Protokoll der Sitzung vom 16.08.2000

(Zuruf des Abg. Nagel, SPD}

Wir haben unseren Entwurf zum Abfallgesetz bereits vor drei oder vier Jahren eingebracht. Daraus geht hervor, dass es

iichtig vväre, die staatliche Kontroiie vveiterhin zu behaiten, und das Instrument der SAM auf die Dauer mit dem Streit zwischen der staatlichen Überwachung einerseits und den privaten Betreibern andererse~. der im Untersuchungsausschuss sehr deutlich ~eworden ist, nicht überlebensfähig ist.

Wenn andererseits jedoch die CDU so viele Anträge stellt,

muss auch die Regierung eine Perspektive entwickeln können. Aber das, was vonseitendieser Landesregierung kommt, ist ein bisschen wenig. Sie warten darauf, dass die Bundesregierung das schon regeln wird. Frau Martini, Sie werden wahrscheinlich wieder eine Bundesratsinitiative ergreifen, um alle vernünftigen Regelungen zu kippen oder zu blockieren.

(Frau Grützmacher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das kennen wir ja schon!)

Zurzeit werden von der Bundesregierung zum einen die Regelungen zum Bergversatz vorbereitet, zum anderen wird-_ eine klare Definition vorbereitet, was Abfallverwertung und was Abfallbeseitigung ist.

Das brauchen wir in den Ländern dringend. Wir brauchen auch eine Steuerung der Abfallmengen. Die Situation stellt sich im Moment anders dar als vor zehn Jahren. Wir haben momentan in der Verwertung und der Beseitigung Kapazitä

ten, die größer sind als benötigt. Deswegen haben wir auch das Dumping.

Herr Licht, aber wir haben bei Döss gesehen, man kann sich nicht allein auf den privaten Weg verlassen. Auch in der Zuweisung und mit de; Andienungspflicht kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Entsorgung funktioni~ren wird.

ln Ihrem Gesetzesantrag sagen Sie ganz klar, lasst den Markt nur machen, er wird schon alles regeln. Das geht nicht. Das haben wir schon· öfter gesagt. Das können Sie machen, wenn Sie mit Brötchen handeln, aber nicht bei Sondermüll. Das ist eine gefährliche Ware, die man nicht einfach dem -Markt überlassen kann. Deswegen brauchen wir jemanden, der diesen Markt konsequent überwacht.

Was ich nicht verstehe und was Sie mir vielleicht auch gar nicht erklären können, ist, dass in Ihrem Antrag steht:.,Die Steuerung der Sonderabfallwirtschaft in Rheinland-Pfalz ist in der bestehenden Form als ökologisch fragwürdig anzuseDas heißt aber auch, wir erwarten als BÜNDNIS 90/DIE GRÜhen."

NEN von der Regierung ein wenig Bewegung und Perspekti

ve, wohin es gehen soll. Sie müssen diese Perspektiven dem Parlament einmal vorlegen.

Einerseits ist da die CDU mit ihrer Fleißarbeit, die alle vier oder fünf Wochen den gleichen Antrag auf Abschaffung der SAM stellt. Das ist sehr bewundernswert. Ich frage mich, wer sie von hinten anschiebt. Stehen die Vertreter der Chemieindustrie und die Produzenten des Sondermülls täglich bei Ih

nen vor der Tür, dass Sie so viele Anträge stellen müssen, oder wie sieht es aus?

(Zuruf der Abg. Frau Grützmach er, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN} (Nagel, SPD: Ja!)

Wenn Sie das irgendwo begründen würden, würde ich sagen, den Satz kann man so hineinschreiben. Aber er ist völlig un

begründet. Ich frage mich, was ist daran ökologisch fragwür

Wenn Sie sich vertippt haben, und Sie meinen.,ökonomisch fragwürdig" für bestimmte Betriebe, deren Lobbyist Sie spie

len, dann wird daraus natürlich eine logische Diskussion und eine logische Argumentation. Das steht aber in Ihrem Antrag nicht. Dort steht.,ökologisch fragwürdig", und das ist die Überwachung und auch die Steuerung dieser Sondermüll

ströme bestimmt nicht.

Natürlich ist es ökonomisch fragwürdig, da wir den Sondermüll auf die Dauer-durch eine solche Zuweisungspraxis der E_ntsorgurig und der Verwertung teurer machen. Man muss sich fragen: Hat dadurch das Land Rheinland-Pfalz Nachtei

le? - Darüber kann man diskutieren und verschiedene Lö·

sungswege finden. ln diesem Punkt haben Sie einen anderen als wir. Von der Ökonomie her kann man es bestimmt diskutieren, aber ökologisch ist es bestimmt nicht fragwürdig.

Daher muss zwar die SAM im Moment-beibehalten werden, das Land muss aber auch einen Vorschlag machen, wohin wir

·steuern. Bei der SAM sind über 50 Leute beschäftigt. Es kann nicht sein, dass die Andienungspflicht als Arbeitsbeschaffungsprogramm für diese Beschäftigten auf die Dauer erhalten wird. Dahinter muss ein Sinn stehen. Vor allem muss das, was in Rheinland-Pfalz passiert, auf die Dauer mit Bundes

und Europarecht so vereinbart werden, dass nicht nur dieser eine Richterspruch Gültigkeit hat, sondern dass die Grundlage der rheinland-pfälzischen Sondermüllentsorgung eindeutig ist.

Vielen Dank.

(Beifall-des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Hatzmann das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU geht von einigen richtigen Beobach

tungen aus. Die CDU schreibt in ihrer Begründung:.,Das Ge

richt stellt die Vereinbarkeit der rheinland-pfälzischen Andienungspflicht mit höherrangigem Recht fest." Das ist richtig. Die Regelungen in Rheinland-Pfalzstimmen also mit höherrangigem Recht überein und sind von daher nicht änderungsbedürftig im Sinne von nicht zulässig. Sie sind zulässig.

Richtigerweise sagen Sie aber auch, dass damit keine Pflicht

verbunden ist. Sie müssen nicht so sein. Sie gehen richtigerweise darauf ein, dass wir einen gewissen Ermessens- oder Handlungsspielraum haben, wenn es um die Frage der Andienung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen zur Verwertung geht.

Nun kommen wir aber auch schon zu dem Teil, mit dem ich nicht übereinstimmen kann. Er befindet sich auf der Seite, auf der Sie die Probleme des Regelungsbedürfnisses beschrei

ben. Sie schreiben in Ihrer Erläuterung, die Aufgaben der

SAM haben in der gegenwärtigen Form keine Grundlagen

mehr, wenn die Andienungspflicht entfällt. Sie sind wirklichkeitsfremd. Das ist de facto natürlich nicht so. Ich möchte zu diesem Komplex kurz Stellung nehmen sowie auch auf das eingehen, was Herr Dr. Braun soeben dargestellt hat. Es ist

natürlich ein kleiner Widerspruch. 15 Jahre CDU!F.D.P.Regierung haben es nicht geschafft, die Verwertung von der Beseitigung abzugrenzen.

Herr Dr. Braun, Sie wissen selbst, dass der Abfallbegriff europäisch gewandelt wurde. Wirwaren zunächstauf einem ganz anderen Weg.. Wir haben gesagt, das,_ was wieder in den Wirtschaftskreislauf hineinkommt, kann und soll dort wieder hinein und ist dann Wirtschaftsgut. Europa hat uns einen völlig anderen Abfallbegriff diktiert, mit dem wir ~n dem Kreislaufwirtschaftsgesetz neu operieren mussten, mit dem wir aber auch genau an dieser Schnittstelle Probleme haben. Es ist ein Päckchen von Abfällen hinzugekommen, die vorher unter einem Materialbegriff gestanden haben. Das heißt, wir haben an der Stelle Schnittpunktschwierigkeiten, die uns auf

grund des europäischen Rechts mit ins Boot hineingegeben wurden.

Richtig ist aber auch, dass es dringend notwendig ist, die Fragen der Ven.vertung und der Beseitigung zu klären. ln dem Moment, in dem wir das machen, was die CDU möchte, nämlich die Verwertungsabfälle aus der Andienungspflicht h_erausnehmen, haben wir natürlich den Run auf die Verwertung. Plötzlich wird dann alles Ven.vertung, was eigentlich de facto Beseitigung ist, weil man natürlich versucht, sich in einen anderen Beseitigungsweg -hineinzuschieben._ Von daher ist vieles in Bewegung.

Ich hoffe, es wird gelingen, einen guten Weg zu beschreiten, obwohlich manchmal Zweifel habe, nachdem ich das Länderabfallpapier gesehen habe. Die LAGA hat sich bemüht, die Begriffe Verwertung und Beseitigung zu differenzieren, dies mit vier Bänden DIN A4, und dann geendet ist. Ich habe immer noch Bed;:nken, dass es gelingen kann. Aber ich denke, das ist der richtige Weg, dass man sich darüber unterhalten muss, auch über die Sinnhaftigkeit dieser Abgrenzungen.

Wenn sie nur dazu führen, dass Märkte verschoben werden, dann muss man sich auch über die Sinnhaftigkeit solcher Abgrenzungen unterhalten oder die Frage stellen, ob man nicht ganz neu denken muss und nicht sozusagen hinterher immer nach bessert.

Ich komme nun zur Frage der SAM. Ich bin der festen Überzeugung, was auch mein Kollege Nagel hier dargestellt hat, dass die SAM nach der GBS eine schwierige Aufgabe Ober

nommen hat. Sie hat die Aufgabe obernommen, die bundesrechtlichen Verwertungsnachweise, sprich die Begleitscheine, zu überprüfen. Es ist das, was jeder zu leisten hat, der besonders Oberwachungsbedürftige Abfälle zur Ven.'llertung oder zur Verbringung oder was auch immer erzeugt. Er hat zu belegen, was er mit diesem Abfall macht. Er muss sagen, dass er soundso viel Abfall erzeugt hat und wo er ihn hinbringt. Dort, wo er ankommt, muss bescheinigt werden, dass der Ab