überhaupt die Vermeidung stattfindet. Darauf müssen wir den Schwerpunkt le
gen, und wir müssen klar machen, gerade beim Sonderabfall in Rheinland-Pfalz muss die Vermeidung an erster Stelle stehen. Es muss klar s~in, dass bereits von vornherein bei der Produktion darauf geachtet wird, dass möglichst wenig Son
(Beifall der Abg._Frau Griitzmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.- frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr richtig! - Glocke des Präsidenten)
Meine Damen und Herren! Darf ich um ein wenig Aufmerksamkeit für den Redner bimen? Die Geräuschkulisse ist zu stark!
sagt werden, dass sich die Privaten, die diese Altlasten verursacht haben, bei der Sanierung so gut wie gar nicht beteiligen und schließlich der Steuerzahler die Sanierung zahlen muss.
Aber ich nenne nicht - nur Gerolsheim, sondern auch Kaisersesch. Die Planungen von Sondermüllverbrennungsanlagen hätten fast zur finanziellen Katastrophe für das Land geführt, hätte es nicht eine Gegenbewegung gegeben. Diese Gegenbewegung hat dem Land eine zweistellige Millionensumme erspart.
Schon damals war klar, dass sich der Sonderabfall reduzieren würde; wen!"l versucht würde, ihn entsprechend zu kanalisieren. Das ist zunächst einmal gelungen.